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   BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17   

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BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17 (https://dejure.org/2018,19321)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2018 - XII ZB 573/17 (https://dejure.org/2018,19321)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - XII ZB 573/17 (https://dejure.org/2018,19321)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 239 FamFG, § ... 54 FamFG, § 54 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 4 FamFG, § 246 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 269 Abs. 5 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 269 Abs. 5, 567 ff. ZPO, 567 ZPO, § 54 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 57 Satz 1 FamFG, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 140 BGB, § 767 ZPO, § 20 FamGKG, § 264 Nr. 2 ZPO, § 269 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Umdeutung eines zunächst nach § 239 FamFG gestellter Abänderungsantrag in einen solchen nach § 54 FamFG auf Abänderung eines im Verfahren der einstweiligen Anordnung geschlossenen Vergleichs

  • rewis.io

    Familiensache: Umdeutung eines Antrags auf Abänderung eines Vergleichs im Hauptsacheverfahren in einen Antrag auf Abänderung eines im Verfahren der einstweiligen Anordnung geschlossenen Vergleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 54 ; FamFG § 239 ; BGB § 140
    Möglichkeit der Umdeutung eines zunächst nach § 239 FamFG gestellter Abänderungsantrag in einen solchen nach § 54 FamFG auf Abänderung eines im Verfahren der einstweiligen Anordnung geschlossenen Vergleichs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Trennungsunterhalt - Umdeutung eines Abänderungsantrags

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Umdeutung von Abänderungsanträgen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umdeutung eines Abänderungsantrags nach § 239 FamFG in einen Antrag nach § 54 FamFG möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umdeutung einer fehlerhaften Verfahrenshandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2497
  • MDR 2019, 122
  • FamRZ 2018, 1343
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Aschaffenburg, 31.05.2017 - 3 F 1402/16

    Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17
    Das Amtsgericht hat diesen Antrag unter dem Geschäftszeichen 3 F 1402/16 als neues Verfahren eingetragen, die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens angeordnet und den Antrag der Ehefrau zugestellt.

    Das Amtsgericht hat das Verfahren mit dem Geschäftszeichen 3 F 1402/16 zu dem Verfahren 3 F 250/16 verbunden und den Ehemann im Wege der einstweiligen Anordnung in Abänderung der Trennungsunterhaltsvereinbarung vom 28. April 2016 zum - jetzt führenden - Geschäftszeichen 3 F 250/16 verpflichtet, an die Ehefrau ab dem 1. Oktober 2016 einen monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 401 EUR zu zahlen.

    Außerdem hat es dem Ehemann die Kosten beider Instanzen in dem Verfahren 3 F 1402/16 auferlegt.

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts wäre es vorliegend nicht richtig gewesen, im Verfahren zum Geschäftszeichen 3 F 1402/16 eine Kostenentscheidung nach § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG iVm § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu treffen, weshalb sich die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde nicht aus § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG iVm § 269 Abs. 5 ZPO ergeben kann.

  • BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17

    Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit oder einer Familiensache;

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17
    Nach diesem steht den Verfahrensbeteiligten - wenn das Gericht seine Entscheidung in einer falschen Form erlassen hat - ebenfalls das Rechtsmittel zu, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 13 mwN).

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts beruht (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 13 mwN).

    Aus dem Meistbegünstigungsgrundsatz lässt sich insoweit nicht herleiten, dass gegen eine inkorrekte Entscheidung auch noch dann ein ihrer äußeren Form entsprechendes Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof statthaft ist, wenn gegen eine korrekte Entscheidung die Anrufung des Bundesgerichtshofs aus besonderen Gründen des jeweiligen Verfahrens nicht statthaft wäre (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 14 mwN).

  • OLG Jena, 29.07.2011 - 1 WF 157/11

    Trennungsunterhalt: Abänderung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17
    aa) Richtig ist allerdings, dass ein vom Ehemann gestellter Abänderungsantrag nach § 239 FamFG nicht erfolgversprechend gewesen wäre, weil der abzuändernde Vergleich den Trennungsunterhalt nicht endgültig regeln sollte (vgl. OLG Jena FamRZ 2012, 54 f.; OLG Köln FamRZ 2015, 598, 599; Langheim FamRZ 2014, 1413, 1419).

