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   BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10   

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https://dejure.org/2012,36900
BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10 (https://dejure.org/2012,36900)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - IX ZB 62/10 (https://dejure.org/2012,36900)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10 (https://dejure.org/2012,36900)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 2 Nr 9 RVG, Nr 3200 RVG-VV, Nr 3201 RVG-VV
    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Entstehung der Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz

  • verkehrslexikon.de

    Zur Entstehung der Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslösung der Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz durch Prüfung von gebührenrechtlich zur ersten Instanz gehörenden mit der Entgegennnahme der Berufungsschrift verbundenen Fragen

  • rewis.io

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Entstehung der Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Entstehen der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG Nr. 3200 VV-; RVG Nr. 3201 VV
    Auslösung der Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz durch Prüfung von gebührenrechtlich zur ersten Instanz gehörenden mit der Entgegennnahme der Berufungsschrift verbundenen Fragen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löst Entgegennahme der Berufungsschrift Verfahrensgebühr aus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensgebühr beim Berufungsbeklagten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entgegenahme der Berufungsschrift unter Prüfung erstinstanzlicher Fragen löst keinen Verfahrensgebühr aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 312
  • MDR 2013, 123
  • FamRZ 2013, 292
  • Rpfleger 2013, 175
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10
    Eines nach außen erkennbaren Tätigwerdens bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233); es genügt das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information des Mandanten (OLG Naumburg, JurBüro 2012, 312, 313; vgl. OLG Frankfurt, ZfS 2010, 405).

    dd) Wegen der verfahrensrechtlich anders ausgestalteten Beschwerde können die hierauf bezogenen gebührenrechtlichen Erwägungen des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 6. April 2005 (V ZB 25/04, NJW 2005, 2233) auf das Berufungsverfahren nicht übertragen werden.

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06

    Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10
    Auch die interne Prüfung, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll, lässt die Verfahrensgebühr entstehen (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, NJW 2008, 1087 Rn. 6; vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., VV-RVG 3200 Rn. 16 ff).

    Mit diesen Tätigkeiten haben die Prozessbevollmächtigten des Beklagten die Verfahrensgebühr nicht verdient (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, NJW 2008, 1087 Rn. 6).

  • BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10
    Nach Nr. 9 dieser Bestimmung gehört dazu auch die Inempfangnahme von Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber (BAG, NJW 2008, 1340 Rn. 9).
  • OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Voraussetzungen des Entstehens einer

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10
    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in JurBüro 2010, 255 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Rechtspflegerin habe zu Unrecht eine 1, 1-Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren gemäß den VV-RVG Nr. 3200, 3201 zugunsten des Beklagten festgesetzt.
  • OLG Naumburg, 18.01.2012 - 10 W 67/11

    Kostenfestsetzung nach Berufungsrücknahme: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten des

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10
    Eines nach außen erkennbaren Tätigwerdens bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233); es genügt das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information des Mandanten (OLG Naumburg, JurBüro 2012, 312, 313; vgl. OLG Frankfurt, ZfS 2010, 405).
  • BAG, 15.12.2023 - 9 AZB 13/23

    Kostenfestsetzung - Notwendigkeit der Rechtsverteidigungskosten -

    Auch die interne Prüfung, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll, lässt die Verfahrensgebühr entstehen (vgl. BGH 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10 - Rn. 11 mwN) .
  • BGH, 15.10.2013 - XI ZB 2/13

    Rechtsanwaltskosten: Verstoß gegen Kostenschonungsgebot bei Beauftragung des

    Die Erstattung einer Gebühr kommt hier indessen ohne Rücksicht darauf, ob ein Auftrag hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10, NJW 2013, 312 Rn. 8), aus Rechtsgründen nicht in Betracht, weil das Kostenschonungsgebot verletzt ist.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21

    1. Wegen der geringeren Formstrenge des Beschwerdeverfahrens muss ein

    Auch die interne Prüfung, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll, lässt die Verfahrensgebühr entstehen (BGH 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10; LAG Köln 25. Februar 2016 - 4 Ta 31/16).(Rn.18).

    Eines nach außen erkennbaren Tätigwerdens bedarf es nicht (BGH 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10, Rn. 11) .

    Auch die interne Prüfung, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll, lässt die Verfahrensgebühr entstehen (BGH 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10, Rn. 13; LAG Köln 4 Ta 31/16, Rn. 9) .

