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   BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50   

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https://dejure.org/1951,72
BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50 (https://dejure.org/1951,72)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1951 - V ZR 86/50 (https://dejure.org/1951,72)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1951 - V ZR 86/50 (https://dejure.org/1951,72)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 836
  • MDR 1951, 610
  • DB 1951, 679
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 04.02.1942 - III 69/41

    1. Haftet das Unternehmen "Reichsautobahnen" oder die Deutsche Reichsbahn für den

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50
    Die Rechtsprechung hat nun seit längerer Zeit anerkannt, dass Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund gekündigt werden können, auch wenn eine ausdrückliche Bestimmung dieses Inhalts nicht vereinbart ist (RGZ 128, 1 [16]; 148, 92; 160, 270; 168, 361 [387]).

    Dies wurde zunächst für Dauerschuldverhältnisse ausgesprochen, bei denen die Interessen der Beteiligten in gesellschaftsähnlicher Form eng verknüpft und eine persönliche Zusammenarbeit in gegenseitigem Vertrauen besonders notwendig waren; aber die Rechtsprechung hat das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde auch auf Dauerschuldverhältnisse anderer Art ausgedehnt und einen wichtigen Grund immer für gegeben erachtet, wenn die Durchführung des Vertrages durch irgendein Ereignis erheblich gefährdet und deshalb dem Kündigenden nicht mehr zuzumuten ist (RGZ 168, 361 [366] und die dort erwähnten Entscheidungen).

  • RG, 14.01.1919 - III 336/18

    Bestimmung der rechtlichen Natur eines Vertrags über die Einräumung eines

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50
    Die rechtliche Einordnung derartiger Verträge ist im Einzelfall zweifelhaft; am nächsten liegt die Annahme eines Pachtvertrages oder eines pachtähnlichen Vertrages (RGZ 94, 279; KGJ 27 B 6; vgl. Staudinger § 581 Anm. 37, 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • RG, 04.05.1939 - IV B 15/39

    Kann der Ehegatte, der bei der Eheschließung die rassische Verschiedenheit der

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50
    Die Rechtsprechung hat nun seit längerer Zeit anerkannt, dass Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund gekündigt werden können, auch wenn eine ausdrückliche Bestimmung dieses Inhalts nicht vereinbart ist (RGZ 128, 1 [16]; 148, 92; 160, 270; 168, 361 [387]).
  • RG, 07.02.1930 - II 247/29

    1. Zum Begriff des Kartells und zum Erfordernis der Schriftform im Sinne des § 1

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50
    Die Rechtsprechung hat nun seit längerer Zeit anerkannt, dass Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund gekündigt werden können, auch wenn eine ausdrückliche Bestimmung dieses Inhalts nicht vereinbart ist (RGZ 128, 1 [16]; 148, 92; 160, 270; 168, 361 [387]).
  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Allen diesen Bestimmungen ist gemeinsam, dass sie die vorzeitige Lösung von Rechtsbeziehungen aus wichtigem Grunde vorsehen und dass sie Rechtsverhältnisse von längerer Dauer betreffen, die stark in die Lebensbetätigung der Beteiligten eingreifen oder eine besondere gegenseitige Interessenverflechtung mit sich bringen und ein persönliches Zusammenarbeiter, ein gutes Einvernehmen oder ein ungestörtes gegenseitiges Vertrauen der Beteiligten erfordern (RG 128, 1 [16]; 148, 81 [92]; 160, 257 [270]; 169, 203 [207 m w Nachw]; BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50]).
  • BGH, 23.04.2010 - LwZR 20/09

    Landpacht: Pflicht zur außerordentlichen Kündigung innerhalb einer angemessenen

    Sie galten auch für die frühere Rechtslage, bei der es - mit Ausnahme u.a. der Vorschrift des § 626 Abs. 2 BGB - an einer gesetzlichen Festlegung der Frist für die Erklärung der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund fehlte (siehe nur BGHZ 133, 331, 335; BGH, Urt. v. 1. Juni 1951, V ZR 86/50, NJW 1951, 836; Urt. v. 15. Februar 1967, VIII ZR 222/64, WM 1967, 515, 517).
  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

    Es ist aber nicht hierauf beschränkt, sondern von der Rechtsprechung grundsätzlich auf alle Arten von Dauerschuldverhältnissen ausgedehnt worden (BGHZ 41, 104, 108; Senatsurteil vom 10. März 1976 - VIII ZR 268/74 = WM 1976, 508 unter III 1; BGH Urteil vom 15. Juni 1951 - V ZR 86/50 = NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] unter III 1).
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