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   BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00   

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https://dejure.org/2002,3632
BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00 (https://dejure.org/2002,3632)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2002 - 2 AZR 740/00 (https://dejure.org/2002,3632)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2002 - 2 AZR 740/00 (https://dejure.org/2002,3632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Begriff des "betrieblichen Erfordernisses" - Möglichkeit der vertragsgemäßen Weiterbeschäftigung

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerische Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung; Unternehmerentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1175 (Ls.)
  • NJOZ 2003, 1498
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79, - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Der Arbeitgeber muß im Prozeß konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auswirkt (s. etwa BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - aaO).

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00
    a) Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. zB BAG 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22; 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 38).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93

    Konzerndimensionaler Kündigungsschutz - Soziale Rechtfertigung der Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00
    dd) Der Wirksamkeit einer auf betriebliche Gründe gestützten Kündigung kann es allerdings entgegenstehen, wenn für den Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu geänderten Bedingungen auf einem freien Arbeitsplatz besteht (BAG 20. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 8 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 74).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79, - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00
    Dieser Beschluß ist auch von dem Vorstand als dem hierfür zuständigen Organ gefaßt worden - unbeschadet der Frage, ob es kündigungsrechtlich überhaupt auf die genossenschaftsrechtliche Wirksamkeit des Beschlusses ankommt (vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 110).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00
    Er muß keinen Paragraphen zitieren (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41 mwN; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79, - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.
  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00
    Er muß keinen Paragraphen zitieren (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41 mwN; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1).
  • LAG Sachsen, 22.09.2000 - 3 Sa 169/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Vorliegen eines

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. September 2000 - 3 Sa 169/00 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00
    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr. vgl. BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 113 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

  • LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05

    Außendienstmitarbeiter, Direktionsrecht, Kündigung, Beleidigung

    Der Arbeitgeber muss im Prozess konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auswirkt (vgl. BAG, Urteil vom 12. April 2002 - 2 AZR 740/00 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2005 - 1 Sa 293/05

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Schließung eines Betriebsteils

    Das Arbeitsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (v. 18.01.2001, NZA 2001, 719 [720]; ferner BAG v. 12.04.2002, NJOZ 2003, 1498 [1500]) zutreffend erkannt, dass es für die Frage nach dem Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit maßgeblich auf das Schließungskonzept des Arbeitgebers ankommt.
  • LAG Niedersachsen, 25.01.2011 - 13 Sa 1039/10

    Organisationsentscheidung im Konzern; Betriebsbedingte Kündigung bei

    Bei Aufgabenumverteilung muss deshalb die Organisationsentscheidung so konkret dargestellt werden, dass eine Austauschkündigung ausgeschlossen werden kann und eine dauerhafte Aufgabenverlagerung mit Arbeitsplatzwegfall nachvollzogen werden kann (BAG vom 13.02.2008, 2 AZR 1041/06, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 158; BAG vom 08.11.2007, 2 AZR 554/05, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156; BAG vom 22.05.2003, 2 AZR 326/02, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126; BAG vom 12.04.2002, 2 AZR 740/00, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117.
  • LAG Köln, 14.09.2005 - 7 Sa 242/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Umorganisation; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Ein solcher Sachvortrag ist aber unabdingbar notwendig, weil das Gericht sonst auch nicht nachvollziehen kann, dass und inwiefern die unternehmerische Entscheidung zur Umstrukturierung bedingt, dass ein Bedürfnis an der Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers weggefallen ist (z. B. BAG vom 12.04.2003 - 2 AZR 740/00 - BAG NZA 1999, 1095; BAG NZA 1999, 1157; LAG Düsseldorf LAG Report 2003, 267 ff.; HWK/Quecke, § 1 KSchG Rdnr. 270 f. m. w. N.).
  • LAG Hamm, 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02

    ultima-ratio-Prinzip, Vorrang der Änderungskündigung, Ablehnung des

    Die Beklagte war im Zusammenhang mit der geplanten weiteren Reduzierung des Stammpersonals durchaus berechtigt darüber nachzudenken, ob die von der Klägerin bekleidete Funktion beibehalten werden sollte oder ob diese Aufgaben nicht auf die jeweiligen Gruppenleiter übertragen werden konnten (vgl. zu den Anforderungen einer Unternehmerentscheidung: BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 740/00 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - Der Betrieb 1999, 1909 = Betriebsberater 1999, 2408, NZA 1999, 1098 = AP Nr. 101 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).
  • LAG Köln, 10.02.2006 - 4 Sa 1135/05

    betriebsbedingte Kündigung, Organisationsentscheidung

    Der Arbeitgeber muss im Prozess konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auswirkt (BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00 - ).
  • ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 436/11

    Außerordentliche Kündigung trotz Ausschluss

    Je näher die eigentliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluss rückt, umso mehr muss der Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlichen, dass ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. BAG v. 17.06.1999, 2 AZR 141/99, NZA 1999, 1098; v. 12.4.2002, 2 AZR 740/00, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117).
  • ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11

    Außerordentliche Kündigung trotz Ausschluss

    Je näher die eigentliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluss rückt, umso mehr muss der Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlichen, dass ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. BAG v. 17.06.1999, 2 AZR 141/99, NZA 1999, 1098; v. 12.4.2002, 2 AZR 740/00, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117).
  • ArbG Gera, 18.06.2009 - 4 Ca 182/09
    Der Arbeitgeber muss konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auswirkt (BAG Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141 /99 - BAG- Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 740/00).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.06.2013 - 6 Sa 15/12

    Änderungskündigung

    Erforderlich ist eine wirtschaftliche Entscheidung des Arbeitgebers, die den dauerhaften Wegfall von Arbeitsplätzen bewirkt und deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Kündigung zumindest greifbare Formen angenommen hat (BAG 12.04.2002 - 2 AZR 740/00).
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