Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.10.1951

Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1951 - 1 StR 393/51   

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https://dejure.org/1951,219
BGH, 30.10.1951 - 1 StR 393/51 (https://dejure.org/1951,219)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1951 - 1 StR 393/51 (https://dejure.org/1951,219)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1951 - 1 StR 393/51 (https://dejure.org/1951,219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Beschuldigten zur Nachtzeit mit § 136a Strafprozessordnung (StPO) - Beeinträchtigung der Willensbetätigung und Willensentschliessung mittels Vernehmung zu Nachtzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 376
  • NJW 1952, 152
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 21.10.2014 - 5 StR 296/14

    Vernehmung bei extremer seelischer und körperlicher Erschöpfung (Ermüdung;

    b) Bei diesem Verlauf liegt eine Fülle von gewichtigen Gründen vor, aufgrund derer sich die Annahme tiefgreifender Erschöpfung und daraus resultierender Besorgnis der Beeinträchtigung der Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung geradezu aufdrängt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 4 30. Oktober 1951 - 1 StR 393/51, BGHSt 1, 376; Urteile vom 24. März 1959 - 5 StR 27/59, BGHSt 13, 60, vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91, BGHSt 38, 291, 292 f.).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Dem Vernehmenden ist der Beginn oder die Fortsetzung einer Vernehmung nicht nur dann untersagt, wenn er den Zustand der Ermüdung absichtlich herbeigeführt hat, sondern auch dann, wenn durch die bestehende Ermüdung eine Beeinträchtigung der Willensfreiheit zu besorgen war (BGHSt 1, 376, 379; 13, 60, 61).

    Ob der Senat auch an rechtsfehlerfrei getroffene Feststellungen zur Übermüdung nicht gebunden wäre (so BGHSt 16, 164/165; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 399/79; a.A. BGHSt 1, 376, 379: "Tatfrage"), braucht hier nicht entschieden zu werden.

    Im übrigen sind Vernehmungen zur Nachtzeit nicht unzulässig (BGHSt 1, 376; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 136a Rdn. 8; Boujong in KK-StPO, 2. Aufl. § 136a Rdn. 12).

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Für den Bereich des § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgende Grundsätze aufgestellt: Nur diejenige Aussage des Beschuldigten darf nicht verwertet werden, die durch die in § 136 a Abs. 1 StPO verbotenen Mittel herbeigeführt wurde; eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wurde, ist voll verwertbar (BGHSt 1, 376, 380 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 393/51]; Urteil vom 11. August 1951 - 1 StR 331/51 - mitgeteilt von Dallinger MDR 1951, 658).
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Dieses unmittelbare Beweiserfordernis für derartige Tatsachen stützt sich auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (BGH 2 StR 269/52 vom 8.7.1952 und 1 StR 149/51 vom 18.5.1951 = NJW 1951, 771, vgl auch das Urteil BGHSt 1, 376), der sich hier zugleich mit dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit berührt.
  • OLG Köln, 10.11.2000 - Ss 462/00

    Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens

    Danach darf beispielsweise eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr auf den Beschuldigten ausgeübt worden ist, verwertet werden, obwohl zunächst bei seiner Vernehmung verbotene Vernehmungsmittel gemäß § 136 a StPO benutzt wurden, die diese Aussage unverwertbar machen (BGHSt 1, 376 [380] = NJW 1952, 152; BGHSt 22, 129 [133 ff.] = NJW 1968, 1388 [1389 f.]; BGHSt 27, 355 [359] = NJW 1978, 1390).
  • BGH, 24.03.1959 - 5 StR 27/59

