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   OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00   

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https://dejure.org/2000,3325
OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00 (https://dejure.org/2000,3325)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.07.2000 - 1 Ss 166/00 (https://dejure.org/2000,3325)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 1 Ss 166/00 (https://dejure.org/2000,3325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • nomos.de PDF, S. 53

    §§ 329 Abs. 1, 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Ausbleiben des Angeklagten/Verwerfung der Berufung/Sachrüge/Anforderungen an die Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angeklagter; Ausbleiben; Hauptverhandlung; Sachrüge; Verwerfung; Urteilsgründe

  • Judicialis

    StPO § 329 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 329; ; StPO § 244 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Verwerfungsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 8 Ns 202 Js 42125/98
  • OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3295
  • NJ 2001, 104
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bremen, 19.01.1962 - Ss 120/61
    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00
    Denn auch soweit danach das schlichte Vorbringen für ausreichend erachtet wird, das Ausbleiben des Angeklagten sei durch das Berufungsgericht zu Unrecht als nicht entschuldigt gewertet worden (OLG Bremen NJW 1962, 881; OLG Hamm NJW 1963, 65 f.; OLG Köln StV 1989, 53 (54); OLG Saarbrücken aaO.) wird auch in diesen Fällen - wenn auch zum Teil nur indirekt - gefordert, dass dem Revisionsgericht Tatsachen zur Kenntnis gebracht sind, aus denen sich ergibt, dass das Berufungsgericht § 329 Abs. 1 StPO auf der Grundlage des ihm bekannten Sachverhalts fehlerhaft angewendet hat (OLG Hamm a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275 f.).

    Auch die ganz herrschende Meinung, das Revisionsgericht sei bei der Prüfung der Verfahrensrüge an die tatsächlichen Feststellung des angefochtenen Urteils gebunden (OLG Bremen NJW 62, 881; BGHSt 28, 384 [387 ff.]; Meyer-Goßner aaO. Rdnr. 48 - m.w.N.), entspricht den Sacherfordernissen bei der Prüfung eines Angriffs allein gegen das Urteil selbst; mit dem Sinn und Zweck eines auf die Verfahrensrüge gestützten Revisionsverfahrens ist sie nicht vereinbar (vgl. Hanack aaO. und Gollwitzer aaO. Rdnr. 101, die unter Ablehnung einer Bindung an die Urteilsfeststellungen auch für die Revision allein darauf abstellen wollen, ob der Angeklagte tatsächlich entschuldigt war oder nicht).

    Sie liegt jedoch implizit der Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen zu Grunde, die der Frage nachgehen, ob die vom Angeklagten vorgebrachten Entschuldigungsgründe und sonstige als Entschuldigung in Betracht kommende Tatsachen im Berufungsurteil so vollständig wiedergegeben und gewürdigt worden sind, dass hierdurch dem Revisionsgericht eine Nachprüfung der Rechtsfindung des Landgerichts ermöglicht ist (OLG Bremen NJW 62, 881; StV 1987, 242; OLG Hamm NJW 63, 65 [66]; Meyer-Goßner aaO. m.w.N.).

