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   OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02   

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https://dejure.org/2003,4483
OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02 (https://dejure.org/2003,4483)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.02.2003 - 9 UF 171/02 (https://dejure.org/2003,4483)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 9 UF 171/02 (https://dejure.org/2003,4483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdeberechtigung des minderjährigen Kindes; Eigenes Umgangsrecht aus § 1684 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Vertretungsbefugnis der Verfahrenspflegerin ; Erfordernis eines konkreten Antrags; Selbständige Familiensache ; Anspruch des Elternteils auf geregelten ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 78 II 1 Nr. 3; ; ZPO §§ ... 517 ff. n. F.; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1684 Abs. 1; ; BGB § 1684 Abs. 4 Satz 1; ; FGG § 12; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 20; ; FGG § 50 Abs. 2 Nr. 1; ; FGG § 50 a; ; FGG § 50 b; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umgangsrecht von Eltern und Kind bei Streitigkeiten der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1405
  • NJOZ 2004, 2563
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 20.12.1989 - 5 UF 199/89

    Umgangsrecht; Sorgerecht; Ausschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02
    Zwar kann grundsätzlich der Widerstand eines Kindes den Ausschluss des Umgangsrechts rechtfertigen (vgl. Handbuch des Fachanwaltes für Familienrecht/Oelkers, 4. Aufl., Kap. 4, Rn. 675), die dafür erforderliche konkrete, in der Gegenwart bestehende Gefährdung des Kindeswohls (BGH, FamRZ 1994, 158, 160 = NJW 1994, 312, FamRZ 1984, 1084), von der nur ausgegangen werden kann, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Widerstand des Kindes überwunden werden kann (vgl. Handbuch des Fachanwaltes für Familienrecht/Oelkers, 4. Aufl., Kap. 4, Rn 675 m. w. N., OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 901), ist hierin allein jedoch nicht erkennbar.

    Da mit der Beschwerde keine neuen, entscheidungserheblichen Tatsachen vorgebracht worden sind und eine Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes nicht eingetreten, der Sachverhalt zudem hinreichend aufgeklärt und eine gütliche Einigung nicht zu erwarten ist (vgl. insoweit OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 901), war eine solche entbehrlich.

  • OLG Schleswig, 10.06.1999 - 15 UF 209/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02
    Mildere Mittel sind dem Ausschluss vorzuziehen, sodass ein völliger Ausschluss nur in Ausnahmefallen in Betracht kommt (OLG Schleswig, FamRZ 2000, 48, OLG Thüringen, FamRZ 2000, 47).
  • OLG Celle, 12.02.1990 - 10 UF 197/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02
    Selbst die Tatsache, dass ein Vater zeitweise u. a. wegen Körperverletzung inhaftiert gewesen und gegenüber der Mutter in der Vergangenheit handgreiflich geworden war, rechtfertigt nicht die Feststellung, dass dadurch das Kindeswohl konkret und in der Gegenwart gefährdet ist (vgl. Oelkers, FamRZ 1995, 1390 m. w. N., OLG Celle, FamRZ 1990, 1026).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1994 - 8 UF 40/94

    Nicht sorgeberechtigte Elternteil; Pflege der Beziehung; Ausschluß des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02
    Ist nämlich durch die jahrelange Nichtausübung des persönlichen Verkehrs eine Entfremdung zwischen Umgangsberechtigtem und Kindern eingetreten, wurde der dauernde Ausschluss des Umgangsrechts diese Entfremdung noch verstärken und den Absichten des Gesetzgebers zuwider laufen (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1277).
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02
    Zwar kann grundsätzlich der Widerstand eines Kindes den Ausschluss des Umgangsrechts rechtfertigen (vgl. Handbuch des Fachanwaltes für Familienrecht/Oelkers, 4. Aufl., Kap. 4, Rn. 675), die dafür erforderliche konkrete, in der Gegenwart bestehende Gefährdung des Kindeswohls (BGH, FamRZ 1994, 158, 160 = NJW 1994, 312, FamRZ 1984, 1084), von der nur ausgegangen werden kann, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Widerstand des Kindes überwunden werden kann (vgl. Handbuch des Fachanwaltes für Familienrecht/Oelkers, 4. Aufl., Kap. 4, Rn 675 m. w. N., OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 901), ist hierin allein jedoch nicht erkennbar.
  • OLG Köln, 28.11.1996 - 16 Wx 209/96

