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   BGH, 10.07.1952 - 5 StR 324/52   

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BGH, 10.07.1952 - 5 StR 324/52 (https://dejure.org/1952,508)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1952 - 5 StR 324/52 (https://dejure.org/1952,508)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1952 - 5 StR 324/52 (https://dejure.org/1952,508)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 91
  • NJW 1952, 1102
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben

    Hierzu hat das Landgericht zahlreiche Umstände festgestellt: Unzureichende Anamnese und Untersuchung zu Beginn der Exkorporation, unzureichende Gerätekenntnis, fehlende Grundkenntnisse über die Behandlung ohnmächtiger Patienten, vorurteilsbedingtes Unterlassen der gebotenen Untersuchung vor Fortsetzung der Exkorporation (vgl. BGHSt 3, 91, 96) unter Vernachlässigung fast jeder Dokumentation.

    Dieser hatte - genauso wie der Angeklagte - ebenfalls keine eigene Untersuchung des Betroffenen durchgeführt (vgl. auch BGHSt 3, 91).

  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19

    BGH hebt Verurteilung eines "Bauüberwachers" wegen fahrlässiger Tötung im

    Bei horizontaler Arbeitsteilung darf grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der anderen Beteiligten vertraut werden (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1952 - 5 StR 324/52, BGHSt 3, 91, 96; vom 2. Oktober 1979 - 1 StR 440/79, NJW 1980, 649, 650; Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 325; Esser/Keuten, NStZ 2011, 314, 320; Bußmann, NStZ 2009, 386; Renzikowski, StV 2009, 443, 444).
  • BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79

    Freispruch einer Ärztin vom Vorwurf einer fahrlässigen Tötung einer Kosmetikerin

    Dieser Grundsatz besagt, daß im Interesse eines geordneten Ablaufs der Operation sich die dabei beteiligten Fachärzte grundsätzlich auf die fehlerfreie Mitwirkung des Kollegen aus der anderen Fachrichtung verlassen können (vgl. BGHSt 3, 91, 96 [BGH 10.07.1952 - 5 StR 324/52]; Stratenwerth, Festschrift für Eb. Schmidt 1961, 383 ff; Englisch, Langenbecks Arch. klin. Chir. 297, 236, 240, 251 f; Weissauer, Der Anaesthesist 1962, 239, 248 f; ders. in Frey/Hügin/Mayrhofer, Lehrbuch der Anaesthesiologie und Wiederbelebung, 2. Aufl. S. 995, 996; Westermann, NJW 1974, 577, 581).

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn besondere Umstände der Angeklagten den Schluß hätten nahelegen müssen, daß die chirurgische Diagnose nicht richtig sei (vgl. BGHSt 3, 91, 96) [BGH 10.07.1952 - 5 StR 324/52].

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