Rechtsprechung
BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
Art. 13 GG; Art. 10 GG; § 104 Abs. 3 StPO; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 100g StPO; § 100h StPO; § 98 Abs. 2 StPO; § 102 StPO.
Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit; Geeignetheit); Verpflichtung zur organisatorischen Sicherung des Richtervorbehaltes (Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage und während der Nachtzeit); Beachtung des ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Art 13 Abs 1 u 2 GG sowie Art 19 Abs 4 GG durch im Rahmen einer Beschwerde ergangene Beschlüsse, mit denen eine Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung sowie die Beschlagnahme eines Mobiltelefons für rechtmäßig erklärt wurden
- IWW
- JurPC
- Kanzlei Prof. Schweizer
Durchsuchung einer Wohnung ohne richterliche Anordnung und Beschlagnahme eines Mobiltelefons
- Wolters Kluwer
Räumlich geschützter Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden; Zulässigkeit der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamte bei Gefahr im Verzuge; Gebot des effektiven ...
- datenschutz.eu
Fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Rückgabe eines beschlagnahmten Handys
- Judicialis
BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; StPO § 98 Abs. 2; ; StPO § 100g; ; StPO § 100g Abs. 2; ; StPO § 100h; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 10 Abs. 2; ; GG Art. 10 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1
- RA Kotz
Beschlagnahme eines Mobiltelefons - Voraussetzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung einer Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug durch die Polizei; Beschlagnahme eines Mobiltelefons
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme eines Mobiltelefons
- heise.de (Pressebericht, 01.03.2005)
Bundesverfassungsgericht benennt Hürden für Handy-Beschlagnahme
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme eines Mobiltelefons
- beck.de (Leitsatz)
Auslesen der SIM-Karte bei beschlagnahmtem Mobiltelefon
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Durchsuchung - Nichtrichterliche Anordnung
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Durchsuchung - Zwangsmaßnahmen: Nicht-richterliche Anordnung im Ermittlungsverfahren nur ausnahmsweise
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 13 Abs. 2, 10 Abs. 2 GG
Durchsuchung einer Wohnung und Sicherstellung eines Handys durch die Polizei
Verfahrensgang
- AG Bonn, 01.09.2003 - 51 Gs 944/03
- LG Bonn, 20.11.2003 - 31 Qs 150/03
- BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 5, 74
- NJW 2005, 1637
- NVwZ 2005, 1412 (Ls.)
- NStZ 2005, 337
- StV 2005, 483
- MMR 2005, 520
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
a) Art. 13 Abs. 1 GG gewährt einen räumlich geschützten Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ).Der persönlich und sachlich unabhängige, strikt dem Gesetz unterworfene Richter kann die Rechte der Betroffenen im Einzelfall am besten und sichersten wahren (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
Deshalb muss die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamte bei Gefahr im Verzuge (§ 105 Abs. 1 Satz 1 StPO), durch die ein schnelles, situationsgerechtes Handeln der Ermittlungsbehörden ermöglicht werden soll, nach Wortlaut und Systematik des Art. 13 Abs. 2 GG die Ausnahme neben der Regel richterlicher Anordnung bleiben (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
Dazu gehört die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters - bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden, uneingeschränkt und während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei einem praktischen, nicht auf Ausnahmefälle beschränkten Bedarf (vgl. BVerfGE 103, 142 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).
So kann die vollständige gerichtliche Nachprüfung der Annahme von Gefahr im Verzuge gewährleistet werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Indes deuten der hohe Rang der Grundrechte aus Art. 10 Abs. 1 GG, die mit der Gewährleistung eines privaten, vor der Öffentlichkeit und der öffentlichen Gewalt verborgenen Austauschs von Nachrichten, Gedanken und Meinungen die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen wahren (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ), und der einfachgesetzliche Richtervorbehalt (§§ 100b Abs. 1, 100h Abs. 1 Satz 3, 100i Abs. 4 Satz 1 StPO) auf einen schwerwiegenden Eingriff hin, so dass auch hier die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle offen stehen muss (vgl. BVerfGE 107, 299 ).Auch insoweit darf der Staat grundsätzlich keine Kenntnis beanspruchen, damit die Nutzung des Kommunikationsmediums in allem vertraulich möglich ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 100, 313 ; 107, 299 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ).
bb) Ermächtigungen zu Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG bedürfen nach Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG einer gesetzlichen Grundlage, die den Anlass, den Zweck und die Grenzen des Eingriffs bereichsspezifisch, präzise und normenklar festlegt, damit der betroffene Bürger sich darauf einstellen kann, dass die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfindet und dass die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Indes deuten der hohe Rang der Grundrechte aus Art. 10 Abs. 1 GG, die mit der Gewährleistung eines privaten, vor der Öffentlichkeit und der öffentlichen Gewalt verborgenen Austauschs von Nachrichten, Gedanken und Meinungen die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen wahren (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ), und der einfachgesetzliche Richtervorbehalt (§§ 100b Abs. 1, 100h Abs. 1 Satz 3, 100i Abs. 4 Satz 1 StPO) auf einen schwerwiegenden Eingriff hin, so dass auch hier die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle offen stehen muss (vgl. BVerfGE 107, 299 ).Auch insoweit darf der Staat grundsätzlich keine Kenntnis beanspruchen, damit die Nutzung des Kommunikationsmediums in allem vertraulich möglich ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 100, 313 ; 107, 299 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ).
bb) Ermächtigungen zu Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG bedürfen nach Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG einer gesetzlichen Grundlage, die den Anlass, den Zweck und die Grenzen des Eingriffs bereichsspezifisch, präzise und normenklar festlegt, damit der betroffene Bürger sich darauf einstellen kann, dass die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfindet und dass die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ).
