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Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.2000 - C-448/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,424
EuGH, 05.12.2000 - C-448/98 (https://dejure.org/2000,424)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2000 - C-448/98 (https://dejure.org/2000,424)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - C-448/98 (https://dejure.org/2000,424)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Rein interner Sachverhalt - Herstellung und Vermarktung von Emmentaler Käse ohne Rinde

  • Europäischer Gerichtshof

    Guimont

  • EU-Kommission PDF

    Guimont

    EG-Vertrag, Artikel 30 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG]
    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die den Vertrieb eines Käses ohne Rinde unter der Bezeichnung "Emmentaler" verbietet - Anwendung auf aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse - ...

  • EU-Kommission

    Guimont

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 3 Buchst. a (nach Änderung jetzt Art. 3 Abs. 1 Buchst. a EG); ; EG-Vertrag Art. 30 ff. (nach Änderung jetzt Art. 28 ff. EG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die den Vertrieb eines Käses ohne Rinde unter der Bezeichnung "Emmentaler" verbietet - Anwendung auf aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    FREIER WARENVERKEHR - DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.12.2000)

    Auch ohne Rinde ist Emmentaler ein Käse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de police Belley - Auslegung der Artikel 3a und 30 ff. EG-Vertrag (jetzt Artikel 3 EG, 28 ff. EG) im Hinblick auf eine nationale Regelung, die die Herstellung und Vermarktung eines Käses ohne Rinde unter der Bezeichnung "Emmentaler" ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 744 (Ls.)
  • GRUR 2001, 238 (Ls.)
  • GRUR Int. 2001, 451
  • GRUR Int. 2001, 90
  • EuZW 2001, 158
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 18.02.1987 - 98/86

    Ministère public / Mathot

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn. 8 und 9), solle Artikel 30 EG-Vertrag nur den innergemeinschaftlichen Handel schützen.

    Diese Bestimmung soll hingegen nicht gewährleisten, dass Waren aus nationaler Produktion in jedem Fall genauso behandelt werden wie eingeführte Waren; eine Ungleichbehandlung von Waren, die nicht geeignet ist, die Einfuhr zu behindern oder den Absatz eingeführter Waren zu erschweren, fällt nicht unter das Verbot dieses Artikels (vgl. Urteil Mathot, Randnrn. 7 und 8).

    Eine Vorschrift der im Ausgangsverfahren erörterten Art, die ihrem Wortlaut nach unterschiedslos auf nationale und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar ist und nach der den Erzeugern für die Vermarktung ihrer Erzeugnisse unter einer bestimmten Bezeichnung bestimmte Produktionsbedingungen vorgeschrieben werden, fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur insoweit unter Artikel 30 EG-Vertrag, als sie auf Sachverhalte Anwendung findet, die einen Bezug zur Einfuhr von Waren iminnergemeinschaftlichen Handel aufweisen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek´s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und Urteil Mathot, Randnrn.

  • EuGH, 07.05.1997 - C-321/94

    FREIER WARENVERKEHR

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Der Angeklagte, die deutsche, die niederländische und die österreichische Regierung sowie die Kommission führen aus, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes finde Artikel 30 EG-Vertrag nicht schon deshalb keine Anwendung, weil keines der Elemente des Sachverhalts, über den das nationale Gericht zu entscheiden habe, über die Grenzen eines einzelnen Mitgliedstaats hinausweise (vgl. Urteil vom 7. Mai 1997 in den Rechtssachen C-321/94 bis C-324/94, Pistre u. a., Slg. 1997, I-2343, Randnr. 44).

    Das Urteil Pistre u. a. betraf jedoch einen Sachverhalt, in dem die fragliche nationale Vorschrift nicht unterschiedslos anwendbar war, sondern aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Waren unmittelbar diskriminierte.

  • EuGH, 12.09.2000 - C-366/98

    Geffroy

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten, um die Lauterkeit des Handelsverkehrs und den Verbraucherschutz zu gewährleisten, zwar verlangen, dass die Betroffenen die Bezeichnung eines Lebensmittels ändern, wenn dieses Erzeugnis nach seiner Zusammensetzung oder Herstellungsweise so stark von den in der Gemeinschaft unter dieser Bezeichnung allgemein bekannten Waren abweicht, dass es nicht mehr der gleichen Kategorie zugerechnet werden kann (vgl.Urteil vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-366/98, Geffroy, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuGH, 26.06.1997 - C-368/95

    Familiapress

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Nach dieser Rechtsprechung kann eine in Ermangelung einer gemeinsamen oder harmonisierten Regelung erlassene nationale Regelung, die ohne Unterscheidung auf heimische wie auf solche Produkte Anwendung findet, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt wurden, mit dem EWG-Vertrag insoweit vereinbar sein, als sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen, u. a. der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes, gerecht zu werden (vgl. Urteil vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-39/90, Denkavit, Slg. 1991, I-3069, Randnr. 18), als sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht und als dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95, Familiapress, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 19).
  • EuGH, 20.06.1991 - C-39/90

    Denkavit Futtermittel / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Nach dieser Rechtsprechung kann eine in Ermangelung einer gemeinsamen oder harmonisierten Regelung erlassene nationale Regelung, die ohne Unterscheidung auf heimische wie auf solche Produkte Anwendung findet, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt wurden, mit dem EWG-Vertrag insoweit vereinbar sein, als sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen, u. a. der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes, gerecht zu werden (vgl. Urteil vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-39/90, Denkavit, Slg. 1991, I-3069, Randnr. 18), als sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht und als dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95, Familiapress, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 19).
  • EuGH, 14.07.1988 - 298/87

    Smanor

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Eine nationale Rechtsvorschrift, die die Verwendung der gemeinhin üblichen Bezeichnung von Erzeugnissen, die aus anderen Mitgliedstaaten stammen und die dort rechtmäßig hergestellt und vermarktet wurden, bestimmten Bedingungen unterwirft und somit die Erzeuger gegebenenfalls zur Verwendung unbekannter oder von den Verbrauchern weniger geschätzter Bezeichnungen zwingt, schließt zwar die Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten stammender Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat nicht absolut aus; sie kann aber deren Vermarktung erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern (vgl. dazu Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87, Smanor, Slg. 1988, 4489, Randnr. 12).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Artikel 30 EG-Vertrag betrifft alle Regelungen der Mitgliedstaaten, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).
  • EuGH, 15.12.1982 - 286/81

    Oosthoek

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Eine Vorschrift der im Ausgangsverfahren erörterten Art, die ihrem Wortlaut nach unterschiedslos auf nationale und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar ist und nach der den Erzeugern für die Vermarktung ihrer Erzeugnisse unter einer bestimmten Bezeichnung bestimmte Produktionsbedingungen vorgeschrieben werden, fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur insoweit unter Artikel 30 EG-Vertrag, als sie auf Sachverhalte Anwendung findet, die einen Bezug zur Einfuhr von Waren iminnergemeinschaftlichen Handel aufweisen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek´s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und Urteil Mathot, Randnrn.
  • EuGH, 06.06.2000 - C-281/98

    EIN PRIVATUNTERNEHMEN DARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG NICHT DEN BESITZ

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der erbetenen Auslegung oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht (vgl. Urteil vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-281/98, Angonese, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 18).
  • EuGH, 22.10.1998 - C-184/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
    Diesem Vorbringen der französischen Regierung ist daher nicht zu folgen; dass eine Vorschrift in der Praxis nicht auf eingeführte Erzeugnisse angewandt wird, schließt für sich genommen nicht aus, dass sie möglicherweise Wirkungen entfaltet, die den innergemeinschaftlichen Handel mittelbar und potentiell behindern (vgl. dazu Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 17).
  • EuGH, 14.07.1998 - C-341/95

    Bettati

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    (d) Entgegen der Revisionsbegründung kann der Senat die Frage, ob ein AGB-rechtliches Verbot von Klauseln über Bearbeitungsentgelte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken anderer Mitgliedstaaten gegen die Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV verstößt und damit möglicherweise eine Inländerdiskriminierung vorliegt, ohne Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV selbst entscheiden (aA Piekenbrock/Ludwig, WM 2012, 2349; zu Vorlagen in solchen Fällen EuGH, Slg. 2000, I10663 Rn. 23 und NVwZ 2013, 1600 Rn. 19 ff.).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    (dd) Entgegen der Revisionsbegründung kann der Senat die Frage, ob ein AGB-rechtliches Verbot von Klauseln über Bearbeitungsentgelte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken anderer Mitgliedstaaten gegen die Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV verstößt und damit möglicherweise eine Inländerdiskriminierung vorliegt, ohne Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV selbst entscheiden (aA Piekenbrock/Ludwig, WM 2012, 2349; zu Vorlagen in solchen Fällen EuGH, Slg. 2000, I10663 Rn. 23 und NVwZ 2013, 1600 Rn. 19).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr sind nicht auf Betätigungen anwendbar, von deren Merkmalen keines über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweist (EuGH, Urt. v. 11.4.2000 - C-51/96, Slg. 2000, I-2549 = NJW 2000, 2011 Tz. 58 - Deliège, m.w.N., vgl. in diesem Sinne zur Warenverkehrsfreiheit auch EuGH, Urt. v. 5.12.2000 - C-448/98, Slg. 2000, I-10663 = EuZW 2001, 158 Tz. 21 - Guimont, m.w.N.).

    Auf den von der Anschlussrechtsbeschwerde zur Entscheidung gestellten Sachverhalt, der keinen grenzüberschreitenden Bezug hat, ist Art. 49 EG deshalb nicht anwendbar (vgl. EuGH EuZW 2001, 158 Tz. 21 - Guimont).

  • EuGH, 16.01.2003 - C-12/00

    SPANIEN UND ITALIEN WERDEN VERURTEILT, WEIL SIE DIE VERMARKTUNG VON ERZEUGNISSEN,

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, schließt ein Verbot wie das spanische, das zur Verwendung einer anderen Verkehrsbezeichnung als der im Herstellungsmitgliedstaat verwendeten zwingt, die Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten stammender Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat zwar nicht absolut aus; es kann aber deren Vermarktung erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84, Miro, Slg. 1985, 3731, Randnr. 22, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87, Smanor, Slg. 1988, 4489, Randnr. 12, vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Ministère public/Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 12, und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 26).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann es die Vermarktung von Erzeugnissen erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern, wenn die Erzeuger unbekannte oder von den Verbrauchern weniger geschätzte Bezeichnungen verwenden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile Miro, Randnr. 22, Smanor, Randnrn. 12 und 13, und Guimont, Randnr. 26).

    Solche Bestimmungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen und wenn dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. u. a. Urteile Mars, Randnr. 15, vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-313/94, Graffione, Slg. 1996, I-6039, Randnr. 17, Ruwet, Randnr. 50, und Guimont, Randnr. 27).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten im Interesse des Verbraucherschutzes insbesondere vorschreiben, dass die Bezeichnung eines Lebensmittels zu ändern ist, wenn dieses Erzeugnis nach seiner Zusammensetzung oder Herstellungsweise so stark von den in der Gemeinschaft unter dieser Bezeichnung allgemein bekannten Waren abweicht, dass es nicht mehr der gleichen Kategorie zugerechnet werden kann (vgl. u. a. Urteile Deserbais, Randnr. 13, vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-366/98, Geffroy, Slg. 2000, I-6579, Randnr. 22, und Guimont, Randnr. 30).

    Bei einer geringfügigen Abweichung reicht hingegen eine angemessene Etikettierung aus, um dem Käufer oder dem Verbraucher die erforderlichen Informationen zu geben (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, Randnr. 15, vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-383/97, Van der Laan, Slg. 1999, I-731, Randnr. 24, Geffroy, Randnr. 23, und Guimont, Randnr. 31).

  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die nach ihrem Wortlaut unterschiedslos auf italienische Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten anwendbar ist, kann nämlich im Allgemeinen nur dann Bestimmungen über die vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten betreffen, wenn sie auf Sachlagen anwendbar ist, die eine Verbindung zum Handel zwischen den Mitgliedstaaten aufweisen (vgl. Urteile vom 5. Dezember 2000, Guimont, C-448/98, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 16, vom 11. September 2003, Anomar u. a., C-6/01, Slg. I-8621, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Centro Europa 7, Randnr. 65).

    Im Übrigen ist es grundsätzlich allein Sache der nationalen Gerichte, unter Berücksichtigung des jeweiligen Sachverhalts sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (Urteil Guimont, Randnr. 22).

  • BGH, 16.02.2021 - II ZB 25/17

    Offenlegungspflicht für Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen

    Eine Beantwortung der Vorlagefragen ist auch nicht deshalb noch erforderlich, weil das nationale deutsche Recht die Erstreckung einer eventuell gemeinschaftsrechtlich gebotenen Einschränkung von § 13g Abs. 1, Abs. 3 HGB i.V.m. § 10 Abs. 1 GmbHG oder § 13g Abs. 2 Satz 2 HGB i.V.m. § 8 Abs. 3 GmbHG auf die Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus Drittstaaten gebieten würde (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 -C-448/98, Slg. 2000, I-10663 Rn. 23 = EuZW 2001, 158 Rn. 23; Urteil vom 21. Februar 2013 -C-111/12, ABl.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani

    Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, gäbe es eine zweite denkbare Lösung: Die vom Gerichtshof im Urteil Guimont (47) erarbeitete Lösung wird auf den inlandsbezogenen Teil der Abgabe angewendet.

    Die Formulierungen im Urteil Guimont sind sehr weit gefasst.

    Zum anderen wäre der Gerichtshof unter Einhaltung der Grenzen der ihm durch das Urteil Guimont übertragenen Zuständigkeiten in der Lage, den nationalen Gerichten wirksame Instrumente zur Regelung streitiger Sachverhalte, die aufgrund der Anwendung von Gemeinschaftsrecht entstanden sind, zur Verfügung zu stellen.

    4 - Vgl. u. a. die Urteile vom 7. Mai 1997 in den Rechtssachen C-321/94 bis C-324/94 (Pistre u. a., Slg. 1997, I-2343) und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C--48/98 (Guimont, Slg. 2000, I-10663).

    39 - Diese Zuständigkeitserweiterung hat in der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofes zwei verschiedene Ausprägungen angenommen: Entweder wird eine unterschiedliche Behandlung, die den innergemeinschaftlichen Handel beeinträchtigt, durch eine diskriminierende oder den Zugang zum Markt eines Mitgliedstaats behindernde nationale Vorschrift begründet und aufrechterhalten (Urteil Pistre u. a., zitiert in Fußnote 4, und Urteil vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98, TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-151), oder der Gerichtshof möchte dem nationalen Gericht in Anbetracht der Umstände des Einzelfalls eine sachdienliche Antwort geben, damit dieses die Beurteilung der nationalen Vorschrift im Rahmen der bei ihm anhängigen Rechtssache vornehmen kann (Urteile Guimont, zitiert in Fußnote 4, und Reisch u. a., zitiert in Fußnote 37).

    49 - Urteil Guimont, zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23.

  • EuGH, 16.01.2003 - C-14/00

    Kommission / Italien

    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass Artikel 30 EG-Vertrag nicht gewährleisten soll, dass Waren aus nationaler Produktion in jedem Fall genauso behandelt werden wie eingeführte Waren, und dass eine Ungleichbehandlung von Waren, die nicht geeignet ist, die Einfuhr zu behindern oder den Absatz eingeführter Waren zu erschweren, nicht unter das Verbot dieses Artikels fällt (vgl. u. a. Urteil vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86, Mathot, Slg. 1987, 809, Randnr. 7, und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 15).

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, schließt ein Verbot wie das italienische, das zur Verwendung einer anderen Verkehrsbezeichnung als der im Herstellungsmitgliedstaat verwendeten zwingt, die Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten stammender Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat zwar nicht absolut aus; es kann aber deren Vermarktung erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84, Miro, Slg. 1985, 3731, Randnr. 22, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87, Smanor, Slg. 1988, 4489, Randnr. 12, vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 12, und Guimont, Randnr. 26).

