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   OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03   

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https://dejure.org/2003,4765
OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03 (https://dejure.org/2003,4765)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.11.2003 - 8 U 36/03 (https://dejure.org/2003,4765)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. November 2003 - 8 U 36/03 (https://dejure.org/2003,4765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HGB §§ 383 ff; BGB §§ 675, 252, 254
    Kein Mitverschulden des wegen Nichtausführung einer Online-Order schadensersatzberechtigten Anlegers wegen Unterlassung eines Deckungskaufs zu höherem Preis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 846
  • NJOZ 2004, 4319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 336/01

    Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Effektenkommissionär

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03
    Vielmehr blieb die Beklagte bis zum Ablauf der vom Kläger durch Erteilung eines tagesgültigen Auftrags gesetzten Frist verpflichtet, die Kursentwicklung zu überwachen und bei einem etwaigen Unterschreiten der Preisobergrenze Kaufaufträge zu erteilen (BGH ZIP 2002, 1292 , dazu EWiR 2002, 955 (Schäfer) ).

    Hat die Beklagte durch verspätete Weiterleitung des vom Kläger ereilten Kaufauftrages ihre Pflicht zur sorgfältigen Ausführung des Kommissionsauftrages verletzt, schuldet sie dem Kläger deshalb nicht Schadensersatz wegen Nichterfüllung infolge zu vertretender Unmöglichkeit (§ 325 BGB a.F.), sondern Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (BGH ZIP 2002, 1292; Balzer , EWiR 2000, 515).

    Der Senat vermag daher -- auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des BGH im Beschluss vom 28.5.2002 (ZIP 2002, 1292) -- der Auffassung des Landgerichts nicht zu folgen, das Verschulden des Klägers übrwiege bei Weitem dasjenige der Beklagten.

  • OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01

    Schadensminderungspflicht beim Online-Banking ("Direct Brokerage")

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03
    Bei der vom Kläger gewählten konkreten Schadensberechnung hat der Geschädigte vorzutragen, dass und wann er die Wertpapiere, zu deren Erwerb es infolge schuldhaften Verhaltens der Beklagten nicht gekommen ist, gewinnbringend verkauft hätte (OLG Schleswig ZIP 2002, 1840, 1841 , dazu EWiR 2003, 55 (Pamp) ).

    Kann ein bestimmter Veräußerungstermin nicht als wahrscheinlich fixiert werden, wäre deshalb auf den Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Senat abzustellen; jedenfalls kann nicht aufgrund der nunmehr gegebenen Kenntnis der Kursentwicklung des betreffenden Wertpapieres in der Vergangenheit der zwischen dem Zeitpunkt der schädigenden Handlung und der letzten Tatsachenverhandlung erreichte höchste Kursstand als Grundlage der Schadensermittlung herangezogen werden (OLG Schleswig ZIP 2002, 1840, 1841), denn dies käme der Zulassung einer Spekulation des Geschädigten auf Kosten des Schädigers gleich, die aber nicht innerhalb des Schutzzweckes der gegenüber dem Geschädigten bestehenden Schadensersatzverpflichtung des Schädigers läge.

    Auch wenn man trotz der Unwägbarkeit der Kursentwicklung dem nicht belieferten Wertpapierkäufer einen Deckungskauf grundsätzlich zumutet (so OLG Schleswig ZIP 2002, 1840; OLG Nürnberg BB 2001, 380; für den umgekehrten Fall des pflichtwidrigen Verkaufs von Wertpapieren auch OLG Köln ZIP 1990, 90 = ZBB 1990, 140 ; wohl auch BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716 , dazu EWiR 2001, 1131 (Hammen) ), kann dies nicht dazu führen, dem Kläger einen Schadensersatzanpruch vollständig zu versagen, auch wenn der gesamte Schaden durch einen Deckungskauf hätte vermieden werden können (BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716).

  • OLG Köln, 25.07.1989 - 9 U 249/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03
    Anhaltspunkte dafür, dass sich der Kläger hinsichtlich der am 13.1.2000 zu erwerbenden 2.000 Stück Aktien anders verhalten hätte als im Fall des tatsächlich vorhadenen Aktienbestandes, sind nicht ersichtlich und werden vom Kläger auch nicht aufgezeigt (ähnlich OLG Köln ZIP 1990, 90, 92 = ZBB 1990, 140 (m. Bespr. Mülbert, S. 144), dazu EWiR 1990, 1 (Köndgen) ).

    Auch wenn man trotz der Unwägbarkeit der Kursentwicklung dem nicht belieferten Wertpapierkäufer einen Deckungskauf grundsätzlich zumutet (so OLG Schleswig ZIP 2002, 1840; OLG Nürnberg BB 2001, 380; für den umgekehrten Fall des pflichtwidrigen Verkaufs von Wertpapieren auch OLG Köln ZIP 1990, 90 = ZBB 1990, 140 ; wohl auch BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716 , dazu EWiR 2001, 1131 (Hammen) ), kann dies nicht dazu führen, dem Kläger einen Schadensersatzanpruch vollständig zu versagen, auch wenn der gesamte Schaden durch einen Deckungskauf hätte vermieden werden können (BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716).

