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   OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - I-21 U 240/06   

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https://dejure.org/2007,5234
OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - I-21 U 240/06 (https://dejure.org/2007,5234)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.2007 - I-21 U 240/06 (https://dejure.org/2007,5234)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - I-21 U 240/06 (https://dejure.org/2007,5234)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderung eines Pauschalhonorars durch einen Architekten aufgrund einer wegen unzulässiger Unterschreitung des Mindestsatzes unwirksamen Honorarvereinbarung; Bindung eines Architekten an dessen Schlussrechnung bei Streitigkeiten über die Zahlungsverpflichtungen; ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 631 Abs. 1; ; HOAI § 4; ; HOAI § 8 Abs. 1

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindung an Schlussrechnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Schlussrechnung - Streit um Honorarhöhe: Planer darf "nachkarten"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immer wieder: HOAI-Mindestsatzunterschreitung und Bindung an Schlussrechnung (IBR 2007, 568)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 488
  • MDR 2008, 489
  • BauR 2007, 1621
  • BauR 2007, 2092
  • NJOZ 2007, 4898
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 21 U 240/06
    Ein solcher Ausnahmefall liegt nur dann vor, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Zwecks der Mindestsatzregelung ein unter den Mindestsätzen liegendendes Honorar angemessen ist (vgl. BGH BauR 1997, 677, 679).

    Gleichwohl ist er gemäß § 242 BGB an diese Schlussrechnung, mit der er die Mindestsätze unterschreitet, nur gebunden, wenn er mit der Schlussrechnung einen Vertrauenstatbestand begründet und die Beklagten als die Auftraggeber sich im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise eingerichtet haben (vgl. BGH BauR 1993, 236; BauR 1997, 677, 680).

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Architekt eine Honorarvereinbarung getroffen hat, die deshalb unwirksam ist, weil die Mindestsätze in nicht zulässiger Weise unterschritten worden sind und er dann nach den Mindestsätzen abrechnen will (vgl. BGH BauR 1997, 677 ff).

  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 50/92

    Schutzwürdiges Vertrauen des Auftraggebers in die Richtigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 21 U 240/06
    Da die Vereinbarung eines Honorars unterhalb der Mindestsätze unwirksam ist, kann der Kläger den Mindestsatz nach der HOAI fordern (vgl. BGH BauR 1993, 239, 241).

    Der Architekt ist nämlich nicht gehindert, seiner Schlussrechnung ein die Mindestsätze im Sinne von § 4 Abs. 4 HOAI unterschreitendes Honorar zugrunde zu legen (vgl. BGH BauR 1993, 239, 241).

    Um einen ursächlich aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden dokumentieren zu können, müssten die Beklagten darlegen, dass sie - ohne Verstoß gegen die HOAI - einen anderen Architekten unterhalb des Mindestsatzes hätten beauftragen können (vgl. BGH BauR 1993, 239, 240).

  • OLG Köln, 17.11.2004 - 11 U 53/04

    Vergütung des Architekten bei erkennbarer Verpflichtung zur Einhaltung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 21 U 240/06
    Das Interesse des Bauherrn an einer kostengünstigen Ausführung des Bauvorhabens ist nicht ausreichend, um einen Ausnahmefall zu begründen (vgl. OLG Köln NZBau 2005, 467).

    Da von Anfang an Streit über die Zahlungsverpflichtung bestanden und die Beklagten die Schlussrechnung zurückgewiesen haben, gaben sie zu erkennen, dass sie sich auf diese Rechnung nicht in einer nach § 242 BGB schutzwürdigen Weise eingerichtet haben (vgl. OLG Köln NZBau 2005, 467).

  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 21 U 240/06
    Zum anderen begründet nicht jede Schlussrechnung eines Architekten bei dem Auftraggeber Vertrauen und nicht jedes erweckte Vertrauen ist schutzwürdig (vgl. BGH BauR 1993, 236, 238).

