Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.06.2007

Rechtsprechung
   BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,488
BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06 (https://dejure.org/2007,488)
BAG, Entscheidung vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06 (https://dejure.org/2007,488)
BAG, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 2 AZR 44/06 (https://dejure.org/2007,488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach einer arbeitgeberseitigen Änderungskündigung; Möglichkeit der Umdeutung einer unangemessen kurzen Annahmefrist in eine angemessen lange Frist; Bindung der vorbehaltlosen Annahme eines in einer Änderungskündigung enthaltenen ...

  • bag-urteil.com

    Annahmefrist bei der Änderungskündigung

  • hensche.de

    Änderungskündigung, Änderungsangebot, Kündigung: Änderungskündigung

  • Judicialis

    KSchG § 2 Satz 2; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 148

  • RA Kotz

    Änderungskündigung: Streichung der individuell vereinbarten Entfernungszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2 S. 2; BGB § 147 Abs. 2 § 148
    Änderungskündigung; Annahmefrist

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahmefrist bei Änderungskündigung muss nicht durch Zeitpunkt oder Zeitraum festgesetzt sein ? Umdeutung zu kurzer Erklärungsfrist in Mindestfrist von drei Wochen nach § 2 KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Annahmefrist bei Änderungskündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Frist für Annahme eines Änderungsangebots

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Änderungskündigung - Der Arbeitnehmer hat drei Wochen Zeit, sich das Angebot zu überlegen

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Frist für vorbehaltslose Annahme einer Änderungskündigung - Änderungskündigung- Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Änderungskündigung: Annahme des Änderungsangebots muss innerhalb von drei Wochen erfolgen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Annahmefrist für Angebote im Rahmen einer Änderungskündigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Änderungskündigung - Bundesarbeitsgericht zur Frist für die Annahme eines Änderungsangebots - Eine zu kurze Annahmefrist ist an die gesetzliche Mindestfrist von drei Wochen anzupassen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Änderungskündigung - Diese Fristen muss der ArbN beachten, wenn er ein Angebot zur Änderungskündigung erhält

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Annahmefrist bei Änderungskündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 109 (Ls.)
  • NZA 2007, 925
  • BB 2007, 1790
  • DB 2007, 1474
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315; 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59) ist die vorbehaltlose Annahme eines in einer Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebots nicht an eine Höchstfrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gebunden.

    Auch gibt es für die Dauer der gewillkürten Annahmefrist grundsätzlich keine Grenze (BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59; Staudinger/Bork aaO § 148 Rn. 5; Müko-BGB/Kramer § 148 Rn. 4).

    Allerdings muss im Hinblick auf § 2 Satz 2 KSchG die Mindestannahmefrist drei Wochen betragen (s. im Einzelnen BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - aaO).

    Bei fehlerhaft bestimmten Fristen wird vielmehr nur die gesetzliche Frist des § 2 Satz 2 KSchG in Lauf gesetzt (Senat 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59).

  • LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05

    Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2005 - 5 (15) Sa 904/05 - aufgehoben.
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315; 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59) ist die vorbehaltlose Annahme eines in einer Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebots nicht an eine Höchstfrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gebunden.
  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 94/89

    Angemessenheit der vierwöchigen Bindungsfrist gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
    Die subsidiäre Regel des § 147 Abs. 2 BGB, nach der der einem Abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf, gilt danach nur, wenn der Antragende von der ihm nach § 148 BGB eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat oder die Fristbestimmung unwirksam ist (vgl. BGH 13. Dezember 1989 - VIII ZR 94/89 - BGHZ 109, 359, 361; Staudinger/Bork (1996) BGB § 148 Rn. 1; Palandt/Heinrichs BGB 65. Aufl. §§ 147, 148 Rn. 4; Erman/C. Armbrüster BGB 11. Aufl. § 148 Rn. 1; jurisPK-BGB/Backmann § 148 Rn. 1).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

    Die subsidiäre Regel des § 147 Abs. 2 BGB, nach welcher der einem Abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf, gilt nur, wenn der Antragende von der ihm nach § 148 BGB eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat oder die Fristbestimmung unwirksam ist (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 44/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 132 = EzA KSchG § 2 Nr. 65) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Ausreichend ist jede zeitliche Konkretisierung, durch die der Antragende zu erkennen gibt, er wolle von der gesetzlichen Regelung des § 147 BGB nach oben oder unten abweichen (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 44/06 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 132 = EzA KSchG § 2 Nr. 65).
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 8 Sa 403/19

    Rücknahme eines arbeitnehmerischen Teilzeitverlangens

    Eine solche Fristbestimmung geht den subsidiären Regeln des § 147 BGB vor (BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06, NZA 2007, 925).
  • LAG Köln, 02.11.2007 - 11 Sa 960/07

