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   LG Berlin, 03.07.2012 - 16 O 309/11   

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https://dejure.org/2012,35228
LG Berlin, 03.07.2012 - 16 O 309/11 (https://dejure.org/2012,35228)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.07.2012 - 16 O 309/11 (https://dejure.org/2012,35228)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 16 O 309/11 (https://dejure.org/2012,35228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Urheberrechtsschutz von Bestandteilen eines Gutachtens

  • JurPC

    Verneinter Urheberrechtsschutz für Textteil eines Kfz-Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kfz-Gutachten unterliegt nicht dem Urheberschutz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein urheberrechtlicher Schutz eines Kfz-Gutachtens

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Text-Bestandteil eines Kfz-Sachverständigen-Gutachtens nicht immer urheberrechtlich geschützt

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 457
  • NJOZ 2012, 2122
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2012 - 16 O 309/11
    Geschützt sind hier nur die Formulierungen, soweit sie Ausdruck einer individuellen Schöpfung sind (BGH GRUR 1981, 352, 355 - Staatsexamensarbeit; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 285 - Markentechnik).
  • BGH, 12.06.1981 - I ZR 95/79

    WK-Dokumentation

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2012 - 16 O 309/11
    Die für die Annahme eines Sprachwerkes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG erforderliche geistige Schöpfung kann einerseits in der Gedankenformung und - führung liegen, andererseits aber auch in der Form und Art der Sammlung, der Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffs (BGH GRUR 1982, 37 - WK-Dokumentation).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2012 - 16 O 309/11
    Ihr Inhalt ist, anders als etwa die Fabel eines Romans (vgl. BGH GRUR 1999, 984 - Laras Tochter), einem Urheberrechtsschutz insoweit nicht zugänglich, als er auf gemeinfreien wissenschaftlichen Erkenntnissen, Lehren und Theorien beruht oder diese wiedergibt (vgl. Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 2 Rn. 41 - 43).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2012 - 16 O 309/11
    Eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung ist anzunehmen, wenn der Gegenstand dem Kunden für eine bestimmte Zeit in der Weise zur freien Verfügung übergeben wird, dass ihm eine uneingeschränkte und wiederholbare Werknutzung ermöglicht wird (BGH GRUR 2001, 1036, 1037 - Kauf auf Probe - ).
  • OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 144/03

    Schutzfähigkeit wissenschaftlicher Werke

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2012 - 16 O 309/11
    Geschützt sind hier nur die Formulierungen, soweit sie Ausdruck einer individuellen Schöpfung sind (BGH GRUR 1981, 352, 355 - Staatsexamensarbeit; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 285 - Markentechnik).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 11 U 114/17

    Datenschutz- und urheberrechtliche Zulässigkeit der Weitergabe eines

    Er wäre in gleicher Weise eingetreten, wenn die Bekl. das Gutachten ohne die Lichtbilder übermittelt hätte (vgl. auch LG Berlin, Urt. v. 03.07.2012, 16 O 309/11).
  • VG Schwerin, 29.04.2021 - 1 A 1343/19

    Beweissicherungsgutachten über ein Objekt als Datum; Anspruch auf Herausgabe

    Darunter zählen insbesondere Textteile von Gutachten, die schematisch erstellt werden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 24 U 28/11, BeckRS 2011, 14067; LG Berlin, Urteil vom 3. Juli 2012 - 16 O 309/11, NJOZ 2012, 2122).
  • LG Dessau-Roßlau, 05.05.2023 - 2 O 515/22
    d) Insofern teilt das Gericht die Rechtsauffassung des Landgerichts Berlin, dass die Weitergabe des Gutachtens zum Zwecke der inhaltlichen Überprüfung an eine Prüforganisation nicht als ein Inverkehrbringen der geschützten Leistung aufgefasst werden kann (Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2012 - 16 O 309/11, abgedruckt in NJOZ 2012, 2122).
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