    Unverwertbarkeit eines polizeilichen Geständnisses wegen verbotener

    Die Vernehmung eines Beschuldigten ist nach § 136 a StPO unzulässig, wenn er übermüdet und infolge dieser Übermüdung eine Beeinträchtigung seiner Willensfreiheit zu besorgen ist (BGHSt 1, 376, 379) [BGH 30.10.1951 - 1 StR 393/51].
  • BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Deren Androhung durch den Staatsanwalt Dr. N. verstiess deshalb nicht gegen § 136 a StPO, so dass die Strafkammer nicht gehindert war, das von der Revision angefochtene Geständnis des Angeklagten zu verwerten und der Urteilsfindung zugrunde zu legen (BGH 1 StR 393/51 vom 30. Oktober 1951; vgl. auch BGHSt 1, 387).
  • BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52

    Rechtsmittel

    Das alles ist Tatfrage (vgl BGHSt 1, 376).
  • BGH, 21.11.1968 - 1 StR 625/67

    Geständnis - Ordnungsgemäße Belehrung - Verwertung bei Urteilsfindung -

    Für den Bereich des § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgende Grundsätze aufgestellt: Nur diejenige Aussage des Beschuldigten darf nicht verwertet werden, die durch die in § 136a Abs. 1 StPO verbotenen Mittel herbeigeführt wurde; eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wurde, ist voll verwertbar (BGHSt 1, 376, 380 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 393/51] ; Urteil vom 11. August 1951 -- 1 StR 331/51 -- mitgeteilt von Dallinger MDR 1951, 658).
  • BGH, 26.07.1966 - 1 StR 215/66

    Verurteilung wegen versuchter Notzucht in Tateinheit mit vorsätzlicher

    Da aber der Angeklagte sich während der Hauptverhandlung, nun ordnungsmäßig belehrt und im Beistand seines Verteidigers, freiwillig zu seinen Angaben im Vorverfahren bekannt hat, so kommt es auf die Umstände nicht mehr an, unter denen er seinerzeit vernommen wurde (vgl. BGHSt 1, 376, 379, 380) [BGH 30.10.1951 - 1 StR 393/51]; ob jene Vorgänge seine früheren Angaben unverwertbar gemacht hätten, braucht hiernach weder nach deutschem noch nach amerikanischem Recht untersucht zu werden.
  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 133/76

    Fristgemäßheit der Rüge eines Verfahrensmangels - Irrige Annahme eines

  • BGH, 22.10.1969 - 3 StR 121/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit besonders

  • BGH, 07.10.1969 - 1 StR 194/69

    Umfang des Verwertungsverbots des § 136 a. Abs. 3 Satz 2 Strafprozessordnung

  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 196/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.09.1970 - 1 StR 162/70

    Strafbarkeit wegen eines fortgesetzten gemeinschaftlichen schweren Diebstahls im

  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 384/61

    Zulässigkeit der Verwertung von Niederschriften über die richterliche Vernehmung

  • BGH, 25.10.1960 - 5 StR 393/60

    Beweis des Tötungsvorsatzes - Tötung der Ehefrau mit der stumpfen Seite eines

  • BGH, 21.04.1953 - 1 StR 75/53

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,209
BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51 (https://dejure.org/1951,209)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1951 - 1 StR 363/51 (https://dejure.org/1951,209)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1951 - 1 StR 363/51 (https://dejure.org/1951,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für eine Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Vernehmungsmethoden i.S.d. § 136a StPO - Schutzzweck des § 136a Strafprozessordnung (StPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 387
  • NJW 1952, 152
  • MDR 1952, 117
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51
    Ein Beschuldigter, der trotz erdrückender Beweise leugnet, läuft Gefahr, dass das Gericht sein Verhalten als mangelnde Einsicht in das Verwerfliche seiner Handlungsweise deutet und ihn deswegen strenger bestraft als einen anderen, von dessen innerer Einkehr es überzeugt ist (RGSt Bd. 38 S. 207; BGHSt 1 S. 105).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils liegt aber nicht bereits darin, daß das Gericht dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine Strafmilderung in Aussicht stellt (vgl. BGHSt 1, 387; 14, 189; 20, 268).
  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56