    Änderungskündigung mit "vorfristigem" Änderungsangebot

    Sie setze vielmehr die gesetzliche Annahmefrist des § 2 Satz 2 KSchG in Lauf (BAG, Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 230/05, AP Nr. 83 zu § 2 KSchG 1969; ebenso BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06, NZA 2007, 925).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2014 - 19 Sa 1200/14

    Bestimmtheit des Änderungsangebots bei Verweis auf unveröffentlichten

    Sie ist im KSchG nicht vorgesehen und auch nicht zum Schutz des Arbeitnehmers vor Missbrauch geboten (BAG 18.05.2006 - 2 AZR 230/05 - juris, Rn 22ff; 01.02.2007 - 2 AZR 44/06 - juris, Rn 20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2015 - 7 Sa 1930/14

    Abkürzung der Kündigungsfrist durch Tarifvertrag - Änderungskündigung

    Eine zu kurz bestimmte Annahmefrist führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung insgesamt, sondern hat nur zur Folge, dass die gesetzliche Frist des § 2 Satz 2 KSchG in Lauf gesetzt wird (BAG v. 01. Februar 2007 - 2 AZR 44/06 - EzA § 2 KSchG Nr. 65 mwN).
  • ArbG Köln, 18.06.2010 - 1 Ca 10397/09

    Arbeitgeberseitige Änderungskündigung ist nur bei geeigneten und billigerweise

    dd) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.05.2006, derzufolge die zu kurze Bestimmung der Annahmefrist durch den Arbeitgeber im Änderungsangebot nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führe, sondern vielmehr die gesetzliche Annahmefrist des § 2 Satz 2 KSchG in Lauf setze (BAG, Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 230/05, AP Nr. 83 zu § 2 KSchG 1969; ebenso BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06, NZA 2007, 925), betraf eine andere Fallgestaltung, um die es hier nicht geht.
  • LAG München, 27.08.2008 - 11 Sa 43/08

    Anspruch auf eine Weihnachtszuwendung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Die subsidiäre Regel des § 147 Abs. 2 BGB, nach der der einem Abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf, gilt danach nur, wenn der Antragende von der ihm nach § 148 BGB eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat oder die Fristbestimmung unwirksam ist (BAG, Urt. vom 1.2.2007, Az.: 2 AZR 44/06, NZA 2007, 925) Die Fristbestimmung iSv. § 148 BGB kann dabei nicht nur durch die Festlegung eines konkreten Termins oder durch die Festsetzung eines Zeitraums erfolgen, sondern sich auch aus den Umständen ergeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 11 AL 99/08
    Die Dauer der Frist entspricht der Mindestfrist nach § 2 S. 2 KSchG und sie ist auch bestimmt genug (vgl. BAG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 2 AZR 44/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 27.06.2007 - II R 39/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2989
BFH, 27.06.2007 - II R 39/05 (https://dejure.org/2007,2989)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2007 - II R 39/05 (https://dejure.org/2007,2989)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - II R 39/05 (https://dejure.org/2007,2989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ErbStG § 5 Abs. 1; ; BGB § 1371 Abs. 2; ; BGB § 1374 Abs. 1; ; BGB § 1374 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Indexierung des Anfangvermögens bei Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich; Vertrauensschutz von Verwaltungsvorschriften

  • datenbank.nwb.de

    Indexierung des Anfangsvermögens bei Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der fiktive Zugewinnausgleich in der Erbschaftsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fiktive Zugewinnausgleich in der Erbschaftsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG); Normale Besteuerung des über die fiktive Ausgleichsforderung hinausgehenden Erwerbs; Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Berücksichtigung der ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bei der Berechnung des erbschaftsteuerfreien Zugewinnausgleichs ist die Geldentwertung zu berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbfall - Fiktiver Anspruch auf Zugewinnausgleich

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 5 Abs 1, ErbStG § 3, BGB § 1371 Abs 2
    Erbschaftsteuer; Kaufkraftschwund; Tod eines Ehegatten; Zugewinnausgleich; Zugewinngemeinschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 248
  • NJW 2008, 109
  • NVwZ 2008, 472
  • FamRZ 2007, 1882
  • BB 2007, 2054
  • BStBl II 2007, 783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - II R 39/05
    Durch die Geldentwertung eingetretene, nur nominelle Wertsteigerungen des Anfangsvermögens und der Vermögensgegenstände, die diesem zuzurechnen sind, führen nach der Rechtsprechung des BGH nicht zu einem Anspruch auf Zugewinnausgleich (Urteile vom 14. November 1973 IV ZR 147/72, BGHZ 61, 385; vom 13. Oktober 1983 IX ZR 106/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 434, und vom 20. Mai 1987 IVb ZR 62/86, BGHZ 101, 65).

