Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09, 2 Ss 15/2009   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,472
OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09, 2 Ss 15/2009 (https://dejure.org/2009,472)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09, 2 Ss 15/2009 (https://dejure.org/2009,472)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, 2 Ss 15/2009 (https://dejure.org/2009,472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei unberechtigter Inanspruchnahme der Eilanordnungskompetenz

  • IWW
  • blutalkohol PDF, S. 306
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a Abs. 2
    Voraussetzungen der Anordnung der Blutentnahme wegen Gefahr im Verzug; Rechtsfolgen der Nichteinhaltung des Richtervorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Blutentnahme II: Kein Verwertungsverbot bei Anordnung nur durch die Polizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis einer einzelfallbezogenen und zu dokumentierenden Prognoseentscheidung der Ermittlungspersonen zur mutmaßlichen zeitlichen Verzögerung für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges; Beweisverwertungsverbot bei unberechtigter Inanspruchnahme der ...

  • innenministerkonferenz.de PDF, S. 133 (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Blutentnahme II: Kein Verwertungsverbot bei Anordnung nur durch die Polizei

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2146
  • NStZ 2009, 408 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 272
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Im übrigen besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes am Abend und an den Wochenenden zu gewährleisten (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    22 cc) Somit ist im Rahmen des § 81 a Abs. 2 StPO für die im konkreten Einzelfall zu beurteilende Frage, ob die Ermittlungsbehörden eine richterliche Entscheidung rechtzeitig erreichen hätten können, der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Staatsanwaltschaft bzw. - wie hier - ihre Ermittlungspersonen eine Eingriffsmaßnahme in Form der Blutentnahme für erforderlich hielten (BGHSt 51, 285/289).

    Vielmehr genügt es in diesen Fällen zunächst, eine mündliche Anordnung zu erwirken (BGHSt 51, 285/295; OLG Hamm NJW 2009, 242/243).

    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Dabei muss beachtet werden, dass die Annahme eines Verwertungsverbotes, auch wenn die Strafprozessordnung nicht auf die Wahrheitserforschung "um jeden Preis" gerichtet ist, eines der wesentlichen Prinzipien des Strafrechts einschränkt, nämlich den Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, die von Bedeutung sind (BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249).

    Von einem Beweisverwertungsverbot ist deshalb nur dann auszugehen, wenn einzelne Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig geschädigt wird und folglich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbotes - jenseits des in § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO normierten - unerträglich wäre (BGHSt 51, 285/290).

    Für eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme einer gesetzlich eingeräumten Eilanordnungskompetenz ist ein Verbot der Verwertung hierbei gewonnener Erkenntnisse deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29/61; NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285/292).

    Damit kommt dem Aspekt eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs hier eine wesentliche Bedeutung zu, ohne dass sich der Senat in Widerspruch zu der - auch von der Verteidigung zitierten - Entscheidung des BGH vom 18.04.2007 (BGHSt 51, 285/296) setzt.

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Für eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme einer gesetzlich eingeräumten Eilanordnungskompetenz ist ein Verbot der Verwertung hierbei gewonnener Erkenntnisse deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29/61; NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285/292).

    Der nur einfachgesetzliche Richtervorbehalt in § 81 a StPO zählt gerade nicht zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards (BVerfG NJW 2008, 3053/3054).

    Danach obliegt es in erster Linie den zuständigen Fachgerichten zu beurteilen, welche Folgen sich aus einem möglichen Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften ergeben und ob ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist (BVerfG NJW 2008, 3053/3054).

    Auch ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine willkürliche, den Fairnessgrundsatz ignorierende Handhabung der strafprozessualen Grundsätze über Beweisverwertungsverbote (BVerfG NJW 2008, 3053/3054 und Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07).

    Dies umso mehr, als "bereits der in § 81 a StPO enthaltene Richtervorbehalt nicht zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards zu zählen sein (dürfte)", so dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes unter diesem Gesichtspunkt nicht geboten ist (BVerfG NJW 2008, 3053/3054).

