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   OLG Rostock, 02.11.2005 - 8 W 97/05   

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https://dejure.org/2005,5607
OLG Rostock, 02.11.2005 - 8 W 97/05 (https://dejure.org/2005,5607)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.11.2005 - 8 W 97/05 (https://dejure.org/2005,5607)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. November 2005 - 8 W 97/05 (https://dejure.org/2005,5607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Pflicht des Rechtspflegers zur Kenntnisnahme des Vorbringens des Beschwerdeführers gegen die Kostenfestsetzung

  • Judicialis

    RpflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RpflG § 11 Abs. 1; ZPO § 104 Abs. 3
    Schwerer Verfahrensfehler bei erkennbarer Nichtbefassung der Rechtspflegerin mit Nichtabhilfebeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 538
  • NJOZ 2006, 159
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03

    Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses bei fehlender Kenntnisnahme vom

    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2005 - 8 W 97/05
    Fehlt es bereits an der hier zur effektiven Nachholung des rechtlichen Gehörs erforderlichen Kenntnisnahme des Beschwerdevorbringens, liegt darin ein schwerer Verfahrensfehler (vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.05 - Az. : 8 W 59/05; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169).

    Die Sache war daher an das LG zur Nachholung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens zurückzugeben (vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.05 - Az. : 8 W 59/05; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169).

  • OLG Braunschweig, 28.03.2024 - 2 W 11/24

    Rückauflassungsvormerkung; Geschäftswert; Rückforderungsrecht; Schenker;

    Anderenfalls wird der mit dem Abhilfeverfahren verfolgte Zweck unterlaufen, durch die Vorschaltung einer Selbstkontrolle eine Befassung des Beschwerdegerichts mit der Sache zu vermeiden (vgl. z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.11.2009 - 11 W 59/09 , BeckRS 2010, 1576; OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2007 - 4 WF 28/07 , BeckRS 2007, 6914; OLG Rostock, Beschluss vom 02.11.2005 - 8 W 97/05 , BeckRS 2005, 13437).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

    Der Senat hat, nachdem die Beschwerde unmittelbar beim Beschwerdegericht eingelegt worden ist, von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Sache zur Durchführung des Abhilfeverfahrens an die Ausgangsinstanz zurückzureichen (dazu OLG Hamm OLGR 2003, 391; OLG Saarbrücken OLGR 2006, 600; OLG Rostock OLGR 2006, 193; OLG Köln OLGR 2005, 582; Zöller/Heßler, a.a.O., § 572 Rn. 4).
  • OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 193/09

    Notwendigkeit einer hinreichenden Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses;

    Dies erfordert, dass der Richter das Vorbringen des Beschwerdeführers zur Kenntnis nimmt und sich damit auseinandersetzt (vgl. OLG Nürnberg MDR 2004, 169; OLG Rostock NJOZ 2006, 159).

    Enthält der Beschluss keine Begründung, ist er allein schon deshalb aufzuheben und das Verfahren an das Landgericht zurückzugeben (vgl. OLG Rostock OLGR 2006, 193, OLG Celle OLGR 2006, 848), Der Senat sieht allerdings ausnahmsweise von einer Aufhebung und Zurückverweisung ab und entscheidet sogleich in der Sache.

  • OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 122/17

    Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren: Anforderungen an die Gewährung

    Liegt ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor, begründet dies einen wesentlichen Mangel des Abhilfeverfahrens, der zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen muss (OLG Saarbrücken OLGR 2006, 600; OLG Rostock MDR 2006, 538; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 572 ZPO, Rn. 4 und 7).
  • OLG Celle, 22.08.2016 - 2 W 184/16

    Umfang der vom Vollstreckungsgläubiger zu tragenden Vollstreckungskosten; Pflicht

    Dies erfordert, dass das Gericht das Vorbringen eines Beschwerdeführers zur Kenntnis nimmt, das gesamte Beschwerdevorbringen im Einzelnen prüft und darlegt, dass und aus welchen Gründen das Vorbringen eine Änderung der angegriffenen Entscheidung nicht rechtfertigt (vgl. OLG Köln MDR 2009, 1409; OLG Nürnberg MDR 2004, 169; OLG Rostock NJOZ 2006, 159).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 1 W 37/10

    Amtshaftung: Überprüfungsmaßstab für PKH-Beschluss; Maßstab grober Fehler im

    Denn anders als in anderen Fällen, in denen Beschwerdegerichte von der Möglichkeit der Aufhebung und Zurückverweisung Gebrauch gemacht haben, und in denen bereits der Ausgangsbeschluss keine Begründung enthielt (s. OLG Celle, Beschl. v. 20.06.2006, FamRZ 2006, 1689 [juris Rn. 10]; OLG Rostock, Beschl. v. 02.11.2005, MDR 2006, 538 [juris Rn. 2]), hat sich das Landgericht in dem mit der Beschwerde angefochtenen Beschluss vom 19.02.2010 mit dem Vorbringen des Antragstellers auseinandergesetzt, wenn auch in einer vom Antragsteller zur Überprüfung durch das Beschwerdegericht gestellten Weise.
  • OLG Koblenz, 21.11.2014 - 14 W 693/14

    Rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren gegen die Kürzung einer

    Liegt ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor, begründet dies einen wesentlichen Mangel des Abhilfeverfahrens, der zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen kann (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 600; OLG Rostock, MDR 2006, 538 ; Zöller/Heßler, aaO, Randnummern 4 und 7 m.w.N.).
  • OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11

    Vergütungsfestsetzung: Erforderlicher Zeitaufwand zu ermitteln

    Dies erfordert, dass das Gericht das Vorbringen eines Beschwerdeführers zur Kenntnis nimmt, das gesamte Beschwerdevorbringen im Einzelnen prüft und darlegt, dass und aus welchen Gründen das Vorbringen eine Änderung der angegriffenen Entscheidung nicht rechtfertigt (vgl. OLG Köln MDR 2009, 1409; OLG Nürnberg MDR 2004, 169; OLG Rostock NJOZ 2006, 159).
  • OLG Koblenz, 18.01.2011 - 6 W 754/10

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren; Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen

    Liegt ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) vor, begründet dies einen wesentlichen Mangel des Abhilfeverfahrens, der zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen kann (OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 600; OLG Brandenburg, aaO.; OLG Rostock, MDR 2006, 538 ; Zöller/Heßler, aaO., Rdnrn. 4, 7 m.w.Nachw.).
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