Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 29.04.2003 | BVerfG, 18.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1
BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00 (https://dejure.org/2003,1)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2003 - I ZR 259/00 (https://dejure.org/2003,1)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00 (https://dejure.org/2003,1)
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Paperboy

§ 1 UWG, "Deeplinks" im Internet sind wettbewerbsrechtlich zulässig

Volltextveröffentlichungen (30)

  • lexetius.com

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; UrhG §§ 15, 16 Abs. 1, 87b; UWG § 1

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hyperlink und Deeplink auf Webseiten-Inhalt ohne technische Schutzmaßnahme ist rechtlich zulässig

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit von Deeplinks auf Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln - Paperboy

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verlinkung von fremden ungeschützten Inhalten ist (auch mittels Deep-Link) zulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hyperlink und Deeplink auf Webseiten-Inhalt ohne technische Schutzmaßnahme ist rechtlich zulässig

  • IWW
  • JurPC

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; UrhG §§ 16 Abs. 1, 15, 87b; UWG § 1
    Paperboy

  • aufrecht.de

    Deep-Links by Paperboy

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Paperboy

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsverletzung durch Linksetzung auf Informationsseiten und Umgehung des Werbeangebots; Undeutlichkeit eines Unterlassungsantrags und des darauf beruhenden Urteils; Fehlen der konkreten, in der Begründung genannten Unterlassungsbegehren im Klageantrag; Vervielfältigung ...

  • Kanzlei Flick

    Paperboy

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Paperboy

    §§ 15 (a.F.), 16 Abs. 1, 87b, 97 Abs. 1 UrhG

  • online-und-recht.de
  • afs-rechtsanwaelte.de

    Zulässigkeit von Deep-Links (Paperboy)

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Deep-Linking ist erlaubt und stellt weder eine Urheber- noch Wettbewerbsverletzung dar: Paperboy

  • rabüro.de

    Keine Urheberrechtsverletzung durch sog. Deep Links

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; UrhG § 16 Abs. 1; ; UrhG § 15; ; UrhG § 87b; ; UWG § 1

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Hyperlinks und Suchmaschinen - "Paperboy"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Paperboy"; Verbot verschiedener Handlungen; Verletzung des Urheberrechts durch Setzen eines Hyperlink

  • rechtsportal.de

    "Paperboy"; Verbot verschiedener Handlungen; Verletzung des Urheberrechts durch Setzen eines Hyperlink

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Suchdiensten im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Internet-Suchdienst für Presseartikel nicht rechtswidrig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Internet-Suchdienst für Presseartikel nicht rechtswidrig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hyperlink: Deeplink auf geschützte Datei ist eine Urheberrechtsverletzung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hyperlink: Verlinkung urheberrechtlich geschützter Werke kein öffentliches Zugänglich machen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zu Deep Links

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Thumbnails in Suchmaschinen sind urheberrechtlich zulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Deep Links sind nach BGH-Urteil zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Internet-Suchdienst für Presseartikel verletzt weder Urheberrecht, noch Wettbewerbsrecht

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Internet-Suchdienst für Presseartikel nicht rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Deep Links zulässig

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Internet-Suchdienst für Presseartikel und Verwendung von "Deep-Links" nicht rechtswidrig

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Deep Links zulässig

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Deep Link: Weise Entscheidung

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Deep-links

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Deep Linking verstößt nicht gegen Urheberrechte und Wettbewerbsrecht

  • manager-magazin.de (Pressebericht, 18.07.2003)

    Suchmaschinen: "Deep Links" sind legal

  • wettbewerbszentrale.de (Zusammenfassung)

    Internet-Suchdienst für Presseartikel ist zulässig

  • beck.de (Leitsatz)

    Paperboy

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Internetsuchdienst für Presseartikel nicht rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deep Links zulässig

Besprechungen u.ä. (4)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 15, 16 Abs. 1, 87 b UrhG; § 1 UWG
    Das Setzen von Hyperlinks ist grundsätzlich ohne Einwilligung zulässig (Paperboy)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines Internet-Suchdienstes, der vom jeweiligen Berechtigten ins Internet eingestellte Zeitungsartikel leicht auffindbar macht

  • jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Zulässigkeit sog. Deep-Links - Paperboy (RA Thomas Stadler; JurPC Web-Dok. 283/2003, Abs. 1 - 30)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Leistungsschutz für Presseverlage geplant: Vom Recht bleibt nur ein Schnipsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 1
  • NJW 2003, 3406
  • MDR 2004, 346
  • GRUR 2003, 958
  • WM 2003, 2200
  • MMR 2003, 719
  • MMR 2003, 720
  • BB 2003, 2093 (Ls.)
  • K&R 2003, 554
  • ZUM 2003, 855
  • afp 2003, 317
  • afp 2003, 545
  • JR 2004, 284
 
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Wird zitiert von ... (176)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Ein derartiger Mangel ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen).

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen; BGH, Urt. v. 4.7.2002 - I ZR 38/00, GRUR 2002, 1088, 1089 = WRP 2002, 1269 - Zugabenbündel; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 143/00, Umdruck S. 7 - Erbenermittler, jeweils m.w.N.).

