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   LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07   

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LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07 (https://dejure.org/2008,7940)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2008 - 4a O 81/07 (https://dejure.org/2008,7940)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2008 - 4a O 81/07 (https://dejure.org/2008,7940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 119 (Ls.)
  • NJOZ 2009, 930
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07
    Eine Diskriminierung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Zugang zu einem nachgelagerten Markt aufgrund einer Norm oder normähnlichen Rahmenbedingung von der Einhaltung der patentgemäßen Lehre abhängig ist und der Patentinhaber diesen Umstand dazu ausnutzt, den Marktzutritt nach Kriterien zu beschränken, die der Zielsetzung des GWB, die Freiheit des Wettbewerbs zu gewährleisten, widersprechen (BGH, GRUR 2004, 966 - Standard-Spundfass ).

    Ob die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist, richtet sich danach, ob die relative Schlechterbehandlung der betroffenen Unternehmen als wettbewerbskonformer, durch das jeweilige Angebot im Einzelfall bestimmter Interessenausgleich erscheint oder aber auf Willkür bzw. wirtschaftlich/unternehmerisch unvernünftigem Handeln beruht (BGH, GRUR 2004, 966, 969 - Standard-Spundfass ).

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07
    Unstreitig ist die Beklagte zu 4) Mitglied der Gesellschafterversammlung der Beklagten zu 1), so dass die Amtsniederlegung - auch allein - gegenüber dieser erfolgen konnte, weil der Gesellschafterkreis unstreitig klein war (vgl. BGH, NJW 1993, 1198, 1199).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07
    Anerkanntermaßen wird die Wiederholungsgefahr hingegen nicht schon durch die bloße Einstellung der Verletzung, noch nicht einmal ohne Weiteres durch die Einstellung des Geschäftsbetriebes des Verletzers und seinen Eintritt ins Liquidationsstadium beseitigt (vgl. BGH, GRUR 1992, 318; GRUR 2000, 605; GRUR 2001, 453; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG GebrMG, 10. Auflage 2006, § 139 PatG, Rn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07
    Anerkanntermaßen wird die Wiederholungsgefahr hingegen nicht schon durch die bloße Einstellung der Verletzung, noch nicht einmal ohne Weiteres durch die Einstellung des Geschäftsbetriebes des Verletzers und seinen Eintritt ins Liquidationsstadium beseitigt (vgl. BGH, GRUR 1992, 318; GRUR 2000, 605; GRUR 2001, 453; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG GebrMG, 10. Auflage 2006, § 139 PatG, Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02

    Patentrecht: Verteidigung gegen patentrechtlichen Unterlassungsanspruch mit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07
    Im Übrigen haben die Beklagten nichts zum vermeintlichen Wert der behaupteten Austauschlizenzen vorgetragen, weshalb es der Kammer auch verwehrt ist, zu überprüfen, ob dieser gegebenenfalls zu hoch angesetzt gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 177, 179 - Orange Book-Standard ).
  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07
    Dem Beklagten obliegt unter solchen Umständen der konkrete Vortrag dazu, dass und weshalb er bei der Befolgung des Standards die zur Merkmalsverwirklichung führende Option keinesfalls angewandt hat (LG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006, Az. 4b O 508/05, InstGE 7, 70, 79, Rn. 26 - Videosignal-Codierung I ).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07
    Anerkanntermaßen wird die Wiederholungsgefahr hingegen nicht schon durch die bloße Einstellung der Verletzung, noch nicht einmal ohne Weiteres durch die Einstellung des Geschäftsbetriebes des Verletzers und seinen Eintritt ins Liquidationsstadium beseitigt (vgl. BGH, GRUR 1992, 318; GRUR 2000, 605; GRUR 2001, 453; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG GebrMG, 10. Auflage 2006, § 139 PatG, Rn. 30 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2007 - 4a O 124/05
    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07
    Nach der Rechtsprechung der Kammer im Falle eines für den GSM-/GPRS-Standard wesentlichen Patentes (Urteil vom 13. Februar 2007, Az. 4a O 124/05, "X ./. X" ) begründet es Zweifel an der Angemessenheit eines Lizenzangebotes, wenn darin keine Obergrenze für die potentielle Gesamtbeanspruchung des Lizenznehmers durch Lizenzen an solchen Patenten vorgesehen ist, die als essentielle Patente dem GSM-/GRPS-Standard unterliegen, um auf diese Weise sicherzustellen, dass die Gesamtbelastung durch Lizenzzahlungen für die Benutzung standardwesentlicher Patente ein unter den Bedingungen des freien Marktes angemessenes Maß nicht überschreitet.
  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07
    Wird ein Geschäftsführer abberufen, berührt dies den gegen ihn erhobenen Unterlassungsanspruch nicht, weil die aus den bereits begangenen Verletzungshandlungen resultierende Wiederholungsgefahr hierdurch nicht entfällt (vgl. BGH, GRUR 1976, 579, 582 f. - Tylosin ).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 129/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Nichts anderes kann für das hier in Rede stehende Endprodukt, die DVD, gelten (vgl. auch LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 119 = NJOZ 2009, 930, 939; LG Düsseldorf, InstGE 10, 66 - Videosignal-Codierung III).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 131/08

    Rechtsnatur und Schutzumfang eines Patents

    Nichts anderes kann für das hier in Rede stehende Endprodukt, die DVD, gelten (vgl. auch LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 119 = NJOZ 2009, 930, 939; LG Düsseldorf, InstGE 10, 66 - Videosignal-Codierung III).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 124/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Nichts anderes kann für das hier in Rede stehende Endprodukt, die DVD, gelten (vgl. auch LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 119 = NJOZ 2009, 930, 939; LG Düsseldorf, InstGE 10, 66 - Videosignal-Codierung III).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 132/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Nichts anderes kann für das hier in Rede stehende Endprodukt, die DVD, gelten (vgl. auch LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 119 = NJOZ 2009, 930, 939; LG Düsseldorf, InstGE 10, 66 - Videosignal-Codierung III).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 126/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Nichts anderes kann für das hier in Rede stehende Endprodukt, die DVD, gelten (vgl. auch LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 119 = NJOZ 2009, 930, 939; LG Düsseldorf, InstGE 10, 66 - Videosignal-Codierung III).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 130/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Nichts anderes kann für das hier in Rede stehende Endprodukt, die DVD, gelten (vgl. auch LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 119 = NJOZ 2009, 930, 939; LG Düsseldorf, InstGE 10, 66 - Videosignal-Codierung III).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 125/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Nichts anderes kann für das hier in Rede stehende Endprodukt, die DVD, gelten (vgl. auch LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 119 = NJOZ 2009, 930, 939; LG Düsseldorf, InstGE 10, 66 - Videosignal-Codierung III).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters - Betriebsfortführung ohne

    Weitere Einzelheiten des Vergabeverfahrens können dem über juris.de verfügbaren Urteil des LG Düsseldorf vom 11. September 2008 (4a O 81/07) entnommen werden; darauf wird Bezug genommen.
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