Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2877
OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04 (https://dejure.org/2004,2877)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.2004 - 15 U 125/04 (https://dejure.org/2004,2877)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 15 U 125/04 (https://dejure.org/2004,2877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Protest gegen genveränderte Lebensmittel; Begriff der "Gen-Milch"; Aktivlegitimation bei Unterlassungsansprüchen; Abgrenzung von Werturteil und Tatsachenbehauptung; Isolierung von Überschriften in Zeitungsartikeln zu ehrverletzenden Äußerungen; Gutachtliche Aussage als ...

  • rewis.io
  • doerre.com PDF

    Gen-Milch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1 § 824 § 1004
    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer Umweltschutzorganisation gegen Milchprodukte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wettbewerbszentrale.de (Zusammenfassung)

    Entscheidung im "Gen-Milch"-Streit zwischen Müller und Greenpeace

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Köln entscheidet im "Gen-Milch"-Streit zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller und Greenpeace

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 363 (Ls.)
  • NJOZ 2005, 3518
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 19.11.1996 - U (Kart) 14/96
    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit des Eingriffs unter Heranziehung aller Umstände durch Abwägung der widerstreitenden Interessen zu prüfen (BGH NJW 1984, 1607 [1609]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1045).

    Der Aufruf zu vertragswidrigem Verhalten wird nicht vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit erfasst (BGH NJW 1985, 1620 f. - Mietboykott), während nach der Rechsprechung der Aufruf zu einem Verhalten, das dem Adressaten ohne weiteres erlaubt ist, als zulässig angesehen wird, und zwar auch dann, wenn ein solcher Aufruf - gemeinnützige Motive vorausgesetzt - zu einer massenhaften Mobilisierung von Kunden führen kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1045 - Telefongebühren).

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82

    Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit des Eingriffs unter Heranziehung aller Umstände durch Abwägung der widerstreitenden Interessen zu prüfen (BGH NJW 1984, 1607 [1609]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1045).

    Indes kann ein Boykottaufruf dann unzulässig sein, wenn er mit unwahren, unredlichen Informationen verbunden ist (BGH NJW 1984, 1607 - Schnellbahntrasse).

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83

    Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Dabei muss es sich um Eingriffe handeln, denen eine Schadensgefahr eigen ist, die über eine bloße Belästigung oder eine sozialübliche Behinderung hinaus gehen (BGH NJW 1985, 1620 - "Mietboykott").

    Der Aufruf zu vertragswidrigem Verhalten wird nicht vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit erfasst (BGH NJW 1985, 1620 f. - Mietboykott), während nach der Rechsprechung der Aufruf zu einem Verhalten, das dem Adressaten ohne weiteres erlaubt ist, als zulässig angesehen wird, und zwar auch dann, wenn ein solcher Aufruf - gemeinnützige Motive vorausgesetzt - zu einer massenhaften Mobilisierung von Kunden führen kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1045 - Telefongebühren).

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Der deliktische Schutz des Gewerbebetriebes richtet sich gegen betriebsbezogene Eingriffe, die den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit betreffen und über eine bloße Belästigung oder sozial übliche Behinderung hinaus gehen (BGH NJW 1999, 279 [281]).

    Ein anderes gilt nur dann, wenn der Aufruf sich nicht in einer Meinungskundgabe erschöpft, sondern für den Fall der Nichtbefolgung wirtschaftlicher oder sonstiger Druck angekündigt wird; ein solcher Druck kann auch im Äußern einer unrichtigen Rechtsansicht liegen, verbunden mit dem unrichtigen Inaussichtstellen von nach der Rechtslage nicht bestehenden Regulierungsproblemen einer Haftpflichtversicherung gegenüber ihren Mitgliedern (BGH NJW 1999, 279 [281]).

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Ist der Erklärungsgehalt nicht eindeutig, so ist im Zweifel zu Gunsten des Äußernden von einer Meinungsäußerung, nicht von einer Tatsachenbehauptung auszugehen (so zuletzt im Grundsatz noch: BGH AfP 2004, 124 [125]).

    Überschriften sind nach ständiger Rechtsprechung (zuletzt BGH NJW 2004, S. 1034 ) nicht isoliert zu betrachten, sondern es ist auf den Artikel in seiner Gesamtheit abzustellen.