    Der Abweisung des Klageantrags zu 1 als unzulässig statt als unbegründet steht nicht entgegen, daß nur die Klägerin Revision eingelegt hat (vgl. BGHZ 144, 255, 264 - Abgasemissionen, m.w.N.).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Im Hinblick darauf, daß die beanstandeten Handlungen urheberrechtlich unbedenklich sind, kämen Ansprüche aus § 1 UWG nur in Betracht, wenn sie wegen des Vorliegens besonderer Umstände gleichwohl als wettbewerbswidrig anzusehen wären (vgl. BGHZ 134, 250, 267 - CB-infobank I; 140, 183, 189 - Elektronische Pressearchive; 141, 13, 27 - Kopienversanddienst; vgl. weiter Wandtke/Bullinger/Thum aaO Vor § 87a ff. Rdn. 29).
  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Im Hinblick darauf, daß die beanstandeten Handlungen urheberrechtlich unbedenklich sind, kämen Ansprüche aus § 1 UWG nur in Betracht, wenn sie wegen des Vorliegens besonderer Umstände gleichwohl als wettbewerbswidrig anzusehen wären (vgl. BGHZ 134, 250, 267 - CB-infobank I; 140, 183, 189 - Elektronische Pressearchive; 141, 13, 27 - Kopienversanddienst; vgl. weiter Wandtke/Bullinger/Thum aaO Vor § 87a ff. Rdn. 29).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Im Hinblick darauf, daß die beanstandeten Handlungen urheberrechtlich unbedenklich sind, kämen Ansprüche aus § 1 UWG nur in Betracht, wenn sie wegen des Vorliegens besonderer Umstände gleichwohl als wettbewerbswidrig anzusehen wären (vgl. BGHZ 134, 250, 267 - CB-infobank I; 140, 183, 189 - Elektronische Pressearchive; 141, 13, 27 - Kopienversanddienst; vgl. weiter Wandtke/Bullinger/Thum aaO Vor § 87a ff. Rdn. 29).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Die Frage, ob ein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen einen Störer auch dann in Betracht kommen kann, wenn (noch) nicht festgestellt ist, daß er bereits zu einer bestimmten rechtswidrigen Handlung eines Dritten beigetragen hat und eine Beeinträchtigung lediglich zu befürchten ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 904 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer), kann dahinstehen.
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen; BGH, Urt. v. 4.7.2002 - I ZR 38/00, GRUR 2002, 1088, 1089 = WRP 2002, 1269 - Zugabenbündel; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 143/00, Umdruck S. 7 - Erbenermittler, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Die Unbestimmtheit des Klageantrags zu 1 hat nicht zur Folge, daß die Sache insoweit - unter teilweiser Aufhebung des Berufungsurteils - an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, um der Klägerin Gelegenheit zu geben, das mit ihrer Klage verfolgte Begehren in Anträge zu fassen, die dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechen (vgl. dazu auch BGHZ 135, 1, 8 - Betreibervergütung; BGH, Urt. v. 19.4.2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280, 2281; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Die Unbestimmtheit des Klageantrags zu 1 hat nicht zur Folge, daß die Sache insoweit - unter teilweiser Aufhebung des Berufungsurteils - an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, um der Klägerin Gelegenheit zu geben, das mit ihrer Klage verfolgte Begehren in Anträge zu fassen, die dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechen (vgl. dazu auch BGHZ 135, 1, 8 - Betreibervergütung; BGH, Urt. v. 19.4.2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280, 2281; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Eine solche Konkretisierung des Klageziels erfordert insbesondere der Schutz des Beklagten, für den erkennbar sein muß, welche prozessualen Ansprüche gegen ihn erhoben werden, um seine Rechtsverteidigung danach ausrichten zu können (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 3.4.2003 - I ZR 1/01, WRP 2003, 896, 899 - Reinigungsarbeiten, für BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 191/93

    "Spielzeugautos"; Umfang des Geschmacksmusterschutzes; Bestimmtheit des

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Der Klageantrag zu 1 ist unbestimmt, weil die Zielrichtung, die er nach seinem Wortlaut hat, in Widerspruch zu seiner Begründung steht (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 12.10.1995 - I ZR 191/93, GRUR 1996, 57, 60 = WRP 1996, 13 - Spielzeugautos).
  • OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 71/00

    Internet-Suchdienst für Zeitungsartikel - Urheberrecht des Pressehauses bei "deep

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 13/95

    "Betreibervergütung"; Inhalt des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Diese Frage ist dort im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (vgl. BGHZ 156, 1, 12 - Paperboy) mit der Begründung verneint worden, der Link verweise lediglich auf ein Werk - richtigerweise müsste es heißen: auf ein Vervielfältigungsstück eines Werkes -, das bereits zuvor öffentlich zugänglich gemacht worden sei; darin liege kein erneutes Zugänglichmachen.
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"

