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   BGH, 15.11.2011 - VI ZR 30/11   

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https://dejure.org/2011,417
BGH, 15.11.2011 - VI ZR 30/11 (https://dejure.org/2011,417)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2011 - VI ZR 30/11 (https://dejure.org/2011,417)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2011 - VI ZR 30/11 (https://dejure.org/2011,417)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 S 1 BGB
    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Ersatzfähigkeit fiktiver Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze nach Eigenreparatur

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen für den Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert - fachgerechte Fahrzeuginstandsetzung

  • IWW
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert

  • rabüro.de

    Keine Erstattung von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert bei nicht vollständiger und fachgerechter Reparatur

  • rewis.io

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Ersatzfähigkeit fiktiver Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze nach Eigenreparatur

  • rewis.io

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Ersatzfähigkeit fiktiver Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze nach Eigenreparatur

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Erstattung von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert setzt vollständige und fachgerechte Reparatur nach den Vorgaben des Sachverständigen voraus

  • captain-huk.de

    Zu einer 130%-Abrechnung, bei der allerdings der Geschädigte nicht nach den Vorgaben des Sachverständigen vollständig repariert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Voraussetzungen für den Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersatz von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Repaturkosten > Wiederbeschaffungswert

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ersatz von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Neue Leitsatzentscheidung des BGH zum Thema Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ersatz höherer Reparaturkosten nach Verkehrsunfall

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert nicht bei Eigenreparatur

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Totalschaden: Höhere Kostenerstattung nur bei fachgerechter Reparatur

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Keine zusätzlichen Reparaturkosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stets Anspruch auf Ersatz höherer Reparaturkosten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Voraussetzungen der 130%-Grenze - BGH kassiert vorinstanzliche Entscheidung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert nicht bei Eigenreparatur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 52
  • MDR 2012, 21
  • NZV 2012, 219
  • VersR 2012, 75
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 258/06

    Höhe des Schadensersatzes bei wirtschaftlichem Totalschaden

    Auszug aus BGH, 15.11.2011 - VI ZR 30/11
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Senatsurteile vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04, BGHZ 162, 161, 167 ff.; vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06, VersR 2007, 1244 Rn. 7).

    Danach ist regelmäßig die Erstattung von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert nicht gerechtfertigt, wenn der Geschädigte sein Kraftfahrzeug nicht vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Sachverständigen in Stand setzt (vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04, BGHZ 162, 161, 168; vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06, aaO Rn. 8).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus BGH, 15.11.2011 - VI ZR 30/11
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Senatsurteile vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04, BGHZ 162, 161, 167 ff.; vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06, VersR 2007, 1244 Rn. 7).

    Danach ist regelmäßig die Erstattung von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert nicht gerechtfertigt, wenn der Geschädigte sein Kraftfahrzeug nicht vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Sachverständigen in Stand setzt (vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04, BGHZ 162, 161, 168; vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06, aaO Rn. 8).

  • BGH, 14.12.2010 - VI ZR 231/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten einer entgegen der Einschätzung des

    Auszug aus BGH, 15.11.2011 - VI ZR 30/11
    Inzwischen hat der Senat entschieden, dass jedenfalls in dem Fall, in dem zwar die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über der 130 %-Grenze liegen, es dem Geschädigten aber - auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen - gelungen ist, eine nach Auffassung des sachverständig beratenen Berufungsgerichts fachgerechte und den Vorgaben des Gutachtens entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, dem Geschädigten aus dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsgebots eine Abrechnung der konkret angefallenen Reparaturkosten nicht verwehrt werden kann (Senatsurteil vom 14. Dezember 2010 - VI ZR 231/09, VersR 2011, 282 Rn. 13).
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 79/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Tatsächlich angefallene Reparaturkosten innerhalb

    Auszug aus BGH, 15.11.2011 - VI ZR 30/11
    Der Senat hat ferner entschieden, dass der Geschädigte, der sein beschädigtes Kraftfahrzeug instand gesetzt hat, obwohl ein Sachverständiger die voraussichtlichen Kosten der Reparatur auf einen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigenden Betrag geschätzt hat, den Ersatz von Reparaturkosten nur dann verlangen kann, wenn er nachweist, dass die tatsächlich durchgeführte Reparatur, sofern diese fachgerecht und den Vorgaben des Gutachtens entsprechend ausgeführt worden ist, wirtschaftlich nicht unvernünftig war, was der tatrichterlichen Beurteilung (§ 287 ZPO) unterliegt (Senatsurteil vom 8. Februar 2011 - VI ZR 79/10, VersR 2011, 547 Rn. 8).
  • BGH, 02.06.2015 - VI ZR 387/14

    Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Ersatzfähigkeit von

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann in Abweichung von dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Ersatz des Reparaturaufwands (Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Entschädigung für den merkantilen Minderwert) bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04, BGHZ 162, 161, 167 ff.; vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08, BGHZ 181, 242 Rn. 15; vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06, VersR 2007, 1244 Rn. 7; vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 119/09, VersR 2010, 363 Rn. 6; vom 14. Dezember 2010 - VI ZR 231/09, VersR 2011, 282 Rn. 8; vom 8. Februar 2011 - VI ZR 79/10, VersR 2011, 547 Rn. 7 und vom 15. November 2011 - VI ZR 30/11, VersR 2012, 75 Rn. 5).

