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   OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08   

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OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08 (https://dejure.org/2009,294)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2009 - 3 Ss 293/08 (https://dejure.org/2009,294)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2009 - 3 Ss 293/08 (https://dejure.org/2009,294)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Wahrung des verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Richtervorbehalts i.R.e. Anordnung von Zwangsmaßnahmen zur Nachtzeit; Annahme eines Verwertungsverbots bei Verletzung des für die Durchführung einer Durchsuchungsmaßnahme in ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit

  • Judicialis

    StPO § 102; ; StPO § 104

  • rewis.io
  • migrationsrecht.net (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 102; StPO § 104
    Erforderlichkeit der Einrichtung eines nichtigen Teildienstes; Verwertbarkeit von bei einer durch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft wegen Gefahr im Verzug angeordneten Durchsuchung aufgefundenen Beweismittel

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zu früh gefreut?! 4 Senate des OLG Hamm gegen Beweisverwertungsverbot aufgrund fehlenden Eildienstes

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung auch nachts nur mit Richter

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)
  • rechtsanwalt-rueckert.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss

  • zunft-starke.de (Kurzinformation)

    Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss des Richters unzulässig - keine Berufung auf Gefahr im Verzug bei Fehlen richterlichen Eildienstes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenmächtige Polizeibeamten - Durchsuchung nur mit Richter

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 13 Abs. 2 GG; §§ 104, 105, 344 StPO
    Verstoß gegen den Richtervorbehalt - Gewährleistung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit (Wiss. Assistentin Dr. Janique Brüning, Hamburg; ZJS 1/2010, S. 129)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    24-Stunden-Eildienst

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3109
  • NStZ 2010, 165
  • NZV 2009, 514 (Ls.)
  • StV 2009, 567
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
    Zudem sind die für die Organisation der Gerichte und für die Rechtsstellung der dort tätigen Ermittlungsrichter zuständigen Organe der Länder und des Bundes aus Art. 13 GG gehalten, die Voraussetzungen für eine tatsächlich wirksame präventive richterliche Kontrolle zu schaffen ( BVerfGE 103, 142 m. w. N).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch zur Nachtzeit im Sinne des § 104 Abs. 3 StPO unabhängig vom konkreten Bedarf stets ein richterlicher Eildienst zur Verfügung stehen müsste (vgl. BVerfG a.a.O; BVerfG, NJW 2002, S. 3161, 3162, unter Hinweis auf BVerfGE 103, 142, 146).

    Sie ist ihrer aus Art. 13 GG resultierenden Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. BVerfGE 103, 142), allenfalls bruchstückhaft nachgekommen und hat aus diesem Grunde die Notwendigkeit eines richterlichen Eildienstes auch für die Nachtzeit im Landgerichtsbezirk Bielefeld nicht erkannt und demgemäß dessen Einrichtung versäumt.

    Vielmehr ist die Bedeutung, die das Bundesverfassungsgericht dem Richtervorbehalt grundsätzlich beimisst, mindestens mit der Entscheidung vom 20.02.2001 (NJW 2001, 1121) deutlich geworden.

  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
    Aus der Regelzuständigkeit des Richters gemäß Art. 13 Abs. 2 GG folgt die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters, auch durch die Einrichtung eines Not- oder Eildienstes, zu sichern (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02 - BeckRS 2004, 20405).

    Vielmehr ist ein nächtlicher Bereitschaftsdienst des Ermittlungsrichters von Verfassungs wegen erst dann gefordert, wenn hierfür ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht (BVerfG a.a.O., BeckRS 2004, 20405).

    Zwar hat das Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02 - nach Aussage des Zeugen L durch Erlass vom 22.06.2004 bei den Generalstaatsanwälten in Köln, Düsseldorf und Hamm um Berichterstattung darüber gebeten, wie viele Fälle bei allen Staatsanwaltschaften in der Zeit vom 01.08.

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
    Ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, ist dem Strafverfahrensrecht fremd (BGH NJW 2007, 2269; NJW 1999, 959).

    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (BVerfG NJW 2008, 3053; BGH NJW 2007, 2269; Senatsbeschluss vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 - BeckRS 2009, 10313 und juris, m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers ein Verwertungsverbot für notwendig gehalten (BGH NJW 2007, 2269 m.w.N.; BGH, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4).

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (BVerfG NJW 2008, 3053; BGH NJW 2007, 2269; Senatsbeschluss vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 - BeckRS 2009, 10313 und juris, m.w.N.).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 - (BeckRS 2009, 10313) ausgeführt hat, handelt es sich bei der Entwicklung der Rechtsprechung zum Richtervorbehalt nicht mehr um eine ganz junge Entwicklung.

  • OLG Rostock, 01.04.2009 - 10 WF 54/09

    Zwangsgeldverfahren: Androhung eines Zwangsgeldes gegen Pflegeeltern ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (BVerfG NJW 2008, 3053; BGH NJW 2007, 2269; Senatsbeschluss vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 - BeckRS 2009, 10313 und juris, m.w.N.).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 - (BeckRS 2009, 10313) ausgeführt hat, handelt es sich bei der Entwicklung der Rechtsprechung zum Richtervorbehalt nicht mehr um eine ganz junge Entwicklung.

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
    Ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, ist dem Strafverfahrensrecht fremd (BGH NJW 2007, 2269; NJW 1999, 959).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
    Bei der hier vorzunehmenden Abwägung auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des von den Polizeibeamten bei dem Angeklagten festgestellten starken Haschischgeruches, der im Rucksack vorgefundenen Drogen und insbesondere aufgrund der Menge des ebenfalls dort entdeckten Verpackungsmaterials der begründeten Verdacht des Handelns mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG und infolgedessen nach kriminalistischer Erfahrung eine hohe Auffindungswahrscheinlichkeit in Bezug auf Drogen bestand (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (BVerfG NJW 2008, 3053; BGH NJW 2007, 2269; Senatsbeschluss vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 - BeckRS 2009, 10313 und juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch zur Nachtzeit im Sinne des § 104 Abs. 3 StPO unabhängig vom konkreten Bedarf stets ein richterlicher Eildienst zur Verfügung stehen müsste (vgl. BVerfG a.a.O; BVerfG, NJW 2002, S. 3161, 3162, unter Hinweis auf BVerfGE 103, 142, 146).
  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
    Dem durch das Betäubungsmittelstrafrecht geschützte Rechtsgut, nämlich die Gesundheit sowohl des Einzelnen wie auch der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu bewahren, sowie dessen weiterer Zielsetzung, das soziale Zusammenleben in einer Weise zu gestalten, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält (vgl. BVerfG NJW 2004, 3620), kommen ein erhebliches Gewicht zu, auch wenn der Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sich auf sogenannte "weiche Drogen" bezog.
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03

    Verwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen

  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 3 Ss 426/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, ausreichende Begründung der

  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    Ein 24-stündiger richterlicher Bereitschaftsdienst ist darüber hinaus anlässlich einer Entscheidung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2009 (OLG Hamm, Urteil vom 18. August 2009 - 3 Ss 293/08 -, juris) bei dem Amtsgericht Bielefeld für den Bezirk des Landgerichts Bielefeld geschaffen worden.
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Der Senat hält im Anschluss an die Senatsentscheidung vom 18.08.2009 - 3 Ss 293/08 (NJW 2009, S. 3109) daran fest, dass im Landgerichtsbezirk Bielefeld (auch) im Jahre 2008 die Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit verfassungsrechtlich geboten war.

    Hinzu kommt, dass, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18.08.2009 - 3 Ss 293/08 - ausgeführt hat, nach dem Gesetz in Bezug auf die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters keine Differenzierung nach der Art der Maßnahme stattfindet.

    Der Senat verbleibt bei seiner im Urteil vom 18.08.2009 - 3 Ss 293/08 (NJW 2009, S. 3109) geäußerten Ansicht, dass die Nichtbeachtung eines Richtervorbehalts wegen Nichteinrichtung eines richterlichen Eildienstes unter gewissen Umständen, nämlich wenn dies auf einer "groben Fehlbeurteilung oder nicht mehr vertretbaren Missachtung der Bedeutung des Richtervorbehalts" beruht, zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann ( so bereits Senat, Beschluss vom 22.12.2009 - 3 Ss 487/09 °°richtig: 3 Ss 497/09°°).

    Vielmehr sei die Bedeutung, die das Bundesverfassungsgericht dem Richtervorbehalt grundsätzlich beimisst, mindestens seit der Entscheidung vom 20. Februar 2001 (NJW 2001, S. 1121) deutlich geworden (Senat, Urteil vom 18.08.2009, a.a.O.).

    Entscheidend gegen die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes bei Verstößen gegen den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO bereits zum jetzigen Zeitpunkt und für Fälle, die vor der Veröffentlichung der Senatsentscheidung vom 18.08.2009 - 3 Ss 293/08 - liegen, spricht aber folgende Erwägung:.

    Das Erfordernis eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit bei entsprechendem tatsächlichen Bedarf ist für die den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO betreffenden Fälle obergerichtlich erstmals durch das Senatsurteil vom 18.08.2009 - 3 Ss 293/08 - entschieden worden.

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Für ihre gegenteilige Auffassung kann die Klägerin nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des hiesigen 3. Strafsenats vom 18.08.2009 (3 Ss 293/08 = NJW 2009, 3109 betreffend die nächtliche Durchsuchung einer Wohnung) verweisen.
  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11

    Polizeibeamte dürfen im Falle der offensichtlichen Nichterreichbarkeit eines

    Insbesondere muss zur Nachtzeit i.S.d. § 104 Abs. 3 StPO nicht ohne weiteres ein richterlicher Eildienst eingerichtet werden (BVerfG, NJW 2004, 1442; OLG Hamm, NJW 2009, 3109, 3110), sondern lediglich dann, wenn ein praktischer Bedarf, der über den Ausnahmefall hinausgeht, sich konkret ankündigt (vom Landgericht Zweibrücken etwa angenommen für Fälle wie die Fußballweltmeisterschaft 2006 und für Demonstrationen etc. (VRS 116, 448, 449), aA OLG Hamm, NJW 2009, 3109; Fickenscher / Dingelstadt, NStZ 2009, 124, 128; dies., NJW 2009, 3473, 3475 f.).

    Zum anderen haben das Bundesverfassungsgericht und Teile der Fachgerichtsbarkeit die Erforderlichkeit der Einrichtung eines richterlichen Eildienstes in den Fällen der Freiheitsentziehung und der Wohnungsdurchsuchung aus den Art. 104 Abs. 2, 13 Abs. 2 GG hergeleitet (NJW 2004, 1442; NJW 2002, 3161; OLG Hamm, NJW 2009, 3109, 3110), mithin aus Verfassungsnormen, die den Richtervorbehalt in diesen Fällen vorsehen.

    Es mag daher zwar vom o.g. Standpunkt etwa des OLG Hamm aus denkbar sein, im Rahmen einer durch Art. 13 Abs. 2 GG gebotenen Prüfung, ob die Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit erforderlich war, auch die anfallenden Blutentnahmeanordnungen bei der Frage zu berücksichtigen, ob für einen richterlichen Eildienst ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht (OLG Hamm, NJW 2009, 3109, 3110).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Soweit der 3. Strafsenat dieses Gerichts dann allerdings in seiner eine Wohnungsdurchsuchung zur Nachtzeit betreffenden - Entscheidung vom 18. August 2009 (NJW 2009, 3109) diese Ansicht vertreten hat, ist dem der 4. Strafsenat desselben Gerichts - unter Hinweis darauf, dass dies auch die Rechtsauffassung des 1., 2. und 5. Strafsenats sei, - für den Fall einer Blutentnahme zur Nachtzeit entgegengetreten (Beschluss vom 10. September 2009 - 4 Ss 316/09 -, Juris).
  • OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10

    Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren

    Zwar hat der 3. Strafsenat des OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 18.08.2009, NJW 2009, 3109 für den Fall einer polizeilich angeordneten Wohnungsdurchsuchung unter Berufung auf die Entscheidung des BVerfG vom 10. Dezember 2003 (NJW 2004, 1442) entschieden, dass das Fehlen eines richterlichen Notdienstes zur Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) ein Organisationsverschulden der Justiz darstellen und ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen könne.
  • OLG Köln, 15.01.2010 - 83 Ss 100/09

    Beweisverwertungsverbot aufgrund einer unter Missachtung des Richtervorbehalts

    Die von 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm für den Landgerichtsbezirk Bielefeld vertretene gegenteilige Auffassung (OLG Hamm StV 2009, 567 = NJW 2009, 3109 = StraFo 2009, 417) beruht zunächst auf der impliziten Prämisse, ein sonstiger besonders schwer wiegender Verstoß gegen den Richtervorbehalt (Rz. 45: "fehlerhafte Missachtung des Richtervorbehalts durch die Justizverwaltung"; Rz. 51: "gröbliche Verletzung durch die Justizverwaltung") könne - anders als in den bislang von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen (vgl. nur BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146; SenE v. 27.10.2009 - 81 Ss 65/09 = BeckRS 2010 00255) - nicht nur im Verhalten des jeweils Anordnenden, sondern auch in einem strukturellen Versäumnis der Justizverwaltung gefunden werden.

