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   BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05   

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https://dejure.org/2006,541
BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 (https://dejure.org/2006,541)
BAG, Entscheidung vom 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 (https://dejure.org/2006,541)
BAG, Entscheidung vom 24. April 2006 - 3 AZB 12/05 (https://dejure.org/2006,541)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einsatz des Vermögens für die Prozesskosten im Kündigungsschutzprozess; Gezahlte Abfindungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Vermögen; Verwertbarkeit der Abfindung bei Zahlung der Abfindung nach einem Kündigungsschutzprozess auf Grund eines gerichtlichen ...

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 278 Abs. 6; ; ZPO § 574; ; ArbGG § 11a; ; SGB XII § 90; ; BSHG § 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe unter Berücksichtigung der durch Verlust des Arbeitsplatzes typischerweise entstehenden Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begrenzung des einzusetzenden Vermögens bezüglich der für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindung ? Unzumutbarkeit des Einsatzes der vollen Abfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Meinungsstreit entschieden: Inwieweit ist die Kündigungsabfindung bei PKH einzusetzen?

  • doczz.com.br (Auszüge)

    Prozesskostenhilfe, Schonbetrag, Abfindung

  • k44.de (Kurzinformation)

    Anrechnung erhaltener Abfindungen bei Prozesskostenhilfe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 47
  • NJW 2006, 2206
  • MDR 2006, 1416
  • NZA 2006, 751
  • FamRZ 2006, 1446
  • DB 2006, 2584
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 26/05

    Zur Deckung von Prozesskosten durch Geldentschädigung aus

    Auszug aus BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05
    Auch Schmerzensgelder gehören grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen (BGH 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05 -) .
  • BGH, 22.08.2001 - XII ZB 67/01

    Versäumung der Berufungsfrist; Entfallen der Bedürftigkeit nach Zahlung der

    Auszug aus BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05
    Aus § 120 Abs. 4 ZPO folgt, dass auch durch Prozesserfolg erworbenes Vermögen einzusetzen ist, wenn der entsprechende Geldbetrag dem Antragsteller tatsächlich zugeflossen ist (vgl. BGH 22. August 2001 - XII ZB 67/01 - FamRZ 2002, 1704; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs PKH/BerH 4. Aufl. Rn. 390) .
  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86

    Auslegung eines Abfindungsvergleichs

    Auszug aus BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05
    Soweit der Abfindung auch die Funktion einer Entschädigung für die Aufgabe des als "sozialer Besitzstand" anzusehenden Arbeitsplatzes zukommt (BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23), verliert sie ebenso wenig ihren Charakter als einzusetzender Vermögenswert iSv. § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO wie durch ihren Abgeltungscharakter, der die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbundenen immateriellen Nachteile des Arbeitnehmers mildern soll.
  • LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 9 Ta 57/21

    Prozesskostenhilfe; Einsatz einer Abfindung; Schonvermögen; Freibetrag

    Nach zutreffender Auffassung und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (vgl. insbesondere BAG v. 24.06.2006 - 3 AZB 12/05, juris) ist die für die Beendigung des Ar-beitsverhältnisses gezahlte Abfindung Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 3 ZPO.

    2.Nach zutreffender Auffassung und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (vgl. insbesondere BAG v. 24.06.2006 - 3 AZB 12/05, juris) ist die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 3 ZPO (LAG Nürnberg v. 16.04.2019 - 2 Ta 31/19, juris; LAG Köln v. 24.05.2018 - 9 Ta 22/18 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 17.04.2018 - 7 Ta 37/18, juris; LAG Hamm v. 26.01.2018 - 5 Ta 561/17, juris; LAG Köln v. 22.04.2014 - 7 Ta 341/13, juris; a.A. Groß Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Rn. 10, der sie jedoch als Einkommen behandelt).

    Aus § 120 a Abs. 3 ZPO folgt, dass auch durch Prozesserfolg erworbenes Vermögen einzusetzen ist, wenn der entsprechende Geldbetrag der Partei tatsächlich zugeflossen ist (vgl. BAG v. 24.06.2006 - 3 AZB 12/05 - juris; BGH v. 22.08.2001 - XII ZB 67/01, FamRZ 2002, 1704; Dürbeck/Gottschalk PKH/BerH 9. Auflage 2020 Rn 967).

    a)Zuzugeben ist der Partei, dass das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss 24.04.2006 (3 AZB 12/05, juris) entschieden hat, dass neben dem Schonvermögen ein weiterer Betrag von der Abfindung verbleiben muss.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 7 Ta 37/18

    Prozesskostenhilfe - Berechnung des einzusetzenden Vermögens nach der Neufassung

    Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind Vermögen im Sinn des § 115 Abs. 3 ZPO (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 AZB 12/05).

