Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11   

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https://dejure.org/2012,21910
OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11 (https://dejure.org/2012,21910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.07.2012 - 8 U 66/11 (https://dejure.org/2012,21910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 8 U 66/11 (https://dejure.org/2012,21910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Verzinsung der vom Kläger gezahlten Gerichtskosten vor Eingang des Festsetzungsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzinsung der vom Kläger gezahlten Gerichtskosten vor Eingang des Festsetzungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten als Schadensersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzinsung gezahlter Gerichtskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kläger kann unter Umständen Verzinsung gezahlter Gerichtskosten für die Zeit vor dem Eingang des Festsetzungsantrags verlangen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtskosten: Verzinsung als Verzugsschaden bedarf konkreten Vortrags! (IBR 2012, 624)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 473
  • NZBau 2013, 112
  • BauR 2012, 1839
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 53/10

    Selbstschuldnerische Bürgschaft: Fälligkeit und Verzugseintritt bei fehlenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11
    Der Schuldner kommt nicht in Verzug, wenn er an der Leistung durch eine nicht zu vertretende Ungewissheit über das Bestehen und den Umfang der geschuldeten Forderung gehindert ist (BGH NJW 2011, 2120, 2121 f.).

    Er darf insoweit nicht untätig bleiben (BGH NJW 2011, 2120, 2122).

  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11
    Zwar ist ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch neben einem prozessualen nicht von vorneherein ausgeschlossen (vgl. BGHZ 45, 251, 256 f.; BGHZ 52, 393, 396; BGH NJW 2007, 1458 TZ 7), doch erfordert ein Antrag auf dieser Grundlage, dass die Voraussetzungen einer materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage für Kostenerstattung (z. B. aus Vertrag, Verzug, § 311 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag oder Delikt) erfüllt sind.
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11
    Zwar ist ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch neben einem prozessualen nicht von vorneherein ausgeschlossen (vgl. BGHZ 45, 251, 256 f.; BGHZ 52, 393, 396; BGH NJW 2007, 1458 TZ 7), doch erfordert ein Antrag auf dieser Grundlage, dass die Voraussetzungen einer materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage für Kostenerstattung (z. B. aus Vertrag, Verzug, § 311 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag oder Delikt) erfüllt sind.
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11
    Zwar ist ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch neben einem prozessualen nicht von vorneherein ausgeschlossen (vgl. BGHZ 45, 251, 256 f.; BGHZ 52, 393, 396; BGH NJW 2007, 1458 TZ 7), doch erfordert ein Antrag auf dieser Grundlage, dass die Voraussetzungen einer materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage für Kostenerstattung (z. B. aus Vertrag, Verzug, § 311 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag oder Delikt) erfüllt sind.
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 26 U 11/11

    Bauvertrag: Voraussetzungen einer berechtigten Ersatzvornahme nach § 13 Abs. 5

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11
    Vergeblich beruft sich die Klägerin für ihren gegenteiligen Standpunkt auf die - noch zum alten Schuldrecht ergangene - Entscheidung des OLG Naumburg vom 24.08.1999 (13 U 87/98) und die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.03.2012 (26 U 11/11; IBR 2012, 304).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Es kann offenbleiben, ob dem Geschädigten neben dem Zinsanspruch aus § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO ein Anspruch auf Ersatz eines konkreten Zinsschadens - sei es in Form entgangener Zinsen, sei es in Form der Kosten für die Inanspruchnahme von Fremdmitteln zur Finanzierung des Gerichtskostenvorschusses - zusteht (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 34/09, NJW 2011, 2787 Rn. 37; OLG Karlsruhe, NJW 2013, 473, 474 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2012 - 7 U 204/11, juris Rn. 27, 29 f.).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 29 U 166/16

    Kündigung des Auftragnehmers wegen verspäteten Abrufs der Bauleistung

    Während beim prozessualen Kostenerstattungsanspruch eine Verzinsung erst frühestens mit dem Eingang des Antrages auf Kostenfestsetzung verlangt werden kann, § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO, kommt eine frühere Verzinsung des grundsätzlich anerkannten materiellen Kostenerstattungsanspruchs (vgl. z. B. OLG München, Urteil vom 04.11.2016, 10 U 2346/15, zitiert nach juris Rdnr. 43; Gödicke, JurBüro 2001, 512 [513] m.w.N.) im Sinne des § 288 BGB in Betracht (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2012, 26 U 11/11, zitiert nach juris Rdnr. 139; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012, 8 U 66/11, zitiert nach juris Rdnr. 51.).

    Der Schaden ergibt sich dann aus dem Verzug des Schuldners hinsichtlich der streitgegenständlichen Hauptforderung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012, 8 U 66/11, zitiert nach juris Rdnr. 51).

    Solange der Schuldner nur mit der Hauptforderung in Verzug ist, kommt eine Verzinsung des Kostenerstattungsanspruches nach § 288 Abs. 1 BGB hingegen nicht in Betracht, da die zu verzinsende Geldschuld im Sinne des § 288 Abs. 1 BGB dann nur in der Hauptforderung und nicht in den Aufwendungen des Gläubigers, die dieser zur Durchsetzung des Anspruches tätigt, liegt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012, 8 U 66/11, zitiert nach juris Rdnr. 50; Enders JurBüro 2015, 225 [228]; Schwab, Jus 2013, 742 [743]).

  • OLG Bremen, 17.02.2016 - 4 WF 184/15

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten für die Miete für die Ehewohnung nach

    Die Rechtsverfolgungskosten sind hingegen nicht zu verzinsen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2013, 473).
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