    In einem solchen Fall hat der Antragstellende die Wahl, ob er entweder gemäß § 54 FamFG auf Abänderung anträgt oder einen negativen Feststellungsantrag stellt (OLG Jena FamRZ 2012, 54, 55; Giers Einstweiliger Rechtsschutz in der familienrechtlichen Praxis 2. Aufl. Rn. 269; Keidel/Giers 19. Aufl. § 54 Rn. 2).

    Schließlich steht der Umdeutung des Antrages auch nicht der Wechsel von einem Hauptsacheverfahren in ein Verfahren der einstweiligen Anordnung entgegen (im Ergebnis ebenso OLG Jena FamRZ 2012, 54; entsprechend zur Antrags- bzw. Klageänderung Musielak/Voit/Foerste ZPO 15. Aufl. § 263 Rn. 5; Zöller/Vollkommer ZPO 32. Aufl. § 920 Rn. 14; einschränkend OLG Köln FamRZ 2015, 598, 599).

  • BGH, 11.09.2013 - XII ZA 54/13

    Einstweilige Anordnung in einer Gewaltschutzsache: Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17
    § 70 Abs. 4 FamFG findet auch in einem - im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 246 Abs. 1 FamFG geführten - Unterhaltsverfahren Anwendung (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 2013 - XII ZA 54/13 - FamRZ 2013, 1878 Rn. 8).

    Daher kann das Beschwerdegericht in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch durch die (irrtümliche) Zulassung der Rechtsbeschwerde die nach dem Gesetz ausgeschlossene Anrufung der dritten Instanz nicht ermöglichen (Senatsbeschluss vom 11. September 2013 - XII ZA 54/13 - FamRZ 2013, 1878 Rn. 9 mwN).

    Gegen eine solche Entscheidung ist die Rechtsbeschwerde indes gemäß § 70 Abs. 4 FamFG nicht statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 2013 - XII ZA 54/13 - FamRZ 2013, 1878 Rn. 8).

  • OLG Köln, 05.09.2014 - 4 UF 93/14

    Zulässigkeit eines Antrags auf Abänderung eines im einstweiligen

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17
    aa) Richtig ist allerdings, dass ein vom Ehemann gestellter Abänderungsantrag nach § 239 FamFG nicht erfolgversprechend gewesen wäre, weil der abzuändernde Vergleich den Trennungsunterhalt nicht endgültig regeln sollte (vgl. OLG Jena FamRZ 2012, 54 f.; OLG Köln FamRZ 2015, 598, 599; Langheim FamRZ 2014, 1413, 1419).

    Schließlich steht der Umdeutung des Antrages auch nicht der Wechsel von einem Hauptsacheverfahren in ein Verfahren der einstweiligen Anordnung entgegen (im Ergebnis ebenso OLG Jena FamRZ 2012, 54; entsprechend zur Antrags- bzw. Klageänderung Musielak/Voit/Foerste ZPO 15. Aufl. § 263 Rn. 5; Zöller/Vollkommer ZPO 32. Aufl. § 920 Rn. 14; einschränkend OLG Köln FamRZ 2015, 598, 599).

  • BGH, 20.11.1996 - XII ZR 70/95

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte; Abänderung rechtskräftiger Urteile von

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17
    Dabei stehen einer solchen Umdeutung regelmäßig dann keine schutzwürdigen Interessen entgegen, wenn nicht ersichtlich ist, dass sich die Gegenseite anders verteidigt hätte, wenn von vornherein der zutreffende Antrag gestellt worden wäre (vgl. Senatsurteil vom 20. November 1996 - XII ZR 70/95 - FamRZ 1997, 281, 282).
  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 240/90

    Umdeutung einer Zahlungsklage auf Unterhalt in Abänderungsklage

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17
    Wenn irgend vertretbar, müssen die Verfahrensvorschriften daher so verstanden und angewendet werden, dass sie eine Entscheidung über die materielle Rechtslage nicht verhindern, sondern ermöglichen (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - XII ZR 240/90 - FamRZ 1992, 298, 299 mwN zur Umdeutung einer Leistungsklage in eine Abänderungsklage).
  • BGH, 27.10.2010 - XII ZB 136/09

    Ehescheidungsverfahren: Hauptsacheerledigung beim Versterben einer Partei vor

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17
    Eine vom Tatrichter unterbliebene Umdeutung kann der erkennende Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst vornehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - XII ZB 136/09 - FamRZ 2011, 31 Rn. 18 mwN zur Auslegung von Berufungsanträgen).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 294/02

