Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 262/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16754) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 13 GMV
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.11.2008 - 3 O 169/08
- OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 262/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 215 (Ls.)
- NJOZ 2011, 855
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.10.2003 - I ZR 193/97
"stüssy II"; Geltendmachung von Markenverletzungen in einem geschlossenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 262/08
Danach hat derjenige, der sich darauf beruft, zur Nutzung einer fremden Marke ausnahmsweise berechtigt zu sein, weil die Markenrechte erschöpft sind, die Voraussetzungen der Erschöpfung darzulegen und zu beweisen (vgl.: BGH, Urt. v. 23.10.2003 - I ZR 193/97 - GRUR 2004, 156 ff - stüssy II). - BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02
Markenparfümverkäufe
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 262/08
Eine solche Möglichkeit besteht vielmehr nur bei gleichartigen Verletzungshandlungen (vgl. BGH, Urt. v. 23.02.2006 - I ZR 272/02 - GRUR 2006, 421 juris-Tz 26 - Markenparfümverkäufe).
- OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 20 U 193/11
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung …
Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Vertrieb nicht erschöpfter Originalware ebenso wie den Vertrieb von Produktfälschungen als Markenverletzung zu qualifizieren, kann nicht mit der vom Oberlandesgericht Frankfurt angestellten Erwägung begegnet werden, nur beim Vertrieb unechter Ware erhalte der Abnehmer ein nicht vom Markeninhaber stammendes und möglicherweise in seiner Qualität gemindertes Produkt (NJOZ 2011, 855). - OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14
Markenrecht: Darlegungs- und Beweislast für Erschöpfungseinwand; Zivilprozess: …
Der Senat hält daher an seiner abweichenden Auffassung, dass es sich hierbei um nicht kerngleiche Markenrechtsverstöße handelt, was durch eine entsprechende Antragsfassung zum Ausdruck gebracht werden müsse (Entscheidung vom 11.03.2010, Aktenzeichen 6 U 262/08) nicht fest. - OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 188/12
Darlegungslast für den Erschöpfungseinwand
Der Senat hält daher an seiner abweichenden Auffassung, dass es sich hierbei um nicht kerngleiche Markenrechtsverstöße handelt, was durch eine entsprechende Antragsfassung zum Ausdruck gebracht werden müsse (Entscheidung vom 11.03.2010, Aktenzeichen 6 U 262/08) nicht fest.