    Solche Bestimmungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen und wenn dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. u. a. Urteile Mars, Randnr. 15, vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-313/94, Graffione, Slg. 1996, I-6039, Randnr. 17, Ruwet, Randnr. 50, und Guimont, Randnr. 27).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten im Interesse des Verbraucherschutzes insbesondere vorschreiben, dass die Bezeichnung eines Lebensmittels zu ändern ist, wenn dieses Erzeugnis nach seiner Zusammensetzung oder Herstellungsweise so stark von den in der Gemeinschaft unter dieser Bezeichnung allgemein bekannten Waren abweicht, dass es nicht mehr der gleichen Kategorie zugerechnet werden kann (vgl. u. a. Urteile Deserbais, Randnr. 13, vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-366/98, Geffroy, Slg. 2000, I-6579, Randnr. 22, und Guimont, Randnr. 30).

    Bei einer geringfügigen Abweichung reicht hingegen eine angemessene Etikettierung aus, um dem Käufer oder dem Verbraucher die erforderlichen Informationen zu geben (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, Randnr. 15, vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-383/97, Van der Laan, Slg. 1999, I-731, Randnr. 24, Geffroy, Randnr. 23, und Guimont, Randnr. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03

    Ritter-Coulais

    44 - Urteil vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98 (Guimont, Slg. 2000, I-10663).

    46 - Vgl. u. a. Urteil Guimont (Randnr. 22).

    Es sei darauf hingewiesen, dass diese Rechtssache den Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer betrifft, was für die Ansicht sprechen könnte, dass die anschließend im Urteil Guimont entwickelte Rechtsprechungslinie ebenfalls diesen Bereich berühren kann.

    49 - Urteil Guimont (Randnr. 23).

  • EuGH, 25.03.2004 - C-71/02

    Karner

    20 Diesen Grundsatz hat der Gerichtshof nicht nur in Fällen bestätigt, in denen die nationale Vorschrift eine unmittelbare Diskriminierung aus anderen Mitgliedstaaten eingeführter Waren bewirkte (Urteil Pistre u. a., Randnr. 44), sondern auch in Fällen, in denen die nationale Vorschrift unterschiedslos auf nationale und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar war und dadurch eine unter Artikel 28 EG fallende potenzielle Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels darstellen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnrn.

    21 Im vorliegenden Fall ist nicht offenkundig, dass die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts für das nationale Gericht nicht erforderlich wäre (vgl. Urteil Guimont, Randnr. 23).

  • EuG, 24.05.2023 - T-2/21

    Der Begriff "Emmentaler" kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden

  • EuGH, 11.09.2003 - C-6/01

    DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF

  • EuGH, 15.07.2004 - C-239/02

    Douwe Egberts

  • EuGH, 05.03.2002 - C-515/99

    Reisch

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Protokoll Nr. 3 betreffend die

  • EuGH, 15.05.2003 - C-300/01

    Salzmann

  • EuGH, 31.01.2008 - C-380/05

    DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN

  • EuGH, 13.02.2014 - C-162/12

    Airport Shuttle Express - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und

  • EuGH, 13.02.2014 - C-419/12

    Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und 102

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09

    Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine

  • EuGH, 10.05.2012 - C-357/10

    Das Unionsrecht über die Niederlassungsfreiheit und den freien

  • EuGH, 09.09.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani - Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-570/07

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO VERSTOSSEN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2015 - C-115/14

    RegioPost - Rein interner Sachverhalt - Nationale Identität - Art. 4 Abs. 2 EUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-466/07

    Klarenberg - Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04

    NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO BESCHRÄNKT DIE FESTLEGUNG VON

  • EuGH, 23.10.2001 - C-510/99

    Tridon

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-282/15

    Queisser Pharma - Lebensmittelsicherheit - Mitgliedstaatliche Rechtsvorschriften

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-159/00

    Sapod Audic

  • EuGH, 18.11.2003 - C-216/01

    Budejovický Budvar

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-231/03

    Coname - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG - Artikel 49 EG - Reichweite der

  • EuGH, 17.02.2005 - C-250/03

    Mauri - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Zugang zum Beruf des

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-6/01

    Anomar u.a.

  • EuGH, 31.05.2018 - C-483/16

    Sziber

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2004 - C-166/03

    Comisión/Francia

  • EuGH, 20.03.2014 - C-139/12

    'Caixa d''Estalvis i Pensions de Barcelona' - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2007 - C-380/05

    Centro Europa 7

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2001 - C-515/99

    Reisch

  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2011 - C-357/10

    Duomo Gpa - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 20.09.2018 - C-343/17

    Fremoluc - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundfreiheiten - Art. 21, 45, 49 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07

    Michaniki - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-159/12

    Venturini - Niederlassungsfreiheit - Zulässigkeit - Ausgangsverfahren, dessen

  • OVG Sachsen, 18.06.2008 - 3 B 287/07

    Feststellungsklage; Klagebefugnis; Drittrechtsverhältnis; Wettbewerbsfreiheit;

  • EuGH, 20.03.2001 - C-33/99

    Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado

  • EuGH, 22.12.2010 - C-245/09

    Omalet - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - In einem Mitgliedstaat

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-342/17

    Memoria und Dall'Antonia - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Rein

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-162/12

    Airport Shuttle Express - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-327/12

    Soa Nazionale Costruttori - Private Gesellschaften, die damit beauftragt sind,

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-239/02

    Douwe Egberts

  • EuGH, 03.07.2014 - C-92/14

    Tudoran u.a.

  • EuGH, 08.07.2004 - C-166/03

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-14/00

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-534/13

    Fipa Group u.a. - Art. 191 Abs. 2 AEUV - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-419/12

    Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2010 - C-393/08

    Sbarigia - Regionale Regelung der Öffnungszeiten von Apotheken - Verbot, auf die

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2005 - C-147/04

    De Groot en Slot Allium und Bejo Zaden - Freier Verkehr landwirtschaftlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-312/98

    Warsteiner Brauerei

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-439/08

    VEBIC - Wettbewerbspolitik - Auslegung der Art. 2, 5, 15 Abs. 3 und 35 Abs. 1 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2005 - C-451/03

    Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti - Artikel 43 EG - Niederlassungsrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-95/01

    Greenham und Abel

  • EuGH, 10.05.2012 - C-359/10

    Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung zulässig?

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2004 - C-6/03

    Deponiezweckverband Eiterköpfe

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2018 - C-483/16

    Sziber - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2001 - C-510/99

    Tridon

  • EuGH, 14.06.2018 - C-169/17

    Asociación Nacional de Productores de Ganado Porcino - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-216/01

    GENERALANWALT TIZZANO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-291/09

    Francesco Guarnieri & Cie - Freier Warenverkehr - Prozesskostensicherheit

  • EuGH, 10.05.2012 - C-358/10

    Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?

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Rechtsprechung
   EuGH, 07.11.2000 - C-312/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1280
EuGH, 07.11.2000 - C-312/98 (https://dejure.org/2000,1280)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.2000 - C-312/98 (https://dejure.org/2000,1280)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 2000 - C-312/98 (https://dejure.org/2000,1280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Geltungsbereich - Nationale Regelung, die die möglicherweise irreführende Verwendung sogenannter. einfacher" geographischer Herkunftsangaben verbietet

  • Europäischer Gerichtshof

    Warsteiner Brauerei

  • EU-Kommission PDF

    Haus Cramer

    Verordnung Nr. 2081/92 des Rates, Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b
    Landwirtschaft - Einheitliche Rechtsvorschriften - Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Sachlicher Geltungsbereich der Verordnung Nr. 2081/92 - Regelung, die die Verwendung einer Herkunftsangabe verbietet, ...