    Da dem Arbeitnehmer durch den Verlust des Arbeitsplatzes typischerweise Kosten entstehen, ist es ihm in der Regel nicht zumutbar, die gesamte Abfindung einzusetzen (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 AZB 12/05).

    12 Eine Abfindung analog §§ 9, 10 KSchG ist grundsätzlich als Bestandteil des nach § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO einzusetzenden Vermögens anzusehen, wenn diese dem Prozesskostenhilfeantragsteller tatsächlich zugeflossen ist (BAG, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 AZB 12/05 - NZA 2006, 751, 752 Rz. 10 f. m. w. N.).

    Aus Gründen der Praktikabilität erweist sich eine Typisierung als erforderlich (BAG, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 AZB 12/05 - NZA 2006, 751, 752 Rz. 13).

  • LAG Hamm, 26.01.2018 - 5 Ta 561/17

    Kapitallebensversicherung als Vermögen; Berechnung Schonvermögen

    Zu dem insoweit berücksichtigungsfähigen Vermögen gehört neben einer erhaltenen Abfindung (BAG, Beschluss vom 24.04.2006, 3 AZB 12/05, unter II.2. a) der Gründe mit weiteren Nachweisen, NZA 2006, S. 751; BAG, Beschluss vom 18.09.2007 - 3 AZB 32/06 -, unter II der Gründe) auch eine Lebensversicherung, soweit deren Verwertung oder Beleihung der Partei gemäß § 90 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. 2 SGB XII zumutbar ist.

    Aufgrund der zum Zeitpunkt der Prüfung für die Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe weiter vorliegenden Arbeitslosigkeit des Klägers ist der Betrag gemäß § 1 Ziff. 1 DVO zu § 90 Abs. 2 Ziff. 9 SGB XII aufgrund der besonderen Lebenslage und der aus der Arbeitslosigkeit herrührenden besonderen Belastungen zu verdoppeln (BAG, Beschluss vom 24.04.2006, 3 AZB 12/05, NZA 2006, S. 751).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2006 - 11 Sa 291/06

    Keine Vorausabtretung des Abfindungsanspruchs aus Verlust des Arbeitsplatzes

    Die (Voraus-)Abtretung eines dem Arbeitnehmer zustehenden Anspruchs auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes (§§ 9, 10 KSchG i. V. m. § 3 Nr. 9 EStG a. F. und n. F.) ist nicht nach § 399 1. Alt. BGB wegen ihrer Entschädigungsfunktion (zuletzt wieder BAG 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - EzA § 115 ZPO 2002 Nr. 3) ausgeschlossen.

    Die Entschädigungsfunktion,die einer solchen Abfindung für die Aufgabe des als "sozialer Besitzstand" anzusehenden Arbeitsplatzes zukommt (vgl. BAG 12.06.2003 - 8 AZR 341/02 -EzA § 628 BGB 2002 Nr. 1; BAG 15.07.2004 - 2 AZR 630/03 - EzA § 271 BGB 2002 Nr. 1; BAG 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - EzA § 115 ZPO 2002 Nr. 3; APS/Biebl, 2. Aufl. 2004, § 9 KSchG Rz. 38; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl. 2005, Rz. 2005 m. w. N. in Fn 113), schließt die Abtretung nicht nach § 399 1. Alt. BGB aus (vgl. LAG Hamm 16.01.1987 - 16 (11) Sa 1921/86 - n. v.; ArbG Karlsruhe 10.04.2002 - 9 Ca 679/01 - NZA - RR 2003, 212, 213; ErfK/Ascheid, 6. Aufl. 2006, § 10 KSchG Rz. 20; APS/Biebl, 2. Aufl. 2004, § 10 KSchG Rz. 42).

  • LAG Köln, 24.05.2018 - 9 Ta 22/18

    Einsatz einer im Kündigungsschutzprozess vereinbarten und ausgezahlten Abfindung

    a) Auch für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen zählen zum Vermögen iSd. § 115 Abs. 3 ZPO und sind daher, soweit dies zumutbar ist, einzusetzen (BAG, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 AZB 12/05 -, BAGE 118, 47-50, Rn. 13; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. April 2018 - 7 Ta 37/18 -, Rn. 12, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 22. April 2014 - 7 Ta 341/13 -, Rn. 11, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 08. Juni 2012 - 5 Ta 103/12 -, Rn. 6, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 Ta 101/11 -, Rn. 4, juris; a.A. Groß in: Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Rn. 10).

    Denn auch durch Prozesserfolg erworbenes Vermögen muss eingesetzt werden, wenn der entsprechende Geldbetrag dem Antragsteller tatsächlich zugeflossen ist (BAG, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 AZB 12/05 -, BAGE 118, 47-50, Rn. 11).

    Da die Kosten oft nicht leicht ermittelt werden können, hatte das Bundesarbeitsgericht eine Typisierung als erforderlich angesehen und sie in Höhe des Schonbetrages für Ledige nach der Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII vorgenommen (BAG, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 AZB 12/05 -, BAGE 118, 47-50, Rn. 10).

  • LAG Köln, 27.07.2018 - 9 Ta 114/18

    Prozesskostenhilfe; Abfindung; Schonvermögen

    1.) Auch für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen zählen zum Vermögen iSd. § 115 Abs. 3 ZPO und sind daher, soweit dies zumutbar ist, einzusetzen (BAG, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 AZB 12/05 -, BAGE 118, 47-50, Rn. 13; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. April 2018 - 7 Ta 37/18 -, Rn. 12, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 22. April 2014 - 7 Ta 341/13 -, Rn. 11, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 08. Juni 2012 - 5 Ta 103/12 -, Rn. 6, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 Ta 101/11 -, Rn. 4, juris; a.A. Groß in: Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Rn. 10).

    Denn auch durch Prozesserfolg erworbenes Vermögen muss eingesetzt werden, wenn der entsprechende Geldbetrag dem Antragsteller tatsächlich zugeflossen ist (BAG, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 AZB 12/05 -, BAGE 118, 47-50, Rn. 11).

    Da die Kosten oft nicht leicht ermittelt werden können, hatte das Bundesarbeitsgericht eine Typisierung als erforderlich angesehen und sie in Höhe des Schonbetrages für Ledige nach der Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII vorgenommen (BAG, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 AZB 12/05 -, BAGE 118, 47-50, Rn. 10).

  • LAG Nürnberg, 16.04.2019 - 2 Ta 31/19

    Prozesskostenhilfe - Abfindung - Schonvermögen

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss 24.04.2006 (3 AZB 12/05) entschieden, dass neben dem Schonvermögen dem Antragsteller ein weiterer Betrag von der Abfindung verbleiben muss.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 24.04.2006 (3 AZB 12/05) entschieden, dass als Anhaltspunkt für die aus Gründen der Praktikabilität notwendige Typisierung der durch den Arbeitsplatzverlust entstehenden Kosten auf die Höhe des Schonbetrages (kleiner Barbetrag) nach der Durchführungsverordnung abzustellen ist.

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang -

    Denn auch zum Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe im Jahre 2004 überstieg sie das bis Ende diesen Jahres maßgebliche Schonvermögen für den Prozesskostenhilfeberechtigten und eine unterhaltsberechtigte Person, hier die getrennt lebende Ehefrau des Antragstellers, das damals insgesamt 2.557,00 Euro betrug (vgl. BAG 24. April 2006 - 3 AZB 12/05 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 118, 47).
  • LAG Köln, 13.03.2008 - 7 Ta 250/07

    Abfindung; PKH; einsetzbares Vermögen; Schonvermögen; Kreditverbindlichkeiten;

    Eine Abfindung stellt erst dann einen im Sinne von § 115 ZPO einsetzbaren Vermögenswert dar, wenn sie tatsächlich gezahlt worden ist (Anschluss an BAG v. 24.4.06, 3 AZB 12/05).

    Das ist bei Abfindungen erst dann der Fall, wenn sie tatsächlich gezahlt wurden (so ausdrücklich BAG vom 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - ).

    Es werden sodann die Grundsätze der Entscheidung des BAG vom 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - , zu berücksichtigen sein, wonach prozesskostenhilferechtlich in der Regel allenfalls auf den Teil der Kündigungsschutzabfindung zugegriffen werden kann, der das vom BAG in der dortigen Entscheidung definierte erweiterte Schonvermögen übersteigt.

