Rechtsprechung
BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- DFR
Biologischer Vater
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Teilweise Verfassungswidrigkeit des ausnahmslosen Ausschlusses des leiblichen Vaters eines Kindes von dem Anfechtungsrecht auf Vaterschaftsanerkennung und vom Umgangsrecht auch in Fällen sozial-familiärer Beziehung des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters zu seinem ...
- Kanzlei Prof. Schweizer
Rechtliche Stellung eines biologischen Vaters
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Verfahrensrechtliche Möglichkeiten des so genannten biologischen Vaters - Zulässigkeit einer Beschwerde des biologischen Vaters im umgangsrechtlichen Verfahren - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtungsmöglichkeit ...
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Verfahrensrechtliche Möglichkeiten des so genannten biologischen Vaters - Zulässigkeit einer Beschwerde des biologischen Vaters im umgangsrechtlichen Verfahren - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtungsmöglichkeit ...
- Judicialis
BGB § 1592; ; BGB § ... 1592 Nr. 1; ; BGB § 1592 Nr. 2; ; BGB § 1593; ; BGB § 1600; ; BGB § 1600 Abs. 1; ; BGB § 1600 d; ; BGB § 1600 d Abs. 1; ; BGB § 1626 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1634 a.F.; ; BGB § 1666; ; BGB § 1684; ; BGB § 1684 Abs. 1; ; BGB § 1685; ; BGB § 1711 a.F.; ; BGB § 1711 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 1711 Abs. 2 a.F.; ; FGG § 63 a a.F.; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; GG Art. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; EMRK Art. 6; ; EMRK Art. 8; ; EMRK Art. 8 Abs. 1; ; EMRK Art. 14
- fr-blog.com
Sorgerecht der Väter nicht ehelicher Kinder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 1
Rechtsstellung des sog. biologischen (leiblichen, aber nicht rechtlichen) Vaters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Ausschluss des sog. biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, teilweise verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Ausschluss des sog. biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, teilweise verfassungswidrig
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausschluss des biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, teilweise verfassungswidrig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Ausschluss des sog. biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, teilweise verfassungswidrig
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Köln, 25.01.1994 - 52 X 138/93
- LG Köln, 05.09.1995 - 1 T 657/94
- OLG Köln, 14.06.1996 - 16 Wx 105/96
- AG Leverkusen, 28.02.2001 - 30 (33) F 223/00
- OLG Köln, 30.08.2001 - 14 UF 119/01
- EGMR, 13.06.2002 - 58364/00
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01
- BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 1493/96
- EGMR, 15.05.2008 - 58364/00
Papierfundstellen
- BVerfGE 108, 82
- NJW 2003, 2151
- MDR 2003, 748
- NVwZ 2003, 1503 (Ls.)
- FamRZ 2003, 816
- FamRZ 2008, 2185 (Ls.)
- Rpfleger 2003, 417
Wird zitiert von ... (155) Neu Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Deshalb ist der Gesetzgeber gehalten, die Zuweisung der elterlichen Rechtsposition an der Abstammung des Kindes auszurichten (vgl. BVerfGE 79, 256 ).Im Hinblick auf den Schutz familiärer sozialer Beziehungen aus Art. 6 Abs. 1 GG und den Schutz der Intimsphäre aus Art. 2 Abs. 1 GG ist es ausreichend, aus bestimmten tatsächlichen Umständen und sozialen Situationen auf die Abstammung eines Kindes zu schließen und aufgrund dieser Vermutung die Zuweisung der rechtlichen Elternstellung vorzunehmen, wenn dies in aller Regel zu einem Zusammentreffen von leiblicher und rechtlicher Elternschaft führt (vgl. BVerfGE 79, 256 ).
Ebenso wie das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung in seinem Persönlichkeitsrecht begründet ist (vgl. BVerfGE 79, 256 ), betrifft auch der Wunsch eines Mannes lediglich nach Kenntnis, ob ein Kind von ihm abstammt, sein Selbstverständnis und die Möglichkeit, sich als Individuum nicht nur sozial, sondern auch genealogisch in eine Beziehung zu anderen zu stellen, und damit sein von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschütztes Recht.
Dabei ist nicht maßgeblich, ob die Kinder von den Eltern abstammen und ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 18, 97 ; 79, 256 ).
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Das Elternrecht basiert auf dieser Zuordnung, durch die es zugleich seine Ausrichtung erfährt: Es ist ein Recht, das jedem Elternteil zusteht, aber mit dem gleichwertigen Recht des anderen Elternteils korrespondiert (vgl. BVerfGE 99, 145 ), und das sich auf das Kind bezieht, zu dessen Wohl es auszuüben ist (vgl. BVerfGE 75, 201 ).Wenn aber das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Rechte nur zusammen mit Pflichten vermittelt, kann auch Inhaber dieses Rechts nur sein, wer zugleich die Elternverantwortung trägt, unabhängig davon, ob sich die Elternschaft allein auf Abstammung oder auf Rechtszuweisung gründet (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 201 ; 79, 203 ; 80, 286 ).
Die Trennung eines Kindes von einer bisherigen elterlichen Bezugsperson nimmt ihm ein wichtiges Stück Orientierung und berührt seine Selbstsicherheit und Selbstgewissheit (…vgl. Goldstein/Freud/Solnit, Jenseits des Kindeswohls, 1974/1991, S. 33 ff.; BVerfGE 75, 201 ).
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Andererseits verdeutlicht dies, dass diejenigen, die einem Kind das Leben geben, von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ).Mit dem Elternrecht ist von vornherein als dessen wesensbestimmender Bestandteil die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes verbunden (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 52, 223 ; 61, 358 ).
b) Der rechtliche Vater eines Kindes, der für dieses Elternverantwortung wahrnimmt, ist Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und verliert dieses Recht sowie die damit verbundene Stellung als Vater nicht allein dadurch, dass sich ein anderer Mann als leiblicher Vater des Kindes herausstellt (vgl. BVerfGE 24, 119 ).
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80
Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Mit dem Elternrecht ist von vornherein als dessen wesensbestimmender Bestandteil die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes verbunden (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 52, 223 ; 61, 358 ).Voraussetzung dafür, entsprechend dem Elternrecht Verantwortung für das Kind tragen zu können, ist insofern auch die soziale und personale Verbundenheit zwischen Eltern und Kind (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 103, 89 ).
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Das Elternrecht basiert auf dieser Zuordnung, durch die es zugleich seine Ausrichtung erfährt: Es ist ein Recht, das jedem Elternteil zusteht, aber mit dem gleichwertigen Recht des anderen Elternteils korrespondiert (vgl. BVerfGE 99, 145 ), und das sich auf das Kind bezieht, zu dessen Wohl es auszuüben ist (vgl. BVerfGE 75, 201 ).Vielmehr ist das Kind in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls mit Hilfe Dritter seine eigenen Interessen zu formulieren und in Rechtshandlungen umzusetzen (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 99, 145 ).
- BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
Adoption II
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Der Elternbegriff umfasst nach dem Sprachgebrauch auch die leiblichen Eltern eines Kindes, unabhängig vom Familienstand der Eltern und der Enge der Beziehung zwischen ihnen und dem Kind (vgl. BVerfGE 92, 158 ).Er kann dabei neben der Abstammung auch rechtlichen und sozialen Tatbeständen Bedeutung zumessen (vgl. BVerfGE 92, 158 ).
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Wenn Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG zuvörderst den Eltern die Verantwortung für das Kind überlässt, beruht dies auf der Erwägung, dass sie in gemeinsamer Ausübung dieser Verantwortung in aller Regel die Interessen ihres Kindes am besten wahrnehmen (vgl. BVerfGE 103, 89 ).Voraussetzung dafür, entsprechend dem Elternrecht Verantwortung für das Kind tragen zu können, ist insofern auch die soziale und personale Verbundenheit zwischen Eltern und Kind (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 103, 89 ).
