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   BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00   

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https://dejure.org/2001,225
BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 (https://dejure.org/2001,225)
BVerfG, Entscheidung vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 (https://dejure.org/2001,225)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 (https://dejure.org/2001,225)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Nichtgewährung der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Schriftsatzeinreichung beim unzuständigen Gericht

  • verkehrslexikon.de

    Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Wiedereinsetzung bei Adressierung der Berufung an das unzuständige Ausgangsgericht

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Unzuständiges Gericht - Einmonatige Berufungsfrist - Unentgeltliche Auflassung - Ende der Berufungsfrist - Berufungseinlegung per Telefax - Versäumung der Berufungsfrist - Verschulden des Prozeßbevollmächtigten

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; ZPO § 516; ; ZPO § 222 Abs. 1 und 2; ; BGB § 188 Abs. 2 Alternative 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1343
  • NVwZ 2001, 668 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 827
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
    Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

    Eine ins Gewicht fallende Belastung tritt dadurch nicht ein, weil dem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt ist und deshalb die Ermittlung des richtigen Adressaten, selbst wenn er im Schriftsatz nicht deutlich bezeichnet sein sollte, keinen besonderen Aufwand verursacht (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
    Der Richter muss das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 78, 123 m.w.N.).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 9/97

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Anwaltliche

    Auszug aus BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
    Nach den oben dargestellten Grundsätzen besteht von Verfassungs wegen schon für ein im vorausgegangenen Rechtszug mit der Sache befasst gewesenes Gericht keine Verpflichtung, die Partei oder ihre Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist durch Telefonat oder Telefax von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (so auch BAG, NJW 1998, S. 923 ; Greger, in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 233 Rn. 22 b).
  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    (b) Dem steht nicht entgegen, dass nach älteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts die Fürsorgepflicht eines für die Berufung unzuständigen Gerichts von Verfassungs wegen auch dann keinen sofortigen Hinweis durch Telefonanruf oder Telefax erfordert, wenn die Unzuständigkeit am letzten Tag der Berufungsfrist vom Richter erkannt wird (hierzu BVerfG 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch BGH 21. März 2017 - X ZB 7/15 - Rn. 15 und BAG 20. August 1997 - 2 AZR 9/97 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Eine solche Pflicht überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - zu II 2 der Gründe; BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, BAGE 163, 234; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16; BGH 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - Rn. 11) .
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99 ; BVerfG , NJW 2001, S. 1343).

    Die Abwägung zwischen den betroffenen Belangen fällt etwa dann zugunsten des Rechtsuchenden aus, wenn das angegangene Gericht zwar für das Rechtsmittelverfahren nicht zuständig ist, jedoch vorher mit dem Verfahren befasst war (vgl. BVerfGE 93, 99 ; BVerfG , NJW 2001, S. 1343; BVerfG , NJW 2005, S. 2137).

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