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   BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 118/02   

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https://dejure.org/2002,8321
BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 118/02 (https://dejure.org/2002,8321)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.2002 - 2Z BR 118/02 (https://dejure.org/2002,8321)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 2Z BR 118/02 (https://dejure.org/2002,8321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1; ; ZPO § 559

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27 Abs. 1; ZPO § 559
    Gerichtlicher Vergleich - tatrichterliche Auslegung - beschränkte Nachprüfung durch Rechtsbeschwerdegricht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaltliche Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs; Kompetenz des Tatrichters; Beschränkung des Rechtsbeschwerdegerichts auf die Überprüfung von Rechtsfehlern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2003, 435
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01

    Keine Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - Zurückverweisung bei

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 118/02
    Mit Beschluss vom 14.2.2002 (WuM 2002, 325) hat der Senat den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06

    Auslegung der Nutzungsbestimmung einer Teilungserklärung - Pflicht zur Einhaltung

    Die Auslegung eines Vergleichs, auch eines "Prozessvergleichs", ist - jedenfalls soweit materiell-rechtliche Rechtsfolgen in Frage stehen - Sache des Tatrichters (BayObLG NZM 1998, 773f; NJOZ 2003, 435f).
  • OLG Hamm, 01.03.2005 - 15 W 195/04

    Sonnenstudio darf nicht in einem als Ladenlokal ausgewiesenen Teileigentum

    Die Auslegung eines Vergleichs, auch eines,,Prozessvergleichs",ist -jedenfallS soweit materiell-rechtliche Rechtsfolgen in Frage stehen- Sache des TatrichterS (BayObLG NZM 1998, 773f; NJOZ 2003, 435f).
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