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   BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01   

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BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 (https://dejure.org/2006,2)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 (https://dejure.org/2006,2)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 (https://dejure.org/2006,2)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • HRR Strafrecht

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 1 Lotteriestaatsvertrag; § 284 StGB; Art. 49 EG
    Berufsfreiheit (Schutzbereich; Berufswahlfreiheit; Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten; Begrenzung auf erlaubte Tätigkeiten; keine Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit; legitimes Ziel; Geeignetheit; Erforderlichkeit; Beurteilungs- und Prognosespielraum des ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Sportwetten

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Staatliches Wettmonopol für Sportwetten in Bayern mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar aufgrund seiner derzeitigen Ausgestaltung, die eine effektive Suchtbekämpfung, die den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen könnte, nicht sicherstellt - ...

  • aufrecht.de

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Sportwettenmonopols

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Staatliches Monopol für Sportwetten gegenwärtig nicht mit Art. 12 GG vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Gesetzes über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten (Staatslotteriegesetz) vom 29. April 1999 mit dem GG; Rechtfertigung des Ausschlusses privater Veranstalter ("Oddset"); Auslegung des Merkmals "Beruf" im Grundrecht der ...

  • Glücksspiel & Recht

    Verfassungsmäßigkeit des deutschen Sportwetten-Monopols

  • archive.org
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol für Sportwetten ist in seiner gegenwärtigen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar.

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; StGB § 284

  • vdai.de PDF

    Vereinbarkeit eines staatlichen Monopols auf Sportwetten mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur bei konsequenter Ausrichtung am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren; Verfassungswidrigkeit des BayLottG; Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten sind keine ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Bayerisches Sportwettenmonopol derzeit verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Staatliches Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Beruffreiheit vereinbar

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliches Sportwettenmonopol

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Staatliches Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Werbung für private Sportwetten: Rundfunk- und Landesmedienanstalten führen erste Gespräche

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Luft für private Sportwettenanbieter wird dünner

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Forderungen nach dualem Sportwettenmarkt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Sofortige Vollziehung des bwin-Verbots ausgesetzt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Internetspielbank in Niedersachsen zulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Scheitert das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags?

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Staatliches Wettmonopol in Bayern in gegenwärtiger Form verfassungswidrig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Online-Sportwetten privater Anbieter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Online-Sportwetten privater Anbieter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Internetglücksspiel - Landeslottogesellschaft teilweise ersatzpflichtig

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    BVerfG verschiebt Grundlagen-Entscheidung zum Sportwettenrecht

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Werbebeschränkung für private Wettanbieter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbot privater Sportwetten rechtmäßig

  • beck.de (Leitsatz)

    Sportwetten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Glück im Spiel? Rechtliche Aspekte rund um Lotto & Co.

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbot für private Sportwetten-Vermittlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grundlagen-Entscheidung zum Sportwettenrecht verschoben

  • juraforum.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Staatliches Sportwettenmonopol nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar

Besprechungen u.ä. (8)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 Abs. 1 GG, 49 EG; § 284 StGB; Art. 1 ff. BayLotteriegesetz
    Anforderungen an das Verbot von Oddset-Wetten

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Private Sportwetten und Werbung im Internet

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lotto-Monopol: Abschied auf Raten

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Blick nach Brüssel - Das Sportwettenurteil des BVerfG vom 28.03.2006 im Lichte des Gemeinschaftsrechts (RA Michael Schmittmann; RA'in Dr. Annemarie Bloß)

  • streifler.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sportwetten in Deutschland

  • unibe.ch PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einige Grundfragen im Europäischen Kriminalrecht (Prof. Dr. Günter Heine)

  • jurpc.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung (Dirk Postel; JurPC 2005, 1)

  • aufrecht.de (Kurzanmerkung)

    Bundesverfassungsgericht läutet die große Sportwetten-Liberalisierung NICHT ein

Sonstiges (5)

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    FDP: Markt für Sportwetten zeitnah für private Veranstalter öffnen

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 27.01.2020)

    Neuregulierung des Glücksspiel-Staatsvertrags: Die Liberalisierer setzen sich durch

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • sportwettenrecht.de (Sitzungsbericht)
  • aufrecht.de (Sitzungsbericht)

    Augenzeugenbericht zur mündlichen Verhandlung des BVerfG zum Thema Sportwetten - Das Monopol wankt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 115, 276
  • NJW 2006, 1261
  • NVwZ 2006, 679 (Ls.)
  • GRUR 2006, 688
  • WM 2006, 833
  • MMR 2006, 298
  • DVBl 2006, 625
  • DÖV 2006, 836
  • ZUM 2006, 388
  • SpuRt 2006, 115
 
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Wird zitiert von ... (1226)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
    Das Verständnis des § 284 Abs. 1 StGB als Repressivverbot liege auch dem Spielbankenbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - (BVerfGE 102, 197 ) zugrunde.

    Im Beschluss vom 19. Juli 2000 (BVerfGE 102, 197) habe das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen an das Gewicht, das die Gründe für eine objektive Zulassungsbeschränkung zu einem Beruf haben müssten, für den Fall des Zugangs zum Beruf des Spielbankunternehmers reduziert.

    Das unterscheide die Situation von der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2000 (BVerfGE 102, 197) zugrunde liegenden, die durch langjährige und positive Erfahrung mit privaten Betreibern der Spielbanken gekennzeichnet gewesen sei.

    Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 95, 193 ; 102, 197 ).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht es im Spielbankenbeschluss als ein legitimes Ziel angesehen, einen erheblichen Teil der Einnahmen von Spielbanken Gemeinwohlzwecken zuzuführen (vgl. BVerfGE 102, 197 ).

    Auch im Spielbankenbeschluss hat der Senat jedoch betont, dass das Ziel, aus fiskalischen Gründen die Einnahmen des Staates zu erhöhen, allein eine Beschränkung der Berufswahlfreiheit nicht rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 102, 197 ).

    aa) Er verfügt bei der Einschätzung der Erforderlichkeit ebenfalls über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 102, 197 ).

    Hinsichtlich der Suchtgefahren durfte der Gesetzgeber jedoch angesichts seines weiten Beurteilungsspielraums davon ausgehen, dass sie mit Hilfe eines auf die Bekämpfung von Sucht und problematischem Spielverhalten ausgerichteten Wettmonopols mit staatlich verantwortetem Wettangebot effektiver beherrscht werden können als im Wege einer Kontrolle privater Wettunternehmen (vgl. BVerfGE 102, 197 ).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
    c) Das Verbot gewerblicher Wettangebote verstoße auch nach der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Gambelli (Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076), die zur Rechtfertigung eine systematische und kohärente Begrenzung des Glücksspiels verlange, nicht gegen Grundfreiheiten des europäischen Gemeinschaftsrechts.

    Schließlich ist das Anbieten von Sportwetten als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Gemeinschaftsrechts anerkannt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076, Rn. 52 ff.).

    Ohne dass abschließend zu klären ist, inwieweit angesichts dieses Befundes nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eine Pflicht des Staates zum Schutz der Gesundheit der Bürger besteht, ist die Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren jedenfalls ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076, Rn. 67 m.w.N.).

    Deren Einhaltung könnte durch Genehmigungsvorbehalte und behördliche Kontrolle mit den Mitteln der Wirtschaftsaufsicht sichergestellt werden (vgl. auch EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076, Rn. 73 f.).

    Vielmehr ist im vorliegenden Zusammenhang maßgebend, dass sie jedenfalls nicht auf eine Kanalisierung der ohnehin vorhandenen Wettleidenschaft hin zu staatlichen Wettangeboten angelegt ist, sondern zum Wetten anreizt und ermuntert (vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076, Rn. 69).

    Nach dessen Rechtsprechung ist die Unterbindung der Vermittlung in andere Mitgliedstaaten mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar, wenn ein Staatsmonopol wirklich dem Ziel dient, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, und die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen aus genehmigten Spielen nur eine nützliche Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund der betriebenen restriktiven Politik ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076, Rn. 62).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
    Komme eine Berufsausübungsregelung - wie im Falle der Beschwerdeführerin - einer objektiven Berufszugangsregelung nahe, müsse sie mit Allgemeininteressen gerechtfertigt werden, die so schwer wögen, dass sie "den Vorrang vor der Berufsbehinderung" verdienten (BVerfGE 77, 84 ).

    Dem Gesetzgeber kommt dabei ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 77, 84 ).

    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwehr der Gefahren, die mit dem Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen verbunden sind, für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
    Ein Mittel ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ).

    Es ist vornehmlich seine Sache, unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (vgl. BVerfGE 103, 293 ).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
    Vielmehr kommt eine Begrenzung des Schutzbereichs von Art. 12 Abs. 1 GG in dem Sinne, dass dessen Gewährleistung von vornherein nur erlaubte Tätigkeiten umfasst (vgl. BVerfGE 7, 377 ), allenfalls hinsichtlich solcher Tätigkeiten in Betracht, die schon ihrem Wesen nach als verboten anzusehen sind, weil sie aufgrund ihrer Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit schlechthin nicht am Schutz durch das Grundrecht der Berufsfreiheit teilhaben können.

    a) Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit sind nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, der auch für Maßnahmen gilt, die die Freiheit der Berufswahl betreffen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 86, 28 ), nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erlaubt, die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügt.

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
    Dem Gesetzgeber kommt dabei ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 77, 84 ).

    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwehr der Gefahren, die mit dem Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen verbunden sind, für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
    Gemeinschaftsrechtlich begründete Rechte gehören nicht zu den Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten, gegen deren Verletzung nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG mit der Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann (vgl. BVerfGE 110, 141 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
    Unter Beruf ist dabei jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfGE 105, 252 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt dabei jedoch insbesondere die Frage, ob die angewandten Rechtsvorschriften mit dem ihnen durch die angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde gelegten Inhalt mit höherrangigem Recht vereinbar sind und ob die Beachtung des Grundgesetzes gegebenenfalls eine verfassungskonforme Auslegung gebietet (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 75, 302 ).
  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
    Ein Mittel ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

  • BVerfG, 14.01.1976 - 1 BvL 4/72

    Gebäudeversicherungsmonopol

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00

    'Kalte Enteignung'

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833

    Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter,

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • VG Gelsenkirchen, 17.03.1999 - 10 K 602/95

    Basketballanlage, Basketballkorb, Immission, Lärmschutz, MV, Nachbarschutz,

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Insbesondere das einfachgesetzliche Verbot des § 217 StGB selbst schließt das geschäftsmäßige Fördern der Selbsttötung nicht vom grundrechtlichen Schutz durch die Berufsfreiheit aus, weil der Gewährleistungsgehalt dieser Garantie als verfassungsrechtlicher Maßstab für ein gesetzliches Verbot nicht durch das einfache Recht bestimmt werden kann (vgl. BVerfGE 115, 276 ; vgl. auch Lorenz, MedR 2010, S. 823 ).

    Eine Versagung des grundrechtlichen Schutzes kommt allenfalls hinsichtlich solcher Tätigkeiten in Betracht, die schon ihrem Wesen nach als verboten anzusehen sind, weil sie aufgrund ihrer Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit schlechthin nicht am Schutz durch das Grundrecht der Berufsfreiheit teilhaben können (vgl. BVerfGE 115, 276 ; 117, 126 ).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Es ist nicht erkennbar, dass ein gleich wirksames, die Grundrechtsberechtigten weniger beeinträchtigendes Mittel zur Verfügung steht, um den mit dem Gesetz verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 116, 202 ; 145, 20 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 162), wobei der Gesetzgeber auch hier über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum verfügt (vgl. BVerfGE 115, 276 ; 116, 202 ; 145, 20 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 162).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12 - NJW 2016, 1436 = Juris Rn. 19, dem folgend auch Kammerbeschlüsse vom 31. März 2016 - 2 BvR 929/14 - NJW 2016, 2401 = Juris Rn. 23 und vom 2. Februar 2017 - 2 BvR 787/16 - Juris Rn. 30 jeweils unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 - BVerfGE 31, 145 , Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12/88 u.a. - BVerfGE 82, 159 , Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 und Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 ; vgl. auch Di Fabio, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Loseblatt-Kommentar, Stand: 39. Ergänzungslieferung Juli 2001, Art. 2 Abs. 1 Rn. 43; a.A. Dreier, in: ders., Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1, 3. Auflage 2013, Art. 2 Abs. 1 Rn. 58.
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