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2018 - 4 Ta 96/18

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Ratenzahlung, Höhe der, Abänderung,

    2. Nach der Erhöhung des Schonvermögens für Ledige auf 5.000,00 EUR bleibt der zusätzlich im Falle der Arbeitslosigkeit typisierend zu berücksichtigende weitere Betrag (dazu BAG, Beschluss vom 24.04.2016 - 3 AZB 12/05 -) mit 2.600,00 EUR anzusetzen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 24. April 2016 (3 AZB 12/05) entschieden, dass neben dem Schonvermögen dem Antragsteller ein weiterer Betrag von der Abfindung verbleiben muss.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 24.04.2008 (3 AZB 12/05) entschieden, dass als Anhaltspunkt für die aus Gründen der Praktikabilität notwendige Typisierung der durch den Arbeitsplatzverlust entstehenden Kosten auf die Höhe des Schonbetrages (kleiner Barbetrag) nach der Durchführungsverordnung abzustellen ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2009 - 9 Ta 137/09

    Prozesskostenhilfe - Abfindung - Schonvermögen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.04.2018 - 2 Ta 16/18

    Ratenfreie Prozesskostenhilfe - Anrechnung eines Freibetrags auf eine im

  • LAG Köln, 24.10.2007 - 11 Ta 313/07

    Prozesskostenhilfe-Abfindung; Verbindlichkeiten, Vorbringen in der

  • LAG Hamm, 25.09.2006 - 18 Ta 539/06

    Prozesskostenhilfe, einzusetzendes Vermögen, Abfindung im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 2 Ta 141/15

    Prozesskostenhilfe - Abfindung

  • LAG Hamm, 08.07.2013 - 14 Ta 167/13

    Schonvermögen bei Prozesskostenhilfe - Höhe des Schonvermögens bei Zahlung

  • LAG Düsseldorf, 29.11.2011 - 3 Ta 597/11

    Prozesskostenhilfe; Umstellung von Raten- auf Einmalzahlung nach Erhalt einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 3 Ta 159/10

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Aufhebung, Abfindung, Vermögen

  • LAG Thüringen, 26.08.2009 - 8 Ta 125/09

    Vermögenseinsatz bei der Prozesskostenhilfe; Abtretung der Arbeitsplatzabfindung

  • LAG Köln, 24.08.2011 - 1 Ta 101/11

    Vermögensberechnung bei der Prozesskostenhilfe; Teilanrechnung einer

  • LAG Köln, 04.05.2010 - 11 Ta 151/09

    Zumutbarer Einsatz einer Arbeitsplatzabfindung zur Deckung der Prozesskosten;

  • LAG Köln, 23.04.2010 - 11 Ta 409/09

    Zumutbarer Einsatz einer Arbeitsplatzabfindung zur Deckung der Prozesskosten

  • LAG Thüringen, 11.12.2006 - 8 Ta 157/06

    Berücksichtigung einer Abfindung im Rahmen der Prüfung nach § 120 Abs. 4 ZPO

  • LAG Hamm, 17.02.2015 - 14 Ta 472/14

    Ermittlung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • LAG Thüringen, 21.01.2009 - 8 Ta 99/08

    Anforderungen an die Bewilligung einer ratenfreien Prozesskostenhilfe ohne

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 6 Ta 41/14

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Abfindung, Vermögen (einzusetzendes),

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert; stillschweigende Antragstellung für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2007 - 3 Ta 33/07

    Zur Berücksichtigung eines Teils einer Abfindung zur Bestreitung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2009 - 6 Ta 52/09

    Abänderung der Zahlungsbestimmungen im Prozesskostenhilfeverfahren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2008 - 17 Ta 2485/07

    Einsatz des Vermögens - Kauf eines Kraftfahrzeuges nach Beginn des Rechtsstreits

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Ta 182/06

    Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung einer Abfindungszahlung

  • LAG Köln, 14.08.2008 - 7 Ta 270/07

    PKH; Arbeitnehmerfreibetrag; Werbungskosten; Jobticket; Fahrten von der Wohnung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 7 Ta 4/08

    Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung - Abfindung - Schonvermögen -

  • LAG Thüringen, 09.06.2016 - 1 Ta 95/16

    Prozesskostenhilfe - Kindergeld als Einkommen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 15 Ta 1984/08

    Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung einer gezahlten Abfindung - Schonvermögen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2011 - 10 Ta 79/11

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Abfindung

  • LAG Nürnberg, 07.01.2016 - 7 Ta 94/14

    Prozesskostenhilfe - Abfindung - Vermögen

  • LAG Köln, 08.06.2012 - 5 Ta 103/12

    Einsatz für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlter Abfindungen für die

  • LAG Köln, 04.11.2010 - 5 Ta 333/10

    Abänderung im PKH-Verfahren; Nichtbeantwortung einer gerichtlichen Anfrage zur

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.09.2008 - 2 Ta 151/08

    Prozesskostenhilfe, Kostenbeteiligung, Abfindung, Vermögen, Einsatz,

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13

    Prozesskostenhilfe, Änderung, Kostenbeteiligung, Abfindung, Vermögen

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 6 Ta 67/16

    Prozesskostenhilfe, Nachprüfungsverfahren, Änderung, Kostenbeteiligung,

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