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   OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 111/06   

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https://dejure.org/2006,2594
OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 111/06 (https://dejure.org/2006,2594)
OLG München, Entscheidung vom 08.12.2006 - 34 Wx 111/06 (https://dejure.org/2006,2594)
OLG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 34 Wx 111/06 (https://dejure.org/2006,2594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG, §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 1
    Unzulässigkeit eines Großhandels in einem als "Laden" zweckbestimmtenWohnungseigentum

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bezeichnung eines Teileigentums als Ladenlokal in der Teilungserklärung hat Zweckbestimmungscharakter; §§ 15 Abs. 1, § 10 Abs. 1 WEG

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1 § 10 Abs. 1
    Keine Nutzung des als Laden bezeichneten Teileigentums durch Fischgroßhandel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Laden ist kein Großhandelsgeschäft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Laden - nur für Einzelhandelsgeschäfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung der Bezeichnung eines Teileigentums als "Laden" in einer Teilungserklärung als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Beeinträchtigung von Eigentümern über das zugelassene Maß hinaus durch die Nutzung mit einem (Fisch-)Großhandelsgeschäft; Regelung des ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Teileigentum darf als "Laden" genutzt werden - Eigentümergemeinschaft verweigert aber zu Recht Erlaubnis für Fisch-Großhandel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fisch-Großhandelsgeschäft in einem "Laden"? (IMR 2007, 226)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 513
  • ZMR 2007, 718
  • NJOZ 2007, 1106
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06

    Ausbau von Hobbyräumen zu Wohnzwecken in Eigentumswohnanlage

    Auszug aus OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 111/06
    (1) Da die Beschreibung als "Laden" in der Teilungserklärung als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (st. Rspr., zuletzt Senat v. 6.11.2006, 34 Wx 105/06).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99

    Imbissstube ist kein "Laden"

    Auszug aus OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 111/06
    Eine andere Nutzung ist nur dann zulässig, wenn sie der Zweckbestimmung "Laden" nicht widerspricht und für die übrigen Wohnungseigentümer nach einer typisierenden Betrachtung keine Beeinträchtigung verursacht, die die mit dem gewöhnlichen Betrieb eines Ladens regelmäßig verbundenen Beeinträchtigungen überschreitet (BayObLG NZM 2000, 288; OLG Köln WuM 2005, 71).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 111/06
    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209; KK-WEG-Elzer § 3 Rn. 38).
  • OLG Köln, 25.03.2004 - 16 Wx 52/04

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal bezeichneten Teileigentums

    Auszug aus OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 111/06
    Eine andere Nutzung ist nur dann zulässig, wenn sie der Zweckbestimmung "Laden" nicht widerspricht und für die übrigen Wohnungseigentümer nach einer typisierenden Betrachtung keine Beeinträchtigung verursacht, die die mit dem gewöhnlichen Betrieb eines Ladens regelmäßig verbundenen Beeinträchtigungen überschreitet (BayObLG NZM 2000, 288; OLG Köln WuM 2005, 71).
  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

    Auszug aus OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 111/06
    Das typische Geschäft für den "Laden" ist der Warenkleinverkauf durch den Einzelhandel und das warenverkaufende Handwerk (vgl. BayObLGZ 1980, 154/159).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07

    Zulässigkeit der Nutzung von "gewerblichem" Teileigentum als

    Liegen sie vor, darf ein Sondereigentum grundsätzlich nur im Rahmen der Zweckbestimmung genutzt werden; eine andere Nutzung ist nur dann zulässig, wenn sie der Zweckbestimmung nicht widerspricht und für die übrigen Eigentümer nach einer typisierenden Betrachtungsweise keine Beeinträchtigung verursacht, die die mit der vereinbarten Zweckbestimmung regelmäßig verbundenen Beeinträchtigungen überschreitet (BayObLG NJW-RR 1994, S. 1038; OLG München ZMR 2007, S. 718 ff.; OLG Hamm NZM 2007, S. 805 f. mit weiteren Nachweisen).

    Dieses hat auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezuggenommenen ergibt, abzustellen (OLG München ZMR 2007, S. 718 ff. mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 259/07

    Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Aufstellung eines

    Auch wenn es sich bei der Bezeichnung als "Waschraum" um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter handeln würde, wäre ein von dieser Zweckbestimmung abweichender Gebrauch nur dann unzulässig, wenn er bei der gebotenen typisierender Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28; MDR 2007, 513; Senatsbeschluss vom 02.11.2005 -20 W 378/03- NJW-RR 2006, 1445; Palandt/Bassenge: WEG, 68. Aufl., § 15, Rdnr. 14 ), stärker stören kann.
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06

    Auslegung der Nutzungsbestimmung einer Teilungserklärung - Pflicht zur Einhaltung

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG München, der das Gericht im Rahmen der Begründung seiner Entscheidung (NJOZ 2007, 1106, 1108 f. = OLGR 2007, 246) ausdrücklich nicht tragende Bedeutung beigemessen hat, ältere Teilungserklärungen seien ggf. enger auszulegen, um dem Schutz des Vertrauens der Wohnungseigentümer auf Einhaltung der damals zulässigen Ladenöffnungszeiten Rechnung zu tragen, kann der Senat aus den genannten Gründen nicht folgen.
  • OLG München, 10.02.2009 - 19 U 5448/08

    Gewerbeeinheit in einer Wohnungseigentumsanlage: Anspruch der Gemeinschaft gegen

    4 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für ein in der Teilungserklärung als "Laden" oder "Ladenlokal" bezeichnetes Teileigentum die öffentlich-rechtlichen Ladenöffnungszeiten einzuhalten sind (vgl. z. B. die vom Beklagten selbst vorgelegte Entscheidung OLG Hamm, Beschluss vom 23.07.2007, Gz. 15 W 205/06, NJW 2008, 302; insoweit ebenso OLG München, Beschluss vom 8.12.2006, Gz. 34 Wx 111/06, ZMR 2007, 718).

    Umstritten ist allenfalls, ob diese konkludente Inbezugnahme der Ladenöffnungszeiten statisch zu verstehen ist mit der Folge, dass der Beklagte weiterhin die zur Zeit der Errichtung der Teilungserklärung im Jahr 1985 geltenden kürzeren Ladenöffnungszeiten einzuhalten hätte, oder dynamisch entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung (so OLG Hamm, Beschluss vom 23.07.2007, Gz. 15 W 205/06, NJW 2008, 302; zweifelnd zumindest für den Fall der völligen Freigabe der Ladenöffnungszeiten OLG München, Beschluss vom 8.12.2006, Gz. 34 Wx 111/06, ZMR 2007, 718).

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