    Schon vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Erörterung der - vom 3. Strafsenat des Oberlandesgericht Hamm (StV 2009, 567 = NJW 2009, 3109 = StraFo 2009, 417, Rz. 47) aufgeworfenen - Frage, ob die gemäß Erlass vom 22.06.2004 durchgeführten Erhebungen des Justizministeriums NW zur Notwendigkeit eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit und die darauf gestützte Entscheidung gegen dessen Einrichtung fehlerhaft war und ob seither Anlass bestanden hätte, die Überprüfung zu wiederholen.

  • OLG Zweibrücken, 23.09.2010 - 1 SsBs 6/10

    Richtervorbehalt: Notwendigkeit eins richterlichen Notdienstes auch zur Nachtzeit

    Dieses am Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz entwickelte Erfordernis lässt sich nach Ansicht des Senats allerdings nicht ohne weiteres auf den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO übertragen (vgl. OLG Hamm vom 10. September 2009, 4 Ss 316/09, juris Rn. 6; a.A. OLG Hamm Urteil vom 18. August 2009, 3 Ss 293/08, juris Rn. 37; Beschluss vom 22. Dezember 2009, 3 Ss 497/09, juris Rn. 7).

    Zwar hält der 3. Strafsenat des OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 22. Dezember 2009 (3 Ss 497/09) an seiner im Urteil vom 18. August 2008 (3 Ss 293/08) dargelegten Rechtsauffassung fest, dass die Anzahl der Ermittlungsmaßnahmen nach § 81a StPO den (verfassungsrechtlichen) Bedarf nach einem richterlichen Dienst zur Nachtzeit begründen kann.

  • OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09

    Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes im Falle eines Verstoßes gegen den

    Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwer wiegenden Fehlers können danach ein Verwertungsverbot begründen (BVerfG, B. v. 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08 -, zitiert nach Juris, Rz. 16; BVerfG NJW 2008, 3053; BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601; BGH, B. v. 15.05.2008 - 2 ARs 452/07 - Rz. 15; OLG Hamm NJW 2009, 3109 [3111]).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

    Der 3. Strafsenat des OLG Hamm hat mit Urteil vom 18. August 2009 (StraFo 2009, 417 ff.) im Zusammenhang mit dem Richtervorbehalt in Art. 13 Abs. 2 GG, § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO ausgeführt, ein besonders schwerwiegender Verstoß jenseits willkürlichen Handelns oder einer bewussten Umgehung des Richtervorbehalts könne auch darin liegen, dass ein richterlicher Eil- oder Bereitschaftsdienst zur Nachtzeit durch die Justizverwaltung nicht eingerichtet sei.

    Dieser zu einem Beweisverwertungsverbot führende schwerwiegende Verstoß sei dementsprechend nicht im Verhalten der jeweils anordnenden Person begründet, sondern "in der fehlerhaften Missachtung des Richtervorbehalts durch die Justizverwaltung" (OLG Hamm, 3. Strafsenat, StraFo 2009, 417, 419).

  • VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung

  • OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09

    Anordnung einer Blutprobe durch eine Polizeibeamtin bei Gefahr im Verzug

  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss 497/09

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge

  • OLG Oldenburg, 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10

    Verwertbarkeit einer Blutprobe bei wegen fehlenden richterlichen

  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 1 RVs 5/10

    Eilkompetenz wegen Gefährdung des Untersuchungserfolges; Richterlicher Vorbehalt

  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 9/10

    Richterlicher Eildienst, Nachtzeit, praktischer Bedarf, Revision, Widerspruch,

  • OLG Schleswig, 31.03.2017 - 2 Ss 18/17
  • LG Kiel, 09.03.2010 - 38 Qs 25/10

    Richtervorbehalt bei der Anordnung der Entnahme einer Blutprobe

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 83 Ss 105/09

    Blutalkoholkkonzentration wird zugunsten des Angeklagten bei der Ermittliung der

  • LG Essen, 30.11.2009 - 26 Qs 59/09

    Schwierige Sachlage bei Möglichkeit eines Beweisverwertungsverbotes nach einer

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