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   BFH, 24.04.2013 - VII B 202/12   

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https://dejure.org/2013,13078
BFH, 24.04.2013 - VII B 202/12 (https://dejure.org/2013,13078)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2013 - VII B 202/12 (https://dejure.org/2013,13078)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2013 - VII B 202/12 (https://dejure.org/2013,13078)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

  • openjur.de

    Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    AO § 71, AO § 374, AO § 393 Abs 3, StPO § 100a, StPO § 474 Abs 2, StPO § 477 Abs 2
    Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 19.06.2013 als NV-Entscheidung abrufbar

  • Bundesfinanzhof

    Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 19.06.2013 als NV-Entscheidung abrufbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 AO, § 374 AO, § 393 Abs 3 AO, § 100a StPO, § 474 Abs 2 StPO
    Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 19.06.2013 als NV-Entscheidung abrufbar

  • cpm-steuerberater.de

    Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 19.06.2013 als NV-Entscheidung abrufbar.

  • Betriebs-Berater

    Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

  • rewis.io

    Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 19.06.2013 als NV-Entscheidung abrufbar

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100a
    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Telefonüberwachung im Besteuerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zufallserkenntnisse aus einer Telefonüberwachung im Steuerrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerliches Verwertungsverbot von "Zufallsfunden" aus der Telefonüberwachung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwertung von Zufallserkenntnisse aus einer Telefonüberwachung im Besteuerungsverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbote - Zufallserkenntnisse dürfen nicht verwendet werden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Telefonüberwachung im Besteuerungsverfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt darf Zufallserkenntnisse aus Telefonüberwachung nicht verwerten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht - Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot für Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Verwertung von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot von Zufallfunden im Besteuerungsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 289
  • BB 2013, 2965
  • BB 2013, 3048
  • DB 2013, 2782
  • BStBl II 2013, 987
  • NJOZ 2014, 1800
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.2008 - 3 StR 342/08

    Überwachung der Telekommunikation; Zufallsfund; Fernmeldegeheimnis (Eingriff;

    Auszug aus BFH, 24.04.2013 - VII B 202/12
    Insoweit ist zwar nach dem BGH-Urteil vom 27. November 2008  3 StR 342/08 (BGHSt 53, 64) auf die aktuelle Rechtslage, d.h. auf § 100a StPO in seiner derzeitigen Fassung und nicht in der im Jahr 2007 geltenden Fassung abzustellen.
  • BayObLG, 20.12.2021 - 203 VAs 389/21

    Auskünfte und Akteneinsicht für andere öffentliche Stellen

    Darüber hinaus kann diese Verpflichtung auch auf § 393 Abs. 3 AO gestützt werden (BT-Drs. 16/6290 S. 82), der die Zulässigkeit der Weitergabe strafrechtlicher Ermittlungsergebnisse von der Staatsanwaltschaft an die Finanzbehörde für das Besteuerungsverfahren zwingend voraussetzt (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.2013, Az.: 2 VAs 78/13, NStZ-RR 2013, 312, juris Rn. 5, sowie BFH, Beschluss vom 24.04.2013, Az.: VII B 202/12, BFHE 242, 289).
  • FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 121/17

    Inhaftungnahme für Tabaksteuer: Auch ein Steuerschuldner kann Haftungsschuldner

    Dies richtet sich nach § 474 Abs. 2 und § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO (BFH, Beschluss vom 24.04.2013, VII B 202/12, juris, Rn. 8).

    Anderenfalls liefe § 393 Abs. 3 AO, der der Verwertung der dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegender Erkenntnisse aus dem Strafverfahren gerade im Besteuerungsverfahren dienen soll, weitgehend leer (vgl. BFH, Beschluss vom 24.04.2013, VII B 202/12, juris, Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Für eine weitergehende Interessenabwägung im Einzelfall ist daher nach der gesetzgeberischen Wertung kein Raum (vgl. zum Verwendungsverbot nach § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO für Zwecke des Besteuerungsverfahrens: BFH, Beschl. v. 24.4.2013 - VII B 202/12 -, juris).
  • FG Hamburg, 07.05.2021 - 4 V 22/21

    Aufhebung der Vollziehung: Arrestanordnung wegen Beteiligung an der Hinterziehung

    Gegen sie dürften die TKÜ-Ergebnisse daher nicht verwertet werden (VII B 202/12).

    Insoweit liegt der Fall anders als beim Beschluss des BFH vom 24. April 2013 (VII B 202/12, BFHE 242, 289, Rn. 10), bei dem der in Anspruch Genommene gerade keiner Katalogtat verdächtig war.

  • FG Münster, 18.05.2022 - 10 K 261/17

    Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem

    Aus einer fehlenden Aufklärung bezüglich der Mittelherkunft kann daher regelmäßig (nur) die für ihn selbst nachteilige Schlussfolgerung gezogen werden, dass er persönlich entsprechende bislang steuerlich nicht erfasste Einnahmen aus Eigengeschäften erzielt hat (vgl. zum Vorstehenden BFH, Urteil in BFH/NV 2013, 1221; BFH, Beschluss in BFH/NV 2003, 1450; Gosch, 4. Aufl. 2020, § 8 KStG Rz 509).
  • FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20

    Aussetzung der Vollziehung: Haftung für Tabaksteuern

    Die Verwertung solcher Zufallserkenntnisse ist nach Maßgabe der §§ 393 Abs. 3 Satz 2, 2. Alt. AO i.V.m. §§ 474 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 StPO i.V.m. § 116 AO, §§ 479 Abs. 2 Satz 1, 161 Abs. 3 Satz 1 StPO nur zulässig, wenn im Sinne des hypothetischen Ersatzeingriffs die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme gegenüber dem Antragsteller ebenfalls rechtmäßig gewesen wäre, weil gegen ihn ebenfalls der Verdacht einer sogenannten Katalogstraftat nach § 100 a Abs. 2 StPO bestand (vgl. BFH, Beschluss vom 24. April 2013, VII B 202/12, in: juris, unter Bezugnahme auf die - mit §§ 479 Abs. 2 Satz 1, 161 Abs. 3 Satz 1 StPO inhaltsgleiche - Vorgängervorschrift des § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO).
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