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   OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 1 W 41/07   

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https://dejure.org/2007,9680
OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 1 W 41/07 (https://dejure.org/2007,9680)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2007 - 1 W 41/07 (https://dejure.org/2007,9680)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 1 W 41/07 (https://dejure.org/2007,9680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 839 BGB, Art 34 GG, § 32 ZPO
    Zivilprozeßrecht: deliktischer Gerichtsstand bei Anspruch aus Amtshaftung

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34; ; ZPO § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34; ZPO § 32
    Wohnsitz des Anspruchstellers als Deliktischer Gerichtsstand bei Vermögensbeeinträchtigung durch Amtspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung von Amtspflichten im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall; Unterlassung einer ordnungsgemäßen Untersuchung und Behandlung nach einem Arbeitsunfall ; Bestehen eines deliktischen Gerichtsstands für einen Amtshaftungsanspruch bei Vermögensbeeinträchtigung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2007, 4637
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 1 W 41/07
    So ist anerkannt, dass bei einem Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m § 263 StGB dort, wo die Täuschungshandlung einen Irrtum erregt und/oder die - schädigende - Vermögensverfügung getroffen wird, ein deliktischer Gerichtsstand gemäß § 32 ZPO zu bejahen ist (BGH, Urt. v. 25.11.1993, BGHZ 124, 237, 245 [juris Rn. 32]; Urt. v. 28.02.1996, BGHZ 132, 105 [juris Rn. 15]; BayObLG, Beschl. v. 22.01.2004, Rpfl. 2004, 365, 366).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 1 W 41/07
    So ist anerkannt, dass bei einem Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m § 263 StGB dort, wo die Täuschungshandlung einen Irrtum erregt und/oder die - schädigende - Vermögensverfügung getroffen wird, ein deliktischer Gerichtsstand gemäß § 32 ZPO zu bejahen ist (BGH, Urt. v. 25.11.1993, BGHZ 124, 237, 245 [juris Rn. 32]; Urt. v. 28.02.1996, BGHZ 132, 105 [juris Rn. 15]; BayObLG, Beschl. v. 22.01.2004, Rpfl. 2004, 365, 366).
  • LG Paderborn, 22.06.2007 - 2 O 49/07

    Welche Rechte hat ein Bäckerladen nach Wegzug des Einkaufsmarkts?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 1 W 41/07
    Wegen der Einzelheiten seines Vortrags wird auf die Schriftsätze vom 16.02.2007 (in der beigezogenen Parallelakte gleichen Gegenstands 2 O 49/07 LG Wiesbaden = 1 W 40/07 Oberlandesgericht Frankfurt am Main) und vom 16.04.2007 verwiesen.
  • OLG Hamburg, 30.11.2012 - 1 U 74/11

    Sportwettenmonopol: Örtliche Zuständigkeit für Staatshaftungsansprüche eines

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gem. § 32 ZPO knüpft jedoch nicht nur an die Verletzung absoluter Rechte an, sondern umfasst auch unerlaubte Handlungen, die zu reinen Vermögensschäden führen, was z.B. bei Amtshaftungsansprüchen gem. § 839 BGB der Fall sein kann (OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2010, 16 W 43/10, MDR 2010, 1485, Rn. 7 f., zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.2007, 1 W 41/07, Rn. 7, zitiert nach juris; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 32 Rdnr. 5).

    Bei Amtshaftungsansprüchen (§ 839 BGB) ist ausnahmsweise auch der Schadensort als Begehungsort anzusehen, weil § 839 BGB allgemein das Vermögen des Geschädigten schützt und der Schaden mit zum Tatbestand gehört (OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2010, 16 W 43/10, MDR 2010, 1485, Rn. 7 f., zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.2007, 1 W 41/07, Rn. 7, zitiert nach juris).

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 23/19

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Zwar wird bei Unterlassungen der Ort als Handlungsort angesehen, an dem die pflichtwidrig unterlassene Handlung vorzunehmen war (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2007, 1 W 41/07, juris, dort Rn. 7; Toussaint in BeckOK ZPO, 32. Edition Stand: 1. März 2019, § 32 Rn. 10; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 32 Rn. 17; Schultzky in Zöller, ZPO, § 32 Rn. 19; Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 32 Rn. 20).

    Der Ort, an dem in das Vermögen als geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde, liegt regelmäßig am (Wohn-)Sitz des Geschädigten (vgl. BGH, a. a. O., Zuckerkartell Rn. 18 für den Fall von Schäden aus verbotenen Kartellabsprachen; Urteil vom " 28. Februar 1996, XII ZR 181/93, BGHZ 132, 105 [juris Rn. 15]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 2018, 9 AR 3/18, BeckRS 2018, 10638 Rn. 8 f. in einem Abgas-Fall; OLG Düsseldorf NJW-RR 2018, 573 dort Rn. 23 a. E. in einem Abgas-Fall; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2007, 1 W 41/07, juris dort Rn. 7; Toussaint in BeckOK ZPO, § 32 Rn. 12.4; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, § 32 Rn. 15 Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 32 Rn. 20), wenn sich der Eingriff unmittelbar gegen das Vermögen als Ganzes richtet, wie das etwa der Fall ist, wenn der Schaden bereits in der Eingehung einer ungewollten Verpflichtung liegt.

  • OLG Celle, 08.06.2010 - 16 W 43/10

    Festlegung des Gerichtstands der unerlaubten Handlung bei Amtspflichtverletzung

    Die - soweit ersichtlich - veröffentliche Rechtsprechung zu dieser Problematik (OLG Frankfurt OLGR 2008, 4; LG Mainz NJW-RR 2000, 588 [LG Mainz 12.03.1999 - 7 O 200/98] ) sieht dies ebenso.
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