    Die Vorschrift des § 15 Abs. 2 UrhG enthält keine abschließende, sondern eine beispielhafte ("insbesondere") Aufzählung der dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsrechte und lässt daher die Anerkennung unbenannter Verwertungsrechte der öffentlichen Wiedergabe zu (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 13 - Paperboy; v. Ungern-Sternberg in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 19a UrhG Rn. 22).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; Urteil vom 24. Februar 2005 - I ZR 128/02, GRUR 2005, 604, 605 = WRP 2005, 739 - Fördermittelberatung; BGH, GRUR 2007, 607 Rn. 16 - Telefonwerbung für "Individualverträge").
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,953
BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 (https://dejure.org/2003,953)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 (https://dejure.org/2003,953)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 2003 - 1 BvR 436/03 (https://dejure.org/2003,953)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer Genehmigung zur Erteilung von Heimunterricht außerhalb staatlicher oder privater Schulen durch Eltern grundschulpflichtiger Kinder

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Befreiung von der Pflicht zum Besuch einer staatlichen Grundschule

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heimunterricht Nr. 2 Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen das vorstehend unter - abgedruckte Urteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Staat und sein Erziehungsauftrag - Kein Heimunterricht für Andersdenkende

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 141
  • NJW 2003, 3406 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1113
  • FamRZ 2003, 999 (Ls.)
  • DVBl 2003, 999
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. insbesondere BVerfGE 41, 29; 47, 46; 52, 223; 93, 1).

    Diese Verpflichtung stellt bei strikter Beachtung nicht nur sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte nicht entstehen (vgl. BVerfGE 41, 29 ) und eine Indoktrinierung der Schüler auch auf dem Gebiet der Sexualerziehung unterbleibt (vgl. BVerfGE 47, 46 ).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. insbesondere BVerfGE 41, 29; 47, 46; 52, 223; 93, 1).

    Diese Verpflichtung stellt bei strikter Beachtung nicht nur sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte nicht entstehen (vgl. BVerfGE 41, 29 ) und eine Indoktrinierung der Schüler auch auf dem Gebiet der Sexualerziehung unterbleibt (vgl. BVerfGE 47, 46 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01

    Schulpflicht-Heimunterricht als Ausnahme

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Juni 2002 - 9 S 2441/01 -,.

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ablehnung einer Genehmigung zur Erteilung von Heimunterricht außerhalb staatlicher oder privater Schulen durch Eltern grundschulpflichtiger Kinder (vgl. VGH Baden-Württemberg, ESVGH 52, 255 = DVBl 2003, S. 347).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. insbesondere BVerfGE 41, 29; 47, 46; 52, 223; 93, 1).

    Die Lösung des Konflikts zwischen dem Recht der Eltern, ihren Kindern ihre Glaubensüberzeugung zu vermitteln und sie von für falsch oder schädlich gehaltenen Glaubensüberzeugungen fern zu halten (vgl. BVerfGE 93, 1 ), und dem korrespondierenden Recht der Kinder, entsprechend erzogen zu werden, einerseits sowie dem dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordneten staatlichen Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG andererseits (vgl. BVerfGE 52, 223 ) nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz (vgl. BVerfGE 93, 1 ) gebietet es nicht, den Beschwerdeführern die beantragte Genehmigung zu erteilen.

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. insbesondere BVerfGE 41, 29; 47, 46; 52, 223; 93, 1).

    Die Lösung des Konflikts zwischen dem Recht der Eltern, ihren Kindern ihre Glaubensüberzeugung zu vermitteln und sie von für falsch oder schädlich gehaltenen Glaubensüberzeugungen fern zu halten (vgl. BVerfGE 93, 1 ), und dem korrespondierenden Recht der Kinder, entsprechend erzogen zu werden, einerseits sowie dem dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordneten staatlichen Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG andererseits (vgl. BVerfGE 52, 223 ) nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz (vgl. BVerfGE 93, 1 ) gebietet es nicht, den Beschwerdeführern die beantragte Genehmigung zu erteilen.

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
    Die allgemeine Schulpflicht und die Versagung einer Befreiung von der genannten Besuchspflicht dienen der Umsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags und knüpfen nicht, wie es für Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG erforderlich wäre (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 97, 186 ), an religiöse Überzeugungen an.
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
    bb) Zwischen "Schulverweigerern" aus religiösen Gründen und nicht schulbesuchspflichtigen Kindern von Personen, die aus beruflichen Gründen einen festen Wohnsitz nicht haben, bestehen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die ungleiche Behandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen können (vgl. etwa BVerfGE 82, 126 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
    Die allgemeine Schulpflicht und die Versagung einer Befreiung von der genannten Besuchspflicht dienen der Umsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags und knüpfen nicht, wie es für Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG erforderlich wäre (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 97, 186 ), an religiöse Überzeugungen an.
  • VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
    Auszug aus BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
    c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. Juli 2001 - 2 K 2467/00 -,.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der von den Beschwerdeführern als verletzt gerügten Grundrechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistet die Herausbildung sozialer Kompetenzen durch die in der Schule stattfindende soziale Interaktion der Schülerinnen und Schüler untereinander und mit dem Lehrpersonal (vgl. BVerfGK 1, 141 ; 8, 151 ).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 25.12