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Indes deuten der hohe Rang der Grundrechte aus Art. 10 Abs. 1 GG, die mit der Gewährleistung eines privaten, vor der Öffentlichkeit und der öffentlichen Gewalt verborgenen Austauschs von Nachrichten, Gedanken und Meinungen die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen wahren (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ), und der einfachgesetzliche Richtervorbehalt (§§ 100b Abs. 1, 100h Abs. 1 Satz 3, 100i Abs. 4 Satz 1 StPO) auf einen schwerwiegenden Eingriff hin, so dass auch hier die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle offen stehen muss (vgl. BVerfGE 107, 299 ).Auch insoweit darf der Staat grundsätzlich keine Kenntnis beanspruchen, damit die Nutzung des Kommunikationsmediums in allem vertraulich möglich ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 100, 313 ; 107, 299 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Darüber hinaus ist aber zu verlangen, dass schwerwiegende Grundrechtseingriffe gerichtlich geklärt werden können, wenn deren direkte Belastung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in dem von der maßgeblichen Prozessordnung vorgesehenen Verfahren kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ).Auf diese Weise ist die nachträgliche gerichtliche und verfassungsgerichtliche Überprüfung eröffnet gegenüber Anordnungen einer Wohnungsdurchsuchung (Art. 13 Abs. 1 und 2 GG) (vgl. BVerfGE 96, 27 ) und einer Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 und 3 GG) (vgl. BVerfGE 104, 220 ), gegenüber der besonders einschneidenden Art und Weise der Durchführung einer Freiheitsentziehung, wenn eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) oder objektive Willkür in Frage stehen (…Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 …und vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 ) und auch gegenüber der Anordnung einer Auskunft über die Telekommunikation.
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Indes deuten der hohe Rang der Grundrechte aus Art. 10 Abs. 1 GG, die mit der Gewährleistung eines privaten, vor der Öffentlichkeit und der öffentlichen Gewalt verborgenen Austauschs von Nachrichten, Gedanken und Meinungen die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen wahren (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ), und der einfachgesetzliche Richtervorbehalt (§§ 100b Abs. 1, 100h Abs. 1 Satz 3, 100i Abs. 4 Satz 1 StPO) auf einen schwerwiegenden Eingriff hin, so dass auch hier die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle offen stehen muss (vgl. BVerfGE 107, 299 ).Auch insoweit darf der Staat grundsätzlich keine Kenntnis beanspruchen, damit die Nutzung des Kommunikationsmediums in allem vertraulich möglich ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 100, 313 ; 107, 299 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ).
- BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02
Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur …
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Dazu gehört die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters - bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden, uneingeschränkt und während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei einem praktischen, nicht auf Ausnahmefälle beschränkten Bedarf (vgl. BVerfGE 103, 142 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).Eine solche Darlegung in der Dokumentation kann entbehrlich sein, wenn allein die Beschreibung der tatsächlichen Umstände den Tatverdacht, die Zielrichtung der Durchsuchung und deren Dringlichkeit als evident erscheinen lassen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).
- BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch …
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Auf diese Weise ist die nachträgliche gerichtliche und verfassungsgerichtliche Überprüfung eröffnet gegenüber Anordnungen einer Wohnungsdurchsuchung (Art. 13 Abs. 1 und 2 GG) (vgl. BVerfGE 96, 27 ) und einer Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 und 3 GG) (vgl. BVerfGE 104, 220 ), gegenüber der besonders einschneidenden Art und Weise der Durchführung einer Freiheitsentziehung, wenn eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) oder objektive Willkür in Frage stehen (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 …und vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 ) und auch gegenüber der Anordnung einer Auskunft über die Telekommunikation. - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Auf diese Weise ist die nachträgliche gerichtliche und verfassungsgerichtliche Überprüfung eröffnet gegenüber Anordnungen einer Wohnungsdurchsuchung (Art. 13 Abs. 1 und 2 GG) (vgl. BVerfGE 96, 27 ) und einer Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 und 3 GG) (vgl. BVerfGE 104, 220 ), gegenüber der besonders einschneidenden Art und Weise der Durchführung einer Freiheitsentziehung, wenn eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) oder objektive Willkür in Frage stehen (…Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 …und vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 ) und auch gegenüber der Anordnung einer Auskunft über die Telekommunikation. - BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Zum Zwecke der strafrechtlichen Ermittlung darf auch in die Wohnung eines Verdächtigen nur eingedrungen werden, wenn sich gegen ihn ein konkret zu beschreibender Tatvorwurf richtet, der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts wahrt und außerdem zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich ist, nämlich den Erfolg verspricht, geeignete Beweismittel zu erbringen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ). - BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03
Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76
Zwangsvollstreckung I
- BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01
Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
- BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10
Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit …
b) Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 5, 74 ).Der präventive Richtervorbehalt, der der verstärkten Sicherung des Grundrechts des Art. 13 Abs. 1 GG dient (vgl. BVerfGE 57, 346 ; 103, 142 ), zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ; BVerfGK 5, 74 ).
