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   OLG München, 22.12.2009 - 32 Wx 82/09, 32 Wx 87/09   

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https://dejure.org/2009,10361
OLG München, 22.12.2009 - 32 Wx 82/09, 32 Wx 87/09 (https://dejure.org/2009,10361)
OLG München, Entscheidung vom 22.12.2009 - 32 Wx 82/09, 32 Wx 87/09 (https://dejure.org/2009,10361)
OLG München, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 32 Wx 82/09, 32 Wx 87/09 (https://dejure.org/2009,10361)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruchsgegner für Beschlussfassung über eine erforderliche Sanierungsmaßnahme; gerichtliche Ersetzung der Beschlussfassung

  • Deutsches Notarinstitut

    WoEigG § 21 Abs 4, Abs 8
    Wohnungseigentum als Gegner des Anspruch auf Beschlussfassung zum "Ob" und "Wie" einer Sanierungsmaßnahme; Ersetzung der Beschlussfassung durch Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligte eines Verfahrens nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auf Beschlussfassung einer Sanierungsmaßnahme; Gerichtliche Entscheidung bei Ermessensreduzierung auf Null

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtliche Ersetzung von WEG-Beschlüssen; Verpflichtungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4; WEG § 21 Abs. 8
    Beteiligte eines Verfahrens nach dem WEG auf Beschlussfassung einer Sanierungsmaßnahme; Gerichtliche Entscheidung bei Ermessensreduzierung auf Null

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 4 ; WEG § 21 Abs. 8
    Beteiligte eines Verfahrens nach dem WEG auf Beschlussfassung einer Sanierungsmaßnahme; Gerichtliche Entscheidung bei Ermessensreduzierung auf Null

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegen wen richtet sich Anspruch auf Sanierungsmaßnahmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtliche Verpflichtung zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums! (IMR 2010, 106)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 395
  • BauR 2010, 511
  • NJOZ 2010, 1872
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.2007 - II ZR 282/05

    Wirksamkeit einer in Gesellschaftsvertrag nicht vereinbarten, gleichwohl

    Auszug aus OLG München, 22.12.2009 - 32 Wx 82/09
    Wenngleich im Gesellschaftsrecht durchaus vertreten wird, dass auch zwischen einem Verband und deren Mitgliedern und nicht nur zwischen den Mitgliedern Treuepflichten - § 21 Abs. 4 WEG ist eine gesetzliche Ausgestaltung der Treuepflicht - bestehen können, die zu Klagen gegen den Verband berechtigen können, lässt sich diese Überlegung jedenfalls für die Beschlussfassung nicht auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen, da die Bejahung eines Anspruchs gegen den Verband gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 1 WEG n.F. verstoßen würde, der ausdrücklich, anders als bei Personengesellschaften (vgl. BGH NJW-RR 2007, 757), vorschreibt, dass Beschlussanfechtungsklagen gegen die anderen Wohnungseigentümer zu erheben sind.
  • BGH, 25.02.2022 - V ZR 65/21

    Wohnungseigentumssache: Klagegegner bei Beschlussersetzungsklagen in

    Die Klage war - wie hier erfolgt - gegen die übrigen Wohnungseigentümer und nicht gegen den Verband zu richten (vgl. OLG München, WuM 2010, 380; Suilmann in Jennißen, 6. Aufl. 2019, § 21 Rn. 128; Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2018], § 21 WEG Rn. 269; vgl. auch Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 22).
  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14

    Wohnungseigentum: Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den

    Die Beklagten trifft lediglich die Pflicht, einen Beschluss zu fassen, um die Grundlage für ein Vorgehen des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu schaffen (vgl. OLG München, NJOZ 2010, 1872, 1873).
  • LG Berlin, 05.05.2013 - 55 S 52/12

    Inhaltlich unbestimmte WEG-Beschlüsse sind nichtig!

    Das ist zum einen der Fall, wenn der Ermessensspielraum der Wohnungseigentümerversammlung für eine Beschlussfassung auf null reduziert ist (z. B. für das "ob" einer Maßnahme, OLG München GE 2010, 209).
  • OLG München, 26.10.2010 - 32 Wx 26/10

    Wohnungseigentum: Anspruch gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Ob daneben auch Ansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer auf Beschlussfassung oder die Möglichkeit einer Klage nach § 21 Abs. 8 WEG bestehen (vgl. Senat, ZMR 2010, 395 = WuM 2010, 380 = GE 2010, 209 = DWE 2010, 35), kann offen bleiben, da sich der Antrag nicht gegen die einzelnen Wohnungseigentümer richtet.
  • LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter

    Ein solcher Anspruch richtet sich gegen die übrigen Wohnungseigentümer (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 22.12.2009 - 32 Wx 87/09, NJOZ 2010, 1872; BeckOK WEG/Elzer, Stand: 01.05.2014, Edition 20, § 21 Rdnr. 137, 139; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Auflage, § 21 Rdnr. 43, 47).
  • LG Köln, 12.04.2010 - 29 T 72/09

    Mängelbeseitigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung

    Der Ermessenspielraum der Wohnungseigentümer für eine Beschlussfassung war nicht auf null reduziert (vgl.OLG München BauR 2010, 511), so dass ein klagbarer Anspruch des Antragstellers auf Durchführung der von ihm begehrten Sanierungsmaßnahme nicht besteht.
  • AG München, 27.01.2011 - 483 C 1077/10

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Deswegen gilt auch OLG München, Beschluss vom 22.12.2009, Az. 32 Wx 82/09;.
  • AG Kassel, 13.11.2013 - 800 C 3361/13
    Wenn die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, eine Instandsetzung zu beschließen, handelt es sich hierbei um eine nach dem Gesetz erforderliche Maßnahme (OLG München, Beschluss vom 22.12.2009, Az: 32 Wx 082/09, Tz. 12 - zit. nach juris).
  • AG Halle/Saale, 16.03.2010 - 120 C 4155/08

    Wohnungseigentum: Gerichtliche Befugnis zur Beschlussfassung anstelle der

    Das ist zum einen der Fall, wenn der Ermessensspielraum der Wohnungseigentümerversammlung für eine Beschlussfassung auf null reduziert ist (z. B. für das "ob" einer Maßnahme, OLG München vom 22.12.2009, 32 Wx 82/09).
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