- BVerfG, 04.12.1974 - 1 BvL 14/73
Ehelichkeitsanfechtung
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Sie davor zu bewahren, ist ein gewichtiger Grund, an dem der Ausschluss des biologischen Vaters von der Anfechtung der bestehenden rechtlichen Vaterschaft nach § 1600 BGB zu messen ist (vgl. BVerfGE 38, 241 ).Es ist nahe liegend, dass der Gesetzgeber zum damaligen Zeitpunkt an die Konstellation, dass ein leiblicher, aber nicht rechtlicher Vater eine Beziehung zum Kind hat und diese aufrechtzuerhalten sucht, nicht gedacht hat, wurde doch angenommen, dass der Erzeuger eines nichtehelichen Kindes häufig kein eigenes Interesse an seinem Kind habe (vgl. BVerfGE 38, 241 zur Anfechtung der Ehelichkeit).
- BGH, 20.01.1999 - XII ZR 117/97
Voraussetzungen der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Im Übrigen habe der Bundesgerichtshof (FamRZ 1999, S. 716) bereits ausgeführt, dass der Gesetzgeber die positive Vaterschaftsfeststellung bewusst auf die Fälle beschränkt habe, in denen keine anderweitige Vaterschaft besteht.Hinsichtlich eines Anfechtungsrechts des biologischen Vaters hat der Bundesgerichtshof auf sein Urteil vom 20. Januar 1999 (FamRZ 1999, S. 716) Bezug genommen.
- BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Wenn aber das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Rechte nur zusammen mit Pflichten vermittelt, kann auch Inhaber dieses Rechts nur sein, wer zugleich die Elternverantwortung trägt, unabhängig davon, ob sich die Elternschaft allein auf Abstammung oder auf Rechtszuweisung gründet (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 201 ; 79, 203 ; 80, 286 ).Voraussetzung dafür, entsprechend dem Elternrecht Verantwortung für das Kind tragen zu können, ist insofern auch die soziale und personale Verbundenheit zwischen Eltern und Kind (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 103, 89 ).
- OLG Köln, 30.08.2001 - 14 UF 119/01
Familienrecht; Eine positive Vaterschaftsfeststellungsklage des (angeblichen) …
- OLG Köln, 14.06.1996 - 16 Wx 105/96
- LG Köln, 05.09.1995 - 1 T 657/94
- BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
Augstein
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87
Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in …
- BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung …
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich …
- BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Gemeinsamer Familienname
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
- BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
Zusammenveranlagung
- BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89
Ehelichkeitsanfechtung
- BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Schulgebet
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
Die leibliche und seelische Entwicklung der Kinder findet in der Familie und der elterlichen Erziehung eine wesentliche Grundlage (vgl. BVerfGE 80, 81 ; 108, 82 ).Für das Kindeswohl spielen auch die in der Familie gegebenen Verwandschaftsverhältnisse, Rollenverteilungen und sozialen Zuordnungen eine wichtige Rolle (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 108, 82 ).
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Das Kindeswohl ist wesensbestimmender Bestandteil des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 108, 82 ).Die verfassungsrechtliche Anerkennung der Elternschaft zweier gleichgeschlechtlicher Personen hat das Bundesverfassungsgericht nicht mit der Feststellung ausschließen wollen, der Umstand, dass ein Kind nur von einem Elternpaar abstammen könne, lasse darauf schließen, dass der Verfassungsgeber nur einem Elternpaar das Elternrecht für ein Kind habe zuweisen wollen (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Beim Nebeneinander von zwei Vätern, denen zusammen mit der Mutter jeweils die gleiche grundrechtlich zugewiesene Elternverantwortung für das Kind zukäme, nähme die Schwierigkeit zu, elterliche Verantwortung personell festzumachen; zudem wären Rollenkonflikte und Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Eltern gleichsam angelegt, die negativen Einfluss auf die Entwicklung des Kindes nehmen könnten (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Einfachrechtlich können biologische und rechtliche Vaterschaft etwa infolge der bürgerlichrechtlichen Vaterschaftsvermutung bei der ehelichen Geburt eines Kindes (§ 1592 Nr. 1 BGB) und infolge einer Vaterschaftsanerkennung (§ 1592 Nr. 2 BGB) auseinanderfallen; verfassungsrechtliche Elternschaft wird hier grundsätzlich auch dem "nur-rechtlichen Vater" zugesprochen (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
a) Träger des verfassungsrechtlichen Elternrechts können Personen sein, die in einem durch Abstammung (vgl. BVerfGE 108, 82 m.w.N.) oder durch einfachgesetzliche Zuordnung (vgl. BVerfGE 108, 82 m.w.N.) begründeten Elternverhältnis zum Kind stehen.
Zwar misst das Grundgesetz der sozialen Eltern-Kind-Beziehung verfassungsrechtliche Bedeutung bei: Konkurriert ein leiblicher Elternteil mit dem bisherigen rechtlichen Elternteil um die einfachrechtliche Zuweisung der Elternposition, kann das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung zum Kind von Verfassungs wegen über diese Zuweisung entscheiden, weil auch die soziale und personale Verbundenheit zwischen Eltern und Kind Voraussetzung dafür ist, entsprechend dem Elternrecht Verantwortung für das Kind tragen zu können (vgl. BVerfGE 108, 82 m.w.N.).
a) Die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern ist als Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 79, 256 ; 108, 82 ).
Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG reicht insofern über das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG hinaus, als er auch Familiengemeinschaften im weiteren Sinne einbezieht (vgl. zur Pflegefamilie BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ; zur Stieffamilie BVerfGE 18, 97 ; 79, 256 ), die als "soziale Familien" vom Bestehen rechtlicher Elternschaft unabhängig sind (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ; 80, 81 ; 99, 216 ; 108, 82 ).
Für den Schutz durch das Familiengrundrecht kommt es nicht darauf an, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht; der Familienschutz schließt auch die nichteheliche Familie ein (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 18, 97 ; 45, 104 ; 79, 256 ; 108, 82 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
So sind Regeln und rechtsförmige Verfahren erforderlich, die auch für nichtehelich geborene Kinder klären, wer rechtlich als Vater des Kindes anzuerkennen und damit Rechtsträger des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 108, 82 ).Hierdurch würde nicht nur dem väterlichen Elternrecht Rechnung getragen, sondern der Vater eines nichtehelichen Kindes würde auch mehr in die Pflicht zur Pflege und Erziehung seines Kindes genommen, die mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verbunden ist (vgl. BVerfGE 108, 82 ; 121, 69 ).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
- BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen …
Die Vorschrift gehört zu den Abstammungsregeln der §§ 1591 ff. BGB, die die Eltern-Kind-Zuordnung zu einer Mutter und einem Vater zum Gegenstand haben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 11 ff. …und vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1885 Rn. 25 f.; BVerfG FamRZ 2003, 816, 818 f.; vgl. auch Reinhardt RPflStud 2018, 33, 34 f.).Die Vaterschaft kraft Ehe beruht mithin darauf, dass diese rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung auch die tatsächliche Abstammung regelmäßig abbildet (vgl. etwa BVerfG FamRZ 2003, 816, 818;… BeckOGK/Balzer [Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ 2016, 8, 12;… Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1; Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1895 f.; Helms StAZ 2018, 33, 34).
Diese Verfassungsnorm schützt die Familie als tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern unabhängig davon, ob die Kinder von den Eltern abstammen oder ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden, und gewährt ein Recht auf familiäres Zusammenleben und auf Umgang (BVerfG FamRZ 2003, 816, 821; FamRZ 2010, 1621; FamRZ 2013, 521, 525 f.).
Grundrechtsträger sind insoweit nur die leiblichen oder rechtlichen Eltern eines Kindes (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 816, 819 f.; FamRZ 2010, 1621).
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
Die Möglichkeit, sich als Individuum nicht nur sozial, sondern auch genealogisch in eine Beziehung zu anderen zu setzen, wird deshalb vom Schutz des Persönlichkeitsrechts mit umfasst und begründet aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ein Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung ebenso wie es einem Mann das Recht auf Kenntnis einräumt, ob ein Kind von ihm abstammt (vgl.BVerfGE 108, 82 ).(3) Der Gesetzgeber ist zwar nicht verpflichtet, die rechtliche Anerkennung der Elternschaft stets von der Prüfung abhängig zu machen, von wem das Kind im Einzelfall abstammt (vgl.BVerfGE 108, 82 ).
Im Hinblick auf den Schutz familiärer sozialer Beziehungen aus Art. 6 Abs. 1 GG und den Schutz der Intimsphäre aus Art. 2 Abs. 1 GG ist es ausreichend, aus bestimmten tatsächlichen Umständen und sozialen Situationen, vor allem auch einer bestehenden Ehe, auf die Abstammung eines Kindes zu schließen und aufgrund dieser Vermutung die Zuweisung der rechtlichen Elternschaft vorzunehmen, wenn dies in aller Regel zu einem Zusammentreffen von leiblicher und rechtlicher Elternschaft führt (vgl.BVerfGE 108, 82 unter Bezugnahme auf 79, 256 ).
Sein Ziel wie seine Anforderungen sind nicht auf die Durchsetzung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beschränkt, sondern dienen der Umsetzung des in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltenen Gebots, möglichst eine Übereinstimmung von biologischer und rechtlicher Vaterschaft zu erreichen (vgl.BVerfGE 108, 82 ).
a) Damit steht hier, anders als bei der bloßen Kenntniserlangung über die Abstammung eines Kindes, dem von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Interesse des rechtlichen Vaters, sich von der Vaterschaft zu lösen, wenn sich herausstellt, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, das von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Interesse eines Kindes am Erhalt seiner rechtlichen und sozialen familiären Zuordnung gegenüber (vgl.BVerfGE 38, 241 ; 108, 82 ).
Das betrifft auch die Mutter des Kindes, deren Interesse am Bestand der familiären rechtlichen Beziehungen ebenfalls von Art. 6 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl.BVerfGE 108, 82 ).
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10
Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig
Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch im Jahr 2003, es verstoße gegen Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, dem biologischen, aber nicht rechtlichen Vater eines Kindes ausnahmslos das Anfechtungsrecht zu verweigern (BVerfGE 108, 82 ff.).Der Gesetzgeber hatte bei der Regelung der Anfechtung durch den biologischen Vater mit der Aufnahme dieses Negativmerkmals (§ 1600 Abs. 2 BGB) im Wesentlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der bestehenden rechtlichen Familie umgesetzt (vgl. BVerfGE 108, 82).
Das Negativmerkmal der sozial-familiären Beziehung zum rechtlichen Vater dient im Interesse des Kindes dem Schutz der bestehenden sozialen Familie (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
- OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20
Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung …
Da die genetische Abstammung bzw. Zeugung des Kindes "weniger offenkundig" ist, wird die Zuordnung an äußerliche Kriterien bzw. "tatsächliche Umstände oder soziale Situationen" angeknüpft, die erkennbar eine große Wahrscheinlichkeit der genetischen Verbindung versprechen (BVerfGE 79, 256 ff. = FamRZ 1981, 255; BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 818 [Rn. 56];… Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 7. Aufl., § 52 Rn. 2, 27).Auch die begrenzte Möglichkeit des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, die bestehende rechtliche Vaterschaft nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB unter den Voraussetzungen der Abs. 2 und 3 anfechten zu können, wenn eine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater nicht besteht, stellt die gesetzliche Wertung für die Zuordnung des Mannes, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit deren Zustimmung die Vaterschaft anerkannt hat, nicht infrage, sondern will insbesondere zum Wohl des Kindes das bestehende Familiengefüge erhalten (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2013, 816, 821 [Rn. 74 ff.]) und nicht auflösen.
Die den Eltern gegenüber ihrem Kind obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ist als dessen wesensbestimmender Bestandteil mit ihrem Elternrecht verbunden (BVerfGE 24, 119 ff. = FamRZ 1968, 578, 584; BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 819 [Rn. 60]).
In erster Linie geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG die leiblichen Eltern sind (BVerfGE 79, 256 ff. = FamRZ 1989, 255; BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 819 [Rn. 60];… BeckOK/Uhle Art. 6 Rn. 58a f.;… Jestaedt/Reimer in: BK Art. 6 Rn. 214 ff;… Badura in: Maunz/Dürig/Herzog, Art. 6 Rn. 99;… Sachs/v.Coelln, 8. Aufl., Art. 6 Rn. 54;… Robbers in: v.Mangold/Klein/Starck, 7. Aufl., Art. 6 Rn. 163).
In seiner weiteren Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht auch den leiblichen, nicht rechtlichen Vater als Träger des Elternrechts den Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG zugewiesen, allerdings im Hinblick auf eine hierzu in Konkurrenz tretende rechtlich Vaterschaft nur beschränkt (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816 ff.).
Das Bundesverfassungsgericht hat daneben die von der Rechtsordnung anerkannte und gewährleistete Befugnis und Verantwortlichkeit der Eltern als tragenden Gesichtspunkt umschrieben, sodass vom personellen Schutzbereich des Elternrechts neben den leiblichen Eltern auch die rechtlichen Eltern erfasst sind, denen durch gesetzliche Regelungen Elternrechte zugewiesen sind (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 819 [Rn. 60, 63];… Robbers in: v.Mangold/Klein/Starck, 8. Aufl., Art. 6 GG Rn. 166;… v.Münch/Heiderhoff, 7. Aufl., Art. 6 Rn. 112, 116 f.).
Zum anderen - und für den vorliegenden Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung - kann hieraus gefolgert werden, "dass diejenigen, die einem Kind das Leben gegeben, von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 818 [Rn. 55]; BVerfGE 24, 119, 150 = FamRZ 1968, 578, 585).
Daher mache "die Abstammung wie die sozial-familiäre Verantwortungsgemeinschaft gleichermaßen den Gehalt von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG aus (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 820 [Rn. 71]).
Zugleich folgt aus dem zum Wohle des Kindes auszuübenden Elternrecht, dass dieses nur einem Elternpaar zugewiesen werden kann, denn die Ausübung elterlicher Verantwortung bedürfe einer klaren Zuweisung der Elternrolle (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 819 [Rn. 59]).
Dass den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1GG "zuvörderst" die Verantwortung für ihr Kind überlassen wird, beruht darauf, dass sie "in gemeinsamer Ausübung dieser Verantwortung in aller Regel die Interessen ihres Kindes am besten wahrnehmen werden." Um eine effektive Wahrnehmung der Elternverantwortung zu gewährleisten und Kompetenzkonflikte zu verhindern, muss daher die Zuweisung der Elternrechte im Sinne des sachlichen Schutzbereichs einfach gesetzlich klar geregelt werden (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 819 [Rn. 62]).
In vergleichbarer Weise hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 825 [Rn. 123, 71]) den Gesetzgeber verpflichtet, für den leiblichen, nicht rechtlichen Vater, der in den personellen Schutzbereich des Elternrechts einbezogen ist, gesetzliche Regelungen zur Einbeziehung in den Kreis der anfechtungsberechtigten Personen zu schaffen.
- BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 673/17
Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien …
Die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern ist als Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 79, 256 ; 108, 82 ).Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG reicht insofern über das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG hinaus, als er auch Familiengemeinschaften im weiteren Sinne einbezieht, die als soziale Familien von einer rechtlichen Elternschaft unabhängig sind (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ; 80, 81 ; 99, 216 ; 108, 82 ; 133, 59 ).
Für den Schutz durch das Familiengrundrecht kommt es nicht darauf an, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht; der Familienschutz schließt auch die nichteheliche Familie ein (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 18, 97 ; 45, 104 ; 79, 256 ; 108, 82 ).
- BFH, 05.12.2019 - II R 5/17
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom …
Konsequenz der gesetzlichen Vermutungsregelung ist, dass leibliche und rechtliche Vaterschaft im Einzelfall auseinanderfallen können (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01, BVerfGE 108, 82, unter C.I.1.a, b, 3.a, und vom 13.10.2008 - 1 BvR 1548/03, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 423, unter II.1., jeweils m.w.N.).Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert dem leiblichen Vater danach nicht das Elternrecht, sondern nur einen verfahrensrechtlichen Zugang zu jenem Recht (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 108, 82, unter C.I.1.
b) Träger des Elternrechts ist, wer --ggf. infolge eines solchen Verfahrens-- rechtlicher Vater eines Kindes ist (z.B. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 108, 82, unter C.I.2.b, und vom 20.09.2006 - 1 BvR 1337/06, FamRZ 2006, 1661, unter II.2.a).
Es findet seine Ursache vielmehr in der Rechtstradition, die Vaterschaft aufgrund bestimmter sozialer Sachverhalte zu vermuten, darauf die rechtliche Zuordnung des Kindes zu stützen und nur dann im Einzelfall die leibliche Vaterschaft als Grundlage für die rechtliche festzustellen, wenn die gesetzliche Vermutung nicht mehr trägt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 108, 82, unter C.I.2.a und III.1.a).
Für diesen Fall hat das BVerfG aus Art. 6 Abs. 1 GG aber lediglich ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters abgeleitet (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 108, 82, unter C.II.1. und III.1.b; vom 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10, FamRZ 2014, 191, Rz 5, und in FamRZ 2015, 817, Rz 7).
- BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14
Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen …
- BGH, 15.11.2017 - XII ZB 389/16
Keine Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vaters bei Bestehen einer …
- BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen …
- BGH, 24.03.2021 - XII ZB 364/19
Vaterschaftsanfechtung - Wann muss die Vater-Kind-Beziehung vorliegen?
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden …
- BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03
Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten …
- BGH, 15.05.2013 - XII ZR 49/11
Anfechtung der Vaterschaft durch den sogenannten biologischen Vater auch im Fall …
- BGH, 18.02.2015 - XII ZB 473/13
Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter bei verweigerter Angabe …
- BVerfG, 12.08.2019 - 1 BvR 1742/18
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Zurückweisung eines …
- BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 52/06 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug …
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
- KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20
Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung …
- BVerfG, 13.10.2008 - 1 BvR 1548/03
Keine Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Elternrechts durch …
- FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
- BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der …
- BGH, 06.12.2006 - XII ZR 164/04
Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen durch den leiblichen Vater
- OVG Hamburg, 20.03.2018 - 1 Bs 25/18
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; familiäre Einheit zwischen …
- BGH, 18.10.2017 - XII ZB 525/16
Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater
- BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03
Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten …
- BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 2814/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2020 - 3 B 31.19
Anerkennung der Vaterschaft; Missbräuchlichkeit; Zustimmungserklärung der Mutter; …
- BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10
Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von …
- BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 562/13
Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung …
- BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01
Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer …
- BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des § …
- BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15
Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als …
- BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvL 15/09
Richtervorlage zu § 9 Abs. 7 LPartG unzulässig
- EGMR, 22.03.2012 - 45071/09
Vaterschaftsprozess: Klagen leiblicher Väter abgewiesen
- OLG Karlsruhe, 12.12.2006 - 2 UF 206/06
Umgangsrecht des biologischen Vaters
- OLG Hamm, 20.07.2016 - 12 UF 51/16
Sozial-familiäre; Vaterschaft
- BVerfG, 20.09.2006 - 1 BvR 1337/06
Keine Verletzung des Elternrechts aus Art 6 Abs 2 S 1 GG und des Rechts aus Art 6 …
- BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
Adoptionssache: Antrag auf Aufhebung der Adoption innerhalb der Dreijahresfrist; …
- EGMR, 22.03.2012 - 23338/09
Vaterschaftsprozess: Welchen Papa braucht das Kind?
- OLG Celle, 27.11.2015 - 10 WF 303/15
Anforderungen an die Feststellung einer sozial-familiären Beziehung i.S. von § …
- EGMR, 05.06.2014 - 31021/08
Deutsche Mutter fordert vergeblich Kontakt zu adoptierten Töchtern
- BGH, 09.02.2005 - XII ZB 40/02
Recht des leiblichen, nicht aber juristischen Vaters auf Umfang mit dem Kind
- OLG Frankfurt, 08.07.2019 - 1 UF 1/19
Sozial-familiäre Beziehung gem. § 1600 Abs. 2 BGB
- OLG Celle, 12.10.2020 - 21 WF 87/20
Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Vaterschaft zu einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 19 A 2/14
Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises für einen von einer indischen …
- OLG Köln, 30.11.2009 - 16 Wx 94/09
Frau wird "Vater" im Sinne des Gesetzes
- BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung
- OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 UF 61/18
Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil trotz Vorliegens einer …
- BGH, 04.07.2007 - XII ZB 68/04
Beiladung des biologischen Vaters im Vaterschaftsanfechtungsprozess
- BVerfG, 20.06.2017 - 2 BvR 345/17
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
- BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare …
- OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 5 UF 217/10
Umgangsrecht für ein in einer Lebenspartnerschaft geborenes Kind nach Trennung …
- VG Köln, 13.11.2013 - 10 K 2043/12
Keine deutsche Staatsangehörigkeit für Kind einer Leihmutter mit ungeklärter …
- BGH, 27.06.2012 - XII ZR 89/10
Anfechtung der Vaterschaft: Verfassungsmäßigkeit des behördlichen …
- BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen …
- OLG Saarbrücken, 11.12.2017 - 6 UF 110/17
Zeugung eines Kindes im Wege heterologer Insemination: Kindeswohldienlichkeit der …
- BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08