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen einen Unterhaltstitel

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17
    Eine Umdeutung ist auch möglich, wenn dies den Wechsel in eine andere Verfahrensart bedeutet (Senatsurteile BGHZ 165, 223 = FamRZ 2006, 261, 262 zur Umdeutung einer Abänderungsklage in eine prozessuale Gestaltungsklage analog § 767 ZPO; BGHZ 146, 114 = FamRZ 2001, 282 und BGHZ 163, 187 = FamRZ 2005, 1479, 1481 zur Umdeutung einer Vollstreckungsabwehrklage in eine Abänderungsklage).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17
    Eine Umdeutung ist auch möglich, wenn dies den Wechsel in eine andere Verfahrensart bedeutet (Senatsurteile BGHZ 165, 223 = FamRZ 2006, 261, 262 zur Umdeutung einer Abänderungsklage in eine prozessuale Gestaltungsklage analog § 767 ZPO; BGHZ 146, 114 = FamRZ 2001, 282 und BGHZ 163, 187 = FamRZ 2005, 1479, 1481 zur Umdeutung einer Vollstreckungsabwehrklage in eine Abänderungsklage).
  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 165/98

    Einbeziehung fiktiver Pflichtteilsergänzungsansprüche in die Berechnung der

  • BGH, 13.03.2024 - XII ZR 89/22
    Die Umdeutung darf erfolgen, wenn ein entsprechender Parteiwille genügend deutlich erkennbar ist und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 573/17 - FamRZ 2018, 1343 Rn. 18 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2022 - 20 WF 68/22

    Familienrecht: Akteneinsichtsgesuch eines nicht am Verfahren Beteiligten

    Ihnen steht daher auch das Rechtsmittel zu, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig gewesen wäre (vgl. BGH FamRZ 2018, 1343 ff Rz. 12).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20

    Einstweilige Anordnung in einer Ehewohnungssache: Bemessung des Verfahrenswertes

    Zum anderen hat der Bundesgerichtshof in anderer Sache eine Umdeutung auch dann zugelassen, wenn dies mit einem Wechsel in eine andere Verfahrensart verbunden ist (BGH vom 20.06.2018 - XII ZB 573/17, juris Rn. 18).

    Wenn irgend vertretbar müssen die Verfahrensvorschriften daher so verstanden und angewendet werden, dass sie eine Entscheidung über die materielle Rechtslage nicht verhindern, sondern ermöglichen (BGH vom 20.06.2018 - XII ZB 573/17, juris Rn. 18).

  • BGH, 29.03.2023 - XII ZB 409/22

    Auslegung und Umdeutung von Verfahrenserklärungen in einer Säumnislage;

    (1) Die Umdeutung einer fehlerhaften prozessualen Erklärung oder Verfahrenshandlung (§ 140 BGB analog) kommt in Betracht, wenn die Erklärung oder Verfahrenshandlung wegen ihrer Eindeutigkeit und Klarheit einer berichtigenden Auslegung nicht zugänglich ist, aber den Voraussetzungen einer anderen, den gleichen Zwecken dienenden entspricht, die verfahrensrechtlich wirksam ist; die Umdeutung darf erfolgen, wenn ein entsprechender Wille des erklärenden Beteiligten genügend deutlich erkennbar ist und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 573/17 - FamRZ 2018, 1343 Rn. 18 mwN).
  • OLG Hamm, 25.01.2022 - 13 U 130/21

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Beginn

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Umdeutung einer fehlerhaften Verfahrenshandlung (nur) in Betracht, wenn sie wegen ihrer Eindeutigkeit und Klarheit einer berichtigenden Auslegung nicht zugänglich ist, aber den Voraussetzungen einer anderen, den gleichen Zwecken dienenden entspricht, die verfahrensrechtlich zulässig ist; die Umdeutung darf erfolgen, wenn ein entsprechender Beteiligtenwille genügend deutlich erkennbar ist und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 573/17, juris Rn. 18).
  • OLG Celle, 28.03.2022 - 21 UF 57/22

    Herausgabe einer im Alleineigentum stehenden Immobilie eines Ehegatten; Kein

    Ein Vergleich in einem einstweiligen Anordnungsverfahren kann sowohl an die Stelle einer vorläufigen gerichtlichen Regelung treten, wie sie im Anordnungsverfahren erfolgen könnte, oder als endgültige Regelung eine Hauptsacheentscheidung ersetzen (zu den verfahrensrechtlichen Folgen: BGH FamRZ 1983, 892; 1991, 1175; 2018, 1343).
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