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   OLG Köln, 09.08.2013 - I-19 U 137/09   

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https://dejure.org/2013,27350
OLG Köln, 09.08.2013 - I-19 U 137/09 (https://dejure.org/2013,27350)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.2013 - I-19 U 137/09 (https://dejure.org/2013,27350)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 2013 - I-19 U 137/09 (https://dejure.org/2013,27350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erstellung einer Prognose hinsichtlich eines Erwerbsschadens; Bemessung des Schmerzensgeldes bei multiplen Frakturen und verbliebenen Dauerschäden sowie überaus zögerlichem Regulierungsverhalten der gegnerischen Haftpflichtversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252; BGB § 253
    Anforderungen an die Prognose hinsichtlich eines Erwerbsschadens; Höhe des Schmerzensgeldes bei multiplen Frakturen und verbliebenen Dauerschäden sowie überaus zögerlichem Regulierungsverhalten der gegnerischen Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Benotung kann gegen Verdienstausfallschaden wegen ausgebliebener Übernahme in den höheren Forstdienst sprechen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Benotung kann gegen Verdienstausfallschaden wegen ausgebliebener Übernahme in den höheren Forstdienst sprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2014, 169
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09
    Wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds, der eine ganzheitliche Betrachtung und Bemessung gebietet, ist die künftige Entwicklung des Schadensbilds in die Bemessung des Schmerzensgelds mit einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2001, -VI ZR 325/99-, zitiert nach juris).

    Aber auch von einem umfassend zugesprochenen Schmerzensgeld unter Einbeziehung künftig zu erwartender Beeinträchtigungen werden solche Verletzungsfolgen nicht abgegolten, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht eingetreten und deren Eintritt objektiv nicht vorhersehbar, das heißt mit denen nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2001, -VI ZR 325/99-, zitiert nach juris).

    Dass der Feststellungsantrag - wie das vorliegend der Fall ist - keine Beschränkung auf derartige Folgen enthält, hat der Bundesgerichtshof in einem Fall mit vergleichbaren Leistungs- und Feststellungsanträgen nicht beanstandet (Urt. v. 20.03.2001, -VI ZR 325/99-, zitiert nach juris).

    Eine solche Möglichkeit ist schon dann anzunehmen, wenn der Eintritt von Spätschäden nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Urt. v. 20.03.2001, -VI ZR 325/99-, zitiert nach juris), was vorliegend erkennbar der Fall ist.

  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09
    Zu den bei der Abwägung zu beachtenden Faktoren zählen insbesondere die Art, Schwere und Dauer der erlittenen Verletzungen sowie Schmerzen und Leiden, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlungen, die Belastung durch Operationen und andere Behandlungsmaßnahmen sowie Art, Ausmaß und Dauer der Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Geschädigten (OLG Nürnberg, Urt. v. 22.12.2006, -5 U 1921/06-, zitiert nach juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 253 Rn. 16).

    Eine ungebührliche Verzögerung der Regulierung rechtfertigt eine Erhöhung des ermittelten Schmerzensgelds (OLG Nürnberg, Urt. v. 22.12.2006, -5 U 1921/06-, zitiert nach juris), wobei "ungebührliche Verzögerung" nur dann anzunehmen sein kann, wenn die unterbliebene Regulierung nicht auf - zulässiges - Verteidigungsvorbringen gestützt werden kann.

  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09
    Für die Frage, wie die berufliche Entwicklung eines Geschädigten ohne das Schadensereignis verlaufen wäre, bedarf es gemäß § 252 BGB einer Prognose entsprechend dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, insbesondere auf der Grundlage dessen, was zur Ausbildung und bisherigen beruflichen Situation des Betroffenen festgestellt werden kann (BGH, Urt. v. 06.06.2000, -VI ZR 172/99-, zitiert nach juris).

    Soweit die Rechtsprechung davon ausgeht, dass im Hinblick auf die Unsicherheit der beruflichen Entwicklung verbleibenden Risiken mit einem gewissen Abschlag Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH, Urt. v. 06.06.2000, -VI ZR 172/99-, zitiert nach juris), bezieht sich dies allein auf Unwägbarkeiten bei der Höhe der ohne das Unfallereignis voraussichtlich zu erzielenden und deshalb den Umfang der durch den Unfall entgangenen Einkünfte.