  • EU-Kommission

    Haus Cramer

  • Judicialis

    VO Nr. 2081/92 Art. 2 Abs. 2 Buchst. b; ; VO Nr. 2081/92 Art. 2 Abs. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de

    VO Nr. 2081/92 Art. 2 Abs. 2 Buchst. b
    Landwirtschaft - Einheitliche Rechtsvorschriften - Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Sachlicher Geltungsbereich der Verordnung Nr. 2081/92 - Regelung, die die Verwendung einer Herkunftsangabe verbietet, ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. 7. 1992 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABlEG Nr. L 208 S. 1); MarkenG §§ 126 ff.
    Verbot irreführender Verwendung von geographischen Herkunftsangaben im Markengesetz: Kein Verstoß gegen EU-Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    LANDWIRTSCHAFT - DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN GELTUNGSBEREICH DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER URPRUNGSBEZEICHNUNGEN

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung der Verordnung Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Zulässigkeit nationaler Rechtsvorschriften, die "einfache" ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 744 (Ls.)
  • GRUR 2001, 64
  • GRUR Int. 2001, 51
  • EuZW 2001, 125
  • DB 2000, 2425
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.05.1997 - C-321/94

    FREIER WARENVERKEHR

    Auszug aus EuGH, 07.11.2000 - C-312/98
    Allerdings hätten weder der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Mai 1997 in den Rechtssachen C-321/94 bis C-324/94 (Pistre u. a., Slg. 1997, I-2343) noch die Kommission in ihren zu diesen Rechtssachen eingereichten schriftlichen Erklärungen eine eindeutige und endgültige Antwort auf die Frage gegeben, ob die Verordnung Nr. 2081/92 eine abschließende, weiter reichenden nationalen Schutz ausschließende Regelung über den Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen enthalte.

    Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung Nr. 2081/92 betrifft diese aber nur die geographischen Angaben, bei denen ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft des Erzeugnisses und seinem spezifischen geographischen Ursprung besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Pistre u. a., Randnr. 35).

  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus EuGH, 07.11.2000 - C-312/98
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich hierzu, dass es in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung der Herstellung und Vermarktung eines Erzeugnisses grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten ist, alle die Vermarktung dieses Erzeugnisses betreffenden Vorschriften - einschließlich derjenigen über seine Bezeichnung und Etikettierung - für ihr Staatsgebiet zu erlassen, soweit nicht Gemeinschaftsmaßnahmen zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften für diese Bereiche getroffen sind (Urteil vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 27/80, Fietje, Slg. 1980, 3839, Randnr. 7).
  • EuGH, 09.06.1998 - C-129/97

    Chiciak

    Auszug aus EuGH, 07.11.2000 - C-312/98
    Zum anderen soll die Verordnung Nr. 2081/92 einen einheitlichen Schutz der von ihr erfassten geographischen Bezeichnungen in der Gemeinschaft sicherstellen; mit ihr wurde die Eintragung dieser Bezeichnungen auf Gemeinschaftsebene als Voraussetzung dafür eingeführt, dass sie in jedem Mitgliedstaat Schutz genießen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 1998 in den Rechtssachen C-129/97 und C-130/97, Chiciak und Fol, Slg. 1998, I-3315, Randnrn.
  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat hierüber durch Urteil vom 7. November 2000 - Rs. C-312/98 - wie folgt entschieden (GRUR 2001, 64 = WRP 2000, 1389):.

    Die nationalen Bestimmungen zum Schutz (einfacher) geographischer Herkunftsangaben werden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208 v. 24.7.1992 S. 1 = GRUR Int. 1992, 750 ff.) nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH, Urt. v. 7.11.2000 - Rs. C-312/98, GRUR 2001, 64, 66 - Warsteiner; BGH, Urt. v. 25.1.2001 - I ZR 120/98, GRUR 2001, 420, 421 = WRP 2001, 546 - SPA).

  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 73/18

    Hohenloher Landschwein/Hohenloher Weiderind - Schutz einer Kollektivmarke mit

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten nur insoweit eine Regelungskompetenz zur Vermarktung von Erzeugnissen haben, als nicht Gemeinschaftsmaßnahmen zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften für diese Bereiche getroffen sind (EuGH, Urteil vom 07. November 2000 - C-312/98, Rn. 41 - Warsteiner).

    In einer anderen Konstellation ging es um die Frage, ob die Verwendung einer Marke irreführend ist, weil das Produkt tatsächlich nicht aus dem angegebenen Ort stammt (EuGH, Urteil vom 07. November 2000 - C-312/98, Rn. 27 - Warsteiner; EuGH, Urteil vom 08. Mai 2014 - C-35/13, Rn. 9 - Salame felino).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 69/04

    Bayerisches Bier

    a) Ohne die wirksame Begründung des Schutzes als geschützte geographische Angabe kann die Bezeichnung "Bayerisches Bier" zwar als geographische Herkunftsangabe i.S. des § 126 Abs. 1 MarkenG grundsätzlich Schutz nach den Vorschriften des deutschen Markengesetzes beanspruchen (EuGH, Urt. v. 7.11.2000 - C-312/98, Slg. 2000, I-9187, GRUR 2001, 64 Tz. 47 ff. = WRP 2000, 1389 - Warsteiner; Urt. v. 18.11.2003 - C-216/01, Slg. 2003, I-13617 = GRUR Int. 2004, 131 Tz. 74 - American Bud).

    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften steht die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 nationalen Bestimmungen nicht entgegen, die die irreführende Verwendung geographischer Herkunftsangaben verbieten, bei denen kein Zusammenhang zwischen den Eigenschaften des Produkts und seiner geographischen Herkunft besteht (EuGH, Urt. v. 7.5.1997 - C-321-324/94, Slg. 1997, I-2343 = GRUR Int. 1997, 737 Tz. 39 f. - Piestre; GRUR 2001, 64 Tz. 54 - Warsteiner; GRUR Int. 2004, 131 Tz. 74 - American Bud).

  • EuGH, 18.11.2003 - C-216/01

    Budejovický Budvar

    Diese Frage geht von der Hypothese aus, dass die Bezeichnung "Bud" eine einfache und mittelbare geografische Herkunftsangabe ist, also eine Bezeichnung, bei der kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft des Erzeugnisses und seinem spezifischen geografischen Ursprung besteht und die daher nicht unter Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung Nr. 2081/92 fällt (Urteil vom 7. November 2000 in der Rechtssache C-312/98, Warsteiner Brauerei, Slg. 2000, I-9187, Randnrn.

    Dazu lasse sich der Rechtsprechung (Urteil Warsteiner Brauerei, Randnr. 47) entnehmen, dass die Verordnung Nr. 2081/92 einer nationalen Regelung, die eine qualifizierte geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung wie "Bud" schütze und der Regelung nach dem Abkommen ähnele, nicht entgegenstehe.

    Die Beklagte macht geltend, das Urteil Warsteiner Brauerei habe nicht die Frage beantwortet, um die es im Ausgangsverfahren gehe, nämlich ob der absolute Schutz, der durch die Verordnung Nr. 2081/92 qualifizierten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen vorbehalten sei, auf mitgliedstaatlicher Ebene neben dem durch diese Verordnung eingeführten System gewährt werden dürfe.

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist der Verordnung Nr. 2081/92 nicht zu entnehmen, dass einfache geografische Herkunftsangaben nicht im Rahmen einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats geschützt werden können (Urteil Warsteiner Brauerei, Randnr. 45).

    Die Verordnung Nr. 2081/92 soll einen einheitlichen Schutz der von ihr erfassten geografischen Bezeichnungen in der Gemeinschaft sicherstellen und hat als Voraussetzung dafür, dass diese in jedem Mitgliedstaat Schutz genießen können, ihre Eintragung auf Gemeinschaftsebene eingeführt, während der nationale Schutz der geografischen Bezeichnungen, die die Eintragungsvoraussetzungen nach der Verordnung Nr. 2081/92 nicht erfüllen, gegebenenfalls von einem Mitgliedstaat gewährt wird, sich nach dessen innerstaatlichem Recht richtet und auf dessen Gebiet beschränkt bleibt (Urteil Warsteiner Brauerei, Randnr. 50).

  • BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99

    "Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen

    Die nationalen Bestimmungen zum Schutz (einfacher) geographischer Herkunftsangaben werden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208 v. 24.7.1992 S. 1 = GRUR Int. 1992, 750 ff.) nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH, Urt. v. 7.11.2000 - Rs. C-312/98, GRUR 2001, 64, 66 - Warsteiner; BGH GRUR 2001, 420, 421 - SPA; GRUR 2002, 160, 161 - Warsteiner III).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-343/07

    Bavaria und Bavaria Italia - Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 und der

    - weil die Angabe "Bayerisches Bier" die materiellen Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 2081/92 für die Eintragung als geschützte geografische Angabe nicht erfüllt, da sie eine Gattungsbezeichnung ist, die lediglich historisch nach einer im Lauf des 19. Jahrhunderts in Bayern entwickelten und sich dann im übrigen Europa und der gesamten Welt verbreitenden besonderen Braumethode (der sogenannten "bayerischen Methode" der Untergärung) hergestelltes Bier bezeichnet hat, die auch heute noch in einigen europäischen Sprachen (Dänisch, Finnisch, Schwedisch) die Gattungsbezeichnung für Bier ist und die auf jeden Fall unter den sehr zahlreichen und sehr unterschiedlichen Biervarianten höchstens jedwede Art von "in der deutschen Region Bayern gebrautes Bier" bezeichnen kann, ohne dass irgendein "unmittelbarer Zusammenhang" zwischen einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft des Erzeugnisses (Bier) und seinem spezifischen geografischen Ursprung (Bayern) bestünde (Urteil des Gerichtshofs vom 7. November 2000, Warsteiner Brauerei, C-312/98, Slg. 2000, I-9187) oder "Ausnahmefälle" vorlägen, die die genannte Vorschrift für die Eintragung einer geografischen Angabe fordert, die den Namen eines Landes enthält;.

    35 - Urteil vom 7. November 2000 (C-312/98, Slg. 2000, I-9187).

    40 - Vgl. Urteile Warsteiner Brauerei, in Fn. 35 angeführt, Randnr. 43, und vom 7. Mai 1997, Pistre u. a. (C-321/94 bis C-324/94, Slg. 1997, I-2343, Randnr. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2009 - C-478/07

    Budejovický Budvar - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen - Auslegung

    Was die einfachen geografischen Angaben betrifft, ergibt sich aus dem Urteil Bud I und dem Urteil Warsteiner(47), dass ihr Schutz auf nationaler Ebene mit Art. 28 EG vereinbar ist, denn sie gehören zu den in Art. 30 EG unter dem Begriff "gewerbliches Eigentum" vorgesehenen Ausnahmen.

    29 - Urteile vom 10. November 1992, Exportur (C-3-91, Slg. 1992, I-5529, Randnr. 11), und vom 7. November 2000, Warsteiner (C-312/98, Slg. 2000, I-9187, Randnrn.

    47 - Urteil vom 7. November 2000 (C-312/98, Slg. 2000, I-9187).

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 120/98

    SPA; Anspruch auf Rücknahme einer Markenanmeldung

    Diese nationalen Bestimmungen zum Schutz (einfacher) geographischer Herkunftsangaben werden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208 v. 24.7.1992 S. 1 = GRUR Int. 1992, 750 ff.) nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH, Urt. v. 7.11.2000 - C-312/98, WRP 2000, 1389, 1394, Tz. 54 - Warsteiner; BGH, Beschl. v. 2.7.1998 - I ZR 54/96, GRUR 1999, 251, 252 = WRP 1998, 998 - Warsteiner I).
  • EuGH, 08.05.2014 - C-35/13

    ASSICA und Krafts Foods Italia - Landwirtschaft - Agrarerzeugnisse und

    Sodann geht zu der Regelung, die auf dem Markt eines Mitgliedstaats anzuwenden ist, aus der Rechtsprechung hervor, dass zwar der Zweck der Verordnung Nr. 2081/92 darin besteht, eine einheitliche und abschließende Schutzregelung zu schaffen (vgl. Urteil Budejovický Budvar, C-478/07, EU:C:2009:521, Rn. 114), doch steht dies der Anwendung einer außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung bestehenden Schutzregelung für geografische Bezeichnungen nicht entgegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Warsteiner Brauerei, C-312/98, EU:C:2000:599, Rn. 54).

    Folglich fallen geografische Ursprungsbezeichnungen, die nur dazu dienen, die geografische Herkunft eines Erzeugnisses herauszustellen, unabhängig von dessen besonderen Eigenschaften nicht in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 2081/92 (vgl. in diesem Sinne Urteil Warsteiner Brauerei, EU:C:2000:599, Rn. 44).

    Insoweit müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, und zwar darf zum einen ihre Anwendung die Ziele der Verordnung Nr. 2081/92 nicht beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Warsteiner Brauerei, EU:C:2000:599, Rn. 49), und zum anderen darf sie nicht gegen das den freien Warenverkehr betreffende Verbot in Art. 28 EG verstoßen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Budejovický Budvar, EU:C:2003:618, Rn. 95 bis 97).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-478/07

    DIE BEZEICHNUNG "BUD" KANN NICHT AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFTLICHEN SCHUTZREGELUNG

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in Randnr. 54 des Urteils Budejovický Budvar festgestellt hat, dass die erste in dieser Rechtssache gestellte Frage von der Hypothese ausgeht, dass die Bezeichnung "Bud" eine einfache und mittelbare geografische Herkunftsangabe sei, also eine Bezeichnung, bei der kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft des Erzeugnisses und seinem spezifischen geografischen Ursprung besteht und die daher nicht unter Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 2081/92 fällt (vgl. Urteil vom 7. November 2000, Warsteiner Brauerei, C-312/98, Slg. 2000, I-9187, Randnrn.
  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

  • OLG München, 27.05.2004 - 29 U 5084/03

    Geographische Angaben als sonstige ältere Rechte im Sinn des § 13 Abs. 2 Nr. 5

  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 254/18

    Ansprüche wegen Verletzung der Marken "Hohenloher Landschwein" und "Hohenloher

  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 109/18

    Kollektivmarke: Schutz von einer geografische Herkunftsangabe enthaltenden Marke

  • BGH, 15.09.2005 - I ZB 25/03

    Königsberger Marzipan

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-120/08

    Bavaria - Auslegung von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 und 2 der

  • EuGH, 09.02.2022 - C-35/21

    Konservinvest

  • BPatG, 07.07.2003 - 30 W (pat) 112/02
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2009 - C-446/07

    Severi - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Richtlinie 2000/13/EG - Auf einen Ort

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-216/01

    GENERALANWALT TIZZANO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS DIE

  • OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
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Rechtsprechung
   EuGH, 04.03.1999 - C-87/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,730
EuGH, 04.03.1999 - C-87/97 (https://dejure.org/1999,730)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.1999 - C-87/97 (https://dejure.org/1999,730)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 1999 - C-87/97 (https://dejure.org/1999,730)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Artikel 30 und 36 EG-Vertrag - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

  • Europäischer Gerichtshof

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

  • EU-Kommission PDF

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

    EG-Vertrag, Artikel 30 und 36; Verordnung Nr. 2081/92 des Rates
    1 Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Maßnahmen zum Schutz von aufgrund der Verordnung Nr. 2081/92 eingetragenen Ursprungsbezeichnungen - Rechtfertigung

  • EU-Kommission

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

  • Wolters Kluwer

    Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel; Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung "Gorgonzola" durch die Bezeichnung "Cambozola"; Vor der Eintragung einer Ursprungsbezeichnung eingetragene Marke; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schutz geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen im freien Warenverkehr - »Cambozola«

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 36; ; Verordnung (EWG) Nr. 2081/92; ; Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Art. 13 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Art. 14 Abs. 2; ; Richtlinie 89/104

  • rechtsportal.de

    1 Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Maßnahmen zum Schutz von aufgrund der Verordnung Nr. 2081/92 eingetragenen Ursprungsbezeichnungen - Rechtfertigung - [EG-Vertrag, Artikel 30 und 36 - Verordnung Nr. 2081/92 des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien - Auslegung der Artikel 30 und 36 EG-Vertrag - Vertriebsverbot, das sich aus einem Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über geographische Herkunftsbezeichnungen und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 744 (Ls.)
  • GRUR Int. 1999, 443
  • EuZW 1999, 284
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.11.1996 - C-313/94

    Graffione / Ditta Fransa

    Auszug aus EuGH, 04.03.1999 - C-87/97
    Im Rahmen der beiden anderen einschlägigen Vorschriften dieser Richtlinie setzen die Fälle der Ablehnung der Eintragung, der Ungültigkeit oder des Verfalls einer Marke, die deren Weiterverwendung nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2081/92 verbieten, voraus, daß sich eine tatsächliche Irreführung des Verbrauchers oder eine hinreichend schwerwiegende Gefahr einer solchen feststellen läßt (siehe zu diesem Begriff das Urteil Clinique sowie die Urteile vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Mars, Slg. 1995, I-1923, und vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-313/94, Graffione, Slg. 1996, I-6039, Randnr. 24).

