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   OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06   

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https://dejure.org/2006,2164
OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06 (https://dejure.org/2006,2164)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.07.2006 - 4 W 89/06 (https://dejure.org/2006,2164)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - 4 W 89/06 (https://dejure.org/2006,2164)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Zumutbarkeit für einen ausländischen Eigentümer zur Nutzung einer vorhandenen Kabelanlage statt einer eigenen Satellitenempfangsanlage; Errichtung einer Parabolantenne als bauliche Veränderung; notwendige Vorbefassung der Eigentümerversammlung mit einem ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 5 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; § 1004 BGB; § 15 III WEG; § 22 Abs. 1 S. 1 WEG; § 23 Abs. 1 WEG; § 45 Abs. 1 WEG
    Berechtigung eines Wohnungseigentümers ausländischer Herkunft zur Errichtung einer Parabolantenne; Vorrang der Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft vor dem Rechtsschutzbedürfnis; Entbehrlichkeit der Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines Wohnungseigentümers ausländischer Herkunft zur Errichtung einer Parabolantenne; Vorrang der Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft vor dem Rechtsschutzbedürfnis; Entbehrlichkeit der Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Anspruch eines türkisch-sprachigen Wohnungseigentümers auf Duldung einer Parabolantenne; §§ 14, 21, 22 Abs. 1 WEG, Art 5 Abs. 1 S 1 Alt. 2, 14 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 22; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • RA Kotz

    Satellitenempfangsanlage: ausländischem Wohnungseigentümer ist zumutbar die Kabelanlage zu nutzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14; WEG § 22; GG Art. 5 Abs. 1
    Wohnungseigentumsrecht: Erlaubnis zur Errichtung einer Satellitenempfangsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichtung einer Parabolantenne: Kabelanschluss geht vor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Satellitenschüssel: Kabelangebot reicht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Parabolantenne und Eigentumswohnung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Errichtung Parabolantenne durch türkischen Wohnungseigentümer

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anbringung einer Parabolantenne an Eigentumswohnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Celle zum Anspruch eines ausländischen Wohnungseigentümers auf Installation einer Satellitenschüssel - Kabelangebot mit mehreren Programmen in Muttersprache genügt für ausländischen Mitbürger

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Duldung einer Parabolantenne trotz Kabelanschluss? (IMR 2006, 119)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2006, 3283
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 42/03

    Keine Verletzung eines Mieters türkischer Herkunft in seinen Grundrechten durch

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06
    Allgemein zugänglich sind auch alle ausländischen Rundfunkprogramme, deren Empfang in Deutschland beispielsweise mithilfe einer Parabolantenne möglich ist (BVerfG 1 BvR 42/03 vom 17. März 2005, BayVBl 2005, 691, zitiert nach www.bverfg.de).

    Die Informationsfreiheit findet ihre Schranken in dem Eigentumsrecht der anderen Wohnungseigentümer aus Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfG 1 BvR 42/03 vom 17. März 2005; www.bverfg.de).

    Unzumutbar ist aber nur ein Betrag, der geeignet ist, nutzungswillige Interessenten vom Bezug abzuhalten (BVerfG 1 BvR 42/03 vom 17. März 2005; www.bverfg.de).

    Die Informationsfreiheit gewährleistet nicht die Kostenlosigkeit des Informationszugangs (BVerfG 1 BvR 42/03 vom 17. März 2005; www.bverfg.de).

  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06
    Die Errichtung einer Parabolantenne stellt - unabhängig von einem Eingriff in die Gebäudesubstanz - eine bauliche Veränderung dar (OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978; Bärmann/Pick, WEG, 17. A., § 22 Rz. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 65. A., § 22 WEG Rz. 2f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. A., § 22 Rz. 79f.).

    Im Falle der beabsichtigten Errichtung einer Satellitenantenne kann sich aus der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG ein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Zustimmung ergeben (OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978; Hogenschurz MietRB 2003, 19, 20).

    In Rechtsprechung und Literatur ist die Ansicht herrschend, es sei regelmäßig zumutbar, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache des Heimatlandes des Wohnungseigentümers oder Mieters besteht (BGH, NJW 2006, 1062 = MDR 2006, 741; BGH ZMR 2005, 436, 437; BGH NJW 2004, 937, 939; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; LG Ellwangen DWE 2000, 146; AG Hamburg-Wandsbek WE 2006, 138; AG Hamburg-Harburg WE 2006, 130; Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. A., § 535 Rz. 23; Bärmann/Pick/ Merle, WEG, 9. A. § 14 Rz. 34; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. A., § 22 Rz. 12; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. A., Rz. 476; Bärmann/Pick, WEG, 16. A., § 13 Rz. 23).

  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06
    Das aus diesen Vorschriften folgende Recht der Wohnungseigentümer zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen würde durch eine gerichtliche Entscheidung ohne Vorbefassung der Wohnungseigentümerversammlung verletzt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 805, 806; KG ZMR 1999, 509, 510; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 21 Rz. 89; Bärmann/Pick, WEG, 17. Aufl., § 21 Rz. 37; Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 21 WEG Rz. 10).