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.05.1999 - 14 O 9971/98

    Schadensersatzanspruch eines Wertpapierkunden gegen Discount Broker bei verspätet

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03
    Hat die Beklagte durch verspätete Weiterleitung des vom Kläger ereilten Kaufauftrages ihre Pflicht zur sorgfältigen Ausführung des Kommissionsauftrages verletzt, schuldet sie dem Kläger deshalb nicht Schadensersatz wegen Nichterfüllung infolge zu vertretender Unmöglichkeit (§ 325 BGB a.F.), sondern Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (BGH ZIP 2002, 1292; Balzer , EWiR 2000, 515).

    Ob diese Aussagen dahin zu verstehen sind, dass die Beklagte die genannten Übermittlungszeiträume zum Inhalt ihrer rechtsgeschäftlichen Verpflichtung machen wollte, erscheint freilich mindestens zweifelhaft (so aber LG Nürnberg-Fürth BB 2000, 792; kritisch Balzer , EWiR 2000, 515).

  • BGH, 24.07.2001 - XI ZR 164/00

    Ausführung eines Wertpapierverkaufsauftrags nach Ablauf der Geltungsdauer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03
    Auch wenn man trotz der Unwägbarkeit der Kursentwicklung dem nicht belieferten Wertpapierkäufer einen Deckungskauf grundsätzlich zumutet (so OLG Schleswig ZIP 2002, 1840; OLG Nürnberg BB 2001, 380; für den umgekehrten Fall des pflichtwidrigen Verkaufs von Wertpapieren auch OLG Köln ZIP 1990, 90 = ZBB 1990, 140 ; wohl auch BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716 , dazu EWiR 2001, 1131 (Hammen) ), kann dies nicht dazu führen, dem Kläger einen Schadensersatzanpruch vollständig zu versagen, auch wenn der gesamte Schaden durch einen Deckungskauf hätte vermieden werden können (BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716).

    Vielmehr hat auch in einem solchen Fall eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge zu erfolgen (BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716).

  • BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllunt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03
    ZfIR 2000, 267 = NJW 1999, 3625, 3626); vielmehr sind grundsätzlich Alle adäquaten Folgen des haftungsbegründenden Umstandes bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung in die Schadensberechnung einzubeziehen (BGH NJW 1980, 1742, 1743).
  • BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88

    Berücksichtigung von Mängeln der Dienstaufsicht bei der Strafzumessung wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03
    Jedenfalls, hat die Beklagte ein Verschulden des von ihr in den Auftragsübermittlungsweg eingeschalteten "Systemhausvertragspartners" gem. § 278 BGB wie eigenes Verschulden zu vertreten; die Beweislast trifft -- auch hinsichtlich eines Verschuldens des Erfüllungsgehilfen -- den Schuldner (BGH NJW 1989, 1938).
  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01

    Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03
    a) Zwischen den Parteien ist mit der Auftragserteilung am 13.1.2000 und der Eingangsbestätigung der Beklagten um 9.43 Uhr ein Effektenkommissionsvertrag i.S.d. §§ 383 ff. HGB geschlossen worden (BGH ZIP 2002, 1436 = NJW-RR 2002, 1344; Schimansky/Bunte/Lwowski , Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 104 Rz. 106 ff.).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03
    Der nicht belieferte Käufer ist nicht generell zu einem Deckungskauf verpflichtet, sondern nur, wenn dies im Einzelfall sachlich geboten und dem Käufer auch zumutbar ist (BGH NJW 1989, 290, 291 m.w.N).
  • OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00

    Anspruch bei schuldhafter Nichtausführung eines befristeten Aktienkaufauftrages

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03
    Auch wenn man trotz der Unwägbarkeit der Kursentwicklung dem nicht belieferten Wertpapierkäufer einen Deckungskauf grundsätzlich zumutet (so OLG Schleswig ZIP 2002, 1840; OLG Nürnberg BB 2001, 380; für den umgekehrten Fall des pflichtwidrigen Verkaufs von Wertpapieren auch OLG Köln ZIP 1990, 90 = ZBB 1990, 140 ; wohl auch BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716 , dazu EWiR 2001, 1131 (Hammen) ), kann dies nicht dazu führen, dem Kläger einen Schadensersatzanpruch vollständig zu versagen, auch wenn der gesamte Schaden durch einen Deckungskauf hätte vermieden werden können (BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716).
  • BGH, 18.01.1980 - V ZR 110/76

    Baugrundstück: Entgangener Wertzuwachs

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