Rechtmäßigkeit der gegen den zumindest rechtlichen Vater angeordneten …
- BGH, 04.07.2007 - XII ZB 224/03
Rechtsstellung eines als Erzeuger des Kindes in Betracht kommenden Mannes im …
- OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 37/21
Feststellung einer biologischen Vaterschaft; Feststellungsinteresse des …
- BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10
Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater …
- BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Keine Waisenversorgung bei Tod eines Partners einer nichtehelichen …
- BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde bezüglich eines kombinierten …
- OLG Köln, 27.08.2014 - 2 Wx 222/14
Eintragung der genetischen Mutter im Geburtenregister
- OLG Dresden, 12.10.2011 - 21 UF 581/11
Umgang; Adoption; Geschwister
- OLG Köln, 17.05.2011 - 14 UF 160/10
Anfechtung der Vaterschaft durch einen Samenspender
- BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03
Versagung eines Umgangsrechts des (nur) leiblichen Vaters verletzt nur bei …
- BVerfG, 13.07.2022 - 1 BvR 580/22
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf …
- OLG Hamm, 17.03.2016 - 2 WF 31/16
Bezugsperson, sozial-familiäre Beziehung, Verlobter der Kindesmutter
- KG, 19.12.2019 - 13 UF 120/19
Kein Umgangsrecht des biologischen Vaters bei Zustimmung zu einer Adoption
- OLG München, 30.07.2015 - 31 Wx 425/14
Keine Namenstilgung nach Anerkennung durch biologischen Vater
- VG Neustadt, 02.10.2015 - 4 K 292/15
Adoptionsvermittlung - Stellung des Jugendamtes - Auskunftsrecht des leiblichen …
- OLG Hamm, 14.02.2007 - 11 UF 210/06
Kann der vermeintliche Vater den für ein sog. "Kuckuckskind" geleisteten …
- OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 2 UF 386/05
Zum Umgangs- und Informationsrecht des biologischen Vaters bei bestehender …
- OLG Dresden, 02.05.2018 - 3 W 292/18
- BGH, 27.06.2012 - XII ZR 90/10
Vorlagefrage des BGH an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die …
- BVerfG, 12.05.2006 - 1 BvR 254/06
Verletzung von Art 6 Abs 1 GG durch Stattgabe einer Räumungsklage, ohne die …
- OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 UF 61/18B
- OLG Hamm, 04.01.2016 - 12 UF 145/15
Begriff der sozial-familiären Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem …
- OLG Celle, 22.07.2011 - 15 UF 85/11
Rechtstellung des biologischen Vaters im Hinblick auf eine mögliche …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2004 - 13 S 990/04
Abschiebungshindernis des mitsorgeberechtigten Vaters
- OLG Oldenburg, 11.03.2004 - 11 UF 11/04
Anspruch auf Feststellung der Nichtabstammung vom gesetzlichen Vater; Berechtigte …
- OLG Brandenburg, 14.10.2016 - 10 UF 17/16
Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsantrag des aus der Vaterrolle verdrängen …
- OLG Karlsruhe, 21.03.2016 - 2 WF 31/16
Vaterschaftsanfechtung: Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtung …
- OLG Nürnberg, 12.05.2014 - 11 WF 1596/13
Entscheidung zur Auswahl des Vormunds: Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern; …
- OLG Düsseldorf, 15.09.2003 - 8 UF 14/03
Umgangsrecht des biologischen Vaters
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 13 S 2157/06
Zum rechtlichen Ausreisehindernis für einen sog. de-facto-Vater als Bezugsperson
- OLG Bremen, 27.08.2012 - 4 UF 89/12
Umgangsrecht einer Tante des Kindes
- EGMR, 18.03.2008 - 33375/03
H.-G. H. gegen Deutschland
- OLG Brandenburg, 05.09.2011 - 9 UF 134/10
Vaterschaftsanfechtung: Fristbeginn für eine behördliche Anfechtung; Darlegungs- …
- OLG Celle, 24.11.2004 - 15 UF 2/04
Erstattungsanspruch eines mit der Kindesmutter nicht verheirateten Scheinvaters …
- BGH, 17.02.2010 - XII ZA 40/09
Vaterschaftsanfechtung bei sozial-familiärer Beziehung des Vaters mit seinem mit …
- OLG Stuttgart, 21.03.2006 - 15 UF 4/06
Umgangsrecht der leiblichen Mutter nach Erteilung der Einwilligung zur Adoption
- OLG Zweibrücken, 08.04.2021 - 6 UF 19/21
Voraussetzungen der Vaterschaftsanfechtung des leiblichen Vaters; …
- LG Saarbrücken, 15.04.2008 - 9 O 320/07
Schadensersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wegen …
- OLG Frankfurt, 09.01.2007 - 3 UF 124/06
Vaterschaftsanfechtung: Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des …
- BGH, 21.05.2010 - XII ZR 90/10
- OLG Zweibrücken, 08.03.2016 - 2 UF 9/16
Vaterschaftsfeststellungsverfahren des biologischen Vaters: Berufung der Mutter …
- OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14
Bestellung des Jugendamtes zum Vormund eines minderjährigen Kindes: …
- OLG Rostock, 30.10.2004 - 10 WF 76/04
Voraussetzungen des Umgangsrechts der Großeltern mit dem Enkelkind; …
- OLG Bremen, 07.02.2020 - 4 UF 131/19
Umgangsrecht der Geschwister eines Elternteils
- OLG Nürnberg, 24.08.2018 - 11 WF 901/18
Keine Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen die Ablehnung der Entlassung des …
- VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen
- VG Stuttgart, 08.08.2007 - 2 K 3070/07
Schutz der Vater-Kind-Beziehung im Ausländerrecht
- AG München, 11.11.2021 - 542 F 6701/21
Verfassungskonforme Auslegung, Abstammungsrecht, Eltern-Kind-Verhältnis, …
- OLG Schleswig, 23.03.2021 - 15 UF 148/20
Zeitpunkt der sozial-familiären Beziehung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren; …
- OLG Brandenburg, 12.05.2015 - 10 UF 28/14
Voraussetzungen des Vaterschaftsanfechtungsrechts des biologischen Vaters
- OLG Oldenburg, 28.06.2010 - 13 UF 12/10
Rechtstellung des biologischen Vaters gegenüber der Kindesmutter; Anspruch auf …
- OVG Niedersachsen, 19.12.2005 - 11 ME 359/05
Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; ausländischer Elternteil; Ausübung; …
- SG Hannover, 01.11.2016 - S 54 AS 697/16
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender Bedarf - Kosten der …
- OLG Nürnberg, 06.11.2012 - 11 UF 1141/12
Berechtigung des potentiellen leiblichen Vaters zur Vaterschaftsanfechtung; …
- OVG Hamburg, 17.06.2008 - 4 Bs 76/08
Ausländer; Abschiebung; Berücksichtigung eines Umgangsrechts mit leiblichem Kind
- OLG Celle, 26.07.2004 - 10 UF 147/04
Berechtigung zur Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann der an Eides statt …
- VG Schleswig, 06.03.2018 - 11 B 35/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VerfGH Bayern, 21.10.2008 - 113-VI-07
Erhebung eines Kurbeitrags von Eltern, die ihr Kind bei einem Klinikaufenthalt …
- OLG Dresden, 24.09.2020 - 21 UF 385/20
Beteiligung eines Vaterschaftsprätendenten am Adoptionsverfahren
- KG, 03.11.2014 - 3 UF 65/14
Vaterschaftsanfechtungverfahren: Anfechtungsrecht des vermeintlichen biologischen …
- OVG Bremen, 20.09.2013 - 1 B 143/13
Duldungsanspruch und Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis …
- OLG Karlsruhe, 21.01.2010 - 2 UF 69/08
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Nichtbestehen einer sozial-familiären Beziehung …
- OLG Karlsruhe, 28.08.2023 - 5 UF 125/22
Aufhebung des Aufnahmeverhältnisses wegen fehlender Beteiligung des potentiellen …
- VG Münster, 26.11.2019 - 8 L 1025/19
Verteilung Zuweisung landesintern
- OLG Hamm, 09.11.2010 - 2 WF 201/10
Stiefmütterlicher Umgang
- VG Arnsberg, 15.12.2022 - 5 K 4118/19
- VGH Bayern, 16.08.2018 - 10 CE 18.1335
Anspruch auf Erteilung einer Duldung
- VG München, 20.06.2018 - M 25 E 18.1977
Tatsächlich gelebte Familiengemeinschaft
- OLG Bremen, 31.10.2006 - 4 WF 110/06
Erstreiten der Vaterschaft durch den leiblichen - aber nicht rechtlichen - Vater
- OLG Celle, 18.05.2004 - 21 UF 67/04
"Vorrang" der sozialen Familie; Umgangsrecht der vermeintlich leiblichen …
- OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 6 WF 91/04
Unterhaltsregress des Scheinvaters: Ausschluss einer Inzidentprüfung der …
- VG Gelsenkirchen, 09.11.2016 - 15 K 400/15
Ausländischer Studienabschluss; Ehegatte; teleologische Reduktion
- OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 4 ME 14/10
