Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.02.1951

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1951 - 1 StR 75/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,558
BGH, 06.03.1951 - 1 StR 75/50 (https://dejure.org/1951,558)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1951 - 1 StR 75/50 (https://dejure.org/1951,558)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1951 - 1 StR 75/50 (https://dejure.org/1951,558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 410
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Er ist infolgedessen an der vollendeten Tat beteiligt, obgleich er einen ihm zugedachten wesentlichen Tatbeitrag nicht erbrachte und deshalb die Deliktsverwirklichung als solche, die aber im übrigen durchaus dem Tatplan entsprach, allein von den Tatgenossinnen übernommen werden mußte (vgl. RGSt 54, 177, 178; 55, 105, 106; 59, 412, 413; BGHSt 11, 268, 272; BGH NJW 1951, 410; Lenckner a.a.O. S. 283 Anm. 7, 286, 289/290).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen der Mittäterschaft im übrigen vor, so ist Mittäter auch ein Beteiligter, dessen persönliche Mitwirkung an der Tat sich auf bloße Vorbereitungshandlungen beschränkt (st. Rspr., BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGHSt 14, 123, 128 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12).
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 14.03.1969 - 1 StR 353/68

    Innere Haltung des abgelehnten Richters als Kriterium für Befangenheit - Betrug

    Vorauszusetzen ist nur ein von Mittäterwillen getragener Tatbeitrag, der auch in einer bloßen geistigen Mitwirkung oder in der Teilnahme an einer Vorbereitungshandlung bestehen kann (BGHSt 11, 268, 271, 272 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57]; BGH NJW 1951, 410 Nr. 23; NJW 1961, 1542).
  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

    Der Vorwurf der Mittäterschaft geht weiter; Mittäter kann nur sein, wer den ganzen Erfolg der Straftat als eigene verursachen, insbesondere seine eigene Tätigkeit durch die Handlungen der anderen Teilnehmer vervollständigen und auch deren Tatbeiträge sich zurechnen lassen will (BGH NJW 1951, 410).
  • BGH, 04.02.1966 - 4 StR 624/65

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls sowie versuchten schweren Diebstahls in

    Sein Tatbeitrag kann in Handlungen bestehen, die sich äußerlich nur als Beihilfe- oder Vorbereitungshandlungen darstellen (BGH NJW 1951, 410).
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 114/58

    Rechtsmittel

    Sie können auch in einem Verhalten bestehen, das sich äußerlich nur als Vorbereitungshandlung darstellt, vorausgesetzt, daß sie die Begehung der Tat fördern und die innere Tatseite der Teilnahmehandlung erfüllt ist (vgl. BGH NJW 1951, 410; RGSt 58, 113, 114).
  • BGH, 27.06.1957 - 4 StR 252/57

    Rechtsmittel

    Die persönliche Mitwirkung des Mittäters kann sich, wie das Landgericht zutreffend darlegt, auf Handlungen beschränken, die sich äußerlich als Vorbereitungs- oder Beihilfehandlungen darstellen (BGH NJW 1951, 410 Nr. 23).
  • BGH, 20.08.1953 - 4 StR 324/53

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdeführer, der bei dem Unternehmen "Schmiere" stand, muss sich die von ihm als möglich erkannten und gebilligten Handlungen seiner Tatgenossen zurechnen lassen (BGH NJW 1951, 410).
  • BGH, 04.10.1961 - 2 StR 372/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 158/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1955 - 2 StR 280/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 74/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.01.1966 - 4 StR 593/65

    Mundraub bei Entwendung zum alsbaldigen Verbrauch - Nahrungsmittel von

  • BGH, 27.06.1962 - 2 StR 258/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 15.05.1952 - 5 StR 409/52

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1951 - 3 StR 5/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,576
BGH, 23.02.1951 - 3 StR 5/51 (https://dejure.org/1951,576)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1951 - 3 StR 5/51 (https://dejure.org/1951,576)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1951 - 3 StR 5/51 (https://dejure.org/1951,576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 410
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Düsseldorf, 03.09.1965 - 8 I Ks 2/64

    Treblinka-Prozess

    Dagegen ist es zur Annahme von Heimtücke nicht erforderlich, dass der Handelnde die Arg- und Wehrlosigkeit selbst herbeigeführt haben muss (vgl. BGH in NJW 1951, 410).
  • BGH, 19.06.1952 - 3 StR 10/50

    Vollzug eines Himmler-Befehls zur Erschiessung des von den Amerikanern ernannten

    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkannt hat, genagt zum Begriff der Heimtücke die bewusste Ausnutzung der Wehrlosigkeit und Arglosigkeit des Opfers (vgl. NJW 1951, 410).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht