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   OLG Koblenz, 18.11.2011 - 10 U 1111/10   

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https://dejure.org/2011,44123
OLG Koblenz, 18.11.2011 - 10 U 1111/10 (https://dejure.org/2011,44123)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.11.2011 - 10 U 1111/10 (https://dejure.org/2011,44123)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. November 2011 - 10 U 1111/10 (https://dejure.org/2011,44123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 257 ZPO, § 258 ZPO, § 1 Abs 2 AVBRSchuldVers
    Restschuld-Arbeitsunfähigkeits-Versicherung: Klage auf zukünftige Leistung; Anspruch auf Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit; Verweisungsmöglichkeit

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 257; ZPO § 258
    Eine Klage auf zukünftige Leistungen ist wegen der fehlenden Abschätzbarkeit der Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Arbeitsunfähigkeit in der Restschuldversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2126
  • VersR 2012, 1516
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 20 W 12/12

    Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung

    Vor diesem Hintergrund hat weder der angekündigte Feststellungsantrag Aussicht auf Erfolg noch kann die Klägerin gem. §§ 257, 258 ZPO Leistungen für die Zukunft verlangen (vgl. OLG Koblenz, NJW 2012, 2126, Juris-Rn. 8,9).

    Ein solcher abstrakter Verweis widerspräche offenbar dem Schutzzweck der Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die finanziellen Einbußen aufzufangen, die der versicherten Person aufgrund der Unfähigkeit zur Ausübung ihres konkreten Berufes entstehen (OLG Koblenz, NJW 2012, 2126, Juris-Rn. 15).

  • OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 8 U 1230/21

    Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung durch den Betreuer des

    In diesen Umständen liegt ein wesentlicher Unterschied zu Ansprüchen aus einer Krankentagegeld- oder Restschuldversicherung, bei der eine Klage auf zukünftige Leistung weithin für unzulässig gehalten wird, weil sich der Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit nur schwer verlässlich prognostizieren lasse (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 104, 105 und VersR 2012, 1516; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Saarbrücken, VersR 2014, 232 f.; LG Berlin, r+s 2005, 338, 339; zur Feststellungsklage: OLG Hamm, VersR 2013, 309).
  • ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
    Die vorgenannten Ansprüche stärken bestehende Ansprüche, deren Fälligkeit hinausgeschoben ist oder denen eine Einrede entgegensteht (vgl. OLG Koblenz v. 18.11.2011 - 10 U 1111/10).
  • ArbG Düsseldorf, 17.05.2022 - 4 Ca 368/22
    Die vorgenannten Ansprüche stärken bestehende Ansprüche, deren Fälligkeit hinausgeschoben ist oder denen eine Einrede entgegensteht (vgl. OLG Koblenz v. 18.11.2011 - 10 U 1111/10).
  • ArbG Düsseldorf, 04.05.2022 - 15 Ca 168/22
    Die vorgenannten Ansprüche stärken bestehende Ansprüche, deren Fälligkeit hinausgeschoben ist oder denen eine Einrede entgegensteht (vgl. OLG Koblenz v. 18.11.2011 - 10 U 1111/10).
  • ArbG Düsseldorf, 04.05.2022 - 15 Ca 469/22
    Die vorgenannten Ansprüche stärken bestehende Ansprüche, deren Fälligkeit hinausgeschoben ist oder denen eine Einrede entgegensteht (vgl. OLG Koblenz v. 18.11.2011 - 10 U 1111/10).
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