  • BGH, 18.01.1995 - XII ZR 30/93

    Rechtsmangel eines Mietvertrags bei Verweigerung der Genehmigung zum Betrieb

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09
    Eine Beweiserhebung ist aber auch in diesem Fall unzulässig, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (BGH, Urt. v. 18.01.1995, -XII ZR 30/93-, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 300/08

    Schadenersatz bei Körperverletzung: Tatrichterliche Schätzung des Erwerbsschadens

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09
    (1) Es ist anerkannt (BGH, Urt. v. 09.11.2010, -VI ZR 300/08-; KG Berlin, a.a.O.; beide zitiert nach juris), dass bei Unfällen vor Eintritt in das Berufsleben gemäß § 287 ZPO zu schätzen ist, wie der berufliche Weg des Geschädigten voraussichtlich verlaufen wäre, wobei die Anforderungen an die Schätzgrundlagen nicht überspannt werden dürfen.
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09
    Nicht erfasst sind deshalb generell nur Verletzungsfolgen, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung eines unfallursächlichen Körperschadens des Verletzten beauftragter Sachverständiger nicht denken musste, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit später doch eingetreten sind (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.1980, -VI ZR 72/79-, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 26.11.1997 - 13 U 92/96

    Schaden durch Verzögerung des Studiums und des Eintritts in das Erwerbsleben

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09
    Denn insoweit ist der Soll-Verlauf, wie er ohne den Unfall eingetreten wäre, und der Ist-Verlauf nach dem Unfall zu vergleichen und sind dabei auch Einkommensreduzierungen oder -verzögerungen zu berücksichtigen, die ohne den Unfall eingetreten wären (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.11.1997, -13 U 92/96-, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.1998 - 3 U 244/98
    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09
    Denn der Kläger hat in der mündlichen Verhandlung am 08.07.2011 ausdrücklich erklärt, dass auch die zukünftig zu erwartende Entwicklung seiner Verletzungen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen sein solle, was grundsätzlich möglich ist (vgl. Saarländisches OLG, Urt. v. 10.12.1998, -3 U 244/98-, zitiert nach juris), ihm allerdings die Möglichkeit verwehrt, künftig weiteres Schmerzensgeld zu verlangen.
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09
    Denn für den Eintritt künftiger Schäden genügt eine gewisse dahingehende Wahrscheinlichkeit, so dass das Begehren nur dann unbegründet ist, wenn prognostisch feststeht, dass keine Spätfolgen eintreten werden (BGH, Urt. v. 12.11.1991, -VI ZR 7/91-, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09
    Es ist anerkannt (BGH, Urt. v. 10.01.2006, -VI ZR 43/05-, zitiert nach juris), dass sich bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG eine Ersatzpflicht von im Zusammenhang mit der Verfolgung dieser Ansprüche entstandenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten regelmäßig unmittelbar aus § 280 Abs. 1 BGB ergibt.
  • BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil

  • KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Verdienstausfall eines Studenten, dessen

  • OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06

    Geltendmachung eines erhöhten Schmerzensgeldes wegen einer ohne Einwilligung der

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16

    Deliktische Haftung: Sturzunfall eines Fahrradfahrers über eine auf einem

    Zu den bei der Abwägung zu beachtenden Faktoren zählen insbesondere die Art, Schwere und Dauer der erlittenen Verletzungen sowie Schmerzen und Leiden, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlungen, die Belastung durch Operationen und andere Behandlungsmaßnahmen sowie Art, Ausmaß und Dauer der Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Geschädigten (OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013 - 19 U 137/09, NJOZ 2014, 169; Spindler, in: Beck'scher Online Kommentar zum BGB, 50. Edition, Stand 01.05.2019, § 253 Rn. 27, beck-online).

    Für die Zulässigkeit spricht im Übrigen, dass sich jedenfalls aus den Entscheidungsgründen des landgerichtlichen Urteils (dort Seite 10) ergibt, dass die vorhersehbare künftige Entwicklung des Schadensbilds grundsätzlich von einem bezifferten Schmerzensgeld abgegolten ist (OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013 - 19 U 137/09, NJOZ 2014, 169, 178).

  • OLG Naumburg, 10.07.2014 - 2 U 101/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Abgeltungsbereich einer

    cc) Dies führt im Ergebnis aber deshalb zu keiner anderen Bemessung des Schmerzensgeldes, weil aufgrund des zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten ein erheblicher Schmerzensgeldaufschlag gerechtfertigt ist, der den vorgenannten, wegen des Alters der Klägerin vorzunehmenden "Abzug" vollständig ausgleicht (vgl. zu diesem Schmerzensgeld erhöhenden Kriterium: OLG Nürnberg, Urteil vom 22.12.2006, 5 U 1921/06; OLG Naumburg, Urteil vom 28.11.2001, 1 U 161/99 sowie Urteil vom 15.10.2007, 1 U 46/07, jeweils zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013, 19 U 137/09, NJW-Spezial 2014, 75).
  • OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 50/17

    Höhe des Schmerzensgeldes bei mangelhafter Ausführung eines Permanent-Make-ups

    Wenn die Klägerin schließlich darauf verweist, es habe "ein ganz klarer Behandlungsfehler" vorgelegen, den die Beklagte beharrlich geleugnet habe, so ist es grundsätzlich zutreffend, dass ein zögerliches Regulierungsverhalten schmerzensgelderhöhend wirken kann (vgl. nur Senat, Urteil vom 09.08.2013, 19 U 137/09, juris Rn. 161 ff., Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 253 BGB Rn. 17).
  • LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21

