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   AG Flensburg, 21.01.2004 - 94 Fa 8/04 Gew   

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https://dejure.org/2004,30691
AG Flensburg, 21.01.2004 - 94 Fa 8/04 Gew (https://dejure.org/2004,30691)
AG Flensburg, Entscheidung vom 21.01.2004 - 94 Fa 8/04 Gew (https://dejure.org/2004,30691)
AG Flensburg, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 94 Fa 8/04 Gew (https://dejure.org/2004,30691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Unterlassungsverfügung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJOZ 2005, 270
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 19.03.2012 - 10 UF 9/12

    Anforderungen an das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen einer

    § 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. a GewSchG setzt ein erfolgtes Eindringen in die Wohnung oder das befriedete Besitztum voraus; ein Versuch ist nicht ausreichend (Bestätigung von AG Flensburg - Beschluß vom 21. Januar 2004 - 94 Fa 8/04 - NJOZ 2005, 270 f. = ZfJ 2005, 38 = ZKJ 2006, 476).

    Für eine Gewaltschutzanordnung ist es nach dem unzweideutigen Wortlaut der Norm ("wenn eine Person ... eindringt ") erforderlich, daß der (qualifizierte) Hausfriedensbruch tatsächlich begangen worden ist, so daß sie im Falle eines bloßen Versuches nicht ergehen kann (vgl. bereits AG Flensburg - Beschluß vom 21. Januar 2004 - 94 Fa 8/04 Gew - NJOZ 2005, 270 f. = ZfJ 2005, 38 = ZKJ 2006, 476 = JurBüro 2005, 55 [Ls] = FPR 2005, 53 [LS]; ebenso MüKo 5 -Krüger, GewSchG § 1 Rz. 16; Nomos-Kommentar BGB 2 , GewSchG § 1 Rz. 14).

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