    Beihilfe zum Mord in der SS-Sondergerichtsbarkeit

    Der Vorsitzende hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, dem Angeklagten schon während seiner Vernehmung zur Sache Vorhalte zu machen, gegebenenfalls auch in nachdrücklicher Form; er dient damit einerseits der Aufklärung des Sachverhalts, andererseits eröffnet er dem Angeklagten die Gelegenheit, seine Verteidigung entsprechend einzurichten (vgl auch BGH NJW 1952, 152 Nr. 25).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. GoltdArch 46, 337; JW 1930, 760; JW 1931, 950; JW 1932, 520; RGSt 71, 21, 23), der sich auch der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen angeschlossen hat (u.a. 1 StR 363/51 vom 30. Oktober 1951), kann zwar der Angeklagte die Gesetzwidrigkeit einer sich auf die Sachleitung beziehenden Anordnung des Vorsitzenden mit der Revision regelmässig nicht geltend machen, wenn er oder der Verteidiger es, wie hier, unterlassen hat, nach § 238 Abs. 2 StPO die Entscheidung des Gerichts anzurufen.
  • BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65

    Rechtsmittel

    Zwar wäre ein bloßer Hinweis darauf, daß ein Geständnis sich für Haftentlassung, Strafzumessung und späteren Gnadenerweis günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 1, 387; 16, 164; BGH 5 StR 372/56 vom 5. März 1957); denn das könnte der Vernommene sich vernünftigerweise selbst sagen.
  • BGH, 01.04.1960 - 4 StR 36/60

    Vernehmung des Beschuldigten - Beeinträchtigung der Entschlussfreiheit durch eine

    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen (BGHSt 1, 387), daß eine Belehrung keine Beeinträchtigung der Entschlußfreiheit ist und daß ein Beschuldigter nicht unfrei handelt, wenn er eine Handlung deshalb eingesteht, weil er sich sagt, daß das der notwendige erste Schritt zur Sühne sei und daß wegen der Verdachtsgründe Leugnen keinen Erfolg verspreche und ihm nur nachteilig sein könne.
  • BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Deren Androhung durch den Staatsanwalt Dr. N. verstiess deshalb nicht gegen § 136 a StPO, so dass die Strafkammer nicht gehindert war, das von der Revision angefochtene Geständnis des Angeklagten zu verwerten und der Urteilsfindung zugrunde zu legen (BGH 1 StR 393/51 vom 30. Oktober 1951; vgl. auch BGHSt 1, 387).
  • BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52

    Rechtsmittel

    Es genügt insoweit, auf BGHSt 1, 387 zu verweisen.
  • BGH, 13.03.1953 - 1 StR 599/52

    Rechtsmittel

    Wenn ein Polizeibeamter den in Haft befindlichen Beschuldigten darauf hinweist, ein Geständnis beseitige möglicherweise die Verdunkelungsgefahr und könne daher zur Haftentlassung führen, so verspricht er keinen "gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteil"; darin ist dem Landgericht beizutreten (vgl. BGHSt 1, 387).
  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 196/52

    Rechtsmittel

    Ein solcher Vorhalt von Umständen und Gründen, durch die sich ein Beschuldigter in seinem Prozessverhalten von selbst bestimmen lässt, verstösst nicht gegen § 136 a StPO, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30. Oktober 1951 (BGHSt 1, 387) entschieden hat.
  • BGH, 15.07.1966 - 4 StR 205/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Schon Erwachsenen gegenüber ist es nicht untersagt, durch Vorhalte und Belehrungen sowie durch Ratschläge auf ihre Entscheidung Einfluß zu nehmen (BGHSt 1, 387; 14, 189, 191) [BGH 01.04.1960 - 4 StR 36/60].
  • BGH, 18.06.1957 - 1 StR 130/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1964 - 1 StR 322/64

    Verurteilung wegen fortgesetzen Meineids - Belehrung über das

  • BGH, 01.02.1952 - 2 StR 46/50

    Rechtsmittel

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