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   BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09   

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BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09 (https://dejure.org/2010,1904)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09 (https://dejure.org/2010,1904)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 2 BvR 1413/09 (https://dejure.org/2010,1904)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Strafrechtliche Verurteilung eines Strafverteidigers wegen Beleidigung aufgrund beschlagnahmter und verwerteter Verteidigerpost verletzt vorliegend keine Grundrechte, insbesondere nicht die Berufsausübungsfreiheit des Anwalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, Art 6 Abs 3 Buchst c MRK, Art 8 Abs 1 MRK
    Nichtannahmebeschluss: Strafrechtliche Verurteilung eines Strafverteidigers wegen Beleidigung aufgrund beschlagnahmter und verwerteter Verteidigerpost verletzt vorliegend keine Grundrechte, insbesondere nicht die Berufsausübungsfreiheit des Anwalts

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtlicher Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Strafverteidiger und Mandant; Kontrollmöglichkeit von Schreiben zwischen einem Häftling und seinem Anwalt; Verfassungsrechtliches Erfordernis der Wahrheitserforschung im Strafprozess

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Strafrechtliche Verurteilung eines Strafverteidigers wegen Beleidigung aufgrund beschlagnahmter und verwerteter Verteidigerpost verletzt vorliegend keine Grundrechte, insbesondere nicht die Berufsausübungsfreiheit des Anwalts

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Strafrechtliche Verurteilung eines Strafverteidigers wegen Beleidigung aufgrund beschlagnahmter und verwerteter Verteidigerpost verletzt vorliegend keine Grundrechte, insbesondere nicht die Berufsausübungsfreiheit des Anwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtlicher Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Strafverteidiger und Mandant; Kontrollmöglichkeit von Schreiben zwischen einem Häftling und seinem Anwalt; Verfassungsrechtliches Erfordernis der Wahrheitserforschung im Strafprozess

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Beleidigung durch einen Strafverteidiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 311
  • NJW 2010, 2937
  • StV 2010, 666
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09
    Die Verschwiegenheitspflicht rechnet daher von jeher zu den anwaltlichen Grundpflichten; als unverzichtbare Bedingung der anwaltlichen Berufsausübung hat sie teil am Schutz des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 110, 226 mit umfassenden Nachweisen).

    Nur wenn der Beschuldigte auf die Verschwiegenheit seines Verteidigers zählen kann, ist die Vorbedingung für das Entstehen eines Vertrauensverhältnisses geschaffen, ohne das eine Strafverteidigung nicht wirkungsvoll sein kann (vgl. BVerfGE 110, 226 m.w.N.).

    Soweit die Vorschriften der Strafprozessordnung - insbesondere § 94 in Verbindung mit § 97 Abs. 1 Nr. 1 und § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO sowie § 148 StPO - den Schutz der Vertraulichkeit des Verteidigungsverhältnisses regeln und Aussagen über die Beschlagnahme und spätere Verwertung von Verteidigerpost treffen, beziehen sie sich auf die Berufsausübung des als Strafverteidiger tätigen Rechtsanwalts und greifen in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein, soweit sie die Beschlagnahme und Verwertung zulassen (vgl. auch BVerfGE 110, 226 zu § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB).

    Der als Strafverteidiger tätige Rechtsanwalt nimmt als der Interessenvertretung seines Mandanten verpflichtetes Organ der Rechtspflege (vgl. BVerfGE 110, 226 ) eine wichtige und unverzichtbare Mittlerstellung ein.

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

    Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG durch

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09
    Der Kreis möglicher Vertrauenspersonen ist dabei nicht auf Ehegatten oder Familienangehörige beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf ähnliche Vertrauensverhältnisse (vgl. näher BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. November 2006 - 1 BvR 285/06 -, NJW 2007, S. 1194 ).