    Glaubensfreiheit; staatliche Schulaufsicht; staatlicher Erziehungs- und

    Zugleich soll sie, unter den von ihr vorgefundenen Bedingungen einer pluralistisch und individualistisch geprägten Gesellschaft, dazu beitragen, die Einzelnen zu dem Ganzen gegenüber verantwortungsbewussten "Bürgern" heranzubilden und hierüber eine für das Gemeinwesen unerlässliche Integrationsfunktion erfüllen (hierzu mit unterschiedlichen Akzentsetzungen: BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 - BVerfGE 34, 165 ; Beschluss vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 - BVerfGE 47, 46 ; Kammerbeschluss vom 29. April 2003 - 1 BvR 436/03 - BVerfGK 1, 141 ; BVerwG, Urteil vom 17. April 1973 - BVerwG 7 C 38.70 - BVerwGE 42, 128 = Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 141 S. 65; Beschluss vom 29. Mai 1981 - BVerwG 7 B 169.80 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 74 S. 2; Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 8.91 - a.a.O. S. 84 bzw. S. 46).

    Sie setzt auch voraus, dass Minderheiten sich nicht selbst abgrenzen und sich der Konfrontation mit Unterrichtsinhalten, gegen die sie religiöse, weltanschauliche oder kulturelle Vorbehalte hegen, nicht stets von vornherein verschließen dürfen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. April 2003 a.a.O., vom 31. Mai 2006 a.a.O. S. 155 f. und vom 15. März 2007 - 1 BvR 2780/06 - BVerfGK 10, 423 ).

  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Letztere wiederum hat primär zum Ziel, dem in Art. 7 Abs. 1 GG normierten staatlichen Erziehungsauftrag zur Durchsetzung zu verhelfen, welcher seinerseits nicht nur im durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kindesinteresse, sondern ebenso im Allgemeininteresse liegt (vgl. BVerfGK 1, 141 ; 8, 151 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1989 - 1 BvR 235/89 -, juris, Rn. 7).

    Insbesondere angesichts der Tatsache, dass der in Art. 7 Abs. 1 GG verankerte staatliche Erziehungsauftrag der Schule dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordnet ist (vgl. BVerfGK 1, 141 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 1986 - 1 BvR 794/86 -, FamRZ 1986, S. 1079; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1989 - 1 BvR 235/89 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2009 - 1 BvR 1358/09 -, juris, Rn. 14), unterliegt es - auch im Lichte des Art. 4 Abs. 1 GG, der Einschränkungen zugänglich ist, die sich aus der Verfassung selbst ergeben - keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die Beachtung der Schulpflicht von den Erziehungsberechtigten dadurch einzufordern, dass der (Landes-)Gesetzgeber entsprechende Strafvorschriften schafft und die Strafgerichte bei deren Verletzung Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen.

  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12

    Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht;

    Zugleich soll sie, unter den von ihr vorgefundenen Bedingungen einer pluralistisch und individualistisch geprägten Gesellschaft, dazu beitragen, die Einzelnen zu dem Ganzen gegenüber verantwortungsbewussten Bürgern heranzubilden, und hierüber eine für das Gemeinwesen unerlässliche Integrationsfunktion erfüllen (hierzu mit unterschiedlichen Akzentsetzungen: BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 - BVerfGE 34, 165 ; Beschluss vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 - BVerfGE 47, 46 ; Kammerbeschluss vom 29. April 2003 - 1 BvR 436/03 - BVerfGK 1, 141 ; BVerwG, Urteil vom 17. April 1973 - BVerwG 7 C 38.70 - BVerwGE 42, 128 = Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 141 S. 65; Beschluss vom 29. Mai 1981 - BVerwG 7 B 169.80 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 74 S. 2; Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 8.91 - a.a.O.).

    Sie setzt auch voraus, dass Minderheiten sich nicht selbst abgrenzen und sich der Konfrontation mit Unterrichtsinhalten, gegen die sie religiöse, weltanschauliche oder kulturelle Vorbehalte hegen, nicht stets von vornherein verschließen dürfen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. April 2003 a.a.O., vom 31. Mai 2006 a.a.O. S. 155 f. und vom 15. März 2007 - 1 BvR 2780/06 - BVerfGK 10, 423 ).

  • OVG Bremen, 03.02.2009 - 1 A 21/07

    Homeschooling: Eltern vor OVG erfolglos - Elternrecht; Freizügigkeit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts wird damit ein staatlicher Erziehungsauftrag zur Schulerziehung von Verfassungs wegen vorausgesetzt (BVerfGE 34, 165 ; 47, 46 ; 52, 223 ; 96, 288 ; 98, 218 ; BVerwGE 5, 153 ; 18, 40 ; DVBl 1975, 429 ; NVwZ 1992, 370), der durch die Schulpflicht konkretisiert wird (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21.04.1989 - 1 BvR 235/89 - , vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 - NVwZ 2003, 1113, vom 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04 - FamRZ 2006, 1094, und vom 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06 - NVwZ 2008, 72 ): "Damit der Staat seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag - auch unabhängig von den Vorstellungen der betroffenen Eltern - wirksam und umfassend wahrnehmen kann, darf er eine allgemeine Schulpflicht einführen und die Möglichkeit einer Befreiung auf besonders begründete Ausnahmefälle beschränken" (BVerwGE 94, 82 ).

