Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.02.2003 - 17 U 121/02   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Beschädigung eines spontan und kurzzeitig überlassenen Gebrauchtwagens: Abgrenzung zwischen Leihe und Gefälligkeit; deliktische Anspruchsgrundlage; Verjährung von Ersatzansprüchen und Ersatzfähigkeit des Rückstufungsschadens in der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugüberlassung - Haftung für entstehende Schäden

  • verkehrsrechtsforum.de
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Kurzfassungen/Presse

  • arag.de (Kurzinformation)

    Eigenes Auto nicht allzu gutmütig verleihen

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe, 24.05.2002 - 3 O 20/02
  • LG Karlsruhe, 29.01.2003 - 3 O 20/02
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2003 - 17 U 121/02

Zeitschriftenfundstellen

  • NJOZ 2004, 4069



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 04.08.2010 - XII ZR 118/08  

    Schadensrecht - Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs aus Gefälligkeit

    c) Von der Rechtsprechung (BGHZ 21, 102, 106 f.; BGH Urteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 49/91 - NJW 1992, 2474, 2475; OLG Stuttgart NJW 1971, 660, 661; OLG Koblenz MDR 1999, 1509 und NJW-RR 2002, 595; OLG Karlsruhe Urteil vom 26. Februar 2003 - 17 U 121/02 - veröffentlicht bei [...] Rdn. 15; OLG Frankfurt VersR 2006, 918 f.) und Teilen des Schrifttums (Palandt/Grüneberg BGB 69. Aufl. Einl. vor § 241 Rdn. 8; Erman/Graf von Westphalen BGB 12. Aufl. vor § 598 Rdn. 2; Jauernig/Stadler BGB 13. Aufl. § 311 Rdn. 45; Jauernig/Mansel aaO § 598 Rdn. 5) wird eine vertragsähnlich ausgestaltete Haftung innerhalb eines Gefälligkeitsverhältnisses grundsätzlich abgelehnt und der Geschädigte mit seinen Ansprüchen allein auf das Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) verwiesen, weil ein ohne Rechtsbindungswillen der Beteiligten eingegangenes Gefälligkeitsverhältnis eine an das Vertragsrecht angelehnte Haftung nicht begründen könne.

    Folglich können einzelne Bestimmungen, die zur Gestaltung dieses besonderen Vertragsverhältnisses beitragen, nicht auf ein dem Deliktsrecht unterfallendes Gefälligkeitsverhältnis übertragen werden (BGH Urteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 49/91 - NJW 1992, 2474, 2475 f.; OLG Frankfurt VersR 2006, 918 f.; OLG Karlsruhe Urteil vom 26. Februar 2003 - 17 U 121/02 - veröffentlicht bei [...] Rdn. 17, jeweils zur Frage der Übertragung der kurzen Verjährungsfrist des § 606 BGB auf ein Gefälligkeitsverhältnis; anders OLG Koblenz VRS 100, 85, 86 f. unter der Annahme eines "leiheähnlichen Gefälligkeitsverhältnisses").

  • OLG Saarbrücken, 27.10.2004 - 5 U 158/04  

    Verkehrsunfall: Verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung

    Insoweit kann dahinstehen, ob der Rechtsprechung zu folgen ist, dass bei Vorliegen eines reinen Gefälligkeitsverhältnisses Ansprüche wegen Beschädigung einer überlassenen Sache nicht in entsprechender Anwendung von § 606 BGB verjähren sollen (OLG Düsseldorf DAR 1974, 157; OLG Köln NJW 1997, 20; OLG Karlsruhe OLGR 2003, 270; a.A. LG Paderborn zfs 1997, 447), obwohl die verjährungsrechtliche Interessenlage bei einer Rechtsbindungswillen erfolgenden Nutzungsüberlassung kaum anders zu beurteilen ist als bei einer solchen, die lediglich gefälligkeitshalber erfolgt.
  • LG Karlsruhe, 18.04.2008 - 3 O 335/07  

    Haftung bei Kfz-Unfall: Schutz des Querverkehrs gegenüber einem

    Es handelt sich lediglich um einen allgemeinen Vermögensnachteil in der Form des Sachfolgeschadens, der nach den hier maßgeblichen Haftungsnormen, insbesondere § 823 Abs. 1 BGB, aber auch § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. den oben genannten Vorschriften der StVO keinen Schadensersatzanspruch zu begründen vermag (vgl. BGH, NJW 2006, 2397; NJW 1976, 1846, 1847; OLG Karlsruhe, NJOZ 2004, 4069, 4070; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 929).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - 1 U 156/04  

    Unfallschadensregulierung - Nutzungsausfall teils nach Quote gekürzt, teils zu

    Hiernach ist der Rückstufungsnachteil in der Haftpflichtversicherung nicht ersatzfähig (so auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.3.2003, 17 U 121/02).
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