Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 190/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 23; BGB §§ 305 c, 307 Abs. 2 Nr. 1
Formularmäßige Vollmacht zur Verwaltung des Sondereigentums kann auf Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung erstreckt werden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhaltskontrolle einer formularmäßig erteilten widerruflichen Vollmacht; Erstreckung einer Vollmacht zur Verwaltung des Sondereigentums auf die Vertretung des Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung; Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23; BGB § 305 c; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1
Zur Frage, ob sich eine auf die Verwaltung des Sondereigentums widerruflich erteilte Vollmacht auf die Vertretung des Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung erstreckt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Reichweite einer formularmäßig erteilten Vollmacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Inhaltskontrolle einer formularmäßig erteilten Vollmacht
Verfahrensgang
- AG Essen - 95 II 64/01
- LG Essen, 19.03.2002 - 7 T 11/02
- OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 190/02
Papierfundstellen
- NJOZ 2003, 975
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05
Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter
Schließlich bestehen auch keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erteilung einer (widerruflichen) Stimmrechtsvollmacht im Rahmen eines Vertrages über die Verwaltung des Sondereigentums (vgl. im Einzelnen Senat NJOZ 2003, 975f). - OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 212/02
Informationspflicht des zustellungsbevollmächtigten Verwalters über eine "zu …
Erstmals zu Beginn des Jahres 2001 wurde die Ordnungsgemäßheit der Bestellung der Beteiligten zu 8) zur Verwalterin von dem Beteiligten zu 7) in einem gegen ihn eingeleiteten Verfahren auf Zahlung rückständiger Hausgeldbeiträge gerügt ( 15 W 190/02 OLG Hamm ).