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   BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07   

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BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07 (https://dejure.org/2007,1814)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.2007 - 1 BvR 501/07 (https://dejure.org/2007,1814)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 1 BvR 501/07 (https://dejure.org/2007,1814)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer im Zuge des Zwangsversteigerungsverfahrens in der Person des Vollstreckungsschuldners aufgetretenen Suizidgefahr; Akute Suizidgefahr im Falle der Aufrechterhaltung der Zuschlagserteilung; Einstellung der Vollstreckung aus einem vollstreckbaren ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
    Berücksichtigung der Suizidgefahr des Grundstückseigentümers bei der Zuschlagserteilung im Zwangsversteigerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Suizidgefahr bei Zwangsversteigerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Suizidgefahr durch Aufrechterhalten des Zuschlags; erstmaliger Vortrag in der Zuschlagsbeschwerde; Präklusion der Beschwerdegründe nach § 100 ZVG; Schutzpflichten der Vollstreckungsorgane aus Grundrechten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Suizidgefahr bei Zwangsversteigerungsverfahren (IMR 2007, 370)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2910
  • NZM 2007, 739
  • FamRZ 2007, 1717
  • FamRZ 2007, 1719
  • WM 2007, 1666
  • WM 2007, 563
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07
    Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93c BVerfGG): Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 52, 214), und die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet.

    Das gilt jedenfalls dann, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG konkret zu besorgen ist und eine an dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientierte Abwägung zwischen den widerstreitenden, grundrechtlich geschützten Interessen der an der Vollstreckung Beteiligten zu einem Vorrang der Belange des Schuldners führt (vgl. BVerfGE 52, 214 ).

    Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen tunlichst ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ).

    Ob dies geschehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht zu überprüfen, auch wenn die Auslegung und Anwendung der einfachgesetzlichen Vorschriften in erster Linie der Entscheidung der Fachgerichte anheim gegeben ist (vgl. BVerfGE 52, 214 ).

    Nur für den Fall, dass beide Fragen zugunsten der Beschwerdeführerin bejaht werden können, hat sich im Hinblick auf die Zuschlagserteilung eine umfassende, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierte Würdigung der Gesamtumstände anzuschließen, die sowohl den dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechten als auch den gewichtigen, ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen der anderen Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BGHZ 163, 66; BGH NJW 2006, S. 508).

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07
    Dabei übersieht es, dass bereits nach der neueren, in Abgrenzung zu einer früheren Entscheidung (BGHZ 44, 138) ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners wegen der Zwangsversteigerung seiner Immobilie zur Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und zur einstweiligen Einstellung des Verfahrens auch dann führen kann, wenn sich die Gefahr erst nach dem Zuschlagsbeschluss während des Beschwerdeverfahrens auf Grund zu Tage tretender neuer Umstände ergibt (so BGH NJW 2006, S. 505 mit Besprechung von Beyer ZfIR 2006, S. 535; K. Schmidt JuS 2006, S. 564).

    Es hätte sie vielmehr in seine Prüfung einbeziehen müssen (vgl. § 83 Nr. 6, § 100 Abs. 3 ZVG; BGH NJW 2006, S. 505 ).

    Zudem wird zu klären sein, ob gerade der Eigentumsverlust durch den Zuschlag sich als maßgeblicher Grund für die behauptete Suizidgefahr erweist, oder ob diese vornehmlich auf eine bevorstehende Räumung des Anwesens und den Verlust der Wohnung zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 2006, S. 505).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07
    Nur für den Fall, dass beide Fragen zugunsten der Beschwerdeführerin bejaht werden können, hat sich im Hinblick auf die Zuschlagserteilung eine umfassende, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierte Würdigung der Gesamtumstände anzuschließen, die sowohl den dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechten als auch den gewichtigen, ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen der anderen Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BGHZ 163, 66; BGH NJW 2006, S. 508).

    Im Rahmen dieser gegebenenfalls vorzunehmenden Abwägung wäre zugleich zu prüfen, ob der Gefahr nicht auf andere Weise als durch die Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und eine vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung begegnet werden kann (vgl. BGHZ 163, 66 zu einer durch Zwangsräumung hervorgerufenen Suizidgefahr).

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr des Räumungsschuldners

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07
    Nur für den Fall, dass beide Fragen zugunsten der Beschwerdeführerin bejaht werden können, hat sich im Hinblick auf die Zuschlagserteilung eine umfassende, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierte Würdigung der Gesamtumstände anzuschließen, die sowohl den dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechten als auch den gewichtigen, ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen der anderen Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BGHZ 163, 66; BGH NJW 2006, S. 508).
  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07
    Bei der nunmehr vorzunehmenden Würdigung des Vorbringens der Beschwerdeführerin wird das Landgericht zunächst zu klären haben, ob - wie unter Vorlage der fachärztlichen Bescheinigung behauptet - eine konkrete Suizidgefahr der Beschwerdeführerin besteht (vgl. insbesondere BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2005 - 1 BvR 224/05 -, JURIS).
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07
    Dabei übersieht es, dass bereits nach der neueren, in Abgrenzung zu einer früheren Entscheidung (BGHZ 44, 138) ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners wegen der Zwangsversteigerung seiner Immobilie zur Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und zur einstweiligen Einstellung des Verfahrens auch dann führen kann, wenn sich die Gefahr erst nach dem Zuschlagsbeschluss während des Beschwerdeverfahrens auf Grund zu Tage tretender neuer Umstände ergibt (so BGH NJW 2006, S. 505 mit Besprechung von Beyer ZfIR 2006, S. 535; K. Schmidt JuS 2006, S. 564).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07
    Die angegriffene Entscheidung ist daher - auch unter Berücksichtigung des Vortrags des Erstehers (§ 95 Abs. 2 BVerfGG; vgl. BVerfGE 89, 381 ) - aufzuheben.
  • BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz

    In diesem Zusammenhang spielt es auch keine Rolle, ob sich die Gefahr der Selbsttötung erstmals nach dem Zuschlag gezeigt hat oder - wie im vorliegenden Fall - latent bereits zuvor vorhanden war und sich durch den Zuschlag im Rahmen eines dynamischen Geschehens weiter vertieft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007 - 1 BvR 501/07 -, Rn. 11).
  • BGH, 01.10.2009 - VII ZB 41/08

    Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen

    Das gilt insbesondere dann, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG konkret zu besorgen ist (BVerfGBVerfGE 52, 214, 219 f.; NJW 1998, 295, 296; NJW-RR 2001, 1523; NJW 2007, 2910; BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 72; Beschluss vom 18. Dezember 2008 - V ZB 57/08, NJW 2009, 1283, 1284).

    Für die Entscheidung maßgebend ist allerdings, ob sie bereits wegen der hier in Rede stehenden Pfändungsmaßnahme besteht (vgl. BVerfG, NJW 2007, 2910, 2911; BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 22/08, NJW 2009, 80, 81 - beide für die Zuschlagserteilung im Zwangsvollstreckungsverfahren).

  • BGH, 15.07.2021 - V ZB 13/21

    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen Suizidgefahr

    Führt der durch den Zuschlag eintretende Eigentumsverlust zu einer konkreten Suizidgefahr bei dem Schuldner, so ist auch der erst nach der Erteilung des Zuschlags gestellte Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO beachtlich (vgl. BVerfG, NJW 2007, 2910 Rn. 11; Senat, Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505; Beschluss vom 1. Oktober 2009 - V ZB 37/09, WM 2010, 522; Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 16/19, Rpfleger 2020, 159 Rn. 4).

    Schutzmaßnahmen sind dann ggf. erst im Zusammenhang mit der Durchführung der Räumung vorzusehen (vgl. BVerfG, NJW 2007, 2910 Rn. 13 f.; Senat, Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505 Rn. 23; Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 205/10, NJW-RR 2011, 1000 Rn. 10; vgl. auch Schmidt-Räntsch, ZfIR 2011, 849, 852).

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11

    Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der mit ihr übereinstimmenden - ständigen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in Fällen dieser Art zunächst zu klären, ob eine konkrete Suizidgefahr des Schuldners besteht und, wenn ja, ob diese gerade im endgültigen Eigentumsverlust durch den Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses - und nicht etwa in einer (möglicherweise) drohenden Zwangsräumung - ihre maßgebliche Ursache hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007 - 1 BvR 501/07 -, NJW 2007, S. 2910 ; BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10 -, NZM 2010, S. 836 ; vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10 -, WM 2011, S. 74 ; vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10 -, NZM 2011, S. 167 ; vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09 -, FamRZ 2011, S. 478 und vom 17. Februar 2011 - V ZB 205/10 -, NJW-RR 2011, S. 1000 f.).

    Im Rahmen dieser gegebenenfalls vorzunehmenden Abwägung ist dann zugleich zu prüfen, ob der Gefahr nicht auf andere Weise als durch die Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und eine vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung begegnet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007, a.a.O.; BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2010, a.a.O.; vom 7. Oktober 2010, a.a.O.; vom 2. Dezember 2010, a.a.O., S. 169; vom 16. Dezember 2010, a.a.O.; vom 17. Februar 2011, a.a.O., S. 1000 und vom 31. März 2011 - V ZB 313/10 -, juris, Rn. 18).

  • BGH, 18.12.2008 - V ZB 57/08

    Vollstreckungsschutz gegen die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden

    Das Verfahren der Vollstreckungsgerichte ist so durchzuführen, dass der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (BVerfGE 52, 214, 219 ff. ; BVerfG NJW 1991, 3207; NJW 1994, 1719 f.; NJW 1998, 295, 296 ; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657, 658 ; NJW 2007, 2910; Senat , Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507).

    Das ist im Rahmen der Prüfung der Begründetheit des Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners zu berücksichtigen (dazu BVerfG NJW 1994, 1719; NJW 1998, 295, 296 ; NJW 2007, 2910, 2911; BGHZ 163, 66, 72 ff. ; Senat , Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, aaO; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586; Beschl. v. 19. Juni 2008, V ZB 129/07, WM 2008, 1833, 1835).

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

    Die Gefährdung des unter den Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Lebens des Schuldners durch die Versteigerung oder die Fortsetzung des Verfahrens ist ein im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 1, 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG von Amts wegen zu berücksichtigender Umstand, auch wenn - wie hier - ein mit der Suizidgefahr begründeter Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO erst im Beschwerdeverfahren gestellt wird (Senat, Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507; BVerfG, NJW 2007, 2910, 2911).

    a) Es wird zunächst zu prüfen sein, ob eine Selbsttötung bei einem endgültigen Eigentumsverlust durch den Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses ernsthaft zu befürchten ist (dazu: BVerfG, NJW 2007, 2910, 2911; Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588).

  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 205/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz gegen Zuschlagsbeschluss

    Das Gegenteil ergibt sich aus der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505) und der herangezogenen Kommentierung von Stöber (ZVG, 19. Aufl., Einleitung 59.10 b) sowie aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2007, 2910).

    Die fehlende inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Schuldners zu einer möglichen Suizidgefahr verletzt in beiden Fällen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG, NJW 2007, 2910 Rn. 11 f.).

    Es wird zunächst zu prüfen sein, ob nach dem Vortrag des Rechtsbeschwerdeführers bei einem endgültigen Eigentumsverlust durch Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses - und nicht erst im Hinblick auf die drohende Zwangsräumung (zur Unterscheidung: Senat, Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505 Rn. 23 f.; BVerfG, NJW 2007, 2910 Rn. 13 f.) - ernsthaft mit seinem Suizid zu rechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, WM 2011, 74 Rn. 23).

  • BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09

    Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf

    Der Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wird in hinreichendem Maße dadurch entsprochen, dass erst nach Zuschlagserteilung zutage getretene, eine konkrete Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Schuldners zu begründen geeignete Umstände - in ausnahmsweiser Durchbrechung vorgenannten Grundsatzes - (noch) während der Anhängigkeit eines zulässigerweise, das heißt insbesondere fristgerecht eingeleiteten Beschwerdeverfahrens gegen den Zuschlagsbeschluss geltend gemacht werden können und vom Gericht alsdann in der gebotenen Weise gewürdigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007 - 1 BvR 501/07 -, NJW 2007, S. 2910).
  • AG Nürnberg, 10.11.2017 - 9 K 197/17

    Mögliche Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Kindeswohl

    die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.07.2007 (Az. 1 BvR 501/07): Demnach ist im Rahmen von Einstellungsanträgen nach § 765 a ZPO, die in Zwangsversteigerungsverfahren ... abgegeben werden, auch relevant, wodurch konkret das befürchtete und deswegen evtl. zu vermeidende Gesundheitsrisiko auftreten wird:.
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung wegen Suizidgefahr

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die auf den Zuschlagsbeschluss zurückzuführende Gefahr der Selbsttötung sich erstmals nach dessen Erlass gezeigt hat, oder ob sie schon zuvor latent vorhanden war und sich durch den Zuschlag im Rahmen eines dynamischen Geschehens weiter vertieft hat (BVerfG NJW 2007, 2910).
  • LG Lübeck, 22.02.2022 - 7 T 70/22

    Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO nur subsidiär

  • LG Aachen, 08.06.2011 - 3 T 303/10

    Suizidgefahr; Selbstmordgefahr; Einstellung; Zwangsversteigerung;

  • LG Münster, 16.03.2011 - 5 T 858/10

    Einzel-, Gruppen- und Gesamtausgebote, abweichende Versteigerungsbedingungen,

  • LG Aachen, 11.12.2009 - 3 T 433/09

    Zwangsversteigerung, Selbstmordgefahr

  • LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10

    Beschwerde gegen eine Zuschlagsentscheidung gem. § 100 Abs. 1

  • LG Münster, 17.06.2010 - 5 T 168/10

    Zwangsversteigerung, Vollstreckungsschutz, Zuschlagsbeschwerde, Suizidgefahr

  • LG Augsburg, 14.08.2020 - 874 T 4539/19

    Abgelehnter Rechtspfleger, Ablehnung des Rechtspflegers, Zuschlagsbeschluß,

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