  • BGH, 08.03.2017 - X ZB 11/16

    Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeiten des Verfahrensbevollmächtigten des vorherigen

    Da in diesem Zusammenhang eine konkret auf das Rechtsbeschwerdeverfahren bezogene Prüfungstätigkeit nicht dargetan ist, gehören diese Handlungen nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG indes als schlichte Abwicklungstätigkeiten zum vorherigen Rechtszug (vgl. Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 19 Rn. 77; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10, NJW 2013, 312, 313) und sind durch die dort entstandenen Gebühren abgegolten (§ 15 Abs. 1 RVG).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 8 WF 132/19

    Anrechenbare Kosten nach RVG im Beschwerdeverfahren

    Dazu gehören nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG die Zustellung oder Empfangnahme von Entscheidungen oder Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber (vgl. BGH NJW 2013, 312).

    Wird der Verfahrensbevollmächtigte aber in irgendeiner Weise über diese Neben- und Abwicklungstätigkeiten des Verfahrens der ersten Instanz im hinaus im Rahmen der Erfüllung seines zweitinstanzlichen Auftrags tätig, entsteht eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren (BGH NJW 2013, 312, Rn. 11).

    Für das Entstehen der ermäßigten Verfahrensgebühr gemäß RVG VV Nr. 3201 ist ein Auftreten des Verfahrensbevollmächtigten gegenüber dem Gericht - anders als für die volle Verfahrensgebühr gemäß RVG VV Nr. 3200 - nicht erforderlich; dies folgt bereits aus dem Gesetzeswortlaut des RVG VV Nr. 3201 Ziffer 1 (vgl. auch BGH NJW 2013, 312; BGH NJW 2005, 2233).

  • LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufung Gegner bei "vorsorglicher"

    Eines nach außen erkennbaren Tätigwerdens bedarf es dabei nicht (BGH 25.10.2012- IX ZB 62/10).

    Dass der Prozessbevollmächtigte der Beklagten sie irrtümlich für unzulässig hielt, ändert nichts daran, dass allein mit der Prüfung des Rechtsmittels dahingehend, ob man sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren solle, die Verfahrensgebühr entstanden ist (nochmals BGH 25.10.2012 a. a. O. Rn. 11).

  • OLG München, 02.10.2013 - 11 W 1802/13

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Berufungsbeklagten nach

    d) Nichts anderes ergibt sich schließlich aus dem von der Klägerin zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2012 - IX ZB 62/10 (= NJW 2013, 312 ).
  • OLG Koblenz, 21.09.2015 - 14 W 568/15

    Anwaltsgebühren für die Empfangnahme von Rechtsmittelschriften und ihre

    Vor diesem Hintergrund ist der Verweis auf den Beschluss des BGH vom 25.10.2012 ( IX ZB 62/10, Rz. 11 - zitiert nach [...]) unbehelflich.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2018 - 3 K 87.17

    Tätigwerden eines Rechtsanwalts im Rahmen eines Prozessauftrags im

    Anders als das Kammergericht sieht der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10 - juris Rn. 13) eine derartige Prüfung nicht ohne weiteres als eine über die Tätigkeiten im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG hinausgehende Handlung an.
  • OLG Frankfurt, 06.10.2014 - 5 WF 235/14

    Anwaltskosten des Gegners als notwendige Kosten im Sinne von § 91 I ZPO bei

    Für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200, 3201 VV RVG reicht es zwar nicht aus, dass der erstinstanzliche Verfahrensbevollmächtigte die Beschwerdeschrift entgegen nimmt und an den von ihm vertretenen Beteiligten weiterleitet, da diese Handlungen nach §§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9, 15 Abs. 1 und 2 RVG gebührenrechtlich zur erstinstanzlichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes gehören (BGH NJW 2013, 312).
  • VG Freiburg, 17.11.2022 - A 13 K 3085/22

    Erneute Geltendmachung der Verfahrensgebühr im Abänderungsverfahren nach § 80

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 3 K 56.15

    Rechtsanwalt; Beschwerde; Entgegennahme der nicht begründeten Beschwerdeschrift;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2014 - 17 Ta 6006/14

    Entstehen der zweitinstanzliche Verfahrensgebühr

  • OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16

    Stillhalteabkommen mit Gegenseite bei Einlegung eines Rechtsmittels zur

  • OLG Koblenz, 27.01.2015 - 14 W 45/15

    Erstattung von Anwaltskosten des Berufungsgegners bei unterbliebener Begründung

  • VG Würzburg, 09.12.2016 - W 5 M 16.896

    Zu den Voraussetzungen der Entstehung einer Verfahrensgebühr für das

  • BPatG, 18.06.2013 - 10 ZA (pat) 12/12

    Patentnichtigkeitsklage im Berufungsverfahren - Kostenfestsetzung -

  • LG Freiburg, 07.02.2023 - 3 T 11/23

    Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Berufungsrechtszug

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