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Vor allem ein unklares Ermittlungsbild oder ein komplexer Sachverhalt mit der Notwendigkeit einer genauen Ermittlung des BAK-Wertes wird als ein Indiz für die Bejahung einer Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden können (OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Während mit der für eine Wohnungsdurchsuchung geltenden einfachgesetzlichen Regelung des § 105 StPO gleichzeitig auch der auf der Ebene des Verfassungsrechts zu beachtende Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG umgesetzt wird, fehlt bei Eingriffen nach § 81 a StPO in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte körperliche Unversehrtheit eine vergleichbare verfassungsrechtliche Regelung (OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Die vom Angeklagten begangene Tat ist geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs und damit auch Leib und Leben Dritter in erheblichem Maße zu gefährden, so dass auch die Abwägung dieses Gesichtspunktes mit der relativen Geringfügigkeit des Eingriffs zur Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes führen muss (OLG Köln ZfS 2009, 48/50; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2600; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Dresden StRR 2008, 442; OLG München, Beschluss vom 05.02.2009 - 4 St RR 165/08).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Die vom Angeklagten im Bezug auf die Verletzung des Richtervorbehalts nach § 81 a Abs. 2 StPO gerade noch den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598) entsprechende und damit zulässige Verfahrensrüge erweist sich in der Sache als unbegründet.

    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Vielmehr genügt es in diesen Fällen zunächst, eine mündliche Anordnung zu erwirken (BGHSt 51, 285/295; OLG Hamm NJW 2009, 242/243).

    Auch wenn den Polizeibeamten als Ermittlungspersonen grundsätzlich gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO kein eigenes Antragsrecht gegenüber dem Ermittlungsrichter zusteht, führt die Mitteilung des Sachverhalts an den Staatsanwalt und dessen sich daran nach Prüfung des Sachverhalts anschließende Antragstellung bei der Ermittlung der richterlichen Entscheidungsdauer in der Regel nur zu geringen zeitlichen Verzögerungen (OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Vor allem ein unklares Ermittlungsbild oder ein komplexer Sachverhalt mit der Notwendigkeit einer genauen Ermittlung des BAK-Wertes wird als ein Indiz für die Bejahung einer Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden können (OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Nur in Ausnahmefällen, wenn schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, dürfen die Strafverfolgungsbehörden selbst die Anordnung treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (BVerfGE 103, 142/155 f.).

    So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Im übrigen besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes am Abend und an den Wochenenden zu gewährleisten (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Auch wenn den Polizeibeamten als Ermittlungspersonen grundsätzlich gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO kein eigenes Antragsrecht gegenüber dem Ermittlungsrichter zusteht, führt die Mitteilung des Sachverhalts an den Staatsanwalt und dessen sich daran nach Prüfung des Sachverhalts anschließende Antragstellung bei der Ermittlung der richterlichen Entscheidungsdauer in der Regel nur zu geringen zeitlichen Verzögerungen (OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Die vom Angeklagten begangene Tat ist geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs und damit auch Leib und Leben Dritter in erheblichem Maße zu gefährden, so dass auch die Abwägung dieses Gesichtspunktes mit der relativen Geringfügigkeit des Eingriffs zur Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes führen muss (OLG Köln ZfS 2009, 48/50; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2600; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Dresden StRR 2008, 442; OLG München, Beschluss vom 05.02.2009 - 4 St RR 165/08).

  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07

    Recht auf körperliche Unversehrtheit; Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Willkürlich im objektiven Sinn ist eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07 unter Verweis auf BVerfGE 80, 48/51; 83, 82/84; 86, 59/63).

    Auch ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine willkürliche, den Fairnessgrundsatz ignorierende Handhabung der strafprozessualen Grundsätze über Beweisverwertungsverbote (BVerfG NJW 2008, 3053/3054 und Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07).

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Die vom Angeklagten begangene Tat ist geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs und damit auch Leib und Leben Dritter in erheblichem Maße zu gefährden, so dass auch die Abwägung dieses Gesichtspunktes mit der relativen Geringfügigkeit des Eingriffs zur Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes führen muss (OLG Köln ZfS 2009, 48/50; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2600; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Dresden StRR 2008, 442; OLG München, Beschluss vom 05.02.2009 - 4 St RR 165/08).

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Dabei muss beachtet werden, dass die Annahme eines Verwertungsverbotes, auch wenn die Strafprozessordnung nicht auf die Wahrheitserforschung "um jeden Preis" gerichtet ist, eines der wesentlichen Prinzipien des Strafrechts einschränkt, nämlich den Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, die von Bedeutung sind (BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249).

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Für eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme einer gesetzlich eingeräumten Eilanordnungskompetenz ist ein Verbot der Verwertung hierbei gewonnener Erkenntnisse deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29/61; NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285/292).

  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

  • OLG Oldenburg, 23.10.2008 - 1 Ws 630/08

    Fehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Antrags eines Verteidigers auf

  • BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62

    Einwilligung in die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer

  • BGH, 02.07.1965 - 4 StR 284/65

    Erheblich vermindertes Hemmungsvermögen bei der Begehung einer Straftat aufgrund

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

  • LG Saarbrücken, 13.11.2008 - 2 Qs 53/08

    Blutentnahme - Einverständnis mit Blutentnahme

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Dies wird weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09 -, NJW 2009, S. 2146 ; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, juris Rn. 17 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 1 Ss 183/08 -, StV 2009, 516 ; OLG Celle, Beschluss vom 6. August 2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, S. 3524 ; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris Rn. 9 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, S. 3591 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ss 310/09 -, juris Rn. 8; a.A.: LG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07 -, NZV 2008, S. 213 ).
  • OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12

    Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung

    Wenn jedoch schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, darf die Ermittlungsperson die Anordnung selbst treffen, ohne vorher den Versuch einer Herbeiführung einer richterlichen Anordnung unternommen zu haben (BVerfGE 103, 142/155 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2010, 2864ff).

    Insbesondere ist auch der durch eine Atemalkoholmessung bereits ermittelte oder durch Ausfallerscheinungen erkennbare Alkoholisierungsgrad und seine Nähe zu relevanten Grenzwerten einzubeziehen (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

    Je größer der Zeitraum zwischen der Tatzeit bzw. der Verdachtsgewinnung am Tatort und der tatsächlichen Entnahmemöglichkeit ist, desto mehr zusätzliche Unsicherheiten werden im Hinblick auf die BAK zum Tatzeitpunkt begründet, wenn eine spätere Rückrechnung durchgeführt werden muss (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdungslage unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; BVerfG NJW 2010, 2864ff; OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150).

    Letzteres kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (vgl. etwa OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG Bamberg DAR 2011, 268272; OLG München DAR 2012, 89f; BGHSt 51, 285/292; BGH NStZ 2013, 242 sowie BVerfGE 113, 29/61; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; BVerfG DAR 2011, 196).

    Willkürlich im objektiven Sinn ist eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07 unter Verweis auf BVerfGE 80, 48/51; 83, 82/84; 86, 59/63; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG München DAR 2012, 89f).

    Mit der Blutentnahme selbst ist nur ein minimaler Eingriff in die nur einem einfachen Gesetzesvorbehalt unterstellte körperliche Unversehrtheit i.S.d. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbunden, der heute als Standardmaßnahme bei jeder medizinischen Behandlung zu diagnostischen Zwecken regelmäßig und ohne weitere körperliche Beeinträchtigungen und Risiken vorgenommen wird (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Hinsichtlich der sog. "Gefahr im Verzug" als Voraussetzung der polizeilichen Anordnungsbefugnis mag zwar überlegt werden, ob bei Straßenverkehrsdelikten, bei denen es auf die Wirkung berauschender Mittel auf die Fahruntüchtigkeit ankommt, nicht eine evidente Dringlichkeit in diesem Sinne in der Regel als gegeben zu erachten ist (in diese Richtung etwa OLG Hamm, Beschluss vom 28.4.2009, 2 Ss 117/09 juris Rn. 18; OLG Oldenburg NdsRpfl 2009, 296 f.; anders die wohl weit überwiegende Meinung, vgl. etwa OLG Schleswig StraFo 2010, 194, 195; OLG Brandenburg OLGR § 81a StPO Nr. 9; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2147; Meyer-Goßner a.a.O., § 81a Rn. 25b).

    Dem gegenüber steht die Blutentnahme als verhältnismäßig geringfügiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der heute als Standardmaßnahme bei vielen medizinischen Untersuchungen und Behandlungen regelmäßig und ohne weitere körperliche Beeinträchtigungen und Risiken vorgenommen wird (vgl. etwa OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148 f.).

    Das Gewicht des Verstoßes in Hinsicht auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wird auch dadurch geprägt, dass es sich hier nicht um einen verfassungsrechtlich geregelten, sondern nur um einen sog. einfachgesetzlichen Richtervorbehalt handelt (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 Tz. 11 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148, 2149).

    2009, 296; KG Berlin NJW 2009, 3527; OLG Karlsruhe StV 2009, 516; OLG Jena DAR 2009, 283; OLG Hamm - 4. Strafsenat - DAR 2009, 280; OLG Dresden - 3. Strafsenat - StV 2009, 571; OLG Brandenburg OLGSt § 81a StPO Nr. 9, OLG Bamberg NJW 2009, 2146, OLG Stuttgart NStZ 2008, 238), teils aber auch bejaht (OLG Schleswig, StraFo 2010, 194; OLG Oldenburg - Senat für Bußgeldsachen - NJW 2009, 3591; OLG Hamm - 3. Strafsenat - StV 2009, 459; OLG Dresden - 1. Strafsenat - NJW 2009, 2149; OLG Celle NJW 2009, 3524).

  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Dieses lediglich kooperative Verhalten des Angeklagten im Rahmen der Blutentnahmen stellt keine Einwilligung des Angeklagten dar, da von einer solchen nur bei einer freiwilligen, ernstlichen und in Kenntnis der Sachlage und des Weigerungsrechts erteilten ausdrücklichen Zustimmung des Angeklagten ausgegangen werden kann (vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 mit weiteren Nachweisen).

    Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten "quasi-gesetzlichen" Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 â?° für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.; Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. [ "Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten..." ] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris [" Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern" ]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.; OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.; v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris).

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schweren Fehlers können im Einzelfall ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (BVerfG Beschluss vom 28. Juli 2008 - Az.: 2 BvR 784/08 - Rdn. 9; allgemein BGHSt 44, 243/249; BGH NStZ 2007, 601/602 f.; BGH NStZ 2004, 449/450; im Fall des § 81a StPO Hans. OLG Hamburg Beschluss vom 4. Februar 2008 - Az.: 2-81/07 (Rev) - 1 Ss 226/07 - Rdn. 26 ff. zit. nach juris; OLG Karlsruhe Beschluss vom 7. Mai 2004 - Az.: 2 Ws 77/04 - Rdn. 4 ff. - zit. nach juris; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146/2148; OLG Köln NStZ 2009, 407; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.).

    Ein solcher Fall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr in Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schweren Fehlers (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47 = NJW 2005, 32905 L; BGHSt 51, 285/290 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601; BGHSt 44, 243/249 = NJW 1999, 959 = NStZ 1999, 203; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Jena Beschluss vom 25. November 2008 - Az.: 1 Ss 230/08 - BeckRS 2009, 04235 = DAR 2009, 283; OLG Stuttgart NStZ 2008, 239; SchlH OLG StV 2010, 13/14; OLG Bamberg NJW 2009, 2146/2148 = DAR 2009, 278; BGH NJW 2007, 2269 ff. [= StV 2007, 337]; OLG München Beschluss vom 5. Februar 2009, Az.: 4 StRR 165/08 - S. 6 ff.; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 185/186; OLG Köln NStZ 2009, 407; OLG Karlsruhe StV 2009, 516; OLG Frankfurt DAR 2010, 145/146; Metz NStZ-RR 2010, 271/272 f.) und verlangt nach einer Abwägung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (OLG Bamberg NJW 2009, 2146/2148 m. w. N.; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 185/186; OLG Hamm StV 2009, 459/460; OLG Köln NStZ 2009, 407; OLG Karlsruhe StV 2009, 516 = StraFo 2009, 461; Himmelreich/Halm NStZ 2010, 496 f.).

    Die im Einzelfall zu treffende Abwägung kann Wertungen, die gesetzlich geregelte Beweisverwertungsverbote wie etwa § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO enthalten, ebenso (OLG Bamberg NJW 2009, 2146/2148) wie das Sachaufklärungsinteresse und die Rechtsgüter, die die im Einzelfall anzuwendende Strafvorschrift zu ihrem Schutzzweck hat, berücksichtigen (BGH NJW 2009, 1427/1428 bei unterlassener qualifizierter Belehrung; Brocke/Herbst NStZ 2009, 671/675 f.).

    bb) Die der getroffenen Anordnung zugrunde gelegte Begründung war indessen nicht am vorliegenden Einzelfall orientiert und beschäftigt sich ausschließlich mit der abstrakten Gefährdungslage des Untersuchungszwecks bei Cannabis-Konsum und der Problematik der fehlenden Rückrechnungsmöglichkeit auf den Tatzeitpunkt bei verstreichender Zeit (vgl. auch OLG Bamberg NJW 2009, 2146/2147).

  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Soweit die Tatsachen nicht offensichtlich sind, sind sie in der Ermittlungsakte zu dokumentieren (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06, juris Rn. 17; OLG Jena, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08, juris Rn. 19; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 20; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 19).

    Hierzu zählten insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr in Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers (aus der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 30 f.; Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 24 ff.; Celle, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 311 SsBs 49/09, juris Rn. 11; Jena, a.a.O., juris Rn. 24 ff; Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss 31/09, juris Rn. 20; Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09, juris Rn. 17; Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07, juris Rn. 11).