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Zu beachten ist ferner, dass Äußerungen in einer Vielzahl von Fällen sowohl tatsächliche als auch wertende Elemente enthalten; lässt sich das tatsächliche Element nicht derart vom wertenden Aspekt trennen, dass letzterer seine Aussagekraft verliert, so ist insgesamt von einer Meinungsäußerung auszugehen (BGH NJW 1994, 124 [126]; Burkhardt in: Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 4, Rz. 53, S. 113).

    In diesem Sinne darf ein Kritiker seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn andere sie für falsch halten (BGH NJW 1994, 124 [126]).

  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Zielt der Aussagegehalt einer satirischen Werbung jedoch nicht auf die Marke selbst, sondern richtet er sich erkennbar und über die Marken hinweg gegen den Konsum des Produktes schlechthin, der sich lediglich als Prototyp am Produkt eines Unternehmens festmacht, dann ist der darin liegende Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zulässig (BGH NJW 1984, 1956 [1957] - "Mordoro").
  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der sogenannten BMW-Entscheidung (BGH NJW 1986, S. 2951) die Verfremdung eines Firmenemblems auch ohne sachlichen Bezug als zulässig angesehen, dem lag jedoch die Besonderheit zugrunde, dass dem Unternehmen der geschützte Bereich wirtschaftlicher Entfaltung nicht wirklich streitig gemacht wurde, weil die verzerrende Darstellung als Scherz offenkundig war.
  • OLG Schleswig, 17.01.2003 - 1 U 198/02
    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Fragen sind zwar nicht zwingend schon aufgrund ihrer äußeren Form als Meinungsäußerung zu qualifizieren (BGH AfP 2004, 125; Burkhardt in: Wenzel, a.a.O, Rz. 57); die Überschrift wird indes vom Leser - wie bereits dargelegt - mit dem Slogan aus der Werbekampagne der Verfügungsklägerin assoziiert, sie enthält satirische Elemente und wird vom Adressaten schon von daher dem Bereich der Meinungsäußerung zugeordnet.
  • KG, 13.04.1999 - 9 U 1606/99

    Anspruch auf Unterlassung; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Demnach verbindet zumindest der Zeitungsleser die Überschrift mit dem Vorbehalt, dass sie - je nach Ausgestaltung der Information - mit Vorsicht zu genießen sei (KG NJW-RR 1999, 1547 [1548]; OLG Köln AfP 1985, 295 [296]).
  • OLG Köln, 17.09.1985 - 15 U 96/85
  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76

    Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens

  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

  • OLG Hamburg, 21.05.1987 - 3 U 49/87

    Schmerzensgeld; Persönlichkeitsrechtsverletzung; Presseveröffentlichung;

  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 45/86

    Kredit- und Erwerbsgefährdung durch Berichterstattung mit teils wahren und teils

  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

  • LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04

    Meinungsfreiheit im Rahmen einer Kampagne zur Bekämpfung des Einsatzes von

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Selbst wenn man insoweit der von beiden Seiten herangezogenen Entscheidung des OLG Köln im Verfahren 15 U 125/04 nicht folgen wollte, hätte doch die Verfügungsklägerin im vorliegenden Falle nichts dafür vorgebracht, warum diese Äußerungen inhaltlich unzulässig sein sollten.
  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
    Insbesondere ist das Landgericht Köln nach § 32 ZPO zuständig, weil die streitgegenständlichen Äußerungen auch über das Internet abrufbar sind und sich die gesamte Kampagne des Beklagten bestimmungsgemäß an alle Verbraucher im Bundesgebiet richtet (vgl. bereits die Urteile der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 289/04 und 28 O 64/05 sowie das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Oktober 2004, Az. 15 U 125/04).

    Wie das Oberlandesgericht Köln in seinen Urteilen vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) und vom 5. Juli 2005 (Az.: 15 U 57/05) zutreffend dargelegt hat, ist der Begriff "Gen-Milch" an sich mehrdeutig und lässt isoliert betrachtet und denktheoretisch verschiedene Auslegungen zu.

    Diese Veränderung des Begriffes durch den Beklagten hat sich seit Erlass des Urteils des Oberlandesgerichts Köln im ersten einstweiligen Verfügungsverfahren, Az.: 28 O 289/04 und 15 U 125/04, und der von dem Beklagten daraus offenbar abgeleiteten Befugnis zur Nutzung der Bezeichnung "Gen-Milch" mehr und mehr eingeschliffen.

    Auch in den Äußerungen auf den Aufklebern, die dem Beklagten im einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 289/04 = Oberlandesgericht Köln Aktenzeichen 15 U 125/04 untersagt worden sind, wurden Begriffe wie "Gen-Milch", "stoppt Gen-Milch von N3", "Gen-Milch: Hände weg!" u. ä. zur Bezeichnung von Produkten der Klägerin verwandt.

  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05

    Bezeichnung von Produkten eines führenden, die Marken "Müller", "Weihenstephan",

    Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wurde die einstweilige Verfügung durch Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Oktober 2004 (Az.: 15 U 125/04) teilweise aufgehoben.

    Dem Antrag steht nicht etwa der Einwand der Rechtskraft im Hinblick auf das mit Urteil des OLG Köln vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) rechtkräftig beendete Vorverfahren entgegen.

    Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die nach der Entscheidung des OLG Köln vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) seitens des Verfügungsbeklagten im Rahmen seiner Aktionen getätigten Äußerungen "Müller-Milch = Gen-Milch.

    (1) Richtig ist zwar - wie das OLG Köln in seinem Urteil vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) zutreffend herausgestellt hat -, dass der Begriff "Gen-Milch an sich mehrdeutig ist und isoliert betrachtet und denktheoretisch durchaus verschiedene Auslegungen zulässt.

  • OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06

    Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen

    In dem Verfahren 28 O 289/04 des Landgerichts Köln = 15 U 125/04 des Oberlandesgerichts Köln (im Folgenden: 1. einstweiliges Verfügungsverfahren oder auch BA 125/04) beantragte die Klägerin (zu Ziffer I.1.) unter anderem sinngemäß, dem Beklagten zu verbieten, im Hinblick auf ihre Produkte den Begriff "Gen-Milch" zu verwenden.
  • OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08

    Zur Einstufung eines satirischen Aufrufs

    In diesem Sinne darf ein Kritiker seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn andere sie für falsch halten (BGH NJW 1994, 124, 126; OLG Köln, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 15 U 125/04 - zitiert nach Juris Rn. 51).
  • LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07

    Wikimedia e.V. macht sich Wikipedia-Artikel nicht zu eigen

    So kann eine als Wertung erscheinende Äußerung zwar dann als Tatsachenbehauptung anzusehen sein, wenn und soweit sie mit unrichtigen oder unvollständigen Tatsachen untermauert und belegt wurde (OLG Köln NJOZ 2005, 3518, 3525 - Müller Milch).
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05

    Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"; Rechtskraft einer

    Der Senat hat die Akten 28 O 289/04 LG Köln = 15 U 125/04 OLG Köln zu Informationszwecken beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Erörterung gemacht.
  • LG Köln, 26.10.2005 - 28 O 456/05

    Zur Abgrenzung von Tatsachen- und Meinungsäußerungen vor dem Hintergrund der

    Insbesondere verkennt die Verfügungsklägerin, dass es sich bei der Fallgruppe der Schmähkritik wegen der Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 GG auch um eine sehr enge Ausnahme handelt ( Prinz/Peters , a.a.O., Rn. 32) und es gerade hier um Fragen geht, die Gegenstand laufender öffentlicher Auseinandersetzungen handelt und bei denen daher besonders großzügige Maßstäbe anzulegen sind (vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 28.10.2004 - Az: 15 U 125/04, NJOZ 2005, 3518 - Gen-Milch).
  • LG München I, 24.11.2014 - 9 O 19238/14

    Rundfunk, Gegendarstellung

    Entsprechend haben auch das OLG Köln und der BGH in ihren Entscheidungen zur "Gen-Milch" darauf abgestellt, dass dort zur Beurteilung der Überschrift der zugrundeliegende Internetbeitrag deshalb heranzuziehen war, weil der Leser den Internetbeitrag ohnehin schon aufrufen musste, um die streitgegenständlichen Schlagworte überhaupt zu lesen (OLG Köln v. 28.10.2004 - Az. 15 U 125/04 - Rz. 48, BGH v. 11.03.2008 - Az. VI_ZR 7/07 - Rz. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht