Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.06.1952

Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1952 - 5 StR 534/52   

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BGH, 26.06.1952 - 5 StR 534/52 (https://dejure.org/1952,506)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1952 - 5 StR 534/52 (https://dejure.org/1952,506)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1952 - 5 StR 534/52 (https://dejure.org/1952,506)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 78
  • NJW 1952, 1027
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.1955 - 3 StR 38/55
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  • BGH, 07.10.1959 - 2 StR 323/59

    Rechtsmittel

    Diese Bestimmung gilt nicht nur, wenn der Pflichtverteidiger, sondern auch dann, wenn der geladene Wahlverteidiger in der Hauptverhandlung ausbleibt (RGSt 53, 265; vgl. auch BGHSt 3, 80 [BGH 26.06.1952 - 5 StR 534/52]; BGH. Urt. vom 28. Oktober 1954 - 1 StR 506/54 - RGSt 44, 217).
  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 292/53

    Rechtsmittel

    Nach Wegfall dieses Verteidigers und dessen Nachfolgers hätte er den in § 140 Abs. 3 StPO vorgesehenen Antrag alsbald stellen müssen (RGSt 67, 3; 73, 48; BGHSt 3, 78, 80 f) [BGH 26.06.1952 - 5 StR 534/52].
  • BGH, 09.02.1956 - 4 StR 521/55

    Rechtsmittel

    Ob in einem solchen Fall der früher gestellte Antrag, nachdem die Verteidigerin in der Hauptverhandlung nicht erschienen war, ohne weiteres fortwirkte oder ob es der Stellung eines neuen Antrages bedürfte, kann hier in Übereinstimmung mit BGHSt 3, 78 (80) [BGH 26.06.1952 - 5 StR 534/52] dahingestellt bleiben.
  • BGH, 05.12.1961 - 5 StR 418/61

    Rechtsmittel

    Reichsgericht und Bundesgerichtshof haben stets entschieden, daß die Bestimmung des § 145 Abs. 1 StPO sowohl bei Ausbleiben des Pflichtverteidigers als auch des geladenen Wahlverteidigers gilt (RGSt 53, 264, 265; BGH in 2 StR 323/59 vom 7. Oktober 1959; vgl. auch RGSt 44, 215, 217; BGHSt 3, 78, 80 [BGH 26.06.1952 - 5 StR 534/52]; BGH in 1 StR 506/54 vom 28. Oktober 1954).
  • BGH, 12.01.1956 - 4 StR 419/55

    Rechtsmittel

    Eine solche Prüfung ist offenbar deshalb unterblieben, weil der Vorsitzende irrig annahm, dem durch die Ablehnung des Beiordnungsantrages enthoben zu sein (vgl auch BGHSt 3, 78, 81) [BGH 26.06.1952 - 5 StR 534/52].
  • BGH, 09.10.1958 - 4 StR 109/58

    Rechtsmittel

    Eine solche Prüfung ist anscheinend auch deshalb unterblieben, weil der Vorsitzende unzutreffend annahm, dem durch die Ablehnung des Beiordnungsantrages enthoben zu sein (vgl. auch BGHSt 3, 78, 81) [BGH 26.06.1952 - 5 StR 534/52].
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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1952 - 1 StR 878/51   

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https://dejure.org/1952,1129
BGH, 06.06.1952 - 1 StR 878/51 (https://dejure.org/1952,1129)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1952 - 1 StR 878/51 (https://dejure.org/1952,1129)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1952 - 1 StR 878/51 (https://dejure.org/1952,1129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1027
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.04.1952 - 1 StR 729/51
    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - 1 StR 878/51
    Auch der Senat hat wiederholt in diesem Sinne entschieden (Urt. vom 1. April 1952 - 1 StR 729/51 - und vom 22. April 1952 - 1 StR 96/52).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - 1 StR 878/51
    Auch der Senat hat wiederholt in diesem Sinne entschieden (Urt. vom 1. April 1952 - 1 StR 729/51 - und vom 22. April 1952 - 1 StR 96/52).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 10/51
    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - 1 StR 878/51
    In rechtlicher Beziehung ist es zwar zutreffend davon ausgegangen, dass ein Handeln in betrügerischer Absicht im Sinne des § 265 StGB nur gegeben ist, wenn der Täter für sich selbst oder einen anderen einen Vermögensvorteil erstrebt, der ganz oder teilweise rechtswidrig ist, also eine Versicherungssumme erlangen will, auf die der Versicherungsnehmer keinen Anspruch hat (BGHSt 1 S 209).
  • BGH, 05.07.1966 - 5 StR 311/66

    Anforderungen an die Verwertung eines richterlichen Protokolls zum Zweck der

    Aus diesem Grunde ist in der Entscheidung vom 6. Juni 1952 (NJW 1952, 1027) eine richterliche Vernehmung nicht als ausreichend bezeichnet worden, die nach bloßem Vorhalt einer polizeilichen Vernehmung lediglich die Erklärung des Beschuldigten enthält, daß die vorgehaltenen Angaben richtig seien und daß er sie zum Gegenstand seiner richterlichen Vernehmung mache.
  • BGH, 08.10.1957 - 5 StR 454/57

    Rechtsmittel

    Zunächst hatte der Vernehmungsrichter in seiner Unterredung mit dem Verteidiger keinen gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteil versprochen (vgl. BGH Urteil vom 6.6.1952 - 1 StR 878/51 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1952, 532).
  • BGH, 13.03.1956 - 1 StR 555/55

    Rechtsmittel

    Damit entspricht die richterliche Niederschrift den Erfordernissen, die nach der teilweise vom Beschwerdeführer selbst angezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (1 StR 878/51 vom 6. Juni 1952 = LM Nr. 2 zu § 254 StPO und BGHSt 6, 279 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53] sowie BGHSt 7, 73 [BGH 23.11.1954 - 5 StR 301/54]) an eine richterliche Vernehmung zu stellen sind.
  • BGH, 24.11.1953 - 1 StR 349/53

    Rechtsmittel

    Eine solche Absicht ist nur gegeben, wenn der Täter für sich selbst oder einen anderen einen Vorteil erstrebt, der ganz oder teilweise rechtswidrig ist, also eine Versicherungssumme erlangen will, auf die der Versicherungsnehmer oder - bei Versicherung auf fremde Rechnung - der Versicherte keinen Anspruch hat (u.a. RGSt 62, 297; 69, 1; BGHSt 1, 209 und BGH 1 StR 878/51 vom 6. Juni 1952).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 790/51

    Rechtsmittel

    Es kann deshalb keine Rede davon sein, dass die Aussage der Eva K. vor dem Gendarmerie-Beamten Bestandteil der Erklärungen des Angeklagten vor dem Ermittlungsrichter geworden sei und deshalb nach § 254 Abs. 1 StPO hätte verlesen werden dürfen (vgl auch BGH Urt vom 6. Juni 1952 - 1 StR 878/51 -).
  • BGH, 01.08.1952 - 2 StR 340/52

    Rechtsmittel

    Sie waren mit diesem nach § 254 StPO verlesbar und als Beweismittel verwertbar (BGH 1 StR 878/51, Urteil vom 6. Juni 1952).
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