    Gleichwohl ist er gemäß § 242 BGB an diese Schlussrechnung, mit der er die Mindestsätze unterschreitet, nur gebunden, wenn er mit der Schlussrechnung einen Vertrauenstatbestand begründet und die Beklagten als die Auftraggeber sich im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise eingerichtet haben (vgl. BGH BauR 1993, 236; BauR 1997, 677, 680).

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 380/00

    Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Preisrecht der HOAI

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 21 U 240/06
    Denn grundsätzlich muss derjenige den Verstoß gegen das Preisrecht darlegen, der ihn behauptet (vgl. BGH BauR 2001, 1926, 1928).
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 21 U 240/06
    In einem solchen Fall ist der Architekt nicht auf eine Auskunftsklage gegen seine Auftraggeber zu verweisen, sondern er kann die Kosten anhand der ihm vorliegenden Unterlagen schätzen (vgl. BGH BauR 1995, 126, 128).
  • OLG Köln, 25.02.1994 - 19 U 191/92

    Bausummenüberschreitung: Finanzierungskosten als Schaden?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 21 U 240/06
    Darin enthaltene Tilgungsleistungen sind nämlich nicht erstattungsfähig (Locher/Koeble/Frik a.a.O. Einl. Rdn. 100; OLG Köln VersR 1996, 458, 460).
  • BGH, 13.01.2005 - VII ZR 353/03

    Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Architekten-Schlußrechnung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 21 U 240/06
    Bestreitet der Auftraggeber diese nicht und beruft er sich nicht darauf benachteiligt zu sein, so bleibt es bei dieser Vereinbarung (vgl. BGH BauR 2005, 739, 740; Kniffka/Koeble a.a.O. Rdn. 284).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 21 U 240/06
    Der Auftraggeber verliert den durch die Ausgestaltung der Prüffähigkeit als Fälligkeitsvoraussetzung eingeräumten Schutz, wenn er seine Einwendungen gegen die Prüffähigkeit nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung erhebt (vgl. BGH BauR 2004, 316 ff).
  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 13/96

    Begriff des Ausnahmefalles; Vereinbarung eines die Mindestsätze nach HOAI

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 21 U 240/06
    Indes lässt der Bundesgerichtshof die Freundschaft zwischen Architekt und Bauherr nicht genügen, zumindest dann nicht, wenn sie sich im Laufe der geschäftlichen Zusammenarbeit entwickelt hat (vgl. BGH BauR 1997, 1062, 1064).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00

    Werkvertrag - Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen gegen Architektenforderung

  • BGH, 01.03.1990 - VII ZR 132/89

    Bindungswirkung der Honorarschlußrechnung eines Architekten

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 5 U 68/07

    Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung des Architekten; Bindung des Architekten

    Dieses widersprüchliche Verhalten steht einem Geltendmachen der Mindestsätze nach Treu und Glauben entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und - als zusätzliche Voraussetzung - wenn er sich auf die Gültigkeit der Honorarvereinbarung in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 04.09.2003, 7 U 103/03, BauR 2004, 526 = IBR 2003, 611 mit Anm. Eich; KG, Urteil vom 07.07.2005, 4 U 113/04, IBR 2006, 624 mit Anm. Knipp; OLG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2004, 11 W 4/03, IBR 2004, 258 m. Anm. Hufer; OLG Köln, Urteil vom 12.12.2006, 3 U 191/05, NZBau 2007, 725; OLG Köln Urteil vom 17.11.2004, 11 U 53/04, NZBau 2005, 467, zuletzt OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, Urteil vom 05.06.2007, 21 U 240/06, NJOZ 2007, 4898ff; sowie Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl. 2004, 12.

    Dies reicht indessen nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, Urteil vom 05.06.2007, 21 U 240/06, NJOZ 2007, 4898, 4901; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rdnr. 721).