Zu den Anforderungen an einen dem Gebot der praktischen Wirksamkeit des Richtervorbehalts entsprechenden richterlichen Bereitschaftsdienst gehört die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ; 7, 392 ; 9, 287 ), sowie während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei einem Bedarf, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ).
Die daraus folgende Pflicht der Ermittlungsbehörden, sich regelmäßig um eine Durchsuchungsanordnung des zuständigen Richters zu bemühen, wird nicht durch den abstrakten Hinweis verzichtbar, eine richterliche Entscheidung sei zur maßgeblichen Zeit üblicherweise nicht mehr zu erreichen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 7, 392 ).
Selbst herbeigeführte tatsächliche Voraussetzungen können die Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen nicht begründen (vgl. BVerfGK 5, 74 ).
Eine wirksame gerichtliche Nachprüfung einer nichtrichterlichen Durchsuchungsanordnung wegen Gefahr im Verzug setzt voraus, dass die handelnden Beamten, möglichst der - vorrangig verantwortliche - Staatsanwalt (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ; 7, 392 ), vor oder jedenfalls unmittelbar nach der Durchsuchung ihre für den Eingriff bedeutsamen Erkenntnisse und Annahmen in den Ermittlungsakten dokumentieren.
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen …
Während der Nachtzeit ist ein ermittlungsrichterlicher Bereitschaftsdienst jedenfalls bei einem Bedarf einzurichten, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ). - BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
Sie dürfen nicht so lange mit dem Antrag an den Ermittlungsrichter zuwarten, bis etwa die Gefahr eines Beweismittelverlusts tatsächlich eingetreten ist, und damit die von Verfassungs wegen vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters unterlaufen (BVerfGE 103, 142, 155; BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1637, 1638 f.).Solches war hier nach jeglicher kriminalistischer Erfahrung spätestens zum Zeitpunkt des Entschlusses zur Festnahme des G. am Nachmittag des 18. Februar 2005 der Fall (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1637, 1638 f.; AG Kiel StV 2002, 536, 537 jeweils zu ähnlichen Sachverhalten).
Eine solche einzuholen, hat der Staatsanwalt aber weder erwogen, noch hat er die Voraussetzungen der von ihm in Anspruch genommenen Eilkompetenz dokumentiert (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1637, 1639; BGHSt 47, 362, 366;… BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 5).
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19
Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags; …
Verfassungsrecht gebietet nur dann, eine drohende Rechtsschutzlücke zu schließen, wenn es sich bei der angegriffenen Maßnahme um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89 -, juris Rn. 25 f.;… Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 28, 36; Beschl. v. 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 -, juris Rn. 19;… BVerwG, Beschl. v. 30.04.1999 - 1 B 36.99 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 20.12.2017 - 6 B 14.17, juris Rn. 13;… Urt. v. 12.11.2020 - 2 C 5.19 -, juris Rn. 15;… s.a. SächsOVG, Beschl. v. 17.11.2015 - 3 A 440/15 -, juris Rn. 8;… OVG RP, Urt. v. 27.03.2014 - 7 A 11202/13 -, juris, Rn. 26). - BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug; …
Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.
- BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06
Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur …
Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ), sind aber auf Maßnahmen, die noch vor ihrer Erledigung gerichtlich überprüft werden können, wie z.B. Beschlagnahmeanordnungen, nicht ohne weiteres übertragbar (vgl. BVerfGK 1, 65; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 1714/04 -, juris und vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 2009/03 -, juris).Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ).
- BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08
Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …
Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ;… zu alledem auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweitens Senats vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 -, NJW 2007, S. 1345, Rn. 1, 13 ).Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweitens Senats vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 -, Rn. 13, 17 unter Verweis auf BVerfGE 103, 142 , BVerfGK 2, 310 und BVerfGK 5, 74 ).
