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   OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 192/01   

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https://dejure.org/2003,17440
OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 192/01 (https://dejure.org/2003,17440)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.03.2003 - 5 U 192/01 (https://dejure.org/2003,17440)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. März 2003 - 5 U 192/01 (https://dejure.org/2003,17440)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 312 (Ls.)
  • NJOZ 2003, 2133
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13

    Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP

    (3) Der Erfahrungssatz, dass der Verkehr dem Anfang eines Zeichens besondere akustische Beachtung schenkt, gilt ferner nur eingeschränkt, wenn die Betonung nicht auf dem Wortanfang liegt (BGH, GRUR 1993, 972, 975 - Sana/Schosana; OLG Hamburg, NJOZ 2003, 2133, 2141 - ICHTHYOL/Ethyol II).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03

    Ichthyol II

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin auch in seinem zweiten Berufungsurteil zurückgewiesen (OLG Hamburg, Urt. v. 6.3.2003 - 5 U 192/01, in Juris veröffentlicht).
  • OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04

    LOTTO-Card

    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung "Ichthyol/Ethyol II" (GRUR-RR 2003, 312; nur Leitsatz) eingehend Stellung genommen.
  • OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05

    Markenrecht: Schutzfähigkeit der papierumwickelten Underberg-Flasche; Reichweite

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (Urt. vom 06.03.03; 5 U 192/01; Ichthyol/Ethyol II).
  • OLG Hamburg, 26.06.2003 - 5 U 152/02

    Cellofit/Cellvit

    Vielmehr bedarf es selbst im Rahmen des einheitlichen Warenbegriffs Arzneimittel stets einer sachgerechten Differenzierung, möglichst nach Oberbegriffen (BGH GRUR 02, 65 - Ichthyol; Senat, Urt. v. 06.03.03, 5 U 192/01 - Ichthyol/Ethyol II).
  • OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03

    BB Radio

    Allerdings hatte der BGH in seiner jüngsten Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 65 - Ichthyol) darauf abgestellt, dass weite Warenklassenbereiche - wie z.B. die Warenklasse "Arzneimittel" - durch die Bildung geeigneter Oberbegriffe zu unterteilen sind mit der Folge, dass gänzlich unterschiedliche Präparate nicht allein deshalb warenidentisch sind, weil sie sprachlich unter dieselbe Bezeichnung "Arzneimittel" fallen (vgl. hierzu eingehend auch Senat GRUR-RR 2003, 312 - Ichtyhol/Ethyol II).
  • BPatG, 28.04.2008 - 30 W (pat) 78/05
    Die im Warenverzeichnis der Widerspruchsmarke aufgeführte, also einseitige Verschreibungspflicht führt zwar grundsätzlich zu einer Verminderung der Verwechslungsgefahr (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 312; BGH GRUR 1999, 587 - Cefallone), aber auch insoweit sind Hilfskräfte und Vertriebspersonen einzubeziehen (vgl. BGH GRUR 1998, 815, 817 - Nitrangin) genauso wie Endverbraucher, die den Namen eines ihnen empfohlenen (verschreibungspflichtigen) Medikaments falsch in Erinnerung behalten und deshalb in der Apotheke ein ähnlich lautendes verschreibungsfreies Präparat erhalten (vgl. BPatG Az. 30 W (pat) 130/00 - Cefa-Wolff), so dass neben Fachkreisen auch weniger versierte Verkehrskreise betroffen sind.
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