    Ob der Geschädigte, wenn es ihm tatsächlich gelingt, entgegen der Einschätzung des Sachverständigen die von diesem für erforderlich gehaltene Reparatur innerhalb der 130 %-Grenze fachgerecht in einem Umfang durchzuführen, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat, Ersatz von über dem Wiederbeschaffungswert liegenden Reparaturkosten verlangen kann, konnte der Senat bisher offen lassen (vgl. Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06, aaO Rn. 7; vom 8. Februar 2011 - VI ZR 79/10, VersR 2011, 547 Rn. 7 ff. und vom 15. November 2011 - VI ZR 30/11, VersR 2012, 75 Rn. 6 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12

    Inregressnahme eines Beamten aufgrund grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung

    Selbst in dem weiteren Fall, dass der Geschädigte, der sein beschädigtes Kraftfahrzeug instand gesetzt hat, obwohl ein Sachverständiger die voraussichtlichen Kosten der Reparatur auf einen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigenden Betrag geschätzt hat, kann dieser den Ersatz von Reparaturkosten dann verlangen, wenn er nachweist, dass die tatsächlich durchgeführte Reparatur, sofern diese fachgerecht und den Vorgaben des Gutachtens entsprechend ausgeführt worden ist, wirtschaftlich nicht unvernünftig war, was der tatrichterlichen Beurteilung unterliegt ( siehe zusammenfassend: BGH, Urteil vom 15. November 2011 - VI ZR 30/11 -, NJW 2012, 52 [m. w. N.] ).
  • LG Bremen, 22.12.2021 - 4 S 187/21

    Geschädigter muss keine Nachunternehmer-Rechnungen offen legen!

    Der Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen Reparaturkosten besteht dann, wenn der Geschädigte die Reparatur fachgerecht durchführen lässt (vgl. BGH, NJW 2005, 439; BGH, NJW 2012, 52; BGH, NJW 2008, 437; BGH, NJW 2008, 2183).
  • OLG Köln, 26.02.2013 - 3 U 141/12

    Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Der vom Sachverständigen E ermittelte Wiederbeschaffungswert ist steuerneutral, er stellt damit letztlich auch den Brutto-Wiederbeschaffungswert dar, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Bezug zu den Brutto-Reparaturkosten zu setzen ist (vgl. auch BGH, NJW 2012, 52).
  • LG Itzehoe, 21.12.2012 - 1 S 89/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz von Reparaturkosten bei Unterschreiten

    In einem solchen Fall kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Ersatz der Reparaturkosten nur in Betracht, wenn eine vollständige und fachgerechte Reparatur des beschädigten Fahrzeugs erfolgt ist und die für Reparatur aufgewandten Kosten sich in einem Bereich von 130 % des Wiederbeschaffungswerts bewegen (vgl. BGH Urt. v. 15.02.2005, Az. VI ZR 70/04 = NJW 2005, 1108; BGH Urt. v. 10.07.2007, Az. VI ZR 258/06 = NZV 2007, 564; BGH Urt. v. 15.11.2011; Az. VI ZR 30/11).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (aaO., bei Rn. 19; ebenso: BGH Urt. v. 10.07.2007, Az. VI ZR 258/06 bei Rn. 7 = NZV 2007, 564; zuletzt BGH Urt.v. 15.11.2011, Az. VI ZR 30/11 bei Rn. 7), ist für eine Erstattung von Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert übersteigen, über eine vollständige und fachgerechte Reparatur des beschädigten Fahrzeugs hinaus erforderlich, dass das Fahrzeug in dem Umfang repariert wird, den der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat.

  • LG Schweinfurt, 12.09.2016 - 23 S 11/16

    Abweichung des Reparaturwegs vom Sachverständigengutachten und 130 %-Grenze

    Der Geschädigte kann in Abweichung von dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz des Reparaturaufwandes bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges verlangen, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (BGH, Urteil vom 15.11.2011 - Az. VI ZR 30/11 - bei juris Rn. 5 m. w. N.).
  • LG Bochum, 13.01.2015 - 9 S 162/14

    Reparaturen über 130 % des Wiederbeschaffungswertes nach Verkehrsunfall

    (BGH, Urteil vom 14.12.2010, Az. VI ZR 231/09; Urteil vom 8.2.2011, Az. VI ZR 79/10; Urteil vom 15.11.2011, Az. VI ZR 30/11 - so auch jüngst die von Klägerseite vorgelegte Entscheidung des LG Düsseldorf vom 18.6.2014, Az. 23 S 208/13).

    (BGH, Urteil vom 8.2.2011, Az. VI ZR 79/10; Urteil vom 15.11.2011, Az. VI ZR 30/11).

  • LG Stuttgart, 18.07.2012 - 5 S 230/11

    Verkehrsunfall - Geltung der 130%-Grenze bei Reparatur mit Gebrauchtteilen

    Jedoch kann der Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nur verlangt werden, wenn die Reparatur tatsächlich fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (BGH, Urteil vom 15.11.2011 - VI ZR 30/11 = NJW 2012, 52).
  • OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16
    Er ist auch nicht mit einer Nachforderung der Umsatzsteuer ausgeschlossen, wenn er zunächst auf Gutachtensbasis abgerechnet hat (vgl. BGH RuS 2004, 303; NJW 2012, 52 - beides nach Juris).
  • LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
    Jedoch kann der Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nur verlangt werden, wenn die Reparatur tatsächlich fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (BGH, Urteil vom 15.11.2011, Az. VI RZ 30/11, NJW 2012 52, LG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2012, Az.: 5 S 230/11).
  • LG Karlsruhe, 29.03.2022 - 4 O 84/21
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 18.11.2022 - 20 C 232/20
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