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   OLG Celle, 16.08.2006 - 6 W 82/06   

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https://dejure.org/2006,8613
OLG Celle, 16.08.2006 - 6 W 82/06 (https://dejure.org/2006,8613)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.08.2006 - 6 W 82/06 (https://dejure.org/2006,8613)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. August 2006 - 6 W 82/06 (https://dejure.org/2006,8613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach Prozesskostenhilfebewilligung: Vermögenserwerb durch Erfüllung eines im Rechtsstreit abgeschlossenen Vergleichs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 115 Abs. 3 ZPO; § 120 Abs. 4 ZPO; § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII
    Anforderungen an die Wesentlichkeit einer Änderung i.S.d. § 120 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Zumutbarkeit des Einsatzes von erlangtem Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wesentlichkeit einer Änderung i.S.d. § 120 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Zumutbarkeit des Einsatzes von erlangtem Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § 120 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 3 § 120 Abs. 4
    Prozesskostenhilfe; Vergleich; Nachträglicher Vermögenserwerb als wesentlich im sinne des § 120 Abs. 4 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 297
  • FamRZ 2007, 297 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJOZ 2006, 3397
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00

    Prozeßkostenhilfe: Zumutbarer Einsatz des durch Prozeßgewinn erworbenen Vermögens

    Auszug aus OLG Celle, 16.08.2006 - 6 W 82/06
    Der erkennende Senat schließt sich der Entscheidung des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 8. September 2000 (MDR 2001, 230 f) an, die einen im Wesentlichen gleichen Sachverhalt betraf und in der ausgeführt ist, dass grundsätzlich auch der Einsatz des neu erworbenen Vermögens für die Bestreitung der Prozesskosten zumutbar ist, und zwar ungeachtet etwa vorhandener Altschulden.
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 16 WF 84/07

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für den Antragsgegner in einer

    Der Betrag von 2.600 EUR wird neuerdings auch und gerade von sozialgerichtlicher Rechtsprechung in Frage gestellt zugunsten eines von 1.600 EUR (Sächs. LSG, B. v. 15. Mai 2006 - L 1 B 121/05 AL-Pkh - FamRZ 2007, 156; OLG Celle, B. v. 16. August 2006 - 6 W 82/06 - FamRZ 2007, 297).
  • OLG Oldenburg, 18.07.2011 - 1 W 40/11

    Voraussetzungen für eine nachträgliche Änderung des Prozesskostenhilfebeschlusses

    Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe ist es aber gerade nicht, einer Partei die durch Urteil oder Vergleich erstrittene Zahlung ungeschmälert zu belassen und sie damit letztlich anders als eine Partei zu behandeln, die keine Prozesskostenhilfe bekommen hat und insoweit als finanziellen Erfolg des Rechtsstreits auch nur den Reingewinn (Zahlung abzüglich der Kosten) für sich verbuchen kann (LG Hildesheim 6 W 82/06 NJOZ 2006, 3397, 3398).
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