    Zwar kann der Ausdruck "Cambozola", der eine Anspielung auf die Bezeichnung "Gorgonzola" enthält, deshalb für sich allein noch nicht als geeignet angesehen werden, das Publikum über die Art, die Beschaffenheit oder die Herkunft der damit bezeichneten Ware irrezuführen, doch setzt die Beurteilung der Umstände seiner Verwendung eine Prüfung des Sachverhalts des Einzelfalls voraus, für die der Gerichtshof im Rahmen von Artikel 177 des Vertrages nicht zuständig ist (siehe in diesem Sinn Urteil Graffione, Randnrn.

  • EuGH, 09.06.1998 - C-129/97

    Chiciak

    Auszug aus EuGH, 04.03.1999 - C-87/97
    Das Vorbringen des Klägers des Ausgangsverfahrens, der Schutz, der einer Ursprungsbezeichnung von einem Mitgliedstaat gewährt worden sei, bestehe nach Eintragung dieser Bezeichnung im Rahmen der Verordnung Nr. 2081/92 weiter, sofern er eine größere Tragweite als der gemeinschaftsrechtliche Schutz habe, wird schon durch den Wortlaut des Artikels 17 Absatz 3 dieser Verordnung widerlegt, wonach die Mitgliedstaaten den einzelstaatlichen Schutz einer Bezeichnung nur bis zu dem Zeitpunkt beibehalten dürfen, zu dem über deren Eintragung als geschützte Bezeichnung auf Gemeinschaftsebene entschieden worden ist (siehe in diesem Sinn das Urteil vom 9. Juni 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-129/97 und C-130/97, Chiciak und Fol, Slg. 1998, I-3315, Randnr. 28).

    Die Beklagten des Ausgangsverfahrens verneinen dies und tragen insbesondere vor, eine "Anspielung" im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 2081/92 liege nicht vor, wenn es nur eine gedankliche Verbindung gebe, die in einer markenrechtlichen Streitigkeit keine Verwechslungsgefahr begründen würde (Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, SABEL, Slg. 1997, I-6191), oder wenn in dem streitigen Ausdruck nur ein Teil einer geschützten Bezeichnung übernommen werde, deren Bestandteile als solche gemeinschaftsrechtlich nicht geschützt seien (Urteil Chiciak und Fol, Randnr. 39).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuGH, 04.03.1999 - C-87/97
    Die Beklagten des Ausgangsverfahrens verneinen dies und tragen insbesondere vor, eine "Anspielung" im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 2081/92 liege nicht vor, wenn es nur eine gedankliche Verbindung gebe, die in einer markenrechtlichen Streitigkeit keine Verwechslungsgefahr begründen würde (Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, SABEL, Slg. 1997, I-6191), oder wenn in dem streitigen Ausdruck nur ein Teil einer geschützten Bezeichnung übernommen werde, deren Bestandteile als solche gemeinschaftsrechtlich nicht geschützt seien (Urteil Chiciak und Fol, Randnr. 39).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-470/93

    Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln / Mars

    Auszug aus EuGH, 04.03.1999 - C-87/97
    Im Rahmen der beiden anderen einschlägigen Vorschriften dieser Richtlinie setzen die Fälle der Ablehnung der Eintragung, der Ungültigkeit oder des Verfalls einer Marke, die deren Weiterverwendung nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2081/92 verbieten, voraus, daß sich eine tatsächliche Irreführung des Verbrauchers oder eine hinreichend schwerwiegende Gefahr einer solchen feststellen läßt (siehe zu diesem Begriff das Urteil Clinique sowie die Urteile vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Mars, Slg. 1995, I-1923, und vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-313/94, Graffione, Slg. 1996, I-6039, Randnr. 24).
  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    Auszug aus EuGH, 04.03.1999 - C-87/97
    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen ihrer Form nach auf die Auslegung der Artikel 30 und 36 des Vertrages beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nämlich nicht daran, dem vorlegenden Gericht darüber hinaus alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (siehe in diesem Sinn u. a. Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, und vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, Randnr. 7 - Clinique).
  • EuGH, 10.11.1992 - C-3/91

    Exportur / LOR und Confiserie du Tech

    Auszug aus EuGH, 04.03.1999 - C-87/97
    Die Artikel 30 und 36 des Vertrages, die der Anwendung eines zweiseitigen Abkommens zwischen Mitgliedstaaten über den Schutz von Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen nicht entgegenstehen, soweit die geschützten Bezeichnungen im Ursprungsland nicht zu Gattungsbezeichnungen geworden sind (siehe Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-3/91, Exportur, Slg. 1992, I-5529, Randnr. 39) können es den Mitgliedstaaten erst recht nichtverwehren, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Bezeichnungen zu treffen, die aufgrund der Verordnung Nr. 2081/92 eingetragen und als solche gemäß Artikel 3 dieser Verordnung keine Gattungsbezeichnungen sind.
  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

    Auszug aus EuGH, 04.03.1999 - C-87/97
    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen ihrer Form nach auf die Auslegung der Artikel 30 und 36 des Vertrages beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nämlich nicht daran, dem vorlegenden Gericht darüber hinaus alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (siehe in diesem Sinn u. a. Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, und vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, Randnr. 7 - Clinique).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    38 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht, unabhängig davon, ob dieses bei der Darlegung seiner Fragen darauf eingegangen ist, alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben hat, die dem vorlegenden Gericht bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, "Clinique"-Urteil, Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17

    Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego

    Der Gerichtshof hat sich zum Begriff "Anspielung" im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2081/92(10), die der Verordnung Nr. 510/2006 vorausging, erstmals im Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115), geäußert.

    11 Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 25 und 26).

    12 Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27).

    13 Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 28).

    14 Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 28).

    15 Urteil vom 4. März 1999 (C-87/97, EU:C:1999:115).

    18 Urteil vom 4. März 1999 (C-87/97, EU:C:1999:115).

    31 C-87/97 (EU:C:1998:614, Rn. 33).

    56 Wenn auch auf der Grundlage einer Auslegung des Begriffs "Anspielung", die auf die Verwechselbarkeit der in Rede stehenden Erzeugnisse und auf die Irreführung des Verbrauchers beschränkt ist und jedenfalls vom Gerichtshof zurückgewiesen wurde, vgl. Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26), Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 45) und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 44).

  • EuGH, 08.06.2017 - C-689/15

    W. F. Gözze Frottierweberei und Gözze - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges

    In Bezug auf den speziellen Fall der Täuschungsgefahr ist darauf hinzuweisen, dass er voraussetzt, dass sich eine tatsächliche Irreführung des Verbrauchers oder eine hinreichend schwerwiegende Gefahr einer solchen feststellen lässt (Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 41, und vom 30. März 2006, Emanuel, C-259/04, EU:C:2006:215, Rn. 47).

    Überdies setzt die Feststellung, dass eine Marke unter Verstoß gegen das Eintragungshindernis der Täuschungsgefahr eingetragen wurde, den Nachweis voraus, dass das den Gegenstand der Markenanmeldung bildende Zeichen selbst eine solche Gefahr schuf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 42 und 43).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

    29 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht seine Frage zwar ihrer Form nach auf die Auslegung der Niederlassungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit beschränkt hat, dass dies den Gerichtshof aber nicht daran hindert, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, unabhängig davon, worauf dieses in seinen Fragen Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, "Clinique", Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/01, Weigel, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 44).
  • OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18

    Schinken aus Parma - Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass bei Erzeugnissen, die ähnlich aussehen, davon ausgegangen werden kann, dass eine Anspielung auf eine geschützte Bezeichnung vorliegt, wenn die Verkaufsbezeichnungen eine klangliche und visuelle Ähnlichkeit aufweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27, Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 46, und Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 57).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt eine solche Ähnlichkeit offensichtlich vor, wenn der für die Bezeichnung des fraglichen Erzeugnisses verwendete Begriff auf die beiden gleichen Silben endet wie die geschützte Bezeichnung und die gleiche Silbenzahl wie diese umfasst (vgl. in diesem Sinne Urteil Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27).

    Das vorlegende Gericht hat nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch etwaige Umstände zu berücksichtigen, die möglicherweise darauf hinweisen, dass die visuelle und klangliche Ähnlichkeit zwischen den beiden Bezeichnungen nicht auf Zufall beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 28).

    Schließlich kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs selbst dann eine "Anspielung" vorliegen, wenn keinerlei Gefahr der Verwechslung zwischen den betroffenen Erzeugnissen besteht (Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26, und Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 45), da es vor allem darauf ankommt, dass beim Publikum keine Assoziationen hinsichtlich des Ursprungs des Erzeugnisses hervorgerufen werden und es einem Wirtschaftsteilnehmer nicht ermöglicht wird, in unberechtigter Weise vom Ansehen der geschützten geografischen Angabe zu profitieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 46).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 69/04

    Bayerisches Bier

    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften erfasst der Begriff der Anspielung i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eine Fallgestaltung, in der der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendete Ausdruck einen Teil der geschützten Bezeichnung in der Weise einschließt, dass der Verbraucher durch den Namen des Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die Bezeichnung trägt, ohne dass hierzu die Voraussetzungen einer Verwechslungsgefahr vorliegen müssen (EuGH, Urt. v. 4.3.1999 - C-87/97, Slg. 1999, I-1301 = GRUR Int. 1999, 443 Tz. 25 f. = WRP 1999, 486 - Gorgonzola/Cambozola).

    Dass der tatsächliche Ursprung des mit der IR-Marke der Beklagten gekennzeichneten Bieres aus Holland in der Marke zum Ausdruck kommt, ist unerheblich (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 443 Tz. 29 - Gorgonzola/Cambozola).

    Standen die seinerzeit geltenden Vorschriften dem Eintragungsantrag für die Marke eindeutig entgegen, kann ein guter Glaube grundsätzlich nicht vermutet werden (EuGH GRUR Int. 1999, 443 Tz. 35 - Gorgonzola/Cambozola).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-783/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sind Erzeugnisse, die eine geschützte

    36 Vgl. entsprechend Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26), und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 45).

    38 Vgl. entsprechend Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 25), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 44), und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 21).

    46 Vgl. u. a. Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27 und 28), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 46 und 47), vom 14. Juli 2011, Bureau National Interprofessionnel du Cognac (C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 57), und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 33, 35, 37).

    59 Vgl. entsprechend Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 25 und 27), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 46 bis 48), sowie vom 17. Dezember 2020, Syndicat interprofessionnel de défense du fromage Morbier (C-490/19, EU:C:2020:1043, Rn. 26).

    62 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1998:614, Nr. 33).

    63 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1998:614, Nr. 35) sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego (C-614/17, EU:C:2019:11, Nr. 29) und in der Rechtssache Syndicat interprofessionnel de défense du fromage Morbier (C-490/19, EU:C:2020:730, Nr. 45).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-56/16

    EUIPO / Instituto dos Vinhos do Douro e do Porto - Rechtsmittel -

    10 Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115).

    15 Angeführt werden die Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 25), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 44), und vom 14. Juli 2011, Bureau national interprofessionnel du Cognac (C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 56).

    In diesem Sinne auch das Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 18).

    49 Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 25), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 44), vom 14. Juli 2011, Bureau National Interprofessionnel du Cognac (C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 56), und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 21).

    51 Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 45), und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 45).

    57 Diese Kriterium wurde in den Urteilen vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 27), vom 14. Juli 2011, Bureau National Interprofessionnel du Cognac (C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 57), und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 33), verwendet.

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 268/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die

    Ein ergänzender Rechtsschutz aufgrund bilateraler Abkommen oder nach nationalem Recht scheidet im Anwendungsbereich der Verordnungen aus (st. Rspr.; vgl. EuGH, Urteil vom 4. März 1999 - C-87/97, Slg. 1999, I-1301 = WRP 1999, 486 Rn. 18 - Gorgonzola/Cambozola; Urteil vom 8. September 2009 - C-478/07, Slg. 2009, I-7721 = GRUR 2010, 143 Rn. 114 bis 129 - American Bud II; Urteil vom 8. Mai 2014 - C-35/13, GRUR 2014, 674 Rn. 26 und 28 = WRP 2014, 1044 - Salame Felino; BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 69/04, GRUR 2012, 394 Rn. 20 = WRP 2012, 550 - Bayerisches Bier II; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 126 Rn. 46; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 126 MarkenG Rn. 8; Grube in Voit/Grube, LMIV, 2. Aufl., Art. 26 Rn. 85 und 100; Omsels, Geografische Herkunftsangaben, 2007, Rn. 195).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 und den zuvor geltenden Vorschriften sowie zu Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 erfasst der Begriff der Anspielung im Sinne dieser Vorschriften eine Fallgestaltung, in der der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendete Ausdruck einen Teil der geschützten Bezeichnung in der Weise einschließt, dass der Verbraucher durch den Namen des Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die Bezeichnung trägt, ohne dass hierzu die Voraussetzungen einer Verwechslungsgefahr vorliegen müssen (EuGH, WRP 1999, 486 Rn. 25 f. - Gorgonzola/Cambozola; EuGH, Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, Slg. 2008, I-957 = GRUR 2008, 524 Rn. 44 f. - Parmesan/Parmigiano Reggiano; EuGH, GRUR 2011, 926 Rn. 56 - Bureau national interprofessionnel du Cognac; EuGH, GRUR 2016, 388 Rn. 21 und 45 - Viiniverla Oy; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - I ZR 69/04, GRUR 2008, 413 Rn. 18 = WRP 2008, 669 - Bayerisches Bier I).

  • LG Mannheim, 15.09.2015 - 2 O 187/14

    Aceto Balsamico di Modena - Markenrechtsschutz: Schutz der geografisch

    Dies kann bei Erzeugnissen der Fall sein, die visuelle Ähnlichkeiten und klanglich und visuell ähnliche Verkaufsbezeichnungen aufweisen (vgl. EuGH, Slg 2011, I-6131 = GRUR 2011, 926 Rn. 56 ff - Congnac [zu Art. 16 Buchst. b VO Nr. 110/20089] Slg 2008, I-957 = GRUR 2008, 524 Rn. 44 - Parmesan; Slg 2005, I-9115 = GRUR 2006, 71 Rn. 89 - Feta; EuGH, Slg 1999, I-1301 = WRP 1999, 486 Rn. 25, 27 - Cambozola).

    Eine Anspielung auf einen geschützten Namen kann auch dann vorliegen, wenn keinerlei Gefahr der Verwechslung zwischen den betroffenen Erzeugnissen besteht und wenn für die Bestandteile der Referenzbezeichnung, die in dem streitigen Ausdruck übernommen werden, kein gemeinschaftsrechtlicher Schutz gelten würde (EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 45 - Parmesan; WRP 1999, 486 Rn. 26 - Cambozola vgl. BGH, GRUR 2008, 413 Rn. 18 mwN - Bayerisches Bier).