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.2022 - 1 S 3575/21
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage; hier: …
Verfassungsrecht gebietet, eine drohende Rechtsschutzlücke zu schließen, wenn es sich bei der angegriffenen Maßnahme um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89 -, juris Rn. 25 f.;… Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 28, 36; Beschl. v. 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 -, juris Rn. 19;… BVerwG, Beschl. v. 30.04.1999 - 1 B 36.99 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 -, juris Rn. 13;… s.a. SächsOVG, Beschl. v. 17.11.2015 - 3 A 440/15 -, juris Rn. 8;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 27.03.2014 - 7 A 11202/13 -, juris Rn. 26). - BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17
Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten; …
Auch die Art des mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, kann die Anerkennung eines Feststellungsinteresses rechtfertigen, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den schwerwiegenden Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27 und vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 [ECLI:DE:BVerfG:2005:rk20050204.2bvr030804] - NJW 2005, 1637 ). - BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines auf der EU-Sanktionsliste gelisteten …
Es obliegt dann einem Beschwerdeführenden anhand der Umstände des Einzelfalls näher vorzutragen, warum etwa ein besonders belastender Grundrechtseingriff vorliegt, der trotz Erledigung ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse begründen soll (vgl. BVerfGE 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 -, Rn. 18 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 1119/05 u.a. -, Rn. 32 m.w.N.). - BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot …
- BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
Rechtmäßigkeit von doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei (kein Vorrang der …
- BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18
Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse; …
- VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21
Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft; …
- OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09
Bußgeldverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr: Beweisverwertungsverbot bei …
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 1 S 4108/20
Corona-Krise; Feuerwerksverbot 2020 in Baden-Württemberg; …
- OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09
Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes im Falle eines Verstoßes gegen den …
- BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die …
- OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
Arbeitsdatei Szenekundige Beamte; Daten, personenbezogene; Landesbeauftragter für …
- OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08
Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot
- VG Berlin, 06.02.2024 - 1 K 187.21
Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO kann ein unverhältnismäßiger Aufwand zur …
- LG Frankfurt/Main, 23.02.2017 - 4 KLs 36/16
Beweisverwertungsverbot, Durchsuchung, Einwilligung, Richtervorbehalt
- BVerwG, 25.06.2019 - 6 B 154.18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung …
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 S 1724/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines in Polizeigewahrsam nicht ermöglichten …
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20
Verbot einer PKK-Demonstration
- VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung …
- BVerwG, 04.12.2018 - 6 B 56.18
Beiladung; Bereitstellen von Teilnehmerdaten; Feststellungsinteresse; …
- VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines …
- VG Köln, 11.12.2008 - 21 L 1398/08
Auskunftspflicht der Provider gegenüber Sicherheitsbehörden bei dynamischen …
- BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die …
- VG Karlsruhe, 05.06.2019 - 1 K 1836/19
(Eine Durchsuchungsanordnung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVGjuris: VwVG BW) ist …
- VG Köln, 12.06.2012 - 22 K 1487/10
Postüberwachung Kernbereich privater Lebensgestaltung G 10
- BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts von …
- VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20
Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen; …
- OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
Unzulässige Beschwerde der Deutschen Telekom AG gegen eine erledigte …
- VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
Zur Rechtmäßigkeit einer teilweisen Betriebsuntersagung einer Windenergieanlage …
- VG Hannover, 16.06.2021 - 10 A 1676/18
Datenerhebung durch eine Vertrauensperson; nachrichtendienstliche Mittel; …
- VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21
Klage gegen die Äußerungen von Polizeibeamten zur Verwendung von Fahnen …
- VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 177/21
Corona-Krise; Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen …
- LG Köln, 09.05.2019 - 108 KLs 42/18
Wohnungsdurchsuchung, Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot
- VG Berlin, 01.03.2019 - 1 K 441.16
Rigaer Straße: Klage gegen Polizeieinsatz von 2016 ist unzulässig
- BVerwG, 04.12.2018 - 6 B 55.18
Zahlung eines Entgelts für die Überlassung von Teilnehmerdaten zur …
- OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09
Richtervorbehalt bei der Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der …
- VG Hamburg, 17.11.2022 - 5 K 4826/21
Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die zwischenzeitlich entfallene …
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 6 S 4129/20
Rechtsschutzinteresse bezüglich einer erledigten Durchsuchungsanordnung nach …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 1 L 100.08
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches …
- OLG Celle, 08.10.2008 - 22 W 44/08
Pflicht eines Richters zur Inkaufnahme einer Anreise von einer Stunde im Rahmen …
- VG Berlin, 06.06.2019 - 1 K 571.17
Volksentscheid Tegel: FDP-Tafeln durften nicht beseitigt werden
- FG Düsseldorf, 25.04.2007 - 7 K 4756/06
Zulässigkeit einer auf die Aufhebung eines Kontenabrufes gerichteten …
- VG Köln, 10.11.2022 - 20 K 6825/20
- VG München, 07.11.2012 - M 7 K 11.5443
- LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Anfangsverdacht einer …
- LG Frankfurt/Main, 23.02.2017 - 4 KLs 36/16 Js 240513/16
Beweisverwertungsverbot, Durchsuchung, Einwilligung, Richtervorbehalt
- VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945
Unzulässige Klage wegen Rechtskraft eines anderweitigen Urteils
- LG München I, 24.05.2011 - 21 O 9065/11
Erteilung einer Providerauskunft bei Urheberrechtsverletzung: Statische IP-Nummer …
- LG Verden, 11.08.2010 - 7 KLs 3/10
Rechtmäßigkeit der Durchsuchung von Personen und eines Pkw aufgrund kurz zuvor …
- VG Göttingen, 12.05.2021 - 1 A 193/17
Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Grundrechtseingriff, tiefgreifender; …
- AG Neustadt am Rübenberge, 29.08.2005 - 66 Gs 1058/05
Standortermittlung einer Mobilfunkeinrichtung
Rechtsprechung
EuGH, 09.09.2004 - C-184/02, C-223/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Richtlinie 2002/15/EG - Regelung der Arbeitszeit von im Transportgewerbe Tätigen - Selbständige Kraftfahrer - Rechtsgrundlage - Berufsausübungsfreiheit - Gleichbehandlungsgrundsatz - Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht
- Europäischer Gerichtshof
Spanien / Parlament und Rat
- EU-Kommission
Königreich Spanien (C-184/02) und Republik Finnland (C-223/02) gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.