    Dies käme allenfalls unter den selben - oben aufgezeigten - Voraussetzungen in Betracht, unter denen der Architekt an eine formunwirksame Honorarvereinbarung trotz Mindestsatzunterschreitung gebunden ist (vgl. OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, Urteil vom 05.06.2007, 21 U 240/06, NJOZ 2007, 4898).

  • OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 3 U 212/11

    Zur Frage, ob die Honorarvereinbarung eines Architekten wegen der vereinbarten

    Weiterhin hätte es dem Kläger oblegen, die fehlende Kostenberechnung und/oder den fehlenden Kostenanschlag als Grundlage für die Ermittlung des Honorars für die Leistungsphasen 5 bis 7 nachzuholen (vgl. dazu: OLG Düsseldorf, Urt. vom 05.06.2007, BauR 2007, 2092, zit. nach juris, Rn. 40; Koeble, a.a.O., Rn. 17 zu § 6 HOAI n.F.).

    Ein Architekt ist grundsätzlich nicht gehindert, das Pauschalhonorar zu fordern, wenn die Honorarvereinbarung wegen unzulässiger Unterschreitung der Mindestsätze unwirksam ist (vgl. BGH, VU vom 13.01.2005, VII ZR 353/03, BauR 2005, 909, zit. nach juris, Rn.12; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.06.2007, 21 U 240/06, BauR 2007, 2092, zit. nach juris, Rn. 45).

  • OLG Hamm, 16.10.2008 - 17 U 1/08

    Unwirksamkeit der Vereinbarung eines Architektenhonorars wegen Unterschreitung

    Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn sich im Laufe der geschäftlichen Zusammenarbeit der Vertragsparteien Umgangsformen entwickeln, die als freundschaftlich zu bezeichnen sind oder eine bloße Bekanntschaft der Parteien (BGH BauR 1999 a.a.O. m.w.N.; OLG Düsseldorf Urt. v. 05.06.2007, 21 U 240/06, BauR 2007, 2092, JURIS Rdnr 25).

    Insbesondere handelt es sich vorliegend, anders als in dem dem Urteil des OLG Düsseldorf (21 U 240/06, BauR 2007, 2091) zugrunde liegenden Fall nicht um eine bloße über Dritte zum Zweck des Vertragsschlusses vermittelte Bekanntschaft der Parteien, die sich erst im Laufe der bereits bestehenden Geschäftsbeziehung entwickelt hat.

  • OLG Oldenburg, 21.11.2017 - 2 U 73/17

    Trotz Stundenhonorarvereinbarung: Freier Mitarbeiter kann nach HOAI abrechnen!

    Für die Berufung auf Treu und Glauben müssen zusätzliche, erschwerende Umstände hinzutreten (OLG Düsseldorf NJOZ 2007, 4898, OLG Hamm Bau R2 1004, 1643; OLG Köln BauR 2007, 132), die nicht dargetan sind.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 23 U 7/09

    Wann liegt eine Ausnahme gem. § 4 Abs. 2 HOAI vor?

    Auch wenn die streitgegenständliche Honorarvereinbarung mit "Rahmenvereinbarung" überschrieben bzw. bezeichnet ist, gilt sie nur für ein einzelnes, wenngleich längerfristiges Bauvorhaben; dies genügt nicht zur Annahme eines Ausnahmefalles i.S.v. § 4 Abs. 2 HOAI, denn die Voraussetzungen dafür liegen nach den vorgenannten Grundsätzen insbesondere dann nicht vor, wenn sich erst nach Abschluss der Honorarvereinbarung über ein einzelnes, wenngleich längerfristiges Bauvorhaben im Laufe der geschäftlichen Zusammenarbeit der Vertragsparteien engere Beziehungen (ggf. rechtlicher, wirtschaftlicher, persönlicher oder freundschaftlicher Art) entwickeln (BGH, Urteil vom 21.08.1997, VII ZR 13/98, BauR 1997, 1062; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2007, 21 U 240/06, BauR 2007, 2092).
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