    Einer Anspielung steht nach dem Wortlaut von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b VO 1151/2012 insbesondere eine Offenlegung des tatsächlichen Ursprungs der Ware nicht entgegen (vgl. EuGH, WRP 1999, 486 Rn. 29 - Cambozola BGH, aaO Rn. 19 - Bayerisches Bier).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-44/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe äußert sich im Rahmen eines Rechtsstreits über

  • EuGH, 23.02.2006 - C-471/04

    Keller Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer

  • BGH, 03.04.2014 - I ZR 237/12

    Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde:

  • EuGH, 26.02.2008 - C-132/05

    NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO"

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 176/15

    Rechtmäßigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Balsamico" für in Deutschland

  • BGH, 27.09.2011 - 1 StR 399/11

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff:

  • EuGH, 08.05.2008 - C-95/07

    Ecotrade - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Reverse-Charge-Verfahren

  • LG Hamburg, 07.02.2019 - 327 O 127/16

    Umfangs des Schutzes geografischer Angaben für Spirituosen: Anspruch auf

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16

    Markenrechtsschutz: Schutz der geografisch geschützten Angabe "Aceto Balsamico

  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

  • EuGH, 08.09.2009 - C-478/07

    DIE BEZEICHNUNG "BUD" KANN NICHT AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFTLICHEN SCHUTZREGELUNG

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-490/19

    Syndicat interprofessionnel de défense du fromage Morbier - Vorlage zur

  • EuG, 14.12.2017 - T-828/16

    Consejo Regulador "Torta del Casar"/ EUIPO - Consejo Regulador "Queso de La

  • OLG München, 25.10.2012 - 29 U 5084/03

    Verletzung der geschützten geografischen Herkunftsangabe "Bayerisches Bier" durch

  • OLG München, 27.05.2004 - 29 U 5084/03

    Geographische Angaben als sonstige ältere Rechte im Sinn des § 13 Abs. 2 Nr. 5

  • EuGH, 26.04.2007 - C-392/05

    Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 -

  • EuGH, 14.07.2011 - C-4/10

    Eine Marke, die die geografische Angabe "Cognac" enthält, kann nicht für eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2009 - C-478/07

    Budejovický Budvar - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen - Auslegung

  • EuGH, 02.05.2019 - C-614/17

    Der Gebrauch von Bildzeichen, die auf das geografische Gebiet anspielen, das mit

  • EuGH, 07.09.2006 - C-353/04

    Nowaco Germany - Verordnungen (EWG) Nrn. 1538/91 und 3665/87 - Zollkodex der

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-432/18

    Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 12.05.2005 - C-452/03

    RAL (Channel Islands) u.a. - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Artikel 9

  • EuGH, 30.03.2006 - C-259/04

    Emanuel - Marken, die geeignet sind, das Publikum zu täuschen oder es über die

  • EuGH, 18.11.2003 - C-216/01

    Budejovický Budvar

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-393/16

    Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne - Vorlagefrage Gemeinsame

  • EuGH, 15.07.2004 - C-365/02

    Lindfors

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09

    Budejovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-343/07

    Bavaria und Bavaria Italia - Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 und der

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07

    VTB-VAB - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03

    Ritter-Coulais

  • OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00

    Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba vom 22.3.1954 über die

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-270/09

    Macdonald Resorts - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-484/08

    Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid - Verbraucherschutz - Richtlinie

  • EuGH, 08.11.2007 - C-251/06

    ING. AUER - Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital - Verlegung des Sitzes

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • EuG, 12.06.2007 - T-57/04

    Budejovický Budvar / OHMI - Anheuser-Busch (BUDWEISER) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 26.10.2017 - T-844/16

    Alpirsbacher Klosterbräu Glauner / EUIPO (Klosterstoff) - Unionsmarke - Anmeldung

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2009 - C-227/08

    Martín Martín - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-259/04

    Emanuel - Marken - Von ihrem Inhaber übertragene Marke - Täuschung - Ungültigkeit

  • EuG, 02.02.2017 - T-510/15

    Mengozzi / EUIPO - Consorzio per la tutela dell'olio extravergine di oliva

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-216/01

    GENERALANWALT TIZZANO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-132/05

    Kommission / Deutschland - Ursprungsbezeichnungen - Käse - "Parmigiano Reggiano"

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95

    Belgien / Spanien

  • VG Münster, 18.02.2019 - 5 K 520/18

    Geschützte Ursprungsbezeichnung Gattungsbezeichnung

  • EuG, 18.09.2015 - T-387/13

    Federación Nacional de Cafeteros de Colombia / OHMI - Hautrive (COLOMBIANO HOUSE)

  • EuG, 18.09.2015 - T-359/14

    Federación Nacional de Cafeteros de Colombia / OHMI - Accelerate (COLOMBIANO

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1618
BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00 (https://dejure.org/2000,1618)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00 (https://dejure.org/2000,1618)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 2000 - 1 BvR 1059/00 (https://dejure.org/2000,1618)
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Letzte Postleerung Freitag

Art. 103 Abs. 1 GG, § 233 ZPO, Vertrauen auf normale Postlaufzeiten, grundsätzlich kein Verschulden, wenn bei Fristablauf am Montag der Schriftsatz am Freitag zur Post gegeben wird

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes und rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Vertrauen in Postlaufzeiten kein Verschulden iSv ZPO § 233

  • Wolters Kluwer

    Berufungsfrist - Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufung - Rechtsstaatsprinzip - Verschulden - Sorgfaltspflicht - Briefkasten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 233; ZPO § 516
    D (A), Verfahrensrecht, Fristen, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Postlaufzeiten, Verschulden, Rechtsstaatsprinzip, Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 ... Abs. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 516; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 516; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Wiedereinsetzung bei Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post L

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 516
    Vertrauen auf Postlaufzeit bei Zustellung an einem Montag

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 744
  • NVwZ 2001, 426 (Ls.)
  • VersR 2001, 656 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Tübingen, 17.04.2000 - 1 S 47/00
    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    a) den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 17. April 2000 - 1 S 47/00 -,.

    b) den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 24. März 2000 - 1 S 47/00 -.

    Die Beschlüsse des Landgerichts Tübingen vom 17. April 2000 - 1 S 47/00 - und vom 24. März 2000 - 1 S 47/00 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot, aus dem für zivilrechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ), den Prozessparteien bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 53, 25 ).

    Gleiches folgt aus der Gewährleistung rechtlichen Gehörs in Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 50, 1 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726).

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot, aus dem für zivilrechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ), den Prozessparteien bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 53, 25 ).

    Versagen diese Vorkehrungen, darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ).

  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 762/99

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht dem Bürger angelastet werden

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Gleiches folgt aus der Gewährleistung rechtlichen Gehörs in Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 50, 1 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726).

    Dabei hat sich an der Maßgeblichkeit dieser Grundsätze durch die Neuorganisation der Post im Zuge der so genannten Postreform von 1994 nichts geändert (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726; siehe auch BGH, NJW 1999, S. 2118).

  • BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei rechtzeitiger Aufgabe einer

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Der Bundesgerichtshof gehe davon allerdings aus (unter Hinweis auf BGH, NJW 1999, S. 2118).

    Dabei hat sich an der Maßgeblichkeit dieser Grundsätze durch die Neuorganisation der Post im Zuge der so genannten Postreform von 1994 nichts geändert (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726; siehe auch BGH, NJW 1999, S. 2118).

  • BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95

    Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Doch ist hier für den Fristbeginn nach § 93 Abs. 1 BVerfGG die Zustellung der Entscheidung über die Gegenvorstellung maßgeblich, weil mit dieser ausschließlich die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das Landgericht als letztinstanzlichem Gericht gerügt wurde (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2000, S. 273 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot, aus dem für zivilrechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ), den Prozessparteien bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 53, 25 ).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Versagen diese Vorkehrungen, darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Die insoweit geltend gemachten Verfassungsverletzungen haben besonderes Gewicht, weil die Begründung der angegriffenen Entscheidungen erwarten lässt, dass das Landgericht die genannten Verfassungsrechtspositionen ohne eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch künftig nicht hinreichend wahren wird (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

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