    Eine Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nur dann entbehrlich, wenn das Ergebnis von vornherein feststeht und ein Antrag auf Beschlussfassung daher eine bloße Förmlichkeit darstellte (OLG Hamm NJW-RR 2004, 805, 806f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 21 Rz. 90; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 21 Rz. 21).

    Auch Negativbeschlüsse unterliegen der Anfechtung, wenn innerhalb der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG die Ungültigerklärung sowie gleichzeitig die Verpflichtung der Eigentümergemeinschaft beantragt wird (BGH NJW 2001, 3339, 3343; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 206, 207; OLG Hamm NJW-RR 2004, 805, 808; Bärmann/Pick, WEG, 17. A., § 23 Rz. 18; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. A., § 43 Rz. 52).

  • BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 5/05

    Recht des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne am Balkon der Mietwohnung

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06
    In Rechtsprechung und Literatur ist die Ansicht herrschend, es sei regelmäßig zumutbar, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache des Heimatlandes des Wohnungseigentümers oder Mieters besteht (BGH, NJW 2006, 1062 = MDR 2006, 741; BGH ZMR 2005, 436, 437; BGH NJW 2004, 937, 939; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; LG Ellwangen DWE 2000, 146; AG Hamburg-Wandsbek WE 2006, 138; AG Hamburg-Harburg WE 2006, 130; Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. A., § 535 Rz. 23; Bärmann/Pick/ Merle, WEG, 9. A. § 14 Rz. 34; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. A., § 22 Rz. 12; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. A., Rz. 476; Bärmann/Pick, WEG, 16. A., § 13 Rz. 23).

    Die angemessene Berücksichtigung der Interessen der anderen Wohnungseigentümer bringt es mit sich, dass der Antragsteller seine zwar grundrechtlich geschützten, jedoch speziellen und über den durchschnittlichen Bedarf hinausgehenden Interessen nicht vollständig einseitig durchzusetzen vermag (s. auch BGH, MDR 2006, 741 für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06
    Die Wohnungseigentümer können aufgrund ihrer autonomen Beschlusszuständigkeit erneut über eine schon geregelte Angelegenheit beschließen (BGH NJW 2001, 3339, 3344; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. A., § 43 Rz. 28; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. A., § 23 Rz. 61).

    Auch Negativbeschlüsse unterliegen der Anfechtung, wenn innerhalb der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG die Ungültigerklärung sowie gleichzeitig die Verpflichtung der Eigentümergemeinschaft beantragt wird (BGH NJW 2001, 3339, 3343; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 206, 207; OLG Hamm NJW-RR 2004, 805, 808; Bärmann/Pick, WEG, 17. A., § 23 Rz. 18; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. A., § 43 Rz. 52).

  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 118/04

    Zum Anspruch eines Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06
    In Rechtsprechung und Literatur ist die Ansicht herrschend, es sei regelmäßig zumutbar, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache des Heimatlandes des Wohnungseigentümers oder Mieters besteht (BGH, NJW 2006, 1062 = MDR 2006, 741; BGH ZMR 2005, 436, 437; BGH NJW 2004, 937, 939; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; LG Ellwangen DWE 2000, 146; AG Hamburg-Wandsbek WE 2006, 138; AG Hamburg-Harburg WE 2006, 130; Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. A., § 535 Rz. 23; Bärmann/Pick/ Merle, WEG, 9. A. § 14 Rz. 34; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. A., § 22 Rz. 12; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. A., Rz. 476; Bärmann/Pick, WEG, 16. A., § 13 Rz. 23).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06
    In Rechtsprechung und Literatur ist die Ansicht herrschend, es sei regelmäßig zumutbar, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache des Heimatlandes des Wohnungseigentümers oder Mieters besteht (BGH, NJW 2006, 1062 = MDR 2006, 741; BGH ZMR 2005, 436, 437; BGH NJW 2004, 937, 939; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; LG Ellwangen DWE 2000, 146; AG Hamburg-Wandsbek WE 2006, 138; AG Hamburg-Harburg WE 2006, 130; Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. A., § 535 Rz. 23; Bärmann/Pick/ Merle, WEG, 9. A. § 14 Rz. 34; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. A., § 22 Rz. 12; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. A., Rz. 476; Bärmann/Pick, WEG, 16. A., § 13 Rz. 23).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06
    Eine Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nur dann entbehrlich, wenn das Ergebnis von vornherein feststeht und ein Antrag auf Beschlussfassung daher eine bloße Förmlichkeit darstellte (OLG Hamm NJW-RR 2004, 805, 806f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 21 Rz. 90; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 21 Rz. 21).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06
    5 Abs. 1 S. 1 GG gewährleistet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (BVerfGE 103, 44, 60).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1994 - 3 Wx 334/94
    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06
    Auch Negativbeschlüsse unterliegen der Anfechtung, wenn innerhalb der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG die Ungültigerklärung sowie gleichzeitig die Verpflichtung der Eigentümergemeinschaft beantragt wird (BGH NJW 2001, 3339, 3343; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 206, 207; OLG Hamm NJW-RR 2004, 805, 808; Bärmann/Pick, WEG, 17. A., § 23 Rz. 18; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. A., § 43 Rz. 52).
  • LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08

    Wohnungseigentum: Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Duldung

    bb) Die Kammer schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Auffassung an, dass ein Wohnungseigentümer, der eine Satellitenanlage installieren will, in der Regel auf einen bestehenden Kabelanschluss verwiesen werden kann, es sei denn, dass ein besonderes Informationsinteresse des Wohnungseigentümers besteht, was insbesondere bei Wohnungseigentümern ausländischer Staatsangehörigkeit angenommen wird, deren Heimatprogramme nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden (OLG Celle, NJOZ 2006, 3283; OLG München, ZMR 2006, 309; Bärmann-Wenzel, § 14 Rdnr. 18; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 22 Rdnr. 102).

    Die Informationsfreiheit gewährleistet nicht die Kostenlosigkeit der des Informationszugangs (BVerfG NZM 2005, 252; OLG Celle, NJOZ 2006, 3283, 3288; Bärmann-Wenzel, § 14 Rdnr. 18).

    Denn selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, bindet dies die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht, weil gem. §§ 23 Abs. 1, 27 WEG die Eigentümerversammlung und nicht der Verwalter zuständiges Organ für diese Entscheidung ist (vgl. OLG Celle, NJOZ 2006, 3283, 3289).

  • OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

    Anderenfalls hätten die Beteiligten zu 2) das Aufstellen der Parabolantenne selbst dann zu dulden (§ 14 Nr. 3 WEG, § 1004 Abs. 2 BGB), wenn diese Maßnahme als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums zu qualifizieren wäre (§ 22 Abs. 1 Satz 2 WEG), woran im vorliegenden Fall bereits deshalb Bedenken bestehen könnten, weil der Beteiligte zu 1) von Anfang an darauf abgestellt hat, eine mobile, d. h. nicht fest am Gebäude zu installierende Parabolantenne errichten zu wollen (vgl. zum Meinungsstand etwa OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 16 Wx 207/04 - m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 W 56/03 - und vom 2. September 2004 - 2 W 94/04 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 4 W 89/06, jeweils zitiert nach JURIS).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 213/05
    Anderenfalls hätten die Beteiligten zu 2) das Aufstellen der Parabolantenne selbst dann zu dulden ( § 14 Nr. 3 WEG , § 1004 Abs. 2 BGB ), wenn diese Maßnahme als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums zu qualifizieren wäre ( § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ), woran im vorliegenden Fall bereits deshalb Bedenken bestehen könnten, weil der Beteiligte zu 1) von Anfang an darauf abgestellt hat, eine mobile, d. h. nicht fest am Gebäude zu installierende Parabolantenne errichten zu wollen (vgl. zum Meinungsstand etwa OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 16 Wx 207/04 - m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 W 56/03 - und vom 2. September 2004 - 2 W 94/04 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 4 W 89/06 , jeweils zitiert nach JURIS).
  • LG Hamburg, 15.07.2009 - 318 S 151/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschlusses über die Beseitigung von

    Die Kammer hat sich bereits in ihrem Urteil vom 3.4.2009, 318 S 29/08, der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Auffassung angeschlossen, dass ein Wohnungseigentümer, der eine Satellitenanlage installieren will, in der Regel auf einen bestehenden Kabelanschluss verwiesen werden kann, es sei denn, dass ein besonderes Informationsinteresse des Wohnungseigentümers besteht, was insbesondere bei Wohnungseigentümern ausländischer Staatsangehörigkeit angenommen wird, deren Heimatprogramme nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden (OLG Celle, NJOZ 2006, 3283; OLG München, ZMR 2006, 309; Bärmann-Wentzel, a.a.O., § 14 WEG, Rz. 18; Niedenführ-Kümmel-Vandenhauten, § 22 WEG, Rz. 102).
  • LG Hamburg, 24.06.2009 - 318 S 150/08
    Die Kammer hat sich bereits im Urteil 348 S 29/08der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Auffassung angeschlossen, dass ein Wohnungseigentümer, der eine Satellitenanlage installieren will, in der Regel auf einen bestehenden Kabelanschluss verwiesen werden kann, es sei denn, dass ein besonderes Informationsinteresse des Wohnungseigentümers besteht, was insbesondere bei Wohnungseigentümern ausländischer Staatsangehörigkeit angenommen wird, deren Heimatprogramme nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden (OLG Celle, NJOZ 2006, 3283; OLG München, ZMR 2006, 309; Bärmann-Wentzel, a.a.O., § 14 WEG, Rz. 18; Niedenführ-Kümmel-Vandenhauten, § 22 WEG, Rz. 102).
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