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   OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - VII-Verg 80/05   

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https://dejure.org/2006,5674
OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - VII-Verg 80/05 (https://dejure.org/2006,5674)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2006 - VII-Verg 80/05 (https://dejure.org/2006,5674)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - VII-Verg 80/05 (https://dejure.org/2006,5674)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Herabsetzung der Gebühr für das Verfahren der Vergabekammer; Personeller und sachlicher Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens; Äquivalenzprinzip als maßgebender ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Ermäßigung aus Gründen der Billigkeit (durch den Zeitpunkt der Rücknahme des Nachprüfungsantrags)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 80 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 107 Abs. 3 S. 2; ; GWB § 128 Abs. 1; ; GWB § 128 Abs. 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 3; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128
    Keine Herabsetzung der Gebühr für das Verfahren der Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechnung der Gebühr bei Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2006, 1474
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2003 - Verg 33/03

    Ermäßigung der Verwaltungsgebühr der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - Verg 80/05
    Der Senat hat das von den Vergabekammern angewandte System der nach Auftragswerten tabellarisch gestaffelten Gebührensätze und die hieran anknüpfende Bemessung der Gebühr im Rahmen der durch § 128 Abs. 1 und 2 GWB gesetzlich vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe bereits in früheren Entscheidungen gebilligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.10.2003 - Verg 33/03; Beschl. v. 7.1.2004 - VII-Verg 55/02, beide zu der seit dem 1.1.2003 angewandten Gebührentabelle).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - Verg 80/05
    Der Senat hat das von den Vergabekammern angewandte System der nach Auftragswerten tabellarisch gestaffelten Gebührensätze und die hieran anknüpfende Bemessung der Gebühr im Rahmen der durch § 128 Abs. 1 und 2 GWB gesetzlich vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe bereits in früheren Entscheidungen gebilligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.10.2003 - Verg 33/03; Beschl. v. 7.1.2004 - VII-Verg 55/02, beide zu der seit dem 1.1.2003 angewandten Gebührentabelle).
  • VK Köln, 17.10.2005 - VK VOL 19/05
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - Verg 80/05
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Gebührenfestsetzung im Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 17. Oktober 2005 (VK VOL 19/2005) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - Kart 2/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - Verg 80/05
    Tatsächlich kommt dem personellen und sachlichen Aufwand (als Ausdruck des sog. Kostendeckungsprinzips) - ebenso wie im Kartellverwaltungsverfahren - jedoch kein Vorrang vor der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache zu, sondern stellt die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens (und mit ihr das sog. Äquivalenzprinzip) den in erster Linie maßgebenden Anknüpfungspunkt für die Gebührenbemessung dar (vgl. zu der auf die Gebührenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren übertragbaren Rechtslage im Kartellverwaltungsverfahren: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.4.2000 - Kart 2/00 (V), WuW/E DE-R 514, 519 f. - "Tequila"; KG WuW/E OLG 1545, 1546 - "Exportagentur für chemische Rohstoffe"; Bechtold, GWB, 3. Aufl., § 80 GWB Rn. 5 m.w.N., und zur Rechtslage nach § 128 Abs. 2 GWB: Bechtold, § 128 GWB Rn. 2; Noelle in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rn. 1346 m.w.N.).
  • VK Hessen, 17.04.2013 - 69d-VK-03/13

    Ersatz der Aufwendungen des Beigeladenen bei Antragsrücknahme?

    Eine Doppelbewertung ist unzulässig (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.02.2006 - VII-Verg 80/05, vpr-online).

    Dies ist der Fall, wenn der Nachprüfungsantrag in einem sehr frühen Verfahrensstadium, z.B. unmittelbar nach Übersendung der Antragserwiderung oder unmittelbar nach Antragstellung, zurückgenommen wurde (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.02.2006 - VII - Verg 80/05, vpr-online).

  • VK Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - VK-SH 25/09

    "Zahlung von Tariflöhnen": Zulässiges Zuschlagskriterium?

    Denn die Reduzierung der Gebühr um die Hälfte trägt dem Umstand Rechnung, dass im Falle der Rücknahme des Nachprüfungsverfahrens der bei der Kammer anfallende Aufwand typischerweise geringer ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2006 - Verg 80/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 17.07.2007 - VK-SH 5/07).
  • VK Schleswig-Holstein, 17.07.2007 - VK-SH 5/07

    Kostenverteilung nach anderweitiger Erledigung

    Diese Vorgabe ist im vorliegenden Fall indes einer telelogischen Reduktion zu unterwerfen: Hintergrund der Bestimmung ist, dass der Antrag bei einer Erledigung bzw. Rücknahme eine geringere wirtschaftliche Bedeutung für die Beteiligten haben soll und sich der Verwaltungsaufwand der Vergabekammer reduziert (vgl. Brauer in: Kulartz / Kus / Portz, GWB-Kommentar, 1. Aufl., Rn. 10 zu § 128; Boesen, GWB-Kommentar, 1. Aufl., Rn. 19); die pauschale Ermäßigung der Gebühr auf die Hälfte trägt dem Umstand Rechung, dass in solchen Fällen in der Regel kein dem Auftragswert äquivalenter Aufwand entsteht, sondern der Erledigungsaufwand typischerweise geringer ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2006, Verg 80/05).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Verg 62/18

    Höhe der Gebühren für das Vergabeverfahren vor der Vergabekammer

    Dieses von den Vergabekammern angewandte System der nach Auftragswerten tabellarisch gestaffelten Gebührensätze und die hieran anknüpfende Bemessung der Gebühr im Rahmen der durch § 182 Abs. 2 GWB gesetzlich vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe hat der Senat mehrfach gebilligt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 9. Februar 2006, VII-Verg 80/05).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2018 - 15 Verg 4/18

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Gebührenreduzierung bei

    Hinsichtlich des Bemessungskriteriums der wirtschaftlichen Bedeutung hat die Vergabekammer als mit dem Verfahren befasste sachnächste Stelle einen Bewertungsspielraum, so dass die Aufhebung der Gebührenfestsetzung nur geboten ist, wenn das Äquivalenzprinzip grob missachtet wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NJOZ 2006, 1474 ff.; Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, a.a.O., § 182 GWB Rn. 13).
  • VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10

    Nachprüfungsantrag für erledigt erklärt: Kostentragung?

    Denn die Reduzierung der Gebühr um die Hälfte trägt dem Umstand Rechnung, dass im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens der bei der Kammer anfallende Aufwand typischerweise geringer ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2006 - Verg 80/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 17.07.2007 - VK-SH 5/07).
  • VK Köln, 17.10.2005 - VK VOL 19/05
    Beschluss OLG Düsseldorf vom 09.02.2006, VII Verg 80/05.
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