    Im vorliegenden Zusammenhang geht es aber nicht um diese Fragestellung, sondern um den Vergleich von zeitlich auseinander liegenden Vermögenslagen und die dem Sinn der Zugewinngemeinschaft entsprechende Berücksichtigung der Geldentwertung zwischen den Bewertungszeitpunkten (BGH-Urteil in BGHZ 61, 385, 392).

  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86

    Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - II R 39/05
    Durch die Geldentwertung eingetretene, nur nominelle Wertsteigerungen des Anfangsvermögens und der Vermögensgegenstände, die diesem zuzurechnen sind, führen nach der Rechtsprechung des BGH nicht zu einem Anspruch auf Zugewinnausgleich (Urteile vom 14. November 1973 IV ZR 147/72, BGHZ 61, 385; vom 13. Oktober 1983 IX ZR 106/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 434, und vom 20. Mai 1987 IVb ZR 62/86, BGHZ 101, 65).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - II R 39/05
    Die unechte Rückwirkung bzw. tatbestandliche Rückanknüpfung von Gesetzesänderungen, die dann vorliegt, wenn das Gesetz nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt, ist jedoch grundsätzlich zulässig (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2002 2 BvR 305/93 u.a., BVerfGE 105, 17, 37 ff.; BFH-Urteile vom 1. März 2005 VIII R 92/03, BFHE 209, 285, BStBl II 2005, 398, und VIII R 25/02, BFHE 209, 275, BStBl II 2005, 436; vom 18. Januar 2006 II R 64/04, BFH/NV 2006, 948).
  • BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung -

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - II R 39/05
    Soweit sich die Klägerin demgegenüber hinsichtlich des Nominalwertprinzips auf die BFH-Urteile vom 27. Juli 1967 IV 300/64 (BFHE 89, 422, BStBl III 1967, 690) und vom 14. Mai 1974 VIII R 95/72 (BFHE 112, 546, BStBl II 1974, 572) beruft, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i.S. des § 17 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - II R 39/05
    Die unechte Rückwirkung bzw. tatbestandliche Rückanknüpfung von Gesetzesänderungen, die dann vorliegt, wenn das Gesetz nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt, ist jedoch grundsätzlich zulässig (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2002 2 BvR 305/93 u.a., BVerfGE 105, 17, 37 ff.; BFH-Urteile vom 1. März 2005 VIII R 92/03, BFHE 209, 285, BStBl II 2005, 398, und VIII R 25/02, BFHE 209, 275, BStBl II 2005, 436; vom 18. Januar 2006 II R 64/04, BFH/NV 2006, 948).
  • BFH, 18.01.2006 - II R 64/04

    Erbschaftsteuerfreie Zugewinnausgleichsforderung

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - II R 39/05
    Die unechte Rückwirkung bzw. tatbestandliche Rückanknüpfung von Gesetzesänderungen, die dann vorliegt, wenn das Gesetz nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt, ist jedoch grundsätzlich zulässig (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2002 2 BvR 305/93 u.a., BVerfGE 105, 17, 37 ff.; BFH-Urteile vom 1. März 2005 VIII R 92/03, BFHE 209, 285, BStBl II 2005, 398, und VIII R 25/02, BFHE 209, 275, BStBl II 2005, 436; vom 18. Januar 2006 II R 64/04, BFH/NV 2006, 948).
  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - II R 39/05
    Die unechte Rückwirkung bzw. tatbestandliche Rückanknüpfung von Gesetzesänderungen, die dann vorliegt, wenn das Gesetz nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt, ist jedoch grundsätzlich zulässig (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2002 2 BvR 305/93 u.a., BVerfGE 105, 17, 37 ff.; BFH-Urteile vom 1. März 2005 VIII R 92/03, BFHE 209, 285, BStBl II 2005, 398, und VIII R 25/02, BFHE 209, 275, BStBl II 2005, 436; vom 18. Januar 2006 II R 64/04, BFH/NV 2006, 948).
  • BGH, 13.10.1983 - IX ZR 106/82

    Berechnung des Zugewinnausgleichs bei Anfangsvermögen "null"; Ausgleich des

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - II R 39/05
    Durch die Geldentwertung eingetretene, nur nominelle Wertsteigerungen des Anfangsvermögens und der Vermögensgegenstände, die diesem zuzurechnen sind, führen nach der Rechtsprechung des BGH nicht zu einem Anspruch auf Zugewinnausgleich (Urteile vom 14. November 1973 IV ZR 147/72, BGHZ 61, 385; vom 13. Oktober 1983 IX ZR 106/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 434, und vom 20. Mai 1987 IVb ZR 62/86, BGHZ 101, 65).
  • BFH, 10.02.2005 - IX B 182/03

