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   AG Frankfurt/Main, 03.04.2018 - 31 C 3053/17 (83)   

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https://dejure.org/2018,9590
AG Frankfurt/Main, 03.04.2018 - 31 C 3053/17 (83) (https://dejure.org/2018,9590)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.04.2018 - 31 C 3053/17 (83) (https://dejure.org/2018,9590)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. April 2018 - 31 C 3053/17 (83) (https://dejure.org/2018,9590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Leitsatz des Einsenders:Entziehungszinsen für die merkantile Wertminderung sind für den Zeitraum vom Unfall bis zur Zahlung der Entschädigung zu ersetzen. Eine Autovermietung ist als Muss-Kaufmann i.S.d. § 1 HGB hinreichend geschäftsgewandt, um bei einfach gelagerten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einfach gelagerter Unfallschaden: Keine Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine ...

Papierfundstellen

  • NJOZ 2018, 1547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 16 S 58/12
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.04.2018 - 31 C 3053/17
    Hinzu kommt, dass sie sich als Autovermietung in nicht unerheblichem Maße in diesem Geschäftsbereich betätigt und sich daher regelmäßig mit der Regulierung von Verkehrsunfällen befasst, wenn auch dies nicht zu ihrem Kerngeschäft gehört (vgl. dazu auch LG Frankfurt, Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-16 S 58/12 für eine Leasinggesellschaft).

    Bei der Einstufung als einfach gelagerte Sachverhalt kommt es dabei auf die Beurteilung durch einen Privatmann ex ante an und nicht auf die Einschätzung einer fachlich mit der Rechtsprechung zu Verkehrsunfällen versierten Person (vgl. hierzu LG Frankfurt, Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-16 S 58/12, 2/16 S 58/12).

    Regelmäßig ist dann von einem einfach gelagerten Schadensfall auszugehen, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der gerade keinen nachvollziehbaren rechtlichen Zweifel an der vollen Ersatzpflicht des Schädigers nahelegt, etwa wenn das Fahrzeug des Geschädigten sich nicht in Betrieb befand oder der Unfall für ihn unabwendbar war, oder sein Verursachungsanteil gegenüber der stark überwiegenden Schuld des Schädigers völlig zurücktritt (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-16 S 58/12, 2/16 S 58/12).

  • AG Darmstadt, 04.07.2007 - 300 C 159/07

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Rechtsanwaltskosten des geschädigten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.04.2018 - 31 C 3053/17
    Im Falle etwaiger Kürzungen, sonstiger rechtlicher Probleme oder Zahlungsverweigerung durch die Beklagtenseite (wie hier bezüglich der geltend gemachten Entziehungszinsen sowie der Höhe der Kostenpauschale), hätte sich die Klägerin zur weiteren Durchsetzung ihrer Ansprüche immer noch der Dienste eines Rechtsanwaltes bedienen können (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1994, Az. VI ZR 3/94; so auch AG Darmstadt, Urteil vom 04.07.2007, Az. 300 C 159/07).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.04.2018 - 31 C 3053/17
    Im Falle etwaiger Kürzungen, sonstiger rechtlicher Probleme oder Zahlungsverweigerung durch die Beklagtenseite (wie hier bezüglich der geltend gemachten Entziehungszinsen sowie der Höhe der Kostenpauschale), hätte sich die Klägerin zur weiteren Durchsetzung ihrer Ansprüche immer noch der Dienste eines Rechtsanwaltes bedienen können (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1994, Az. VI ZR 3/94; so auch AG Darmstadt, Urteil vom 04.07.2007, Az. 300 C 159/07).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.04.2018 - 31 C 3053/17
    (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2014, Az. 22 U 171/13).
  • BGH, 03.12.1964 - III ZR 141/64

    Verzinsung der Ersatzsumme

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.04.2018 - 31 C 3053/17
    Die Zinspflicht beginnt regelmäßig mit dem Schadenereignis und endet mit Beschaffung des Ersatzgutes bzw. der Zahlung der Entschädigung (vgl. BGH, NJW 1965, 392 [BGH 03.12.1964 - III ZR 141/64] ; OLG Hamm, OLGR 2009, 163).
  • OLG Hamm, 16.12.2008 - 21 U 95/08

    Ersatz für die entgangene Nutzung eines Wohnmobils; Berücksichtigung des

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.04.2018 - 31 C 3053/17
    Die Zinspflicht beginnt regelmäßig mit dem Schadenereignis und endet mit Beschaffung des Ersatzgutes bzw. der Zahlung der Entschädigung (vgl. BGH, NJW 1965, 392 [BGH 03.12.1964 - III ZR 141/64] ; OLG Hamm, OLGR 2009, 163).
  • AG Achim, 30.10.2018 - 10 C 164/18

    Ersatz von Anwaltskosten, einfach gelagerter Sachverhalt

    (Vgl. AG Frankfurt, NJOZ 2018, 1547, m.w.N.) Ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Mensch hätte in der Situation der Klägerin so gehandelt.
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