    Hat ein Polizeibeamter trotz Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes nicht versucht, diesen zu erreichen, haben die Gerichte dies nicht stets als schwerwiegendes Fehlverhalten gewertet (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, juris Rn. 31 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07, juris Rn. 11 ff.).

    Vielmehr müssen die Strafverfolgungsbehörden "regelmäßig" versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutentnahme anordnen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.02.2007, 2 BvR 273/06, juris Rdnr. 17; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Jena a. a. O., Rdnr. 20; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009, 2 Ss 15/09, juris Rdnr. 20 mwN.).

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2007, 1345 f.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 ff.).

    Je weiter sich die Atemalkoholwerte aber von den Grenzwerten zur Abgrenzung einer Ordnungswidrigkeit von einer Straftat bzw. zur absoluten Fahruntüchtigkeit entfernen, desto weniger ist eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch zeitliche Verzögerungen anzunehmen (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW 2009, 242 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff.; Brandenburgisches OLG, 1 Ss 15/09 vom 25.03.2009 - zitiert nach juris -).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalt sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (vgl. hierzu BVerfG, 2 BvR 2225/08 vom 02.07.2009; BGH, NJW 2007, 2269 ff.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff.).

  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

    2009, 295 f.; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 06.08.2009, 32 Ss 94/09; OLG Brandenburg NStZ-RR 2009, 247; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG Dresden NJW 2009, 2149 f.; OLG Hamm zfs 2009, 409 ff.; offen gelassen von OLG Oldenburg NRpfl.

    Für den Verstoß gegen § 81 a Abs. 2 StPO bedeutet dies, dass ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, wenn Gefahr im Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise verkannt worden ist (Beschluss des 2. Strafsenats dieses Gerichts vom 06.08.2009, 32 Ss 94/09; BVerfG, 2 BvR 2225/08, Beschluss vom 02.07.2009, juris; BGH a. a. O.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 ff.; OLG Dresden NJW 2009, 2149 ff.; OLG Karlsruhe a. a. O.; OLG Oldenburg a.a.O.).

    2009, 295 f.; Beschluss des 2. Strafsenats dieses Gerichts vom 06.08.2009, 32 Ss 94/09; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008, 3 Ss 318/08, und vom 12.03.2009, ZfS 2009, 409 ff.; OLG Karlsruhe a. a. O.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 2009, 247; OLG Dresden NJW 2009, 2149 f.; offen gelassen aber von OLG Oldenburg NdsRpfl.

  • OLG Köln, 15.01.2010 - 83 Ss 100/09

    Beweisverwertungsverbot aufgrund einer unter Missachtung des Richtervorbehalts

    Vor allem ein unklares Ermittlungsbild oder ein komplexer Sachverhalt mit der Notwendigkeit einer genauen Ermittlung des BAK-Werts wird als ein Indiz für die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden können (OLG Hamburg NJW 2008, 2597 [2598]; OLG Hamm NJW 2009, 242 [243]; OLG Jena, B. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08, BeckRS 2009, 4235; OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

    Eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch eine Verzögerung tritt im Einzelfall dann ein, wenn die praktische Durchführung der Blutentnahme unter Berücksichtung der dargestellten Kriterien zu einem Zeitpunkt für notwendig erachtet wird, der erheblich von dem abweicht, zu dem mit einer richterlichen Entscheidung gerechnet werden kann (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

    Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug, die bewusste Umgehung oder Missachtung des Richtervorbehalts oder das Vorliegen eines besonders schwer wiegenden Fehlers können danach ein Verwertungsverbot begründen (BVerfG NJW 2008, 3053; BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601; BGH, B. v. 15.05.2008 - 2 ARs 452/07 - Rz. 15 bei Juris; speziell für den Fall der Blutentnahme: SenE v. 26.09.2008 - 83 Ss 69/08 - = NStZ 2009, 406 = ZfS 2009, 48; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238 = Blutalkohol 45 [2008], 76 = VRS 113, 365; OLG Karlsruhe VRR 2008, 243; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146; OLG Schleswig, Urt. v. 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09 = BeckRS 2009, 28618; OLG Celle NJW 2009, 3524; OLG Jena, B. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 = BeckRS 2009 04235; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die von 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm für den Landgerichtsbezirk Bielefeld vertretene gegenteilige Auffassung (OLG Hamm StV 2009, 567 = NJW 2009, 3109 = StraFo 2009, 417) beruht zunächst auf der impliziten Prämisse, ein sonstiger besonders schwer wiegender Verstoß gegen den Richtervorbehalt (Rz. 45: "fehlerhafte Missachtung des Richtervorbehalts durch die Justizverwaltung"; Rz. 51: "gröbliche Verletzung durch die Justizverwaltung") könne - anders als in den bislang von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen (vgl. nur BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146; SenE v. 27.10.2009 - 81 Ss 65/09 = BeckRS 2010 00255) - nicht nur im Verhalten des jeweils Anordnenden, sondern auch in einem strukturellen Versäumnis der Justizverwaltung gefunden werden.

  • OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09

    Bußgeldverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr: Beweisverwertungsverbot bei

    Ein Verwertungsverbot besteht auch nicht deshalb, weil der Polizeibeamte die erforderliche Dokumentation unterlassen hat (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009, Az. 2 Ss 15/09, Rn. 30 ff).
  • OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach

  • OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11

    Strafprozessuale Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutentnahme:

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

  • OLG Köln, 26.08.2011 - 1 RBs 201/11

    Anordnung der Blutentnahme durch einen Polizisten ohne Prüfung der

  • OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09

    Trunkenheitsfahrt: Missachtung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer

  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10

    Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei

  • OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09

    Anordnung der Blutentnahme durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Drogenfahrt

  • AG Nördlingen, 28.12.2011 - 5 OWi 605 Js 109117/11

    Blutprobenentnahme bei Verdacht einer Drogenfahrt: Verletzung des

  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

  • AG Pirna, 05.10.2009 - 212 Cs 152 Js 16477/09

    Blutentnahme, Richtervorbehalt. Beweisverwertungsverbot

  • AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

  • LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09

    Blutentnahme: Anordnung durch Ermittlungsperson; Eilfallkompetenz

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

  • VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung

  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09

    Beweiserhebungsverbot bei nicht anlassbezogener Geschwindigkeitsmessung mittels

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

  • OLG Bremen, 14.07.2009 - SsBs 15/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Rechtslage im

  • OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
  • LG Hamburg, 06.05.2010 - 603 Qs 165/10

    Beweisverwertung: Anordnung der Entnahme einer Blutprobe durch einen

  • OLG Bamberg, 16.07.2009 - 2 Ss OWi 755/09

    Richtervorbehalt bei Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten

  • LG Kiel, 09.03.2010 - 38 Qs 25/10

    Richtervorbehalt bei der Anordnung der Entnahme einer Blutprobe

  • LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 63 Js 993/07
  • OLG Köln, 27.10.2011 - 1 RBs 253/11

    Drogenfahrt; Gefahr im Verzug; Nachweisbarkeit von Betäubungsmittelkonsum;

  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 3/11

    Zum Vorrang des Strafverfahrens gegenüber dem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • OLG Koblenz, 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10

    Rechtsbeschwerde gegen ein Bußgeldurteil wegen einer Trunkenheitsfahrt:

  • OLG Köln, 21.12.2010 - 1 RVs 220/10

    Gefahr im Verzug; Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei ohne vorherige

  • OLG Bamberg, 16.03.2010 - 2 Ss OWi 235/10

    Bußgeldverfahren: Divergenzvorlage bei unterschiedlicher rechtlicher Beurteilung

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 1 RVs 5/10

    Eilkompetenz wegen Gefährdung des Untersuchungserfolges; Richterlicher Vorbehalt

  • OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09

    Richtervorbehalt bei der Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der

  • OLG Köln, 13.11.2012 - 1 RVs 228/12

    Beweisverwertungsverbot bei auf Gefahr in Verzug gestützter Anordnung einer

  • LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09

    Kein Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme unter Verstoß gegen

  • OLG Koblenz, 08.11.2010 - 2 SsBs 100/10

    Freisprechendes Bußgeldurteil wegen des Vorwurfs des Führens eines

  • LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs 224/09

    Vorliegen eines Verwertungsverbots einer ohne Richteranordnung entnommenen

  • LG Zweibrücken, 22.06.2009 - Qs 59/09
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 83 Ss 105/09

    Blutalkoholkkonzentration wird zugunsten des Angeklagten bei der Ermittliung der

  • LG Landshut, 30.08.2012 - 6 Qs 217/12

    Erforderlichkeit richterlicher Entscheidung für eine Blutprobe nach Enden des

  • LG Stendal, 20.01.2010 - 501 Qs 3/10

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht