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   OLG Köln, 23.12.2003 - 24 U 92/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4963
OLG Köln, 23.12.2003 - 24 U 92/03 (https://dejure.org/2003,4963)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.2003 - 24 U 92/03 (https://dejure.org/2003,4963)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 24 U 92/03 (https://dejure.org/2003,4963)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kfz-Brief gehört dem Kfz-Eigentümer!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2004, 3700
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1978 - VIII ZR 46/77

    Rechtsnatur des Kfz-Briefs

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - 24 U 92/03
    Es reicht darum nicht aus, dass der Veräußerer dem Erwerber im Rahmen einer Sicherungsübereignung den Besitz vermittelt (vgl. BGH NJW 1978, 1854; OLG Nürnberg OLGR 2001, 131, 132).

    Da der Kfz-Brief kein Traditionspapier ist, ersetzt seine Übergabe nicht die des Kraftfahrzeuges (BGH NJW 1978, 1854).

    Das Eigentum am Brief folgt in entsprechender Anwendung von § 952 BGB dem Eigentum am Kraftfahrzeug (BGH NJW 1978, 1854; Palandt-Bassenge § 952 Rdnr. 7).

  • OLG Naumburg, 06.04.2000 - 13 W 14/00

    Streitwert bei Klage auf Herausgabe eines Grundstücks und nicht mietrechtlich

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - 24 U 92/03
    Es reicht darum nicht aus, dass der Veräußerer dem Erwerber im Rahmen einer Sicherungsübereignung den Besitz vermittelt (vgl. BGH NJW 1978, 1854; OLG Nürnberg OLGR 2001, 131, 132).
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