    Übergangsgeld nach befristetem Dienstverhältnis

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - II R 39/05
    Soweit Verwaltungsvorschriften überhaupt einen Vertrauensschutz begründen sollten (grundsätzlich ablehnend BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 24/00, BFHE 203, 523, BStBl II 2004, 89, unter II. 3.; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 IX B 182/03, BFH/NV 2005, 1058, je m.w.N.), könnte dieser jedenfalls nicht weiter reichen als der Schutz des Vertrauens auf den Fortbestand gesetzlicher Vorschriften.
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 82/88

    Vereinbarung des Güterstandes der Gütergemeinschaft während der Ehezeit;

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - II R 39/05
    Die Inflationsbereinigung ist auch geboten, soweit Geldforderungen oder Geldschulden betroffen sind (BGH-Urteil vom 18. Oktober 1989 IVb ZR 82/88, BGHZ 109, 89).
  • BFH, 27.07.1967 - IV 300/64

    Zinsen steuerfrei?

  • BFH, 29.06.2005 - II R 7/01

    Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft: Berücksichtigung von

  • BFH, 23.10.2003 - V R 24/00

    Umsatzsteuerbefreiung für Altenheim

  • BFH, 10.03.1993 - II R 87/91

    Zur Berechnung der steuerfreien Ausgleichsforderung beim fiktiven

  • FG Düsseldorf, 13.07.2005 - 4 K 2838/03

    BGH-Grundsatz (BGHZ 61, 385 ) zur Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung gilt

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    dd) Das vom Kläger genannte Beispiel, nach dem bei der Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) die Anfangsvermögen und die diesen hinzuzurechnenden späteren Erwerbe zum Ausgleich der Geldentwertung nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu indexieren sind (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 2007 II R 39/05, BFHE 217, 248, BStBl II 2007, 783), zeigt einen Ausnahmefall von der Geltung des Nominalwertprinzips im Ertragsteuerrecht auf, der aber den geltenden Grundsatz nicht in Frage stellt.

    Diese Angleichung setze, so der BFH in BFHE 217, 248, BStBl II 2007, 783, voraus, dass der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch nach denselben zivilrechtlichen Grundsätzen berechnet werde wie ein tatsächlich geltend gemachter.

    Die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung der Geldentwertung bei der Berechnung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich verstoße nicht gegen das Nennwertprinzip, es gehe im vorliegenden Zusammenhang um den Vergleich von zeitlich auseinanderliegenden Vermögenslagen und die dem Sinn der Zugewinngemeinschaft entsprechende Berücksichtigung der Geldentwertung zwischen den Bewertungszeitpunkten (BFH-Urteil in BFHE 217, 248, BStBl II 2007, 783).

  • BFH, 22.07.2020 - II R 42/18

    Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruchs bei Berechnung der fiktiven

    § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG bewirkt, dass der Erwerb des überlebenden Ehegatten vorbehaltlich der in § 5 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 ErbStG getroffenen Sonderregelungen zu dem Anteil nicht mit Erbschaftsteuer belastet wird, der ihm bei einer gedachten güterrechtlichen Lösung als Ausgleichsforderung zugestanden hätte (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.06.2007 - II R 39/05, BFHE 217, 248, BStBl II 2007, 783, unter II.1., m.w.N.).

    Diese Angleichung setzt voraus, dass der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch nach denselben zivilrechtlichen Grundsätzen berechnet wird wie ein tatsächlich geltend gemachter Zugewinnausgleichsanspruch (BFH-Urteil in BFHE 217, 248, BStBl II 2007, 783, unter II.1., m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 05.05.2010 - II R 16/08, BFHE 230, 188, BStBl II 2010, 923, unter II.7.a, m.w.N.).

    Dies schließt die Indexierung ein (BFH-Urteil in BFHE 217, 248, BStBl II 2007, 783, unter II.2., II.3.).

  • FG München, 17.10.2018 - 4 K 1948/17

    Hinzurechnung von Pflichtteilsansprüchen zum Anfangsvermögen

    Die kaufkraftbedingte Anpassung des Anfangsvermögens gilt auch für die Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruches für Zwecke des § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 27. Juni 2007 II R 39/05, BFHE 217, 248, BStBl II 2007, 783).
  • FG Hessen, 30.09.2020 - 5 K 2390/17

    Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer

    Die Tatbestände des § 1 Abs. 3 GrEStG behandeln denjenigen, der (mittelbar) Alleingesellschafter einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft geworden ist, so, als gehörten ihm die Grundstücke, die dieser Gesellschaft (im Streitfall sind dies die GmbHs) grunderwerbsteuerlich zuzurechnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 09. April 2008 II R 39/05, BFH/NV 2008, 1529).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht