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   OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06   

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https://dejure.org/2007,7682
OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06 (https://dejure.org/2007,7682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2007 - 13 U 132/06 (https://dejure.org/2007,7682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 13 U 132/06 (https://dejure.org/2007,7682)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit für die Klage gegen einen in der Schweiz ansässigen Arzt wegen Aufklärungspflichtverletzung bei Verschreibung von in Deutschland einzunehmenden Medikamenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der gerichtlichen Zuständigkeit bei Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verschreibung von Medikamenten durch einen Schweizer Arzt in seiner in der Schweiz gelegenen Praxis und absprachegemäße Einnahme der Medikamente am Wohnsitz im Inland mit der Folge ...

  • Judicialis

    LugÜ Art. 5 Nr. 3; ; EuGVVO Art. 5 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LugÜ Art. 5 Nr. 3; EuGVVO Art. 5 Nr. 3
    Gerichtsstand bei Geltendmachung der Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verschreibung von Medikamenten durch einen Schweizer Arzt in seiner in der Schweiz gelegenen Praxis bei Einnahme der Medikamente im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2007, 2153
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 289/03

    Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    Haftungsauslösendes Ereignis ist bei einer Aufklärungspflichtverletzung nämlich nicht bereits die unterlassene Aufklärung des Patienten, sondern der im weitesten Sinne ärztliche Eingriff (siehe dazu BGH NJW 2005, 1716) durch die nachfolgende Einnahme der Medikamente, die mangels ordnungsgemäßer Aufklärung ohne wirksame Einwilligung des Patienten erfolgt.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-189/97

    Parlament / Rat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    Der Entscheidung kann nicht entnommen werden, dass der EuGH damit die bisherige Rechtsprechung (siehe u. a. EuGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - C 189/97 - Kalfelis) aufgegeben hat, dass ein Gericht auch dann für eine Entscheidung über eine Klage unter einem auf deliktischer Grundlage beruhenden Gesichtspunkt zuständig sein kann, wenn daneben vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden.
  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    Zu Unrecht meint der Beklagte, Art. 5 Nr. 3 LugÜ komme vorliegend überhaupt nicht zur Anwendung, weil nach der Entscheidung des EuGH vom 17.09.2002 - Rs. C-334/00 - ein Nebeneinander von Vertrags- und Deliktsgerichtsstand für ein und denselben Sachverhalt nicht in Betracht komme.
  • LG Waldshut-Tiengen, 10.07.2006 - 1 O 36/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    Die Berufung des Beklagten gegen das Zwischenurteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 10.07.2006 - 1 O 36/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    In der genannten Entscheidung hat der EuGH lediglich klar gestellt, dass das nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO zuständige Gericht nicht zuständig ist, über die Klage unter anderen nicht-deliktischen Gesichtspunkten zu entscheiden ( so auch BGH WM 2005, 339).
  • EuGH, 11.01.1990 - 220/88

    Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    Als Erfolgsort ist dabei der Ort zu verstehen, an dem das haftungsauslösende Ereignis den unmittelbar Betroffenen direkt geschädigt hat (EuGH NJW 1991, 631, 632), während der bloße Ort des Schadenseintritts nicht ausreichend ist.
  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    In einer späteren Entscheidung (vom 10.06.2004 - C 168/02 - Kronhofer) hat der EuGH bei Geltendmachung einer Haftung aus unerlaubter Handlung im Zusammenhang mit Anlageberatung den Gerichtsstand nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO nicht etwa wegen einer vertraglichen Anknüpfung, sondern daran scheitern lassen, dass der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, nicht der Ort des Klägerwohnsitzes - als Ort des Mittelpunkts seines Vermögens - sein kann, weil dem Kläger nach seinem Vorbringen durch Verlust von Vermögensbestandteilen in einem anderen Vertragsstaat ein finanzieller Schaden entstanden ist.
  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus

    Das Berufungsgericht (OLGR Karlsruhe 2007, 453) meint, die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergebe sich aus Art. 5 Nr. 3 des Luganer Übereinkommens.
  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1717/05

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen von EU-Bürgern -

    Eine Konstellation wie im Urteil des OLG Karlsruhe vom 9. Februar 2007 - 13 U 132/06, wo ein Massendelikt im grenznahen Raum in Rede stand, liegt hier nicht vor.
  • OLG Köln, 25.10.2007 - 18 U 164/06

    Anspruch auf Rückzahlung einer in Aktien der Beklagten angelegten Geldsumme;

    Der autonom nach dem BGB auszulegende Begriff der unerlaubten Handlung im Sinne von § 32 ZPO bezieht sich auf alle Klagen, mit denen eine Haftung auf Schadensersatz des jeweiligen Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen Vertrag anknüpfen (vgl. OLG Karlsruhe NJOZ 2007, 2153, 2154f. - für eine Arzthaftungsklage und Art. 5 Ziffer 3. LugÜ; OLG Köln, Beschluss vom 05.04.2004 - 15 U 153/04 - juris-Dokument Rd.31 - für eine Klage aus vorsätzlicher Falschberatung eines Kapitalanlegers und Art. 5 Ziffer 3. LugÜ; Zöller/Vollkommer, aaO., § 32 Rd.4ff.).
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