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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1951 - I ZR 38/50   

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https://dejure.org/1951,492
BGH, 09.03.1951 - I ZR 38/50 (https://dejure.org/1951,492)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1951 - I ZR 38/50 (https://dejure.org/1951,492)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1951 - I ZR 38/50 (https://dejure.org/1951,492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 437
  • DB 1951, 343
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.01.1988 - II ZR 320/87

    Zulässigkeit des Widerrufs eines Überweisungsauftrags; Entstehungszeitpunkt der

    Die Annahme der Gutschrift durch den Begünstigten ist nicht erforderlich (BGH, Urt. vom 9. März 1951 - I ZR 38/50, NJW 1951, 437; BGHZ 6, 121, 123); er braucht von der Gutschrift auch keine Kenntnis zu erlangen (vgl. Liesecke WM 1975, 229).
  • BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51

    Erfüllung durch Banküberweisung

    Mit dieser Fragestellung hat auch der 1. Zivilsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 9. März 1951 - I ZE 38/50; NJW 1951, 437 - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des EG entschieden, dass der Begünstigte bei der Banküberweisung ein unmittelbares Recht auf Auszahlung des überwiesenen Betrages mit der Gutschrift erwerbe und die Annahme der Gutschrift durch den Begünstigten nicht erforderlich sei.
  • BGH, 27.04.1954 - I ZR 175/52

    Rechtsmittel

    Tatsächlich hat diese Überweisung bereits in dem Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Berliner Girokonto der Beklagten (1. oder 3. April 1945) zu einem Rechts- und Vermögensübergang geführt (BGH 9. März 1951 - I ZR 38/50 - in NJW 1951, 437 Nr. 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1951 - I ZR 69/50   

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https://dejure.org/1951,1212
BGH, 09.03.1951 - I ZR 69/50 (https://dejure.org/1951,1212)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1951 - I ZR 69/50 (https://dejure.org/1951,1212)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1951 - I ZR 69/50 (https://dejure.org/1951,1212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 437
  • MDR 1951, 351
  • DB 1951, 384
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.1950 - I ZR 41/50

    Versendungskauf. Umstellung

    Auszug aus BGH, 09.03.1951 - I ZR 69/50
    Daß bei einem Versendungskauf der Verkäufer die Gegenleistung nicht schon mit der Übergabe der Kaufsache an den Spediteur, sondern erst mit der Aushändigung der Kaufsache an den Käufer bewirkt, hat der Senat bereits ausgesprochen (NJW 1951, 109).
  • BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55

    Zwangsunterbringung durch Vormund

    Die Gegenmeinung wird ausser von dem vorlegenden Gericht in der Rechtsprechung von dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ NF 1 [1950/1], Nr. 121) und dem Oberverwaltungsgericht Münster in ständiger Rechtsprechung (Entscheidungen der OVGe Münster und Lüneburg Bd. 6, 185) sowie von den Landgerichten Köln (MDR 1954, 418), Hildesheim, Augsburg vertreten; im Schrifttum haben sich ihr v. Mangoldt, Komm z GrundG, Art. 104 Anm. 2, 5; Becker in NJW 1952, 50 [BGH 09.03.1951 - I ZR 69/50]; Pentz ebenda NJW 1953, 133 u.a. angeschlossen.
  • BGH, 26.06.1951 - V ZR 35/50

    Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung

    Das ist keine quantitativ unvollständig bewirkte Leistung, die - wie in dem vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 9. März 1951 (I ZR 69/50) behandelten Falle - dazu führen müsste, dass die Gegenleistung in einen im Verhältnis 1 RM gleich 1 DM und in einen im Verhältnis 10 RM gleich 1 DM umzustellenden Zahlungsanspruch zu zerlegen wäre, sondern eine qualitativ mangelhafte Leistung, bei der eine derartige Zerlegung der vom Beklagten noch zu leistenden Zahlung nicht möglich ist.
  • BGH, 22.09.1953 - V BLw 34/53

    Rechtsmittel

    Von dieser bereits im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 1951 (I ZR 69/50, NJW 1951, 437) und auch von Harmening-Duden (Umstellungsgesetz, § 18 Anm. 13) bei einem Verkauf unter Eigentumsvorbehalt vertretenen Auffassung abzuweichen, besteht kein Anlaß.
  • BGH, 03.03.1959 - VIII ZR 12/58
    Selbst wenn dabei der Eigentumsübergang noch von der vollen Bezahlung des Kaufpreises abhängig sei, so könne doch schon vorher die Leistung des Verkäufers als "bewirkt angesehen werden" (vgl. hierzu auch BGH Urt. v. 9. März 1951 - I ZR 69/50 -, LM UmstG § 18 Abs. 1 Ziff. 2 Nr. 6 = NJW 1951, 437 = MDR 1951, 351 = BB 1951, 403).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1951 - I ZR 24/50   

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https://dejure.org/1951,1265
BGH, 20.02.1951 - I ZR 24/50 (https://dejure.org/1951,1265)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1951 - I ZR 24/50 (https://dejure.org/1951,1265)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1951 - I ZR 24/50 (https://dejure.org/1951,1265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 437
  • MDR 1951, 289
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.1950 - I ZR 41/50

    Versendungskauf. Umstellung

    Auszug aus BGH, 20.02.1951 - I ZR 24/50
    Die Geschäfte der gelenkten Wirtschaft unterliegen den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, wenn sich die staatliche Stelle zur Durchführung der von ihr angeordneten Warenverteilung des Mittels der dem bürgerlichen Recht angehörigen Kaufverträge bedient (BGH Urt. vom 5. Dezember 1950 I ZR 41/50 in NJW 1951, 109 ff) Die Instanzurteile lassen es dahinstehen, an welchem Tage der Kaufvertrag zwischen den Parteien zustandegekommen ist.
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