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   OLG Brandenburg, 10.02.2004 - Verg W 8/03   

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https://dejure.org/2004,4487
OLG Brandenburg, 10.02.2004 - Verg W 8/03 (https://dejure.org/2004,4487)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2004 - Verg W 8/03 (https://dejure.org/2004,4487)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - Verg W 8/03 (https://dejure.org/2004,4487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfungsverfahren bei Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte; Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages; Möglichkeit einer Eröffnung des Nachprüfungsverfahrens; Notwendigkeit einer tatsächlichen Durchführung des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Primärrechtsschutz: bei einer rechtswidrig unterlassenen europaweiten Ausschreibung und einem nicht schutzwürdigen Bieter

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Rechtsschutz für schutzunwürdigen Bieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ausschluss vom Vergaberechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOL/A § 1a § 3a § 27; VgV § 13; GWB § 97 § 107
    Voraussetzungen des Vergabenachprüfungsverfahrens; Rechtsschutz eines Bieters

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GWB § 107 ; VGV § 13 ; VOL/A § 1a § 3a
    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens bei Vergabe eines Auftrags oberhalb der Schwellenwerte außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist der Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vergaberegeln verwirkt? (IBR 2004, 345)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 576 (Ls.)
  • NJOZ 2004, 2759
  • ZfBR 2004, 504
  • ZfBR 2004, 620 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Brandenburg, 15.09.2003 - VK 57/03

    Keine eigenständige Bedeutung von § 27 VOL/A neben § 13 VgV

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2004 - Verg W 8/03
    Verg W 8/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht verkündet am VK 57/03 Vergabekammer des Landes Brandenburg 10.2.2004.

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 25.9.2003 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 15.9.2003 - VK 57/03 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 15.9.2003 ­ VK 57/03 ­ aufzuheben,.

  • KG, 17.10.2002 - 2 KartVerg 13/02

    Zulässigkeit der Rüge der Wahl der öffentlichen Ausschreibung durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2004 - Verg W 8/03
    Wenn sie den Bieterrechtsschutz erst jetzt, nachdem ihr der Auftrag entgangen ist, einklagt, setzt sie sich mit ihrem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch und verstößt damit gegen den auch im Verfahrensrecht gültigen Grundsatz von Treu und Glauben (im Ergebnis ebenso KG, KGReport 2003, 69-72).

    Die Antragstellerin kann sich deshalb nicht mehr darauf berufen, die Vorabinformation gemäß § 13 VgV sei unterblieben, der erteilte Zuschlag sei deshalb nichtig (so auch KG, KGReport 2003, 69, 71).

  • OLG Celle, 20.10.1999 - 13 Verg 3/99

    Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2004 - Verg W 8/03
    Denn die mögliche Beeinträchtigung ist gem. § 109 GWB bereits Voraussetzung für die Beiladung und daher allein nicht geeignet, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen zu rechtfertigen (so auch OLG Celle, NZBau 2000, 98).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben kommt erst in Betracht, wenn das Unternehmen bereits zu diesem Zeitpunkt weiß oder - was regelmäßig positiver Kenntnis gleichsteht (vgl. z.B. BGHZ 133, 192, 198 f.; BGH, Urt. v. 18.01.2000 - VI ZR 375/98, NJW 2000, 953 m.w.N.) - sich aufdrängender Erkenntnis verschließt, daß der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne Einleitung und Durchführung eines notwendigen geregelten Vergabeverfahrens vergeben will (vgl. OLG Brandenburg NJOZ 2004, 2759).
  • OLG Naumburg, 17.03.2017 - 7 Verg 8/16

    Abwasserbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn eines

    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben kommt vielmehr allenfalls dann in Betracht, wenn das Unternehmen bereits zu diesem Zeitpunkt weiß oder - was regelmäßig positiver Kenntnis gleichsteht (vgl. z.B. BGHZ 133, 192, 198 f.; BGH NJW 2000, 953 m.w.N.) - sich aufdrängender Erkenntnis verschließt, dass der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne Einleitung und Durchführung eines notwendigen geregelten Vergabeverfahrens vergeben will (vgl. BGHZ 162, 116; OLG Brandenburg NJOZ 2004, 2759).
  • VK Brandenburg, 08.03.2007 - 2 VK 4/07

    Contracting-Verträge eines Sektorenauftraggebers

    Für die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages kann daher nicht auf § 107 GWB Bezug genommen werden, der angesichts der Formulierung des Abs. 3 ,,im Verfahren" wohl von der Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens ausgeht (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2004 ­ Verg W 8/03).

    Daraus darf aber ­ entgegen OLG Brandenburg (Beschluss vom 10. Februar 2004 - Verg W 8/03) auch für den Fall, dass ein nationales Vergabeverfahren durchgeführt worden ist - nicht geschlossen werden, dass ein Nachprüfungsverfahren nur im Rahmen eines formalen, nach den vergaberechtlichen Vorschriften eingeleiteten Vergabeverfahrens zulässig ist.

    Zwar hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (Beschluss vom 10. Februar 2004 ­ Verg W 8/03, ebenso KG, Beschluss vom 17. Oktober 2002 ­ Kart Verg 13/02) die Auffassung vertreten, dass ein Bieter seine Rechte auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens verwirkt, wenn er nicht unverzüglich, also spätestens mit der Angebotsabgabe rügt, sofern er sich an dem als vergaberechtswidrig erkannten Vergabeverfahren beteiligt.

  • VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06

    Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

    Damit liegt bereits nicht im Ansatz der Fall vor, dass die ASt den Bieterrechtsschutz erst jetzt, nachdem ihr der Auftrag zu entgehen droht, einklagen und sich damit zu ihrem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzen sowie gegen den auch im Verfahrensrecht gültigen Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen würde (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2004, WVerg 8/03, ZfBR 2004, 504, welches eine Ausdehnung des Vergaberechtsschutzes auf derartige Fälle [zurecht] ausschließt).

    Ob das Nachprüfungsverfahren eröffnet ist oder nicht, hängt demnach nicht davon ab, nach welchen Regeln der Auftraggeber ausgeschrieben hat; maßgeblich ist vielmehr, ob die Vergabestelle gemäß §§ 97 ff GWB objektiv nach den Regeln oberhalb der Schwellenwerte hätte ausschreiben müssen (vgl. Stolz, IBR 2004, 345).

  • VK Niedersachsen, 10.10.2006 - VgK-23/06

    Rechtzeitigkeit der Rüge eines offenkundigen Verstoßes gegen die Pflicht zur

    Ein Bieter aber, der sich aus taktischen Gründen - in der Hoffnung auf Erhalt des Zuschlages - auf ein von ihm als offensichtlich vergaberechtswidrig erkanntes nationales Vergabeverfahren - weiterhin - einlässt, setzt sich zu diesem Verhalten in Widerspruch, wenn er im Nachhinein den für europaweite Vergabeverfahren vorbehaltenen Primärrechtsschutz beansprucht (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 10.02.2004 - Az.: Verg W 8/03).
  • VK Brandenburg, 01.08.2011 - VK 22/11

    Beanstandung der Verfahrensart: Ausschluss aus Vergabeverfahren?

    Nach einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes (Beschluss vom 10. Februar 2004 - Verg W 8/03) stellt es einen offenen Widerspruch dar, wenn sich ein Bieter in der Hoffnung, den Zuschlag zu erhalten, auf ein gegen Vergabevorschriften verstoßendes Verfahren des Auftraggebers bewusst eingelassen hat, zunächst die Fehlerhaftigkeit dieses Verfahrens, an dem er sich beteiligt, nicht beanstandet und seine Vorteile - die Chance, den Zuschlag zu erhalten - genossen hat und später, wenn ein anderer Bieter den Zuschlag bekommen soll oder bekommen hat, Rechtsschutz beansprucht.
  • VK Brandenburg, 03.04.2009 - VK 8/09

    Kommunale Wohnungsunternehmen: Stets öffentliche Auftraggeber?

    Nach der Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes (vgl. Beschluss vom 10. Februar 2004 ­ Verg W 8/03) stellt es einen offenen Widerspruch dar, wenn sich ein Bieter in der Hoffnung, den Zuschlag zu erhalten, auf ein gegen die Vergaberechtsvorschriften verstoßendes Verfahren des Auftraggebers bewusst eingelassen hat, zunächst die Fehlerhaftigkeit dieses Verfahrens, an dem er sich beteiligt, nicht beanstandet und seine Vorteile ­ die Chance, den Zuschlag zu erhalten ohne ein Nachprüfungsverfahren befürchten zu müssen ­ genossen hat und später, wenn ein anderer Bieter den Zuschlag bekommen soll oder bekommen hat, Rechtsschutz beansprucht.
  • VK Brandenburg, 24.06.2021 - VK 11/21

    Betrieb einer Schulkantine: Dienstleistungsauftrag oder

    Wenn der Bieter sich auf ein Verfahren des Auftraggebers, der davon abgesehen hat, die Förmlichkeiten der Auftragsvergabe für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte einzuhalten, bewusst einlässt, die Fehlerhaftigkeit des gewählten Vergabeverfahrens zunächst nicht beanstandet und seine Vorteile - die Chance, den Zuschlag zu erhalten, ohne ein Nachprüfungsverfahren fürchten zu müssen - genießt, setzt er sich zu diesem Verhalten in Widerspruch, wenn er im Nachhinein Rechtsschutz beansprucht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2004 - Verg W 8/03; VK Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2009 - VK 8/09).
  • VK Brandenburg, 29.05.2006 - 1 VK 17/06

    Eröffnung des Anwendungsbereiches des Vierten Teils des Gesetzes gegen

    Ob die Antragstellerin die vergaberechtliche Entscheidung der Auftraggeberin hinsichtlich der Verfahrensweise seinerzeit positiv erkannt hat, ist unbeachtlich, da es nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB auf die Erkennbarkeit ankommt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2004 ­ Verg W 8/03, IBR 2004, 345).
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