    Die gesetzliche Schulpflicht dient danach dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags (BVerfG, Kammerbeschl. v. 29.04.2003, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 08.05.2008 - 6 B 65.07 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 133).

    Widerstreitende Rechtspositionen sind nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz in der Weise zu lösen, dass nicht eine von ihnen bevorzugt oder maximal behauptet wird, sondern beide einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (BVerfGE 59, 360 ; Kammerbeschl. v. 29.04.2003, a.a.O., im Anschluss an BVerfGE 93, 1 ).

    Für das Recht der Kläger zu 3. und 4. auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG gilt das entsprechend (BVerfG, Kammerbeschl. v. 29.04.2003, a.a.O.).

    Dies kann jedoch auf sich beruhen, denn zu Gunsten der Kläger mag unterstellt werden, dass die Beschränkung des staatlichen Erziehungsauftrags auf die regelmäßige Kontrolle von Durchführung und Erfolg eines Heimunterrichts zur Erreichung des Ziels der Wissensvermittlung ein milderes und insoweit auch gleich geeignetes Mittel darstellen kann (BVerfG, Kammerbeschl. v. 29.04.2003, a.a.O.).

    Denn soziale Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichsten Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind." (BVerfG, Kammerbeschl. v. 29.04.2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04

    Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus

    Soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichen Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind (vgl. BVerfGK 1, 141 ).

    Das Vorhandensein eines breiten Spektrums von Überzeugungen in einer Klassengemeinschaft kann die Fähigkeit aller Schüler zu Toleranz und Dialog als einer Grundvoraussetzung demokratischer Willensbildungsprozesse nachhaltig fördern (vgl. BVerfGK 1, 141 ).

    Daher ist den Beschwerdeführern die mit dem Besuch der Schule verbundene Konfrontation ihrer Kinder mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer überwiegend säkular geprägten pluralistischen Gesellschaft trotz des Widerspruchs zu ihren eigenen religiösen Überzeugungen grundsätzlich zuzumuten (vgl. BVerfGK 1, 141 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2023 - 9 S 15/22

    Aufforderung an Eltern, Kinder an einer Schule anzumelden und zum Unterricht zu

    Sie ist auch im Übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21.04.1989 - 1 BvR 235/89 -, juris, vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, juris Rn. 7, und vom 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteile vom 11.09.2013 - 6 C 25.12 -, BVerwGE 147, 362, juris, und - 6 C 12.12 -, juris; Senatsurteil vom 18.06.2002 - 9 S 2441/01 -, juris).

    Das Bundesverfassungsgericht habe klar aufgezeigt, dass bei Vorliegen eines milderen und insoweit gleich geeigneten Mittels eine Ausnahme zur staatlichen Regelbeschulung möglich sei (Beschluss vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -) und lediglich angenommen, dass die Sozialisierung allein durch den Schulbesuch erreicht werden könne.

    Insbesondere ist sie nach einhelliger Rechtsprechung auch in inhaltlicher Hinsicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschlüsse vom 21.04.1989 - 1 BvR 235/89 -, juris, vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, juris Rn. 7, und vom 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteile vom 11.09.2013 - 6 C 25.12 -, BVerwGE 147, 362, juris, und - 6 C 12.12 -, juris; Senatsurteil vom 18.06.2002 - 9 S 2441/01 -, juris; Senatsbeschlüsse vom 17.01.2012 - 9 S 2763/11 -, vom 10.07.2014, a.a.O., vom 14.07.2014 - 9 S 897/14 -, juris, vom 20.10.2015, a.a.O., und vom 02.03.2020 - 9 S 280/20 - Senatsurteil vom 03.08.2021 - 9 S 567/19 -, juris Rn. 29 ff.; vgl. auch Wörz/von Alberti/Falkenbach, a.a.O., § 76 Nr. 1; Ebert, in: Haug (Hrsg.), a.a.O., Art. 14 Rn. 28; Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 168, 370; zur Vereinbarkeit mit Art. 8 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben) und Art. 2 des Ersten Zusatzprotokolls zur EMRK (recht auf Bildung; Recht auf Achtung der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern) vgl. EGMR, Urteil vom 10.01.2019 - 18925/15 [Wunderlich / Deutschland] -, juris Rn. 42; Entscheidung vom 11.09.2006 - 33504/03 [Konrad u.a. / Deutschland]).

    Soweit die Kläger darauf verweisen, das Bundesverfassungsgericht habe bereits entschieden, dass kontrollierter häuslicher Unterricht ein milderes Mittel zur Umsetzung des staatlichen Bildungsauftrags und damit verhältnismäßiger sei, geben sie die Ausführungen in dessen Beschluss vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 - nur unvollständig wieder.

    Denn soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichsten Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind" (BVerfG, Beschluss vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, juris Rn. 7).

    Insoweit steht es außer Frage, dass soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung effektiver eingeübt werden können, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichsten Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind (vgl. zu Letzterem BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Urteil vom 03.02.2009 - 1 A 21/07 -, juris Rn. 50).