  • OLG Bremen, 07.02.1986 - Ss 127/85
    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00
    Die sich im Weiteren ergebende Konsequenz, dass das Revisionsgericht bei der Überprüfung des Urteils nicht nur an die darin getroffenen Feststellungen gebunden ist, sondern dass es für den Fall, dass diese Feststellungen die Rechtfolge der Verwerfung nicht tragen, nicht mehr darauf ankommt, ob im Wege des Freibeweises ermittelbare Tatsachen zur Entschuldigung hinreichen oder nicht, ist (soweit ersichtlich) nur vom OLG Bremen StV 1987, 11 (12) gezogen worden und wird im Übrigen nicht explizit erörtert.
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00
    a) Soweit die Möglichkeit einer Sachrüge jenseits der Frage des Bestehens eines Prozesshindernisses (BGHSt 21, 242 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 329 Rdnr. 49 und Gollwitzer aaO. Rdnr. 97 jeweils m.w.N.) mit der Begründung abgelehnt wird, das Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO beruhe als reines Prozessurteil nicht auf der - einer Sachrüge zugänglichen - Anwendung materiellen Rechts (Gollwitzer aaO.; Kuckein in KK-StPO, 4. Aufl., § 344 Rdnr. 31; OLG Köln …
  • OLG Köln, 09.02.1988 - Ss 40/88
    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00
    Denn auch soweit danach das schlichte Vorbringen für ausreichend erachtet wird, das Ausbleiben des Angeklagten sei durch das Berufungsgericht zu Unrecht als nicht entschuldigt gewertet worden (OLG Bremen NJW 1962, 881; OLG Hamm NJW 1963, 65 f.; OLG Köln StV 1989, 53 (54); OLG Saarbrücken aaO.) wird auch in diesen Fällen - wenn auch zum Teil nur indirekt - gefordert, dass dem Revisionsgericht Tatsachen zur Kenntnis gebracht sind, aus denen sich ergibt, dass das Berufungsgericht § 329 Abs. 1 StPO auf der Grundlage des ihm bekannten Sachverhalts fehlerhaft angewendet hat (OLG Hamm a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275 f.).
  • OLG Brandenburg, 05.05.1997 - 2 Ss OWi 10 B/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00
    Denn auch soweit danach das schlichte Vorbringen für ausreichend erachtet wird, das Ausbleiben des Angeklagten sei durch das Berufungsgericht zu Unrecht als nicht entschuldigt gewertet worden (OLG Bremen NJW 1962, 881; OLG Hamm NJW 1963, 65 f.; OLG Köln StV 1989, 53 (54); OLG Saarbrücken aaO.) wird auch in diesen Fällen - wenn auch zum Teil nur indirekt - gefordert, dass dem Revisionsgericht Tatsachen zur Kenntnis gebracht sind, aus denen sich ergibt, dass das Berufungsgericht § 329 Abs. 1 StPO auf der Grundlage des ihm bekannten Sachverhalts fehlerhaft angewendet hat (OLG Hamm a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275 f.).
  • OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00
    Es ist in der - in ihrer Begründung uneinheitlichen, dogmatisch unübersichtlichen - Rechtsprechung der Revisionsgerichte lediglich anerkannt, dass sich die den Verfahrensmangel ergebenden Tatsachen auch allein aus den Gründen des angefochtenen Urteils selbst ergeben können (OLG Köln aaO.; OLG Brandenburg NStZ 96, 249 f.).
  • OLG Saarbrücken, 31.10.1990 - Ss 66/90

    Überprüfung des Verwerfungsurteil; Sachrüge; Ausbleiben im

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00
    c) Auch auf der Grundlage der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, die die Anforderungen an die Darstellung einer zulässigen Verfahrensrüge im Falle des Angriffs gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 StPO als im Sinne einer "unsubstanziierten" Verfahrensrüge (vgl. zum Begriff - OLG Saarbrücken, NStZ 91, 147; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl., § 329 Rdnr. 98) herabgesetzt ansieht, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00
    Auch die ganz herrschende Meinung, das Revisionsgericht sei bei der Prüfung der Verfahrensrüge an die tatsächlichen Feststellung des angefochtenen Urteils gebunden (OLG Bremen NJW 62, 881; BGHSt 28, 384 [387 ff.]; Meyer-Goßner aaO. Rdnr. 48 - m.w.N.), entspricht den Sacherfordernissen bei der Prüfung eines Angriffs allein gegen das Urteil selbst; mit dem Sinn und Zweck eines auf die Verfahrensrüge gestützten Revisionsverfahrens ist sie nicht vereinbar (vgl. Hanack aaO. und Gollwitzer aaO. Rdnr. 101, die unter Ablehnung einer Bindung an die Urteilsfeststellungen auch für die Revision allein darauf abstellen wollen, ob der Angeklagte tatsächlich entschuldigt war oder nicht).
  • OLG München, 21.04.1988 - 2 Ws 191/88
    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00
    Alle Entschuldigungsgründe, über die das Urteil schweigt, sind nicht mit der Revision, sondern mit einem Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 329 Abs. 3 StPO vorzubringen, unabhängig davon, ob sie dem Gericht entgegen dem Inhalt des Urteils bekannt waren oder nicht (Meyer-Goßner a.a.O. § 329 Rdnr. 42 a.E. m.w.N.; OLG München NStZ 88, 377 f.).
  • OLG Bremen, 04.02.1987 - Ss 95/86
    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00
    Sie liegt jedoch implizit der Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen zu Grunde, die der Frage nachgehen, ob die vom Angeklagten vorgebrachten Entschuldigungsgründe und sonstige als Entschuldigung in Betracht kommende Tatsachen im Berufungsurteil so vollständig wiedergegeben und gewürdigt worden sind, dass hierdurch dem Revisionsgericht eine Nachprüfung der Rechtsfindung des Landgerichts ermöglicht ist (OLG Bremen NJW 62, 881; StV 1987, 242; OLG Hamm NJW 63, 65 [66]; Meyer-Goßner aaO. m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 446/00

    Rüge der Verletzung des § 329 StPO ausschließlich mit Hilfe einer Verfahrensrüge

    Dagegen ist nunmehr das OLG Dresden (NJW 2000, 3295) der Ansicht, dass die Verletzung des § 329 Abs. 1 StPO auch mit der Sachrüge geltend gemacht werden könne und deshalb ein entsprechender Rechtsfehler vom Revisionsgericht schon auf Grund einer nicht ausgeführten Sachrüge zu berücksichtigen sei.
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