    Die strafrechtliche Rechtsprechung und Literatur tragen diesen Grundsätzen Rechnung, indem sie bei ehrverletzenden Äußerungen über nicht anwesende Dritte in besonders engen Lebensbeziehungen einen Schutz der Vertraulichkeit im Sinne einer beleidigungsfreien Sphäre zugestehen, wenn die Mitteilungen Ausdruck des besonderen Vertrauens sind und mit ihrer Weitergabe an Dritte nicht gerechnet werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. November 2006 - 1 BvR 285/06 -, NJW 2007, S. 1194 m.w.N.).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09
    Insbesondere aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2007 ("Cicero"-Urteil, BVerfGE 117, 244) lässt sich nichts Gegenteiliges herleiten.

    Dort hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf den vom Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) umfassten Informantenschutz für die Durchsuchung bei einem Presseunternehmen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats durch einen Journalisten spezifische tatsächliche Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung des Journalisten gefordert (vgl. BVerfGE 117, 244 ).

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09
    Das erfordert eine im Rahmen der Anwendung des einfachen Rechts vorzunehmende fallbezogene Abwägung (vgl. BVerfGE 54, 129 ).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09
    Unter solchen Umständen getroffene Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts nicht schutzwürdig wären, genießen in solchen Vertraulichkeitsbeziehungen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht (vgl. BVerfGE 90, 255 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09
    a) Auch beleidigende Äußerungen können den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG genießen (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09
    a) Auch beleidigende Äußerungen können den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG genießen (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ).
  • EGMR, 13.01.2009 - 19348/04

    Sorvisto ./. Finnland

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09
    Die Korrespondenz zwischen einem Strafverteidiger und seinem Mandanten unterliegt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Januar 2009 - Sorvisto ./. Finnland, 19348/04 -, Rn. 104 ff.).
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09
    Ein Verwertungsverbot kann sich nach der ständigen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch im Einzelfall nach Abwägung der betroffenen Belange dann ergeben, wenn der Beweis unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften erhoben worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, juris, Rn. 15 ff. mit umfassenden Nachweisen).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09
    Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08

    Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Angehörige des Beschuldigten (Umgehung des

  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • EGMR, 05.07.2001 - 38321/97

    Fall E. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • EGMR, 28.11.1991 - 12629/87

    S. v. SWITZERLAND

  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    (1) Rechtsgrundlage für die Beweisverwertung in einem strafgerichtlichen Urteil ist § 261 StPO (vgl. BVerfGE 106, 28 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2010 - 2 BvR 1413/09 -, NJW 2010, S. 2937 ; BGHSt 56, 127 ; Rogall, JZ 2008, S. 818 ).
  • BFH, 27.09.2017 - XI R 15/15

    Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

    Der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant (s. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Mai 2010  2 BvR 1413/09, Neue Juristische Wochenschrift 2010, 2937, Rz 6) liegt darüber hinaus auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfG-Beschluss vom 29. Januar 2015  2 BvR 497/12 u.a., Anwaltsblatt 2015, 440, Rz 18).
  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

    Hinsichtlich einer Postbeschlagnahme nach § 99 StPO liegt - ohne dass es einer abschließenden Entscheidung hierüber bedarf - zudem nahe, die Erstreckungsregelung des § 108 Abs. 1 StPO entsprechend anzuwenden (vgl. BGHSt 28, 349; Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 108 Rdn. 6; s. auch BVerfG NJW 2010, 2937 jeweils zur Postkontrolle bei Untersuchungsgefangenen).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2012 - 1 U 8/11

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen ehrverletzender

    Auf den Schutz einer besonderen Vertrauenssphäre könnte sich der Verfügungsbeklagte nur dann berufen, wenn er die Äußerungen in einer besonders engen Lebensbeziehung getätigt hätte, in der ihm ein Schutz der Vertraulichkeit im Sinne einer beleidigungsfreien Sphäre zugestanden wird, und die Mitteilungen Ausdruck des besonderen Vertrauens gewesen wären und daher nicht mit ihrer Weitergabe an Dritte hätte gerechnet werden müssen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Mai 2010, Az. 2 BvR 1413/09, zitiert nach juris, Rdnr. 20).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 332/10

    Verwendung von Vorratsdaten; Beweisverwertungsverbot; Verfassungswidrigkeit der

    Die rechtliche Legitimation für die Verwertung der in die Hauptverhandlung eingeführten Daten zur Urteilsfindung - dem nochmaligen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG - liefert dagegen § 261 StPO, der dem Tatrichter gebietet, sich seine Überzeugung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu bilden, mithin insbesondere die dort erhobenen Beweise zu würdigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 2 BvR 1413/09, NJW 2010, 2937, 2938; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1979 - 3 StR 281/79, BGHSt 29, 109, 110; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 244 Rn. 11 mwN).

    Jedes Beweisverwertungsverbot schränkt allerdings die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen ein und beeinträchtigt so die Findung einer materiell richtigen und gerechten Entscheidung; auch von Verfassungs wegen stellt es mithin eine begründungsbedürftige Ausnahme dar (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 2 BvR 2438/08, NJW 2010, 287; vom 20. Mai 2010 - 2 BvR 1413/09, NJW 2010, 2937, 2938).

  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10

    Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Vb; strafrechtliche Verurteilung wegen

    Selbst beleidigende Äußerungen können dem Schutzbereich dieses Grundrechts unterfallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2010, NJW 2010, 2937 [2939]).
  • KG, 14.07.2020 - 4 Ss 43/20

    Beleidigung: "Beleidigungsfreie Sphäre"; Strafzumessung bei neuen

    Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts eigentlich nicht schutzwürdig wären, genießen in solchen privaten Vertraulichkeitsbeziehungen verfassungsrechtlichen Schutz, welcher dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht (vgl. BVerfG NJW 2007, 1194 und NJW 2010, 2937; OLG Frankfurt MMR 2019, 381 m.w.N.; Regge/Pegel in Münchener Kommentar, StGB 3. Auflage, § 185 Rnr. 61 ff m.w.N.; Rahmlow in Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltskommentar StGB 3. Auflage, § 185 Rnr. 26 m.w.N.; Eisele/Schittenheim in Schönke/Schröder, StGB 30. Auflage, Vorbem. § 185 Rnr. 9a m.w.N.).
  • BayObLG, 01.03.2023 - 203 StRR 38/23

    Bezeichnung von Polizeibeamten als "Hurensöhne" gegenüber Dritten

    Voraussetzung für die Straffreiheit ist jedoch, dass es sich um eine Äußerung gegenüber einer Vertrauensperson handelt, die in einer Sphäre fällt, die gegen die Wahrnehmung von Seiten weiterer Personen abgeschirmt ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Mai 2010 - 2 BvR 1413/09 -, BVerfGK 17, 311-319 Rn. 20 zitiert nach juris; KG a.a.O. Rn. 23 und 25 m.w.N.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23. Januar 1990 - 2 Ss 103/89 -, juris Rn. 13 m.w.N.; Eisele/Schittenhelm a.a.O.Rn. 9b).
  • VGH Hessen, 23.08.2012 - 6 B 1374/12

    Auskunftsverweigerung bei Möglichkeit der Selbstbelastung

    So hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 20. Mai 2010 (Az. 2 BvR 1413/09, NJW 2010, 2937) zur Frage der Verwertung des im Haftraum seines Mandanten beschlagnahmten Briefs eines Strafverteidigers ausgeführt:.
  • OLG Dresden, 05.12.2022 - 1 OLG 22 Ss 550/22

    Beleidigung, Polizeibeamten, Kontrolle, Scheiß-Arbeit

    a) Grundrechts unterfallen (BVerfG, NJW 2010, 2937, 2939).
  • LG Mannheim, 02.02.2015 - 1 S 163/14

    Voraussetzungen eines Stadionverbots: Sachlicher Grund; öffentliches Anbieten der

  • KG, 14.07.2020 - 161 Ss 33/20

    Grenzen der Beweiswürdigung hinsichtlich der Wahrnehmung einer beleidigenden

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