    Es entspricht einhelliger ständiger Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 21.07.2009, a.a.O. und vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, NVwZ 2003, 1113) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 11.09.2013 - 6 C 12.12 - und - 6 C 25.12 -, beide a.a.O., vgl. auch Beschluss vom 15.10.2009 - 6 B 27.09 -, NVwZ 2010, 525 f.) wie auch des Senats (Beschlüsse vom 17.01.2012, a.a.O., vom 14.07.2014, a.a.O., und vom 02.03.2020, a.a.O., sowie Urteil vom 18.06.2002 - 9 S 2441/01 -, a.a.O), dass grundgesetzlich geschützte Eltern- und Familienrechte (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG) nicht absolut gelten, sondern dem staatlichen Erziehungsauftrag des Art. 7 Abs. 1 GG - lediglich - gleichgeordnet sind mit der Folge, dass Konflikte zwischen diesen Rechten und der staatlichen Grundentscheidung zur wünschenswerten Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Wege des gegenseitigen Ausgleichs - der "praktischen Konkordanz" - zu lösen sind.

  • BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09

    Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur

    Diese Verpflichtung stellt bei strikter Beachtung sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte nicht entstehen und eine Indoktrination der Schüler etwa auf dem Gebiet der Sexualerziehung unterbleibt (vgl. BVerfGK 1, 141 ).
  • VGH Hessen, 28.09.2012 - 7 A 1590/12

    Glaubensfreiheit und koedukativer Schwimmunterricht

    Dieser Auftrag umfasst die Erziehung zu sozialer Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, zu gelebter Toleranz, zu Gleichberechtigung der Geschlechter und zu Offenheit (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. April 2003 - 1 BvR 436/03 - DVBl. 2003, 999; 1 .

    Bezogen auf die allgemeine Schulpflicht hat das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. April 2003, a. a. O., und 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Mai 2006, a. a. O.) ausgeführt:.

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12

    Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von

    Schule in dem Sinne, wie er von der Verfassung in Art. 7 GG insgesamt vorausgesetzt wird, ist unbeschadet des elterlichen Erziehungsrechts (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) auch eine Anstalt der Persönlichkeitsbildung und der Wertevermittlung (vgl. Jestaedt a.a.O. S. 545: "Bildungs- und Erziehungsanstalt"; ähnlich BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 2003 - 1 BvR 436/03 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06

    Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß

  • VG Saarlouis, 24.08.2010 - 1 K 575/09

    Befreiung von der Schulpflicht

  • OVG Bremen, 02.07.2007 - 1 A 21/07
  • OVG Thüringen, 28.11.2023 - 4 ZKO 320/23

    Zuweisung eines "Schulverweigerers" an eine Schule zwecks Durchsetzung seiner

  • BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07

    Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule,

  • VG Stuttgart, 26.07.2007 - 10 K 146/05

    Befreiung von der Erfüllung der Schulpflicht an einer öffentlichen Schule aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2021 - 19 B 1458/21

    Kein Anspruch auf Distanzunterricht statt Präsenzunterricht in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - 19 A 4074/06

    Annahme eines wichtigen Grundes für eine Ausnahme von der Pflicht zum Besuch

  • BVerwG, 15.10.2009 - 6 B 27.09

    Schule, Schulpflicht, Schulbesuchspflicht, Heimunterricht, häuslicher Unterricht,

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2021 - 9 S 567/19

    Genehmigung einer Schule als Ersatzschule; Integrationsfunktion der allgemeinen

  • VG Lüneburg, 25.10.2016 - 4 A 90/15

    Durchsetzung; Homeschooling; Schulpflicht

  • VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 528/09

    Siebtklässler musste nicht aus religiösen Gründen vom Kinobesuch freigestellt

  • VG Sigmaringen, 29.01.2019 - 4 K 1378/17

    Klagen auf Genehmigung von Privatschulen nach dem "Uracher Modell" bleiben ohne

  • VG Stuttgart, 01.03.2012 - 12 K 718/11

    Religiöse Gründe rechtfertigen nicht, den Schulbesuch zu verweigern

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2014 - 9 S 897/14

    Durchsetzung der Schulpflicht

  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 6 WF 297/05

    Einstweilige Anordnung, wenn die Eltern schulpflichtiger Kinder diese aus

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 7 ZB 07.987

    Wiedereinsetzung wegen plötzlicher Erkankung der Prozessbevollmächtigten;

  • VG Münster, 17.06.2016 - 1 L 180/16

    Schulpflicht; Eltern; Ordnungsverfügung; Zwangsmittel; Zwangsgeld;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - 19 B 1918/21

    Geeignetheit einer an die Eltern eines den Präsenzunterricht verweigernden

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2008 - 4 K 1674/06

    Schulpflicht; Heimschulunterricht; Erziehungsrecht; Erziehungsauftrag;

  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht;

  • OVG Hamburg, 27.09.2004 - 1 Bf 25/04

    Keine Befreiung von der Schulpflicht

  • VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06

    Behörde kann Schulpflicht zwangsweise durchsetzen

  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 53/06

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern und des Rechts zur

  • OLG Brandenburg, 14.07.2005 - 9 UF 68/05

    Teilweise Entziehung des Sorgerechts bei mangelnder Mitwirkung an Erfüllung der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 1074/12

    Durchsetzung der Schulpflicht der Kinder gegenüber den Eltern

  • VG Hamburg, 14.04.2005 - 11 E 1044/05

    Antrag auf Befreiung eines 9-jährigen Mädchens aus der islamischen

  • VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 341/16
  • BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 65.07

    Gleichordnung des staatlichen Erziehungsauftrags in der Schule und des

  • OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05

    Einstweilige Anordnung gegen Eltern, die den Besuch der Grundschule durch ihre

  • VG Hamburg, 12.01.2004 - 15 VG 5827/03

    Befreiung vom Sexualunterricht aus religiösen Gründen

  • OLG Hamm, 05.03.2009 - 4 Ss OWi 719/08

    Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mangels Verletzung des

  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von

  • OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19

    Vereitelung des Schulbesuchs von Kindern durch die Eltern

  • VG Dresden, 18.01.2007 - 5 K 2406/06

    Schulverweigerung aufgrund von Religionsfreiheit

  • VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06

    Rechtmäßigkeit des Fernhaltens schulpflichtiger Kinder vom Besuch der Grundschule

  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht;

  • VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 342/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2015 - 19 A 2031/13

    Ausnahmen vom Grundsatz des Besuchs einer deutschen Schule i.R.d.

  • VG Freiburg, 20.10.2004 - 2 K 1803/04

    Zur Beurlaubung schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch für eine Bildungsreise

  • OLG Hamm, 05.09.2005 - 6 WF 297/05
  • VG Schleswig, 02.12.2022 - 9 B 30/22

    Anwaltliche einstweilige Rechtsschutzantragserhebung per Brief; Schulpflicht kann

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2004 - 2 B 11530/04

    Ausländische Kinder müssen grundsätzlich deutsche Schule besuchen

  • BVerwG, 07.10.2003 - 6 B 41.03
  • OLG Köln, 30.11.2012 - 4 UF 177/12

    Entziehung des Rechts zur Regelung der schulischen Angelegenheiten incl. der

  • VG Aachen, 08.09.2006 - 9 K 1953/05

    Klage auf Befreiung eines ins Ausland verzogenen Kindes von der Schulpflicht

  • VG Hamburg, 10.06.2014 - 15 E 2165/14

    Hausverbot für Mutter eines Grundschülers

  • OLG Hamm, 26.02.2007 - 4 Ss OWi 135/07

    Schulpflicht; Sexualkundeunterricht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2014 - 19 B 682/14

    Grundsätze zur Möglichkeit des Erwerbs eines Schulabschlusses durch externe

  • VG Stuttgart, 17.11.2009 - 12 K 4153/09

    Heimunterricht ersetzt nicht die Schulpflicht

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2023 - 3 MB 11/23

    Freie Dorfschule bleibt geschlossen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.07.2017 - L 8 SO 60/16

    Aufhebung der Bewilligung eines Persönlichen Budgets zur Eingliederungshilfe für

  • VGH Bayern, 11.11.2008 - 7 CS 08.1237

    Durchsetzung der Schulpflicht gegenüber Eltern - Unzulässigkeit von

  • VG Koblenz, 30.07.2004 - 7 L 2024/04

    Kein Schulbesuch an der König Fahad Akademie in Bonn bei längerem Aufenthalt in

  • VG Stuttgart, 07.01.2010 - 12 K 4611/09

    Durchsetzung der Berufsschulpflicht

  • AG Paderborn, 07.03.2006 - 8 F 811/05

    Entzug des Sorgerechts aufgrund einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls

  • AG Paderborn, 07.03.2006 - 8 F 810/05

    Teilweise Entziehung des Sorgerechts wegen einer Untersagung des Besuchs einer

  • VG Schleswig, 08.05.2023 - 9 A 53/23

    Zwangsgeld gegen Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig

  • VG Göttingen, 10.06.2009 - 4 A 113/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gestattung von Privatunterricht für ein

  • OLG Jena, 08.04.2005 - 1 Ss 311/04

    Verletzung der Schuldpflicht aus religiösen Motiven; Ahndbarkeit

  • VG Schleswig, 08.05.2023 - 9 A 57/23

    Zwangsgeld gegen Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig

  • VG Sigmaringen, 24.01.2012 - 4 K 3901/10

    Grundschulpflicht

  • VG Arnsberg, 20.12.2005 - 10 L 968/05
  • VG Arnsberg, 20.12.2005 - 10 L 1020/05

    Einhaltung der Schulbesuchspflicht für alle schulpflichtigen Schüler ; Androhung

  • VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23

    Zwangsgeld gegen Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 3 S 112.20
  • VG Aachen, 20.03.2017 - 9 L 133/17

    Ausnahmegenehmigung; Anmeldeaufforderung

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 13 LA 107/04
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2480
BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02 (https://dejure.org/2003,2480)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2003 - 2 BvR 246/02 (https://dejure.org/2003,2480)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2003 - 2 BvR 246/02 (https://dejure.org/2003,2480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbare Betroffenheit eines Beschwerdeführers in seinen Grundrechten als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz; Einwirkung in den Rechtskreis eines Betroffenen aufgrund der angegriffenen Vorschrift ohne einen weiteren vermittelnden ...

  • Judicialis

    EStG § 25; ; EStG § ... 32 Abs. 7 Satz 1; ; EStG § 32 Abs. 7 Satz 6; ; EStG § 41a Abs. 1; ; EStG § 52 Abs. 40a; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; AO § 155; ; AO § 179 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 7
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde alleinerziehender Mütter und Väter gegen die stufenweise Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde alleinerziehender Mütter und Väter gegen die stufenweise Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages erfolglos

  • IWW (Kurzinformation)

    Streit um den Haushaltsfreibetrag sorgt für vorläufige Steuerbescheide

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Abschmelzung von Haushaltsfreibetrag // Beschwerden nicht angenommen

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3406 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1249
  • FamRZ 2003, 832
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02
    Die Beschwerdeführer müssen also geltend machen, dass sie gerade durch die Norm und nicht erst durch deren Vollzug in ihren Grundrechten betroffen sind (vgl. BVerfGE 72, 39 ; 97, 157 ).

    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschrift rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 72, 39 ; 93, 319 ).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Vollzugsakt von der Verwaltung nach der eindeutigen und klaren Gesetzesregelung ohne jeden Entscheidungs- und Prüfungsspielraum erlassen werden muss (BVerfGE 72, 39 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 97, 157 ; 102, 197 ).

    Die Beschwerdeführer müssen also geltend machen, dass sie gerade durch die Norm und nicht erst durch deren Vollzug in ihren Grundrechten betroffen sind (vgl. BVerfGE 72, 39 ; 97, 157 ).

    Eine unmittelbare Betroffenheit ist ausnahmsweise dann zu bejahen, wenn die Norm ihren Adressaten bereits vor konkreten Vollzugsakten zu später nicht mehr revidierbaren Dispositionen veranlasst (vgl. BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 ) oder er ansonsten nicht in zumutbarer Weise Rechtsschutz gegen den Vollzugsakt durch die Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 46, 246 ; 81, 70 ).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 97, 157 ; 102, 197 ).

    Eine unmittelbare Betroffenheit ist ausnahmsweise dann zu bejahen, wenn die Norm ihren Adressaten bereits vor konkreten Vollzugsakten zu später nicht mehr revidierbaren Dispositionen veranlasst (vgl. BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 ) oder er ansonsten nicht in zumutbarer Weise Rechtsschutz gegen den Vollzugsakt durch die Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 46, 246 ; 81, 70 ).

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 97, 157 ; 102, 197 ).

    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschrift rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 72, 39 ; 93, 319 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02
    Die gegen das Zweite Familienförderungsgesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ), sie ist unzulässig.
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02
    Die gegen das Zweite Familienförderungsgesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ), sie ist unzulässig.
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02
    Eine unmittelbare Betroffenheit ist ausnahmsweise dann zu bejahen, wenn die Norm ihren Adressaten bereits vor konkreten Vollzugsakten zu später nicht mehr revidierbaren Dispositionen veranlasst (vgl. BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 ) oder er ansonsten nicht in zumutbarer Weise Rechtsschutz gegen den Vollzugsakt durch die Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 46, 246 ; 81, 70 ).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02
    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschrift rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 72, 39 ; 93, 319 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02
    Eine unmittelbare Betroffenheit ist ausnahmsweise dann zu bejahen, wenn die Norm ihren Adressaten bereits vor konkreten Vollzugsakten zu später nicht mehr revidierbaren Dispositionen veranlasst (vgl. BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 ) oder er ansonsten nicht in zumutbarer Weise Rechtsschutz gegen den Vollzugsakt durch die Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 46, 246 ; 81, 70 ).
  • OLG München, 28.08.2019 - Verg 10/19

    Beschwerdebefugnis von Beiladungspetenten

    Ohne Erfolg beruft sich die Beschwerdeführerin schließlich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, wonach eine unmittelbare Betroffenheit ausnahmsweise dann zu bejahen ist, wenn die Norm ihren Adressaten bereits vor konkreten Vollzugsakten zu später nicht mehr revidierbaren Dispositionen veranlasst oder er ansonsten nicht in zumutbarer Weise Rechtsschutz gegen den Vollzugsakt durch die Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003, 2 BvR 246/02, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 07.11.2007 - 2 BvR 412/04

    Mangels unmittelbarer Betroffenheit unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschrift rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwerdeführer zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt; dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst dann, wenn der Vollzugsakt von der Verwaltung nach der eindeutigen und klaren Gesetzesregelung ohne jeden Entscheidungs- und Prüfungsspielraum erlassen werden muss (s. BVerfGE 72, 39 ; BVerfGK 3, 241 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2003 - 2 BvR 246/02 -, NvWZ 2003, S. 1249).
  • OLG München, 28.08.2019 - Verg 11/19

    Beschwerdebefugnis des Beiladungspetenten

    Ohne Erfolg beruft sich die Beschwerdeführerin schließlich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, wonach eine unmittelbare Betroffenheit ausnahmsweise dann zu bejahen ist, wenn die Norm ihren Adressaten bereits vor konkreten Vollzugsakten zu später nicht mehr revidierbaren Dispositionen veranlasst oder er ansonsten nicht in zumutbarer Weise Rechtsschutz gegen den Vollzugsakt durch die Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003, 2 BvR 246/02, juris Rn. 4).
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