Richtlinie 2002/15/EG - Regelung der Arbeitszeit von im Transportgewerbe Tätigen - Selbständige Kraftfahrer - Rechtsgrundlage - Berufsausübungsfreiheit - Gleichbehandlungsgrundsatz - Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht
- EU-Kommission
Königreich Spanien (C-184/02) und Republik Finnland (C-223/02) gegen Europäisches Parlamen
Sozialvorschriften , Verkehr
- Wolters Kluwer
Klagen auf Nichtigerklärung der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben; Befugnis der Gemeinschaft zur Regelung der ...
- Judicialis
Richtlinie 2002/15/EG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Spanien / Parlament und Rat
Richtlinie 2002/15/EG - Regelung der Arbeitszeit von im Transportgewerbe Tätigen - Selbständige Kraftfahrer - Rechtsgrundlage - Berufsausübungsfreiheit - Gleichbehandlungsgrundsatz - Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Spanien / Parlament und Rat
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben - Anwendung (ab 2009) auf selbständige Kraftfahrer, Artikel 2 ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-184/02
- EuGH, 09.09.2004 - C-184/02, C-223/02
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1637 (Ls.)
- EuZW 2004, 660
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (18)
- EuGH, 09.09.2004 - C-223/02
Spanien / Parlament und Rat - Sozialpolitik
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
In den verbundenen Rechtssachen C-184/02 und C-223/02.Klägerin in der Rechtssache C-223/02,.
Europäisches Parlament, vertreten durch M. Gómez-Leal und C. Pennera (Rechtssache C-184/02) sowie durch H. von Hertzen und G. Ricci (Rechtssache C-223/02) als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,.
Rat der Europäischen Union, vertreten durch A. Lopes Sabino und G.-L. Ramos Ruano (Rechtssache C-184/02) sowie durch A. Lopes Sabino und H. Erno (Rechtssache C-223/02) als Bevollmächtigte,.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch F. Castillo de la Torre und W. Wils (Rechtssache C-184/02) sowie durch M. Huttunen und W. Wils (Rechtssache C-223/02) als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,.
2 In ihrer Klageschrift beantragt die Republik Finnland (C-223/02) die Nichtigerklärung der angefochtenen Richtlinie, soweit sie die selbständigen Kraftfahrer betrifft.
4 Da die Rechtssachen C-184/02 und C-223/02 miteinander in Zusammenhang stehen, hat der Präsident der Ersten Kammer des Gerichtshofes sie mit Beschluss vom 7. Januar 2004 nach Artikel 43 der Verfahrensordnung zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Zur Zulässigkeit der Klage in der Rechtssache C-223/02.
22 Die Klage in der Rechtssache C-223/02 ist folglich zulässig.
- EuGH, 17.07.1997 - C-248/95
SAM Schiffahrt
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
29 Nach ständiger Rechtsprechung betraut der EG-Vertrag den Rat mit der Einführung einer gemeinsamen Verkehrspolitik und verleiht ihm zu diesem Zweck eine weitreichende Rechtsetzungsbefugnis zum Erlass angemessener gemeinsamer Regeln (Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 97/78, Schumalla, Slg. 1978, 2311, Randnr. 4, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-248/95 und C-249/95, SAM Schiffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23).51 Die freie Berufsausübung gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts (Urteile vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35, Randnr. 16; vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 78, und SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 72).
56 Angesichts des weiten Ermessens, das dem Gemeinschaftsgesetzgeber beim Erlass zweckdienlicher Maßnahmen im Hinblick auf eine gemeinsame Verkehrspolitik zusteht (Urteil SAM Schiffahrt und Stapf, Randnrn.
- EuGH, 28.11.1978 - 97/78
Schumalla
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
29 Nach ständiger Rechtsprechung betraut der EG-Vertrag den Rat mit der Einführung einer gemeinsamen Verkehrspolitik und verleiht ihm zu diesem Zweck eine weitreichende Rechtsetzungsbefugnis zum Erlass angemessener gemeinsamer Regeln (Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 97/78, Schumalla, Slg. 1978, 2311, Randnr. 4, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-248/95 und C-249/95, SAM Schiffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23).30 Darüber hinaus kann der Gemeinschaftsgesetzgeber nach dem klaren Wortlaut des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe c EG und den Ausführungen des Gerichtshofes zum Begriff der "sonstigen zweckdienlichen Vorschriften" in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe d EG (Urteil Schumalla, Randnr. 6) auf der Grundlage des Artikels 71 EG gemeinsame Bestimmungen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und zur Beseitigung der nationalen Unterschiede, die die Wettbewerbsbedingungen im Transportsektor erheblich verfälschen können, erlassen, was die Republik Finnland im Übrigen einräumt.
40 Im Übrigen tragen nach der Rechtsprechung gemeinsame Bestimmungen, die - wie die in den Randnummern 33 und 35 des vorliegenden Urteils genannten - eine Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr bezwecken, zwangsläufig zur Beseitigung der Unterschiede, die die Wettbewerbsbedingungen auf dem Gebiet des Verkehrs erheblich verfäschen können, bei und erweisen sich so als im Sinne des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe d EG "zweckdienlich" für die Einführung einer gemeinsamen Verkehrspolitik (Urteil Schumalla, Randnr. 6).
- EuGH, 12.03.2002 - C-27/00
Omega Air
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen (u. a. Urteile vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-101/98, UDL, Slg. 1999, I-8841, Randnr. 30, und vom 12. März 2002 in den Rechtssachen C-27/00 und C-122/00, Omega Air u. a., Slg. 2002, I-2569, Randnr. 62).64 Das Diskriminierungsverbot besagt nach ständiger Rechtsprechung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, es sei denn, dass dies objektiv gerechtfertigt ist (u. a. Urteile Omega Air u. a., Randnr. 79, und vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-137/00, Milk Marque und National Farmers' Union, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 126).
- EuGH, 10.12.2002 - C-491/01
British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
44 Es kann daher dahinstehen, ob auch Artikel 137 Absatz 2 EG eine geeignete Rechtsgrundlage für die Maßnahmen darstellt, die in der angefochtenen Richtlinie in Bezug auf die selbständigen Kraftfahrer vorgesehen sind (vgl. auch Urteil vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-491/01, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 98, und, im Umkehrschluss, Urteil vom 1. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, "Titandioxid", Slg. 1991, I-2867, Randnrn. - EuGH, 07.11.2000 - C-168/98
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG AB UND BESTÄTIGT …
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
25 und 26, und vom 7. November 2000 in der Rechtssache C-168/98, Luxemburg/Parlament und Rat, Slg. 2000, I-9131, Randnr. 62 und 66) aus, um die mögliche spätere Anwendung der Richtlinie auf diese Kategorie von Personen, die mobile Transporttätigkeiten ausüben, zu rechtfertigen. - EuGH, 16.12.1999 - C-101/98
UDL
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen (u. a. Urteile vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-101/98, UDL, Slg. 1999, I-8841, Randnr. 30, und vom 12. März 2002 in den Rechtssachen C-27/00 und C-122/00, Omega Air u. a., Slg. 2002, I-2569, Randnr. 62). - EuGH, 09.09.2003 - C-137/00
'Milk Marque und National Farmers'' Union'
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
64 Das Diskriminierungsverbot besagt nach ständiger Rechtsprechung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, es sei denn, dass dies objektiv gerechtfertigt ist (u. a. Urteile Omega Air u. a., Randnr. 79, und vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-137/00, Milk Marque und National Farmers' Union, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 126). - EuGH, 09.06.1994 - C-394/92
Strafverfahren gegen Michielsen und Geybels Transport Service
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
Sie bezwecken damit unbestreitbar die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, die entgegen dem Vorbringen der Republik Finnland nicht nur durch zu lange Lenkzeiten gefährdet wird, sondern auch durch eine übermäßige Häufung anderer Tätigkeiten als des Fahrens, wie der in Artikel 3 Buchstabe a Nummer 1 erster Gedankenstrich Ziffern ii bis v der angefochtenen Richtlinie genannten, die in direktem Zusammenhang mit einem Transport stehen (in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache C-394/92, Michielsen und GTS, Slg. 1994, I-2497, Randnr. 14, und vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-297/99, Skills Motor Coaches u. a., Slg. 2001, I-573, Randnrn. - EuGH, 05.10.1994 - C-55/93
Strafverfahren gegen Van Schaik
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
53 Im vorliegenden Fall bezweckt die in der angefochtenen Richtlinie vorgesehene Regelung der Arbeitszeit der selbständigen Kraftfahrer eine Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr (vgl. Randnrn. 33 bis 36 des vorliegenden Urteils) und entspricht somit einem dem Gemeinwohl dienenden Ziel (Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-55/93, Van Schaik, Slg. 1994, I-4837, Randnr. 19, und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-314/98, Snellers, Slg. 2000, I-8633, Randnr. 55). - EuGH, 10.01.1992 - C-177/90
Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems
- EuGH, 19.11.1998 - C-150/94
Vereinigtes Königreich / Rat
- EuGH, 12.10.2000 - C-314/98
Snellers
- EuGH, 18.01.2001 - C-297/99
Skills Motor Coaches u.a.
- EuGH, 22.06.1993 - C-54/91
Deutschland / Kommission
- EuGH, 21.02.1991 - 143/88
Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und …
- EuGH, 28.04.1998 - C-200/96
FREIER WARENVERKEHR
- EuGH, 05.10.1994 - C-280/93
Deutschland / Rat
- BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14
EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
Speziell zum Grundrecht der unternehmerischen Freiheit hat der Gerichtshof weiterhin darauf hingewiesen, dass dieses nicht schrankenlos gilt, sondern im Zusammenhang mit seiner gesellschaftlichen Funktion zu sehen ist (vgl. nur EuGH 22. Januar 2013 - C-283/11 - [Sky Österreich] Rn. 45; 6. September 2012 - C-544/10 - [Deutsches Weintor] Rn. 54 mwN; 6. Dezember 2005 - C-453/03 ua. - [ABNA ua.] Rn. 87, Slg. 2005, I-10423; 30. Juni 2005 - C-295/03 P - [Alessandrini ua.] Rn. 86, Slg. 2005, I-5673; 9. September 2004 - C-184/02 und C-223/02 - [Spanien und Finnland/Parlament und Rat] Rn. 51 f., Slg. 2004, I-7789) .Folglich kann die unternehmerische Freiheit Einschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das Recht in seinem Wesensgehalt antastet (…EuGH 30. Juni 2005 - C-295/03 P - [Alessandrini ua.] Rn. 86 mwN, aaO; 14. Dezember 2004 - C-210/03 - [Swedish Match] Rn. 72 mwN, Slg. 2004, I-11893; jeweils für das Eigentumsrecht und die freie Berufsausübung; 9. September 2004 - C-184/02 und C-223/02 - [Spanien und Finnland/Parlament und Rat] Rn. 52, aaO, für die unternehmerische Freiheit) .
- VG Hamburg, 12.03.2015 - 17 K 3507/14
Zur Geltung der werktäglichen Arbeitszeitbegrenzung auf maximal zehn Stunden für …
Diese Umsetzung stimme mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urt. v. 9.9.2004, C-184/02 und C-223/02) überein, vor deren Hintergrund sich die Festlegung einer täglichen Höchstarbeitszeit als Eingriff in das Recht auf freie Berufsausübung und freie unternehmerische Betätigung verbiete. - BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10
Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht
Der Gerichtshof hat im Rahmen von Nichtigkeitsklagen des Königreichs Spanien und der Republik Finnland bereits entschieden, dass die RL 2002/15/EG im Wesentlichen die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die Ruhepausen, die Ruhezeit der Auszubildenden und Praktikanten sowie die Nachtarbeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, regelt, ohne auch nur zu erwähnen, die Richtlinie befasse sich zudem mit Vergütungsfragen (EuGH 9. September 2004 - C-184/02 und C-223/02 - Slg. 2004, I-7789 = AuR 2004, 465 mit Anm. Lörcher) .
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine …
78 Vgl. u. a. Urteile vom 9. September 2004, Spanien und Finnland/Parlament und Rat (C-184/02 und C-223/02, EU:C:2004:497, Rn. 51 und 52), vom 6. September 2012, Deutsches Weintor (…C-544/10, EU:C:2012:526, Rn. 54), vom 22. Januar 2013, Sky Österreich (…C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 45), und vom 24. September 2020, YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) (…C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 88). - EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gilt die unternehmerische Freiheit jedoch nicht schrankenlos, sondern ist im Zusammenhang mit ihrer gesellschaftlichen Funktion zu sehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2004, Spanien und Finnland/Parlament und Rat, C-184/02 und C-223/02, Slg. 2004, I-7789, Randnrn. - BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 95/14
Vorabentscheidungsersuchen - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
Speziell zum Grundrecht der unternehmerischen Freiheit hat der Gerichtshof weiterhin darauf hingewiesen, dass dieses nicht schrankenlos gilt, sondern im Zusammenhang mit seiner gesellschaftlichen Funktion zu sehen ist (vgl. nur EuGH 22. Januar 2013 - C-283/11 - [Sky Österreich] Rn. 45; 6. September 2012 - C-544/10 - [Deutsches Weintor] Rn. 54 mwN; 6. Dezember 2005 - C-453/03 ua. - [ABNA ua.] Rn. 87, Slg. 2005, I-10423; 30. Juni 2005 - C-295/03 P - [Alessandrini ua.] Rn. 86, Slg. 2005, I-5673; 9. September 2004 - C-184/02 und C-223/02 - [Spanien und Finnland/Parlament und Rat] Rn. 51 f., Slg. 2004, I-7789) .Folglich kann die unternehmerische Freiheit Einschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das Recht in seinem Wesensgehalt antastet (…EuGH 30. Juni 2005 - C-295/03 P - [Alessandrini ua.] Rn. 86 mwN, aaO; 14. Dezember 2004 - C-210/03 - [Swedish Match] Rn. 72 mwN, Slg. 2004, I-11893; jeweils für das Eigentumsrecht und die freie Berufsausübung; 9. September 2004 - C-184/02 und C-223/02 - [Spanien und Finnland/Parlament und Rat] Rn. 52, aaO, für die unternehmerische Freiheit) .