    Beschränkung des Umgangsrechts der leiblichen Eltern mit ihrem Kind

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02
    Dem Erfordernis, dass bei erfolgter Entfremdung eine behutsame Wiederannäherung zwischen Umgangsberechtigtem und seinem Kind zu erfolgen hat (vgl. dazu OLG Köln, FamRZ 1997, 1097), ist das Amtsgericht durch die Gestaltung des Umgangsrechtes und dessen Frequenz in nicht zu beanstandender Weise nachgekommen.
  • KG, 28.05.1999 - 17 WF 4218/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02
    Ein Ausschluss ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls unumgänglich ist, eine Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden und wenn diese Gefahr nicht auf andere Weise ausreichend sicher abgewendet werden kann (BGH, FamRZ 1994, 159, 160, BGH, FamRZ 1988, 711, KG, FamRZ 2000, 49, OLG Thüringen, FamRZ 1996, 359).
  • OLG Celle, 15.07.1997 - 18 UF 191/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02
    Die ablehnende Haltung B geht nicht über Verhaltensweisen hinaus, wie sie von Kindern gleichen Alters auf Grund bestehender Loyalitätskonflikte, die sich in der Ablehnung des getrennt lebenden Elternteils äußern, vorgebracht werden (vgl. OLG Celle, FamRZ 1998, 971).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 100/87

    Umfangsrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02
    Ein Ausschluss ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls unumgänglich ist, eine Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden und wenn diese Gefahr nicht auf andere Weise ausreichend sicher abgewendet werden kann (BGH, FamRZ 1994, 159, 160, BGH, FamRZ 1988, 711, KG, FamRZ 2000, 49, OLG Thüringen, FamRZ 1996, 359).
  • OLG Jena, 17.06.1999 - 1 UF 128/99

    Familienrechtliche Ausgestaltung einer Regelung zur Aussetzung eines elterlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02
    Mildere Mittel sind dem Ausschluss vorzuziehen, sodass ein völliger Ausschluss nur in Ausnahmefallen in Betracht kommt (OLG Schleswig, FamRZ 2000, 48, OLG Thüringen, FamRZ 2000, 47).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.1991 - 2 UF 92/91

    Umgangskosten; Kosten; Anfahrt; Umgang; Unterhaltspflichtiger

  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83

    Ausschluss des väterlichen Umgangsrechtes - Gefährdung des Kindeswohls durch

  • OLG Brandenburg, 22.06.2018 - 10 UF 109/15

    Umgangsrechtsregelung: Befristeter Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem

    Ein solcher Ausschluss des Umgangs ist nur möglich, wenn das nach den Umständen des Falles unumgänglich ist, um eine Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden, und wenn diese Gefahr nicht auf andere Weise ausreichend sicher abgewehrt werden kann (BGH, NJW 1988, 1666, 1667; Senat, Beschluss vom 15.7.2015 - 10 UF 191/13, BeckRS 2016, 08364 OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, NJOZ 2004, 2563, 2564; Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1684 BGB, Rn. 34; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 5.12.2008 - 1 BvR 746/08, BeckRS 2009, 30488; OLG Saarbrücken, FamRZ 2015, 344).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2015 - 10 UF 57/13

    Umgangsrecht: Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seiner 14-jährigen Tochter

    Ein solcher Ausschluss des Umgangs ist nur möglich, wenn das nach den Umständen des Falles unumgänglich ist, um eine Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden, und wenn diese Gefahr nicht auf andere Weise ausreichend sicher abgewehrt werden kann (BGH, NJW 1988, 1666, 1667; Senat, Beschluss vom 15.7.2015 - 10 UF 191/13; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, NJOZ 2004, 2563, 2564; Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1684 BGB, Rn. 34; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 5.12.2008 - 1 BvR 746/08, BeckRS 2009, 30488; OLG Saarbrücken, FamRZ 2015, 344).
  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09

    Elterliche Sorge; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille

    Außerdem müssen Feststellungen dazu getroffen werden, ob sein Widerstand durch geeignete erzieherische Maßnahmen überwunden werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 1996, 363; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1405).
  • OLG Saarbrücken, 15.04.2004 - 9 WF 40/04

    Sorgerechtsverfahren: Abgabe eines Sorgerechtsverfahrens aus wichtigem Grund

    In diesem Zusammenhang kommt namentlich dem Umstand Bedeutung zu, dass - jedenfalls die nahezu 4-jährige Tochter I. - gemäß § 50b anzuhören sein wird (vgl. BGH, DAVorm 1992, 499, 507; Senatsbeschluss vom 26. März 2003 - 9 UF 171/02 - m.w.N.; Beschluss des 6. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 23. März 2001 - 6 UF 11/01 -, m.w.N.), was vor dem wohnortnahen Familiengericht in Saarlouis für das Kind schonender zu bewerkstelligen sein dürfte (vgl. hierzu Schneider in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, 4. Aufl., III B, Rz. 33).
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