Sozial-familiäre Beziehung zwischen einem biologischem Vater und seinem Kind als …
- OLG Hamm, 03.07.2007 - 7 UF 288/06
- FG Schleswig-Holstein, 19.01.2007 - 3 V 235/06
Erbschaftsteuerliche Einordnung von eingetragenen Lebenspartnern in die …
- VG Frankfurt/Main, 30.06.2005 - 1 E 863/05
Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung, Abschiebung, Ausreise, rechtliche …
- VG Frankfurt/Main, 01.12.2004 - 1 E 758/04
Aufenthaltserlaubnis; rechtsmissbräuchliche Anerkennungserklärung
- FG Sachsen-Anhalt, 14.02.2023 - 5 K 547/21
Absetzungsfähigkeit der Kosten eines Steuerpflichtigen auf Grund einer …
- VG München, 19.05.2021 - M 24 E 21.2595
Aussetzen einer Abschiebung wegen bevorstehender Vaterschaft und …
- VG Cottbus, 19.12.2016 - 4 L 639/16
Aussetzung der Abschiebung wegen eines anhängigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2004 - 18 B 1678/04
Anspruch auf Duldung aufgrund der Absicht einer erneuten Eheschließung mit einer …
- OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 173/04
Anspruch des tatsächlichen Vaters auf Erstattung von Unterhaltsleistungen gegen …
- OVG Hamburg, 25.08.2003 - 1 Bs 227/03
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …
- VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- VG München, 11.10.2010 - M 24 S 10.3117
Zuzug von Kindern aus ausländischer erster Ehe der Mutter, die in zweiter Ehe …
- SG Lüneburg, 03.11.2009 - S 7 AL 126/08
Wichtiger Grund für die grob fahrlässige Herbeiführung von Arbeitslosigkeit …
- VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
Wirkung, aufschiebende; Zweifel, ernstliche; Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit …
- VG Freiburg, 04.04.2007 - 4 K 515/07
Besonderer Ausweisungsschutz bei familiärer Lebensgemeinschaft
- VG Darmstadt, 08.11.2006 - 8 G 1411/05
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2004 - 18 B 1284/03
Anhaltspunkte für die erforderliche Erziehungsgemeinschaft zwischen einem Vater …
- VG Stuttgart, 22.05.2020 - 11 K 345/20
Kein Aufenthaltsrecht eines biologischen Vaters ohne Vaterschaftsanfechtung
- VGH Bayern, 29.05.2015 - 21 C 15.30100
Landesinterne Umverteilung; Prozesskostenhilfe
- VG Frankfurt/Oder, 09.05.2008 - 5 L 282/07
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …
- VG München, 11.03.2022 - M 24 E 22.1432
Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung
- VG München, 22.03.2012 - M 24 K 11.2138
Ausweisung wegen Ermessensdefizits rechtswidrig
Rechtsprechung
EuGH, 20.03.2003 - C-187/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung über Altersteilzeitarbeit - Richtlinie 76/207/EWG - Mittelbare Diskriminierung - Objektive Rechtfertigung
- Europäischer Gerichtshof
Kutz-Bauer
- EU-Kommission
Helga Kutz-Bauer gegen Freie und Hansestadt Hamburg.
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung über Altersteilzeitarbeit - Richtlinie 76/207/EWG - Mittelbare Diskriminierung - Objektive Rechtfertigung
- EU-Kommission
Helga Kutz-Bauer gegen Freie und Hansestadt Hamburg
Sozialvorschriften
- IWW
- Wolters Kluwer
Sozialpolitik; Gleichbehandlung von Männern und Frauen; Regelung über Altersteilzeitarbeit; Mittelbare Diskriminierung; Objektive Rechtfertigung
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
Richtlinie 76/207/EWG
- rechtsportal.de
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung über Altersteilzeitarbeit - Richtlinie 76/207/EWG - Mittelbare Diskriminierung - Objektive Rechtfertigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nomos.de , S. 4 (Kurzinformation)
Mittelbare Diskriminierung - Regelung über Altersteilzeitarbeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Das Altersteilzeitgesetz diskriminiert Frauen
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kutz-Bauer
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Hamburg - Auslegung der Artikel 2 Absatz 1 und 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur ...
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 03.05.2000 - 11 Ca 355/99
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00
- EuGH, 20.03.2002 - C-187/00
- EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2151 (Ls.)
- EuZW 2003, 276
- NZA 2003, 506
- DVBl 2003, 792
- BB 2003, 1184
Wird zitiert von ... (93) Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 09.02.1999 - C-167/97
Seymour-Smith und Perez
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Hierzu ist in Anbetracht aller maßgeblichen Umstände und unter Prüfung der Frage, ob sich die mit den fraglichen Vorschriften verfolgten Ziele durch andere Mittel erreichen lassen, zu untersuchen, ob diese Ziele nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben und ob die streitigen Vorschriften ein geeignetes Mittel zur Erreichung dieser Ziele sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-167/97, Seymour-Smith und Perez, Slg. 1999, I-623, Randnr. 72).Da der Gerichtshof jedoch die Fragen des vorlegenden Gerichts sachdienlich zu beantworten hat, kann er auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise geben, die dem vorlegenden Gericht die Entscheidung ermöglichen (vgl. Urteile Hill und Stapleton, Randnr. 36, und Seymour-Smith und Perez, C-167/97, Randnr. 68).
Der Gerichtshof hat anerkannt, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Befugnis über einen weiten Beurteilungsspielraum verfügen (vgl. Urteil Seymour-Smith und Perez, Randnr. 74).
Jedoch darf der Beurteilungsspielraum, über den die Mitgliedstaaten im Bereich der Sozialpolitik verfügen, nicht dazu führen, dass ein tragender Grundsatz des Gemeinschaftsrechts wie der der Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern ausgehöhlt wird (vgl. Urteil Seymour-Smith und Perez, Randnr. 75).
52 und 56, und Urteil Seymour-Smith und Perez, Randnr. 40).
- EuGH, 07.02.1991 - C-184/89
Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Die Beklagte begnügt sich zur zweiten Frage mit einem Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297), in dem es ebenfalls darum gegangen sei, welche Folgen es habe, wenn ein nationales Gericht die Unvereinbarkeit einer Tarifvereinbarung mit einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung - in der diesem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) - feststelle.Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass im Fall einer mittelbaren Diskriminierung durch eine Bestimmung eines Tarifvertrags die Angehörigen der dadurch benachteiligten Gruppe Anspruch auf die gleiche Behandlung wie die übrigen Arbeitnehmer haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 19, und Nimz, Randnr. 18).
Es wäre nämlich mit dem Wesen des Gemeinschaftsrechts unvereinbar, wenn dem nationalen Gericht die uneingeschränkte Befugnis abgesprochen würde, unmittelbar bei der ihm obliegenden Anwendung des Gemeinschaftsrechts Bestimmungen eines Tarifvertrags außer Anwendung zu lassen, die die volle Wirksamkeit der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften möglicherweise behindern (vgl. Urteil Nimz, Randnr. 20).
- EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
Hill und Stapleton
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Etwas anderes würde nur gelten, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Gruppen von Arbeitnehmern durch objektive Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31; vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-243/95, Hill und Stapleton, Slg. 1998, I-3739, Randnr. 34, und vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-226/98, Jørgensen, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29).Da der Gerichtshof jedoch die Fragen des vorlegenden Gerichts sachdienlich zu beantworten hat, kann er auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise geben, die dem vorlegenden Gericht die Entscheidung ermöglichen (vgl. Urteile Hill und Stapleton, Randnr. 36, und Seymour-Smith und Perez, C-167/97, Randnr. 68).
Die Beklagte kann weder als Hoheitsträger noch als Arbeitgeber eine Diskriminierung, die aus der Regelung über Altersteilzeitarbeit folgt, allein damit rechtfertigen, dass die Beseitigung einer solchen Diskriminierung mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil Hill und Stapleton, Randnr. 40).
- EuGH, 26.02.1986 - 152/84
Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207, der hinsichtlich der Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlassungsbedingungen jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet, ist, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, hinreichend genau, um von einem Rechtsbürger dem Mitgliedstaat gegenüber in Anspruch genommen und von einem nationalen Gericht angewandt werden zu können, um die Anwendung jeder nationalen Bestimmung, die Artikel 5 Absatz 1 nicht entspricht, auszuschließen (vgl. Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall I, Slg. 1986, 723, Randnrn.Im Übrigen wäre ein Rechtsbürger wie die Klägerin in der Lage, Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 gegenüber einem Hoheitsträger wie der Beklagten geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile Marshall I, Randnr. 49, und vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-188/89, Foster, Slg. 1990, I-3313, Randnrn.
- EuGH, 12.07.1990 - C-188/89
Foster u.a. / British Gas
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Außerdem ist hervorzuheben, dass nach ständiger Rechtsprechung Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, vom Einzelnen vor den nationalen Gerichten dem Mitgliedstaat gegenüber geltend gemacht werden können (vgl. insbesondere Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-188/89, Foster u. a., Slg. 1990, I-3313, Randnr. 16).Im Übrigen wäre ein Rechtsbürger wie die Klägerin in der Lage, Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 gegenüber einem Hoheitsträger wie der Beklagten geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile Marshall I, Randnr. 49, und vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-188/89, Foster, Slg. 1990, I-3313, Randnrn.
- EuGH, 24.02.1994 - C-343/92
Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en …
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Zum Argument der deutschen Regierung betreffend die zusätzlichen Belastungen, die sich ergäben, wenn weibliche Arbeitnehmer die im Ausgangsverfahren streitige Regelung in Anspruch nehmen könnten, obwohl sie einen ungekürzten Anspruch auf Altersrente erworben haben, ist daran zu erinnern, dass Haushaltserwägungen zwar sozialpolitischen Entscheidungen eines Mitgliedstaats zugrunde liegen und die Art oder das Ausmaß der sozialen Schutzmaßnahmen, die er treffen möchte, beeinflussen können; sie stellen als solche aber kein mit dieser Politik verfolgtes Ziel dar und können daher eine Diskriminierung eines der Geschlechter nicht rechtfertigen (Urteil vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache C-343/92, Roks u. a., Slg. 1994, I-571, Randnr. 35).Würde man im Übrigen anerkennen, dass Haushaltserwägungen eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen rechtfertigen können, die andernfalls eine verbotene mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts wäre, so hätte dies zur Folge, dass die Anwendung und die Tragweite einer so grundlegenden Regel des Gemeinschaftsrechts wie der Gleichheit von Männern und Frauen zeitlich und räumlich je nach dem Zustand der Staatsfinanzen der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein könnten (Urteil Roks u. a., Randnr. 36).
- EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere das Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629. - EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass im Fall einer mittelbaren Diskriminierung durch eine Bestimmung eines Tarifvertrags die Angehörigen der dadurch benachteiligten Gruppe Anspruch auf die gleiche Behandlung wie die übrigen Arbeitnehmer haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 19, und Nimz, Randnr. 18). - EuGH, 30.03.1993 - C-328/91
Secretary of State for Social Security / Thomas u.a.
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
In der vorliegenden Rechtssache lägen die Voraussetzungen vor, die der Gerichtshof im Urteil vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-328/91 (Thomas u. a., Slg. 1993, I-1247) für die Anwendung der Ausnahme des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie 79/7 aufgestellt habe. - EuGH, 06.04.2000 - C-226/98
Jørgensen
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Etwas anderes würde nur gelten, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Gruppen von Arbeitnehmern durch objektive Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31; vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-243/95, Hill und Stapleton, Slg. 1998, I-3739, Randnr. 34, und vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-226/98, Jørgensen, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29). - EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
- EuGH, 06.02.1996 - C-457/93
Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark
- EuGH, 22.04.2010 - C-486/08
Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik - …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich nach ständiger Rechtsprechung Einzelne gegenüber dem Staat, insbesondere in dessen Eigenschaft als Arbeitgeber, immer dann auf die Bestimmungen einer Richtlinie berufen können, wenn sich diese als inhaltlich unbedingt und hinreichend genau darstellen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 20. März 2003, Kutz-Bauer, C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Randnrn. - BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
bb) Bloße allgemeine Behauptungen des Arbeitgebers genügen zur Widerlegung der Vermutung nicht (vgl. etwa EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - [Kutz-Bauer] Rn. 58; 17. Juni 1998 - C- 243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 38) , der Arbeitgeber muss vielmehr einen Vortrag leisten, der eine wirksame Kontrolle und Nachprüfung durch die Gerichte ermöglicht. - BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13
Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung …
Es muss sich aber um ein objektives Ziel handeln, das selbst nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des verbotenen Anknüpfungsgrundes nach § 1 AGG zu tun hat (vgl. etwa EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - [Kutz-Bauer] Rn. 50 mwN, Slg. 2003, I-2741; 17. Juni 1998 - C-243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 34 mwN, Slg. 1998, I-3739) .
- EuGH, 13.07.2016 - C-187/15
Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der …
Hingegen ist der Gerichtshof, der dazu aufgerufen ist, dem nationalen Gericht zweckdienliche Antworten zu geben, befugt, dem vorlegenden Gericht auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise zu geben, die dem nationalen Gericht eine Entscheidung ermöglichen (Urteile vom 20. März 2003, Kutz-Bauer, C-187/00, EU:C:2003:168, Rn. 52…, vom 23. Oktober 2003, Schönheit und Becker, C-4/02 und C-5/02, EU:C:2003:583, Rn. 83, …sowie vom 26. September 2013, 0ttica New Line di Accardi Vincenzo, C-539/11, EU:C:2013:591, Rn. 49). - BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10
Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind für den Fall, dass gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen eine mit der Richtlinie unvereinbare Diskriminierung vorsehen, die nationalen Gerichte gehalten, die Diskriminierung auf jede denkbare Weise und insbesondere dadurch auszuschließen, dass sie die Regelung für die nicht benachteiligte Gruppe auch auf die benachteiligte Gruppe anwenden, ohne die Beseitigung der Diskriminierung durch den Gesetzgeber, die Tarifvertragsparteien oder in anderer Weise abzuwarten (vgl. so bereits zur Richtlinie 76/207/EWG: EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - [Kutz-Bauer] Rn. 75, Slg. 2003, I-2741) . - BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15
Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch
Es muss sich aber um ein objektives Ziel handeln, das selbst nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des verbotenen Anknüpfungsgrundes nach § 1 AGG zu tun hat (vgl. etwa EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - [Kutz-Bauer] Rn. 50 mwN, Slg. 2003, I-2741; 17. Juni 1998 - C-243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 34 mwN, Slg. 1998, I-3739) . - BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15
Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung
Es muss sich aber um ein objektives Ziel handeln, das selbst nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des verbotenen Anknüpfungsgrundes nach § 1 AGG zu tun hat (vgl. etwa EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - [Kutz-Bauer] Rn. 50 mwN, Slg. 2003, I-2741; 17. Juni 1998 - C-243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 34 mwN, Slg. 1998, I-3739) . - EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit …
Zweitens hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten ist, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (vgl. u. a. Urteile Simmenthal, Randnrn. 21 und 24, vom 20. März 2003, Kutz-Bauer, C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Randnr. 73, vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565, Randnr. 72, sowie vom 19. November 2009, Filipiak, C-314/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 81). - BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 209/21
I. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um …
Zudem ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Unionsrechtsnormen anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (vgl. EuGH 20. März 2003 - C-187/00, EU:C:2003:168 - [Kutz-Bauer] Rn. 73 mwN; 7. Februar 1991 - C-184/89, EU:C:1991:50 - [Nimz] Rn. 19 mwN) .Es wäre nämlich mit dem Wesen des Unionsrechts unvereinbar, wenn dem nationalen Gericht die uneingeschränkte Befugnis abgesprochen würde, unmittelbar bei der ihm obliegenden Anwendung des Unionsrechts Bestimmungen eines Tarifvertrags - oder ggf. einer Betriebsvereinbarung - außer Anwendung zu lassen, die die volle Wirksamkeit der unionsrechtlichen Vorschriften möglicherweise behindern (vgl. EuGH 20. März 2003 - C-187/00, EU:C:2003:168 - [Kutz-Bauer] Rn. 74; 7. Februar 1991 - C-184/89, EU:C:1991:50 - [Nimz] Rn. 20) .
- ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10
Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen
Hier führt der EuGH aus, dass das Verbot der Altersdiskriminierung nicht ausgehöhlt werden dürfe und allgemeine Behauptungen über die Geeignetheit der Maßnahme nicht in der Lage seien, eine Rechtfertigung gem. Art. 6 der RL 2000/78/EG zu begründen (…EuGH vom 05.03.2009 - C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Rn. 51 - Age Concern England;… zuvor bereits EuGH vom 09.02.1999 - C-167/97, Slg. 1999, I-623, Rn. 75 f. - Seymour-Smith und Perez; EuGH vom 20.03.2003 - C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Rn. 57 f. - Kutz-Bauer, allerdings zur Frage der Gleichbehandlung von Männern und Frauen).(c)Betreffend den beizubringenden Sachvortrag führt der EuGH grds. in der Sache Kutz-Bauer aus, dass bloße allgemeine Behauptungen nicht genügen, um darzutun, dass das Ziel der streitigen Vorschrift nichts mit einer Diskriminierung zu tun habe und um vernünftigerweise die Annahme zu begründen, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels geeignet sind oder sein könnten (EuGH vom 20.03.2003 - C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Rn. 58 - Kutz-Bauer).
Dies voran geschickt, beantwortet der EuGH die dortige Vorlagefrage dahingehend, dass die dortige tarifvertragliche Regelung Art. 2 RL 76/2007/EG entgegenstehen könnte, wenn ein entsprechender Nachweis nicht gelinge (EuGH vom 20.03.2003 - C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Rn. 63 - Kutz-Bauer).
Das Ziel der gewählten Altersstruktur muss daher, wenn es nicht auf einem nachvollziehbaren Erfahrungssatz oder sonstigen möglicherweise beachtenswerten öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruht, etwa anhand von objektiven Faktoren nachvollziehbar gemacht werden, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Lebensalters zu tun haben (EuGH vom 20.03.2003 - C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Rn. 62 - Kutz-Bauer zur Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts;… vgl. auch EuGH vom 09.02.1999 - C-167/97, Slg. 1999, I-623, Rn. 77 - Seymour-Smith und Perez; Wendeling-Schröder, NZA 2007, 1399, 1401;… strenger Temming, a.a.O., S. 470).
Exemplarisch führt der EuGH in der Sache Kutz-Bauer aus, dass die nationalen Gerichte gehalten sind, eine Diskriminierung dadurch auszuschließen, dass sie diese Regelungen zugunsten der benachteiligten Gruppe anwenden, ohne die Beseitigung durch den Gesetzgeber, die Tarifvertragsparteien oder in anderer Weise zu beantragen oder abzuwarten (EuGH vom 20.03.2003 - C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Rn. 73 f. - Kutz-Bauer;… vgl. auch EuGH vom 27.06.1990 - C-33/89, Slg. 1990, I-2591, Rn. 19 - Kowalska;… EuGH vom 07.02.1991 - C-184/89, Slg. 1991, I-297, Rn. 18 - Nimz;… EuGH vom 15.01.1998 - C-15/96, Slg. 1998, I-47, Rn. 35 - Schöning-Kougebetopoulou).
Die nationalen Gerichte sind gehalten, für die volle Wirksamkeit der Gemeinschaftsrechtsnormen Sorge zu tragen, indem sie erforderlichenfalls jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lassen, ohne dass eine vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes Verfahren beantragt oder abgewartet werden müsste (EuGH vom 20.03.2003 - C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Rn. 73 - Kutz-Bauer).
Dies gilt nach Ansicht des EuGH, der sich die Kammer anschließt, ausdrücklich auch dann, wenn sich die dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehende Regelung aus einem Tarifvertrag ergibt (…EuGH vom 15.01.1998 - C-15/96, Slg. 1998, I-47, Rn. 35 - Schöning-Kougebetopoulou; EuGH vom 20.03.2003 - C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Rn. 74 - Kutz-Bauer).
Folglich ist auf eine mit Gemeinschaftsrecht unvereinbare Diskriminierung derart zu reagieren, dass diese Regelung zugunsten der benachteiligten Gruppe angewandt wird (…EuGH vom 15.01.1998 - C-15/96, Slg. 1998, I-47, Rn. 35 - Schöning-Kougebetopoulou; EuGH vom 20.03.2003 - C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Rn. 75 - Kutz-Bauer;… vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg vom 11.09.2008, 20 Sa 2244/07, LAGE Nr. 1a zu § 10 AGG, Rn. 34 f.;… LAG Hessen vom 06.01.2010 - 2 Sa 1121/09, JURIS, Rn. 51 ff.;… so auch ErfK-Schlachter, 10. A., AGG, § 7, Rn. 5;… Palandt/Weidenkaff, 69. A., § 7, Rn. 7;… a. A. etwa Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 2. A., § 7, Rn. 29; Lingemann/Gotham, NZA 2007, 663, 667).
Dies widerspricht nicht nur der von § 7 Abs. 2 AGG angeordneten Rechtsfolge und der Rechtsprechung des EuGH, wonach eine vorherige Beseitigung der Bestimmung nicht abzuwarten (EuGH vom 20.03.2003 - C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Rn. 73 - Kutz-Bauer), eine Diskriminierung vielmehr unmittelbar zu beseitigen ist, sondern führt, wenn eine Neuregelung nicht erfolgt, dazu, dass die Gerichte letztlich doch eine eigene Regelung an die der Tarifvertragsparteien setzen sollen, wofür doch eigentlich laut Lingemann/Gotham keine Anhaltspunkte bestünden.
Einer Vorlage bedurfte es insbesondere nicht, weil der EuGH mehrfach betont hat, dass es Aufgabe der Instanzgerichte ist, das legitime Ziel sowie die sich hieraus ggf. ergebende Rechtfertigung einer Diskriminierung iSd. § 10 AGG respektive des Art. 6 der RL 2000/78/EG festzustellen (vgl. EuGH vom 20.03.2003 - C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Rn. 51 f. - Kutz-Bauer;… EuGH vom 05.03.2009 - C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Rn. 47, 50 - Age Concern England;… EuGH vom 12.01.2010 - C-341/08, JURIS, Rn. 42 - Petersen) und im Rahmen seiner Zuständigkeit den rechtlichen Schutz, der sich aus dem Unionsrecht für den Einzelnen ergibt, sicherzustellen und die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten.
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- VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 323.12
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- EuGH, 23.04.2009 - C-379/07
Giannoudi - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der Rahmenvereinbarung …
- VG Cottbus, 23.08.2005 - 5 L 215/05
- VG Cottbus, 30.08.2005 - 5 L 238/05
- VG Berlin, 21.01.2022 - 12 K 88.21
- VG Berlin, 14.02.2022 - 12 K 155.21
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