- EuGH, 14.12.2004 - C-210/03
Swedish Match
Ein solcher Irrtum in den Bezugsvermerken eines Gemeinschaftsrechtsakts stellt nur einen rein formalen Fehler dar, sofern er nicht zur Rechtswidrigkeit des Verfahrens für den Erlass dieses Rechtsakts geführt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 19, vom 9. September 2004 in den Rechtssachen C-184/02 und C-223/02, Spanien und Finnland/Parlament, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 44).Lässt sich dem beanstandeten Rechtsakt der vom Gemeinschaftsorgan verfolgte Zweck in seinen wesentlichen Zügen entnehmen, so wäre es unnötig, eine besondere Begründung für jede der technischen Entscheidungen zu verlangen, die das Organ getroffen hat (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-100/99, Italien/Rat und Kommission, Slg. 2001, I-5217, Randnr. 64, und, in diesem Sinne, vom 9. September 2004 in den Rechtssachen C-184/02 und C-223/02, Spanien und Finnland/Parlament und Rat, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 79).
- EuGH, 12.07.2005 - C-154/04
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER …
115 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung verlangt, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, es sei denn, dass dies objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 9. September 2004 in den Rechtssachen C-184/02 und C-223/02, Spanien und Finnland/Parlament und Rat, Slg. 2004, I-7789, Randnr. 64, sowie Urteile Arnold André, Randnr. 68, und Swedish Match, Randnr. 70). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - 4 A 1334/17
Kraftfahrer, die tierische Nebenprodukte entsorgen, werden durch das …
vgl. EuGH, Urteile vom 9.6.1994 - C-394/92 - (Michielsen), Slg 1994, I-2497 = juris, Rn. 26, und vom 9.9.2004 - C-184/02 u. a. -, EuZW 2004, 660, Rn. 34, 36, 53 = juris, Leitsatz 1.vgl. hierzu: EuGH, Urteil vom 9.9.2004 - C-184/02 u. a. -, Rn. 33 f. = juris, Leitsatz 1.
Bereits in seinem Urteil vom 9.9.2004 - C-184/02 u.a. -, juris, Rn. 36, Leitsatz 1, hat der Gerichtshof die gleichzeitige und unabhängige Gültigkeit der europäischen Regelungen zur Arbeitszeit des Fahrpersonals neben denjenigen zu Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals geklärt.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-188/15
Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston stellt eine Unternehmenspraxis, …
95 - Urteil vom 9. September 2004, Spanien und Finnland/Parlament und Rat (C-184/02 und C-223/02, EU:C:2004:497, Rn. 51). - EuGH, 23.10.2007 - C-440/05
DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN, GEMEINSAME …
- EuGH, 14.12.2004 - C-434/02
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DAS VERBOT VON TABAKERZEUGNISSEN ZUM ORALEN GEBRAUCH FÜR …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-105/15
Mallis und Malli / Kommission und EZB - Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm …
- BVerwG, 16.12.2021 - 8 C 24.19
Anwendbarkeit des Arbeitszeitrechts auf Fahrpersonal im Bereich der Entsorgung …
- BVerwG, 11.11.2020 - 8 C 24.19
Anfrage bei dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts: Anwendbarkeit des § 3 …
- EuG, 22.12.2004 - T-201/04
DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF …
- EuGH, 06.05.2014 - C-43/12
Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über den grenzüberschreitenden Austausch …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - L 1 KR 441/15
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung zwischen abhängiger …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2013 - C-314/12
Nach Ansicht von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón kann einem Internetprovider …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-270/12
Generalanwalt Jääskinen ist der Ansicht, dass Art. 28 der Verordnung über …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-101/12
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- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15
Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-121/14
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- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
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- EuG, 20.09.2023 - T-263/16
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- EuGH, 06.12.2012 - C-81/13
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-431/11
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- EuG, 22.03.2011 - T-419/03
Altstoff Recycling Austria / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-244/03
Frankreich / Parlament und Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-94/03
Kommission / Rat - Gefährliche Chemikalien und Pestizide - Rotterdamer …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-137/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/853/EU des Rates - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-178/03
Kommission / Parlament und Rat - Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien - …
- OVG Sachsen, 24.02.2015 - 3 A 102/13
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur unionsrechtlichen …
- EuGH, 12.07.2005 - C-155/04
National Association of Health Stores u.a.
- EuG, 20.09.2023 - T-858/16
Dow Silicones und Dow Silicones Belgium/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2015 - C-168/14
Grupo Itevelesa u.a. - Richtlinie 2006/123/EG - Dienstleistungen im Binnenmarkt - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-176/09
Luxemburg / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verkehr - Richtlinie …
- EuG, 27.11.2018 - T-829/16
Mouvement pour une Europe des nations und des libertés / Parlament
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2013 - C-43/12
Kommission / Parlament und Rat - Richtlinie 2011/82/EU - Grenzüberschreitender …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-161/04
Österreich / Parlament und Rat - Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. …
- EuG, 12.11.2019 - T-158/19
Breyer/ REA - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente …
- EuG, 16.10.2006 - T-173/06
Aisne und Nature / Kommission