    Schmerzensgeld für Mutter junger Tochter bei drohender Unbeweglichkeit des Fußes

    Im Sinne einer Objektivierung der Leiden wirken sich insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß eines eingetretenen Dauerschadens bei der Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes aus (vgl. vgl. OLG Hamm, Urteile vom 18.01.2022 - 7 U 100/20, Rn. 32, juris; vom 5.3.2021 - 9 U 221/19, juris Rn. 7; OLG Celle, Urteil vom 4.11.2020 - 14 U 81/20, Rn. 12, juris; OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013 - 19 U 137/09, Rn 150 ff., juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.01.2022 - 1 U 188/20, Rn 40, juris).

    42.000,00 ? Schmerzensgeld hat das OLG Köln im Jahr 2013 (Urteil vom 09.08.2013 - 19 U 137/09, Rn 150 ff, juris) einem 22-Jährigen zuerkannt, der diverse Verletzungen unter anderem in Gestalt einer Oberschenkel- und einer Handfraktur sowie einer Luxation des linken Sprunggelenks erlitten hat, die mehrere Operationen an Hüfte, Oberschenkel und Fuß im Rahmen eines mehr als einmonatigen Klinikaufenthalts erforderlich gemacht haben.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15

    Teilurteil über eine widerklagend geltend gemachte Aufrechnung - Darlegungslast

    Das Schlussurteil beinhaltet insofern lediglich eine Ergänzung des vorausgegangenen, eine Kostenentscheidung nicht enthaltenden Teilurteils und bildet infolgedessen in diesem Umfang mit dem Teilurteil ein einheitliches untrennbares Ganzes, denn die Kostenentscheidung ist eine notwendige Folge der Entscheidung in der Hauptsache; einer Anfechtung der Kostenentscheidung des Schlussurteils steht in derartigen Fällen weder die Bestimmung des § 99 Abs. 1 ZPO, noch das Fehlen der Beschwerdesumme entgegen, sofern das Teilurteil, in dem über die Hauptsache entschieden worden ist, wirksam angefochten wurde (BGH 18. Dezember 1958 - VII ZR 152/57; VII ZR 93/58 - Rn. 11 ff., BGH 09. November 1977 - VIII ZB 36/77 - Rn. 7; OLG Köln 09. August 2013 - I-19 U 137/09, 19 U 137/09 - Rn. 174; OLG Hamm 31. Mai 2000 - 12 U 41/00 - Rn. 3, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Karlsruhe, 26.07.2023 - 6 O 140/17

    Zahnarzthaftung wegen Planungs-, Aufklärungs- und Behandlungsfehlern bei

    Im Sinne einer Objektivierung der Leiden wirken sich insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß eines eingetretenen Dauerschadens bei der Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes aus (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.01.2022 - 1 U 188/20, Rn 40, juris; OLG Hamm, Urteile vom 18.01.2022 - 7 U 100/20, Rn. 32, juris; OLG Celle, Urteil vom 4.11.2020 - 14 U 81/20, Rn. 12, juris; OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013 - 19 U 137/09, Rn 150 ff., juris).
  • LG Bonn, 01.04.2015 - 9 O 388/14

    Schadensersatzanspruch bei fehlender Akkreditierung der Zertifizierungsstelle im

    Doch bei der Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten ohne das Schadensereignis gebietet § 252 BGB eine Prognose entsprechend dem gewöhnlichen Lauf der Dinge bzw. nach den besonderen Umständen insbesondere auf der Grundlage dessen, was zur Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Situation des Betroffenen festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 6.6. 2000 - VI ZR 172/99 (Düsseldorf), NJW 2000, 3287, 3288; OLG Köln, Urt. v. 9.8.2013 - 19 U 137/09, SVR 2014, 383).
  • KG, 23.08.2023 - 25 U 141/19
    Daher wird - wie oben bereits ausgeführt - die Darlegungslast umso großzügiger gehandhabt werden müssen, je jünger der Geschädigte bei Eintritt des Schadenereignisses ist, in diesen Fällen ist ihm ein gewisser Schätzbonus zuzubilligen (vgl. BGH NJW 1997, 937; OLG München Schaden - Praxis 2012, 146; OLG Köln, Urteil vom 9.8.2013, 19 U 137/09 Tz 104 nach juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.10.2022 - 8 O 8176/21

    Schmerzensgeld für multiple Frakturen einer jungen Geschädigten

    OLG Köln (19. Zivilsenat), Urteil vom 09.08.2013 - 19 U 137/09 (= Nr. 4964 bei beck-online.SCHMERZENSGELD): Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 42.000,00 EUR.
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